Nunja, eigentlich muss für jeden Eingriff in den Verkehrsraum eine verkehrsrechtliche Anordnung und ggfs auch ein Verkehrszeichenplan vorliegen und den zuständigen Behörden übergeben werden bzw. mit diesen abgestimmt werden.
Kein Unternehmer darf "einfach so" irgendwelche Markierungen aufbringen und Schilder aufstellen.
Der spannende Teil: "Von der anordnenden Behörde sind sofort nach der Inbetriebnahme der Sicherungsmaßnahme (erforderlichenfalls auch nachts) Arbeitsstellen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen oder ähnlich verkehrsbedeutenden Straßen zu überprüfen."