Beiträge von rantanplan

    Ich möchte nur mal kurz zwei Beobachtungen in den Raum werfen, die mir beim Lesen von MLRs Ergüssen hier aufgefallen sind:

    1. MLR hält Radwege für benutzbar, die alle anderen Teilnehemer der Diskussion hier im Forum für vollkommen unbenutzbar halten.

    2. MLR hat soviele Schäden an seinem Fahrrad, dass er es nicht als Alltagsfortbewegungsmittel nutzen kann, während das bei allen anderen Teilnehmern der Diskussion hier im Forum nicht der Fall zu sein scheint.

    Möge der Leser seine eigenen Schlüsse ziehen.

    Ohne auf die Details eingehen zu wollen halte ich Regelungen bei denen z.B. die Polizei von außen praktisch nicht erkennen kann, ob ein Verkehrsteilnehmer sich korrekt verhält oder nicht, für sehr fragwürdig. Genau darauf läuft es aber hinaus, wenn die Benutzungspflicht davon abhängt, ob ich die Strecke jeden Tag befahre oder nicht.

    Danke erstmal für eure Antworten. Bestärkt mich wieder einmal darin, dass die StVO doch häufig wenig Nutzen aufweist für den einzelnen Verkehrsteilnehmer.

    Hier halte ich mich an ein analoges Urteil zur Benutzungspflicht (sorry, habe die Quelle nicht mehr):
    Die blauen Schilder müssen ja seit einiger Zeit nicht mehr an jeder Kreuzung wiederholt werden. Wenn ein Radfahrer die aufgrund von vorherigen Schildern bestehende Benutzungspflicht nicht kennen kann, darf er auf der Fahrbahn fahren. Weiß er aber von der Benutzungspflicht, muss er den Radweg auch dann benutzen, wenn er gar nicht an einem entsprechenden Schild vorbei gekommen ist (z.B. weil er gerade erst in die Straße eingebogen ist).

    Von diesem Urteil habe ich noch nie etwas gehört, wenn jemand da noch mehr zu hätte würde mich das sehr interessieren.

    Als Radfahrer kann man da auch nicht wirklich etwas dagegen machen. Denn um Fußgänger bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen und ausweichen/abbremsen zu können, ist es notwendig, das Licht auf maximale Reichweite zu stellen. Was hier helfen würde, ist Fern-/Abblendlicht und da ist der Gesetzgeber gefordert, dieses bei helleren Lampen vorzuschreiben (andernfalls gibt es Lampen mit dieser Funktion quasi nicht zu kaufen).

    Natürlich wäre das die Ideallösung, aber es geht auch schon eine Nummer kleiner. Mein Licht ist so eingestellt, dass ich nicht blende und auch noch genügend selber sehe. Sicherlich würde ich mehr sehen, wenn die Lampe höher eingestellt wäre, aber mit meiner (ich denke schon eher überdurchschnittlichen) Geschwindigkeit reicht das was ich sehe vollkommen aus. Es mag da Ausnahmen geben für Radfahrer, die besonders schnell oder viel offroad im Dunkeln unterwegs sind, aber die mich meist blendenden Radfahrer machen dieses Eindurck eigentlich nie.

    In Bochum wurde eine Kreuzung erneuert, hier gibt es einen Bericht und vor allem auch Bild dazu: (Paywall greift nach 10 Artikeln, zur Not im privaten Modus betrachten).
    Die Idee hier ist wohl, dass es Aufstellflächen gibt, die das indirekte Abbiegen für Radfahrer erleichtern sollen. Das ändert aber nichts daran, dass ich zweimal auf grün warten muss, während ich beim direkten Abbiegen nur einmal warten muss.
    Die Radstreifen aus allen vier Richtungen sind vor und nach der Kreuzung als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Muss ich an dieser Stelle indirekt links abbiegen oder kann ich mich da auch einfach einordnen und direkt links abbiegen? Sollte ich direkt links abbiegen dürfen, wie begründet sich das aus der StVO?

    Wobei ich das wirklich gut finde, dass das mal thematisiert wird. Ich werde inzwischen deutlich öfters von Rad- als von Autofahrern geblendet. Gerade auf dunklen Strecken abseits der Straßen führt das öfters mal zum Blindflug meinerseits. Da bisher auf meine Hinweise noch kein Radfahrer reagiert hat, kann ich so eine Kampagne nur unterstützen.

    Genau das wäre eine gute Lösung. Ich wäre sofort dafür die jetzigen Zeichen nur noch für die Funktion des Nutzungsrechts + dem Verbot für andere Verkehrsarten zu nehmen und für eine Nutzungspflicht ein neues Zeichen zu schaffen. Das würde viele Probleme lösen. Die Faulheit was zu ändern mancher Behörden wäre dann sogar ein vor Vorteil statt ein Problem.

    Die Überfrachtung der blaune Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung (Recht und Pflicht) ist die Geburtskrankheit der Reform von 1997.

    Ich stimme euch zu, dass Schutzstreifen reichlich sinnbefreit sind, da sie eigentlich praktisch nie nutzbar sind. Mir persönlich macht das, auf Grund ihrer vollkommenen Unverbindlichkeit, recht wenig aus, habe ich halt eine Orientierungslinie nach rechts, die ich nicht überfahre. Das Problem ist aber tatsächlich, dass die meisten Radfahrer das nicht so sehen oder es nicht wissen und von den Schutzstreifen permanent in Gefahrenzonen geschleust werden.
    In der kommunalpolitischen Praxis erlebe ich aber trotzdem, dass Schutzstreifen für absolut Hardcore-Hochbord-Benutzungspflicht-Fetichisten anscheinend ein Vehikel sind um auf ihr liebstes Spielzeug, das blaue Schild, verzichten zu können.

    In Neuss gibt es aktuell ein Beispiel, wo die Verwaltung in einer Vorlage feststellt, dass ein beidseitig benutzbarer Hochbordradweg mit Zeichen 240 nicht mehr zeitgemäß und gefährlich für Radfahrer und Fußgänger ist. In der Vorlage geht es darum im Rahmen einer Kanalsanierung einen Teil dieses Radweges von der Benutzungspflicht zu befreien und dafür auf der neu angelegten Fahrbahn Schutzstreifen aufzumalen. Parallel dazu wird auf der restlichen, nicht renovierten Strecke, aber die Benutzungspflicht für diesen gefährlichen Zweirichtungsradweg aufrecht erhalten. Gäbe es die Möglichkeit Schutzstreifen aufzubringen nicht, würde sich an der Situation im sanierten Bereich für den Radverkehr garantiert nichts ändern. Ich komme also nicht drum herum den Schutzstreifen doch eine, wenn auch beschränkte und nur indirekte, positive Wirkung zuzuschreiben. Vielleicht wäre der richtige Umgang mit diesem Instrument die konsequnte Aufklärung über die Unverbindlichkeit der Schutzstreifen.

    Das ist ja eine tolle Gesetzgebung. Der Statt will am liebsten von jedem Bürger über Monate gespeichert haben, wer wann wo mit wem kommuniziert hat, in jedem Geschäft, im Bus, in der Bahn, überall wird man ungefragt gefilmt. Auch ein Google-Auto darf einen einfach so im vorbeifahren ab lichten.

    Aber wenn Bürger selber mal filmen, das geht natürlich nicht.

    Mir fallen da spontan noch mehr Dinge ein, die der Staat darf, der einzelne Bürger aber nicht. Egal, wie man zu dem Urteil oder der Vorratsdatenspeicherung steht, passt dieses Argument meiner Meinung nach nicht.

    Der Autor stellt öffentlich unter Beweis, dass er weder Ahnung von StVO und VwV-StVO hat, noch dass er auch nur im Geringsten akzeptieren will, dass die Mehrzahl der Menschen sich NICHT mit dem Auto fortbewegt und dieselben Rechte als Verkehrsteilnehmer hat. Ein widerlicher, sturer, ideologisch verblendeter und abstoßender Mensch - was natürlich lediglich meine persönliche, unmaßgebliche Meinung wiedergibt...

    Dieser Mensch prüft übrigens in Hamburg Fahrlehrer.

    Nicht, dass mein Bild von CDU Politikern bisher sonderlich gut gewesen wäre, aber das ist wirklich ein neuer Tiefpunkt. Mein absolutes Highlight ist dieser Satz am Ende:

    Zitat

    Wer außer auf Straßen mit ohnehin geringer Grundgeschwindigkeit (30er Zonen) ohne Not langsame und pendelnde Radfahrer auf die Fahrbahn bringt, muss sich nicht wundern, wenn dadurch unfallträchtige Aggressionen entstehen.

    Hätt er unfallträchtige Situationen geschrieben, hätte ich zumindest die Intention noch nachvollziehen können, aber so ist der Satz gerade von einem Fahrlehrer wirklich unfassbar. Bei wem durch die bloße Anwesenheit von Radfahrern Aggressionen entstehen, der sollte nicht von Lokalpolitiker beschützt, sondern möglichst zeitnah aus dem Straßenverkehr entfernt werden. Eigentlich auch unverständlich, wie solche Menschen überhaupt in den Besitz eines Führerscheins kommen konnten, wo Kraftfahrzeugführer doch "per Ausbildung und Prüfung gründlichst auf die Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, während die Fahrradfahrer nur in unzureichendem Maße jemals mit Begriffen wie. Gefahrenlehre, Gefühle beim Fahren, Sozialverhalten im Straßenverkehr u.v.A.m. konfrontiert wurden".

    Das ist ja auch eine lustige Idee:

    Schöner Artikel. Meine beiden Lieblingsstellen fassen die Sache glaube ich ganz gut zusammen:

    Zitat

    The first response to all this is probably surprise. Not many people were aware that London had a vast network of unused tunnels slithering beneath its surface. The truth is that it doesn’t really

    Zitat

    It might look like fun for some, but the Underline is about as practical a way of clearing the roads as buying every Londoner their own miniature zeppelin.

    Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs?


    Ne, fuhren laut Artikel beide in die gleiche Richtung, klassischer Rechtsabbiegeunfall.


    Solange Abbieger und Radfahrer gleichzeitig grün haben und die KFZ von Menschen gesteuert werden, lassen sich solche Unfälle nie ganz verhindern.

    Die Wahrscheinlichkeit solcher Unfälle lässt sicher verringern, wenn man den Geradeausverkehr der Radfahrer nicht rechts vom Rechtsabbiegeverkehr der LKW und PKW führt, wie es an der Unfallstelle der Fall ist.

    Radfahrerin wird von rechtsabbiegendem LKW überollt und getötet. Lokalzeitung weist auf Kampagnen zum Tragen von Helmen hin, als hätte das hier was gebracht und als wüssten nicht alle was die Ursache für diese Unfälle ist.

    es fehlt schlicht und ergreifend die autofahrermässige gelbe Phase, oder, umgekehrt, man sollte auch bei den Autofahrern die gelbe Phase überall kanzeln, und weh .... sie fahren nicht mehr bei grün durch: dann sind auch sie schuld und zivilrechtlich verantwortlich!

    Die gelbe Phase ist nicht der entscheidende Vorteil von Fahrradampeln, gerade bei etwas breiteren Straßen übersteigt der Unterschied in den Räumzeiten zwischen Fußgängern und Radfahrern den Effekt der Gelbphase bei Weitem.

    Mal eben eine Ampel aufstellen geht auch nicht. Das verlangt immer nach einer genauen Planung und Abstimmung der Ampelschaltungen durch einen Ingenieur, der Integration in die bestehende Ampelanlage (je nach Alter einfach, schwer oder unmöglich), und dann noch dem Aufbau.

    Das kostet nicht wenig.

    Aber im Rahmen einer kompletten Neugestaltung einer Kreuzung müsste das doch mit vergleichsweise wenig Aufwand machbar sein. Mir ist die finanzielle Lage der meisten Städte schon bewusst, aber zumindest bei Neubauten würde ich mir wünschen, dass die Interessen der Radfahrer nicht vollständig ignoriert werden.