Beiträge von timovic

    Ja, aber die StVO bemerkt, dass Ampeln, die für Radfahrer gelten sollen, ein Fahrradsysmbol enhalten müssen.
    "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. "

    Diese Ampel ist aber einfach nur eine verkleinerte normale Ampel. Kein einziges Symbol für "Radverkehr". Miniaturvollscheiben quasi. Im konkreten Fall ist das natürlich eine belanglose Spitzfindigkeit, weil beide Ampeln parallel schalten, aber wer weiß, wo man noch auf sowas trifft.

    Das Problem: Man darf rechtlich gesehen Fahrräder nicht auf KFZ-Stellplätzen parken. Ich habe es sogar vom hiesigen Bauamt verboten bekommen, eine Fahrradgarage auf einem meiner 2 KFZ-Stellplätze zu errichten. Dieser steht im Gegensatz zu den Stellplätzen bei den Nachbarn ständig leer! Ich bin Mieter und der Eigentümer hatte es erlaubt. (Ich habe 3 Lastenräder)

    Das werden baurechtlich notwendige Stellplätze sein, diese sind nur für Kfz gedacht. Gleiches gilt übrigens auch für Garagen, egal ob baurechtlich notwendig oder nicht, gemäß ReichsGaragenverordnung sind diese ausschließlich zum Abstellen von Kfz zu benutzen. Für das Parken auf öffentlichen Straßen gilt das aber beides nicht, denn der Fahrbahnrand ist erst einmal nur der Fahrbahnrand, der, wenn keine anderen Schilder oder Parameter dagegen sprechen, zum Parken genutzt werden darf ( §12 (4) StVO "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden."

    Ich mag sowas wie auf der Husarenstraße auch nicht. Gar nicht mal wegen des "Durchpassens", sondern aus psychologischer Sicht. Parken wird eindeutig über Straßenleben gestellt. Außerdem animiert dieses erlaubte Gehwegparken dazu, auch an anderen Stellen so zu parken. Das ist ähnlich beschissen wie die Freigabe linker Radwege oder die von Gehwegen.
    Ich war ca. 2 Jahre lang regelmäßig in Nürnberg zu Gast und dort hat mich auf der Bahnhofstraße das erlaubte aufgeschulterte Gehwegparken massiv angenervt. Weil dort - um den Verkehr auf der rechten Spur vernünftig zu ermöglichen - nicht wie angeordnet mit dem halben Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt wurde, sondern so, dass quasi bis auf die linken Räder da ganze Fahrzeug auf dem Gehweg steht. Das war aber offensichtlich von der Stadt schon so kalkuliert, denn aufgeschultert parkend wäre die rechte Spur nicht nutzbar gewesen, man hätte also auch gleich das normale Parken am Fahrbahnrand erlauben können. Aber Fußgänger sind Verschiebemasse und können auch ruhig mal ein paar Hundert Meter im Gänsemarsch da lang trippeln.

    Trams stören mich nicht sonderlich, auch nicht deren Gleise. Lediglich in "engen" Straßen wie der Barer Straße nervt die Tram, weil man einerseits natürlich nicht 100 Leute in der Bahn unnötig aufhalten will, noch möchte man in einer sich öffnenden Autotür enden. Anhalten und Bahn vorbeilassen geht eigentlich auch fast nur an den Haltestellen, wobei man dann auch noch die unzähligen Autos hinter der Bahn vorbeilassen muss. Wenig praktikabel, wenn man irgendwo zeitnah sein muss.

    Das kann MG von Kopenhagen lernen.

    MG hat übrigens aktuell einen Radverkehrsanteil im mittleren einstelligen Bereich und die Radwege sind von miserabler Qualität. Scheint man teils sogar in der Verwaltung erkannt zu haben. So hat man auf der Dammer Straße versucht, den absurd schmalen Hochborder mittels [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sogar aus den Zwängen des anderen Radwegs zu entlassen. Keine Ahnung, ob das rechtlich so möglich ist, wenn sich daneben bereits ein reiner Gehweg befindet. Andere Ecken sind hingegen weiterhin benutzungspflichtig (z.B. Hohenzollernstr.), obwohl der Zustand der Wege denen auf der Dammer Str. in nichts nachsteht.

    In München-Innenstadt sehe ich mit der neuen Regelung kaum Probleme, da man auch heute eher selten wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rotlichtfahrt angehupt wird (mal davon abgesehen, dass es kaum noch nicht angepasste Ampeln gibt). In Vororten und Städten mit einem deutlich geringeren Radfahreranteil ahne ich jedoch, dass die Zeiten für den informierten Radfahrer schwerer werden.

    Aus tragischem Anlass habe ich folgendes gefunden:

    "Nach dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern (OEG) gibt es ausdrücklich keine Zahlungen, wenn die Tat durch einen Lastkraftwagen verübt wurde.

    In Paragraf 1, Absatz 11 heißt es nämlich: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind."


    Da fragt man sich auch: Warum, wieso, weshalb?

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    144km/h in der Ebene. Ohne Motor.

    Teil des Drehzahl- und Geschwindigkeitsproblems ist doch, dass unsere Autos einen zu großen Geschwindigkeitsbereich abdecken müssen (0-250km/h). Würde man Motoren und Getriebe nur bis zu einer Geschwindigkeit von xxx km/h einstellen müsen, könnte man auch 30km/h (oder weniger) mit quasi Leerlaufdrehzahl fahren. So konnte ich im USA-Urlaub bei 70 mph mit weniger als 1500 U/min dahincruisen, da dem amerikanischen Markt wurscht ist, wenn man bei 200km/h mit nervig hoher Drehzahl agiert.