Hallo,
die LSBG hat die Planungen für den "Waldweg" in Volksdorf vorgestellt. Da ich da ab und zu unterwegs bin habe ich mir das mal angeschaut.
Die Straße führt recht kurvig am Wald lang / durch den Wald. Etwas abgesetzt gibt es einen Schotter-Gehweg mit beschildert. (Daher für mich als StVO-einzuhalten-versuchender Radfahrer nicht brauchbar)
Nun würde ich folgendes dazu schreiben:
zu der Planung „Waldweg“ habe ich folgende Anmerkungen:
Ich beziehe mich auf den Plan Stand 11.10.18.
Ich selber bin dort regelmäßig als Radfahrer unterwegs.
Blatt 01: Der Radweg Richtung Saseler Markt beginnt kurz hinter den Parkplätzen. Wie soll ich als Radfahrer wissen, dass ich rechts an den Parkplätzen vorbei fahren muss um diesen Radweg zu erreichen? Wäre nicht eine Aufleitung kurz vor der Kreuzung von der Rechtsabbiegespur aus nicht sinnvoller?
Blatt 04: Die Bushaltestellen vor dem Zebrastreifen (in beide Richtungen) sollten so gestaltet werden (schmale Verkehrsinsel), dass das Überholen eines haltenden Busses nicht möglich ist. Wird ein haltender Bus überholt, wird möglicherweise nicht mehr auf Fußgänger auf dem Zebrastreifen geachtet. Ebenso kann der einbiegende Verkehr aus Steinwegel und Eilswiese „übersehen“ werden. Biegt man aus der Eilswiese links ab, während ein Bus in Richtung Westen hält, kann der möglicherweise überholende Gegenverkehr nicht eingesehen werden. Ebenso können Linksabbieger aus Steinwegel Fahrzeuge, die den in Ostrichtung haltenden Bus überholen, nicht sehen.
Evtl. wäre ein Tausch der Haltepositionen denkbar.
Blatt 06:
Die Mittellinie zwischen Saselbekstr. und Fichtenkamp sollte komplett durchgezogen werden, bzw. so, dass in Richtung Westen schon ab Fichtenkamp nicht mehr überholt werden kann, da der Gegenverkehr wegen der Kurve nicht einzusehen ist.
Grundsätzlich:
Schutzstreifen für den Radverkehr verleiten Autofahrer zum eng überholen. Erfahrungsgemäß werden Radfahrer auf Schutzstreifen noch enger überholt als Radfahrer, die ganz normal auf der Fahrbahn fahren. Von daher ist dringend von der Einrichtung von Schutzstreifen hier abzuraten! In keinem Fall sollten Schutzstreifen eingerichtet werden, wo der Mittelstreifen durchgezogen ist!!! Hintergrund: Radfahrer müssen mindestens mit 1,5m Abstand überholt werden. Will also ein Kraftfahrer einen Radfahrer ordnungsgemäß überholen, so muss er zwangsläufig vollständig auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Und das ist hier wegen der Kurven richtigerweise nicht erlaubt. In dieser Folge werden die Radfahrer rechts an den Rand gedrängt und mit viel zu geringem Abstand überholt. Radfahrer sollten hier aus Eigenschutz in der Mitte der Fahrbahn fahren, der Schutzstreifen sagt aber etwas komplett anderes. Eigentlich müsste es hier Schilder geben wie „auch Radfahrer dürfen nicht überholt werden!“.
Alternativ wäre es für alle Verkehrsteilnehmer entspannter, wenn der Radverkehr in einigen Abschnitten auf parallelen Radwegen geführt würde. Aber nur wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- rechtsseitig
- wenig Grundstückszufahrten
- ausreichend weiterer Platz für Fußgänger
Also z.B. in Ostrichtung zwischen Steinwegenskoppel und Halenreie
Dabei zu beachten ist, dass dies dann nur mit Zusatzzeichen 1022-10 beschildert wird. Die Kombination VZ 239 und ZZ 1022-10 ist für Radfahrer i.d.R. wertlos, da fast niemand nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein möchte.
Andere Meinungen?