Beiträge von timovic

    Hm, bei mir gabs Mitte der 80er Übungsstunden im Verkehrsgarten - jeder durfte Mal Fußgänger, "Autofahrer" (auf dem Kettcar), Radfahrer und sogar Straßenbahnfahrer sein - das war gleichzeitig auch die letzte Straßenbahnanlage in der Stadt, das große Vorbild wurde in den 70ern abgeschafft. In diesem Verkehrsgarten gabs auch theoretischen Unterricht. Die Fahrradprüfung wurde aber nach einer technischen Abnahme der Räder auf den Straßen in der Umgebung der Schule absolviert. Radverkehrsanlagen gabs da keine und gibt es dort auch heute noch nicht. Allerdings habe ich im Luftbild gesehen, dass man den Verkehrsgarten an "moderne" Verhältnisse angepasst hat. Verschiedene Radverkehrsanlagen sind jetzt erkennbar, dafür scheint die Straßenbahn abgeschafft worden zu sein.
    Übrigens durfte wir zu Grundschulzeiten nicht mit dem Rad zur Schule fahren.

    Der benutzungspflichtige Radweg vor dem Kaufhof am Stachus wurde heute von einer italienischen Schulklasse als Wanderweg benutzt. Endlich ein Grund um dort auf der Fahrbahn zu fahren  :thumbup: . Die gleiche Strecke in der halben Zeit zurückgelegt und dabei nicht an zwei fiesen Einmündungen von ausfahrenden Fahrzeugen massiv gefährdet worden wie sonst bei Benutzung des der Sicherheit des Radlers dienenden Radwegs üblich.

    Link des Todesradwegs für Ortsunkundige:

    Das habe ich am Wochenende auch gelesen und den Kopf geschüttelt. Aber MG ist fahrradtechnisch eh im finsteren Wirtschaftswunder steckengeblieben (siehe auch die Aufruhr wegen des Neubaus auf der Bleichwiese (Anm. d. A.: zentrales Brachgrundstück, welches u.a. als Parkplatz genutzt wird). Denn da fallen ja Parkplätze weg und wie soll man denn jetzt zur Arbeit kommen?

    Ich verstehe die Probleme bei der Baustellenbeschilderung nicht. Also allgemein. In der RSA-95 sind eigentlich die grundsätzlichsten Fälle erklärt und genau beschrieben, wie beschildert wird. In diesem Falle wpohl am ehesten Plan BII/7. Diese Fehlbeschilderungen sollten genauso überwacht und geahndet werden wie andere Verstöße gegen die StVO. Eigentlich sogar krasser, weil a) mehr Verkehrsteilnehmner dadurch betroffen sind und b) jemand der Verkehrsschilder aufstellt eine besondere Fürsorgepflicht hat - meiner Meiunung nach.

    Gibt es eigentlich eine analoge Vorschrift zur Aufstellung von Verkehrszeichen in bezug auf Radwege?

    "Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist."

    Ein Radweg ist zwar nicht die Fahrbahn, aber irgendwie erwarte ich, dass auch dort Verkehrszeichen (und Lichtsignalanlagen) rechts davon angebracht werden. So sind z.B. in dem Beispiel aus Berlin auf der letzten Seite, bei dem der Radweg rechts an der Ampel vorbeiführt, die Blenden und auch die Ausrichtung der Ampel auf die Fahrbahn ausgelegt, u.U. kann ich also die Ampel gar nicht richtig erkennen.
    Zumindest wäre eine solche rechtsseitige Anbringung zu befürworten, es ist schließlich schon nervig genug, die richtige Ampel zu finden, die Anbringung wechselt ja zumeist von Kreuzung zu Kreuzung (Babyampel VOR der Kreuzung, gemeinsame Fußgänger/Radlerampel HINTER der Kreuzung; so einen Unfug würde man sich beim Kraftverkehr nicht erlauben, aber das nur am Rande).

    Wäre super, wenn die Kellinghusenstraße so aussähe!!! :)

    "Zerschnitten" wird eine Stadt ja wohl weitaus mehr durch mehrstreifige Hauptstraßen, an denen man als Fußgänger nur an Bettelampeln und Kreuzungen die Seite wechseln kann. Natürlich nur in einem ganz schmalen Zeitfenster. Eine Stadtbahn fährt nur alle paar Minuten, da ist das kein Problem.

    Natürlich zerschneiden auch mehrspurige Fahrbahnen die Städte, blöderweise verschwinden solche Hauptstraßen aber nicht, nur weil man mittig zusätzlich einen Gleiskörper anlegt. Und selbst wenn dort Spuren wegfallen, ist es zumindest in München meist so, dass Fußgänger und Radfahrer beim Queren eine Ampel mehr zu beachten haben als vorher.


    Bei den Stadtbahnen der 60er bis 80er Jahre war es wirklich so, da baute man ohne Rücksicht auf das Stadtbild regelrechte Eisenbahnstrecken mit Zäunen und Hochbahnsteigen in die Straßenmitte, etwa die Eschersheimer Landstraße in Ffm, aber auch aus Köln und Stuttgart gibts entsprechende Beispiele.

    Moderne Stadtbahnen wie die von Forumteilnehmer erwähnte Tram Paris sind niederflurig und werden mit Rasengleisen oder aufgepflasterten Trassen unabhängig vom Kfz-Verkehr geführt, ohne die Stadtviertel zu zerschneiden. Ein paar Beispiele von der 2012 eröffneten Linie T3, die die Ring-Boulevards um Paris befährt:

    Diese Rasengleise mögen zwar harmlos aussehen, zerschneiden aber Stadtviertel kaum weniger als abgezäunte Strecken. Als Fußgänger oder Radfahrer kann man die Gleise eigentlich nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren, an kleineren Einmündungen ist gelegentlich das Linksabbiegen unmöglich, die (möglichen) höheren Geschwindigkeiten der Bahnen fördern auch nicht gerade die Aufenthaltsqualität des Stadtraums.
    In München gibt es derzeit folgendes Szenario: Ehemalige Trambahnstrecken auf eigenem Gleiskörper, welche in den letzten Jahrzehnten durch U-Bahnen ersetzt wurden, werden langsam zurückgebaut, mit dem Erfolg, dass die Fläche für den nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer größer werden (aktuell z.B. auf der Albert-Roßhaupter-Str. in Bau), neue Trambahnstrecken in die peripheren Wohngebiete werden auf Rasengleisen (Cosimastraße) oder gleich ganz auf eigenen Strecken (23er) errichtet.


    Rasengleis Bestand in Betrieb:

    "Rasengleis" Bestand außer Betrieb:

    Meine ÖPNV-Präferenz (als Fahrgast) ist übrigens U-Bahn, Tram, Bus. Wobei der Bus da mit weitem Abstand letzter ist.

    Ich bemerke, dass zumeist die günstigste Ampelkombination beachtet wird. So kann ich z.B. jeden Tag beobachten (so auch heute), wie Radfahrer auf der Fahrbahn fahrend, die Fußgängerampel beachten, weil diese wegen der Ampelschaltung (vielen richtungsgebundene Ampeln) eher grün wird als die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Blöd nur, dass dort quasi jeder "vergisst", dass dort Radler und Fußgänger legal queren. Heute hat dann so ein Depp fast einen Fußgänger abgeräumt und nach der Kreuzung ist er dann auf dem Gehweg weiter, obwohl dort ein bequemer Radfahrstreifen ist.

    Bei Bussen gibt es den von Radfahrern völlig unbekannten § 20 Abs. 2 StVO. Den kannte ich auch nicht:

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Schlimm genug, dass die StVO das offensichtliche Problem benennt, die meisten Kommunen aber trotzdem immernoch Radwege rechts an Bushaltestellen vorbeiführen.