Zitat:
"Die in Hamburg für die Planung von Stadtstraßen anzuwendenden Regelwerke des Straßenwesens sind grundlegend überarbeitet worden.
Neu sind die 'Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen' (kurz ReStra), die in Verbindung mit den über sie eingeführten Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ab sofort verbindlich anzuwenden sind."
Frage: gilt das auch für für noch nicht umgesetzte Planungen oder vielleicht nur für zukünftige Planungen?