Ich stimme euch zu, dass Schutzstreifen reichlich sinnbefreit sind, da sie eigentlich praktisch nie nutzbar sind. Mir persönlich macht das, auf Grund ihrer vollkommenen Unverbindlichkeit, recht wenig aus, habe ich halt eine Orientierungslinie nach rechts, die ich nicht überfahre. Das Problem ist aber tatsächlich, dass die meisten Radfahrer das nicht so sehen oder es nicht wissen und von den Schutzstreifen permanent in Gefahrenzonen geschleust werden.
In der kommunalpolitischen Praxis erlebe ich aber trotzdem, dass Schutzstreifen für absolut Hardcore-Hochbord-Benutzungspflicht-Fetichisten anscheinend ein Vehikel sind um auf ihr liebstes Spielzeug, das blaue Schild, verzichten zu können.
In Neuss gibt es aktuell ein Beispiel, wo die Verwaltung in einer Vorlage feststellt, dass ein beidseitig benutzbarer Hochbordradweg mit Zeichen 240 nicht mehr zeitgemäß und gefährlich für Radfahrer und Fußgänger ist. In der Vorlage geht es darum im Rahmen einer Kanalsanierung einen Teil dieses Radweges von der Benutzungspflicht zu befreien und dafür auf der neu angelegten Fahrbahn Schutzstreifen aufzumalen. Parallel dazu wird auf der restlichen, nicht renovierten Strecke, aber die Benutzungspflicht für diesen gefährlichen Zweirichtungsradweg aufrecht erhalten. Gäbe es die Möglichkeit Schutzstreifen aufzubringen nicht, würde sich an der Situation im sanierten Bereich für den Radverkehr garantiert nichts ändern. Ich komme also nicht drum herum den Schutzstreifen doch eine, wenn auch beschränkte und nur indirekte, positive Wirkung zuzuschreiben. Vielleicht wäre der richtige Umgang mit diesem Instrument die konsequnte Aufklärung über die Unverbindlichkeit der Schutzstreifen.