Beiträge von munchengladbach

    Hallo Gerhart,

    Habe mich mehr im Detail mit Deinen Erklärungen und Fragen befasst:

    1) Meinst du diese Stelle hier?

    2) Für Radwege gelten keine anderen Vorfahrtregeln als für Fahrbahnen. Das heißt Rechts-vor-links soweit nichts anderes verordnet ist.

    3) Zoppenbroich ist vermutlich eine Vorfahrtstraße.

    1) ja

    3) die Stelle ist aber in OSM falsch gezeichnet, in Google maps, dass der Radweg ab dieser Einmündung ein völlig anderes Gestalt und völlig andere Breite (extrem schmall, speziell im Vergleich mit dem Grünstreifen) hat, daher ist es gar nicht unbedingt logisch/von vorn herein einleuchtend, dass

    2) dass da auf dem Pipi-"Rest"radweg die gleiche Vorfahrt gelten muss, wie auf der Strasse (in der Tat eine Vorfahrtsstrasse). Ist es irgendwo in den offiziellen Texten geschrieben, dass für Radwege keine anderen Vorfahrtregeln als für Fahrbahnen gelten?

    Gruss


    da tatsächlich die große Weltverschwörung

    das, exakt, ist die Frage! glaubst Du im Ernst, dass andere Länder ablehnen würden, echte Gerechtigkeit auszuüben, weil man in Notwehr die schreckliche Waffe "technische Aufzeichnung der Fakten" gezogen wurde?

    ich kann Dir eins versichern:

    wären wir immer noch der Welthersteller von Kameras und Bandgeräten, die wir ein Mal waren, ginge es von vorn herein anders! wegen unserem Hauptprodukt «Kraftfahrzeuge made in Germany» trauen wir uns zu, das EINZIGE grosse und zivilisierte (?! ist es dann noch völlig korrekt?) Land der Erde zu sein, ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen und, da gibt es mehrere, aber so viel auch nicht, die mit dem Wiener Weltverkehrsabkommen nicht leben können und eine dicke Liste von Sonderausnahmen dazu brauchen :whistling: (zum Vergleich: Die Schweiz lebt mit dem Abkommen, so wie es ist; vermutlich gibt es zwar cantonbezogene Einzelregelungen, aber derzeit kannst Du in Deutsch (Französisch, Italienisch, vermut. auch RR?) das Abkommen aus der Schweiz runterladen, weil es dort in Gebrauch als allg. Strassenverkehrsregelung ist !)

    Justiz, Recht, Gerechtigkeit und Gesetze sind bei uns getrennte und ziemlich voneinander entfernte Begriffe...

    eine ganz interessante Debatte, auch wenn sie sich vom Thema etwas entfernt. ich lass gestern auf einer Radrechts-/-Justiz-Seiten etwas schreckliches: Die Dose, die sich auf dem Radweg gerade in einer Einfahrt (von so einer gigantischen Einkaufs- oder Wohnzone) befindet, sitzt da rechtsmäßig, sofern kein Radler da war, um rechtzeitig noch den Radweg für die Radler zu beanspruchen! Auch die nachfolgenden Dosen dürfen dann der Ersten folgen!

    kannst dann als Radler morgen gern wieder kommen, wenn Du durch willst, vielleicht hast Du Glück (eine Lücke in der Dosenschlange)...

    Wesentliches hat sich in meinen Augen mit diesem Urteil geändert!

    Hast Du ihn überhaupt Wort für Wort gelesen (ist anstrengend, langatmig, langweilig aber noch dazu enttäuschend)? Meine Feststellung:

    Die Magistratur hat in diesem wichtigen Urteil besiegelt, dass sie überhaupt gar nicht daran interessiert, dass Recht dem unschuldigen / weniger schuldigen / geschädigten Bürger gegeben wird, sondern ...

    ... den Prinzipien!

    Sie hat gar nicht verstanden, warum uns die Amerikaner zur Umerziehung in den kleinen vom alten Regime geschädigten Köpfen ein Film nach dem anderen über Helden wie Steve Mc Queen hierher geschickt haben, mit der impliziten Aufgabe, sie gefällig alle anzuschauen, haben die meisten sowieso gern getan, Steve Mc Queen zumindest sowie, und ...

    --- verstehen:

    In einer geordneten und zukunftsorientierten Welt zahlt, zumindest in der Theorie, der Schuldige, der Verursacher, der Verletzer...

    die deutsche Magistratur (und Aufsichtsbehörden) hat noch viel alter Staub und alte Schuppen von damals auf den Roben!

    Gruss

    Was gilt hier? Radweg ist NICHT Strasse :P ! Kann die STRASSEnverkehrsordnung dort überhaupt irgendwie gelten oder gibt es womöglich eine "U-Boot-Verordnung auf Tauchfahrt für Radwege", die ich noch nicht kenne?

    Gibt es Verkehrszeichen, die sich nur auf Radwege untereinander beziehen?

    (Waren nicht im Helmurteil gerade 2 Radler auf Radwegen unterwegs? Ist es so selten, dass Radler auf Radwegen sich gegenseitig zum Teil erheblich verletzen?)

    Grund meiner Suche:

    Wir haben in unserer Stadt eine fiese Stelle: Eine stark befahrene Straße (Zoppenbroich) L3770 mit 2 Kraftfahrstreifen gilt als normale logische Strecke (üb. B230) zum Südteil der Landeshauptstadt und ist beiderseits mit Radwegen auf dem hohen Bord ausgestattet. Sie spaltet sich in der Nähe des Gestüts Zoppenbroich und nennt sich dann Zoppenbroicher Str. Nach der Gabelung, stadtheimwärts gesehen,kreuzt sie links die Dohrer Str.., und rechts einen befestigten Fuss-Radweg "zum Gestüt". Bevor man Zum Gestüt erreicht, fährt der Radweg rechts auf der Strasse "Zoppenbroich"entlang von mächtigen und prächtigen Bäumen, eine richtige Augenfreude, aber "sperrig" sind die Dinger inzwischen geworden, man sie aus "zum Gestüt" her zwar noch ein ganz klein bisschen was durch das Gebüsch, aber gerade noch, weil die Bäume die Sicht stark behindern. Dem Rad-/Fussweg "zum Gestüt" kommt eine neue, aber nur vorübergehende, aber mehrere Jahre lang andauernde Widmung und Bedeutung: er ist die Umleitung für den Radweg, der nördlich an der Großbaustelle entfallen ist (trifft mehrere sehr befahrene Radwegverbindungen: Niers-Uferweg, Weg nach Lürrip usw.).


    Gestern fuhr ich also eine dieser Strecken stadtheimwärts, und musste "zum Gestüt" benutzen, und fuhr wegen Fotografierei meiner Frau hinterher nach, also entsprechend schnell... Und kam so ein bisschen forsch am strassenbegleitenden Radweg "Zoppenbroich" an. Zum Glück bremste die Radlerin, die sich von der Radweg-Einmündung "zum Gestüt" näherte, selbst! Sie hatte mich gesehen, ich sie nicht... Ich war wegen dem Hinterherfahren eindeutig (zu) schnell.

    Hinweis: der Verkehr, aus der Sicht der Benutzer von "zum Gestüt" besteht meistens nicht aus Leuten, die wie die Radlerin ganz normal von links auf dem straßenbegleitenden Radweg auf der Hauptstrasse, "Zoppenbroich", sondern vielmehr aus Radler als Geisterfahrer von rechts herkommend, sehr viele natürlich mit der Umleitung, die aus der Stadt herkommen und rasend in "zum Gestüt" reindonnern, um vom Radweg, den sie auf der falschen Seite benutzen, zu verschwinden... Man guckt also unbewußt eher nach rechts, wo die Geschosse herkommen!

    Aber ich kam ihr von rechts. Hatte ich da keine Vorfahrt?

    Wie wäre die Sachlage gewesen, wenn es gekracht hätte :?:

    Denn an dieser "blöden" Einmündung (ich weiß: ich war blöd, die Einmündung ist so wie sie ist!) kann sich dieses Problem wirklich sehr leicht auf Grund des zugenommen Verkehrs durch die Umleitung wiederholen!

    Und wie ist es generell gesehen?

    Gruß

    Guten Morgen Explosiv

    und danke für die Anwort! Ich habe ein bisschen Angst ehrlich gesagt, dass die Antworten der Rechtsbelesenen hier im Forum mit entsprechenden neueren Urteilen dienen könnten, ausbleiben könnten. Warum?

    es sieht so aus, dass das Recht sich hierzulande weiterentwickelt, sogar im Sinne einer Verbesserung, dass aber die Ämter das völlig anders sehen, und dass daher das ADFC, die gelinkte Seite dürfte auch von einem rechtsbelesenen und engagierten Mitglied dieser ADFC-Gruppe zusammengestellt worden sein, nach wie vor diese veraltete Sache ganz bewusst beibehält (auf anderen Info-Seiten zu diesem Urteil steht oft nichts mehr zum Aspekt Verkehrstrennung! Aber, wie gesagt, in Magdeburg, schon! Und ich habe noch mehr zu anderen Fragen auf dieser Seite gelesen, die mich zuerst sehr aufmerksam machten, wobei ich eigentlich nach etwas ganz anderes suchte - wonach suchte ich eigentlich, und ich bin immer noch nicht fündig geworden? wann gilt auf Radwegen eigentlich "recht vor links"? Immer, immer wie auf der begleiteten Strasse, wäre eigentlich logisch aber erstaunlich, da die Radweganlage absolut nicht unbedihgt optimal dazu sein muss usw. Gibt es so was wie ein separat mini-VZ205, nur bezogen auf Radwegen? ich kopiere aber jetzt diese Frage in einer neuen separaten Diskussion)

    jedenfalls ist es so, dass hier, in MG, nicht nur die Gefahrenlage maßgeblich ist zur Radwegpflichtanordnung!

    Wo stand es/soll es stehen?

    Hier

    OLG Hamm (Urteil vom 28.10.1993 - 6 U 91/93)

    Ich konnte den vollen Urteilstext nicht finden, aber die Uni Saarland (Archiv) berichtet auch das Gleiche:

    Das Gebot zur Radwegbenutzung dient nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen.

    Nur das steht auch so auf (vermutlich aktuellen) Seiten vom ADFC. Eine davon!

    diese Diskussion ist hochinteressant, aber das erste Problem war (für mich!) bislang mehr technischer bzw. kaufmännischer Natur. Ich habe 2 solche Kameras: eine Spy-Brille, drin fehlt "nur" eine Aufnahme für einen Korrekturbrillenträger (wie bei herkömmlichen Radbrillen eben!). Qualität: weiss ich nicht, Umbau mit Korrekturgläsern war (laut Sohn, war damals hantierender Augenarzt an der Augenklinik, "unmöglich" und daher uninteressant... Und einen Maginon-Actions-Camcorder von einer unserer beliebten Discount-Handelsketten. Beim Maginon-Actions-Camcorder, denn ich nur ein Mal am Schreibtisch ausgepackt habe, um ihn auf Grund der Bedienanleitung sofort wieder einzupacken, war der Fall anders: Die max. Aufnahmedauer ist einfach zu kurz!

    Gut wäre eine Kamera, die entweder von A..Z aufnehmen kann, wenn die Fahrt die Aufnahmedauer nicht überschreitet, oder nur die letzte halbe Stunde in Schleife! Und das fehlte damals erbärmlich...

    mir fallen unterwegs kaum welche Cam's am Lenker auf, aber oft welche am Helm, teilweise schrecklich angebracht, man sieht dann wie ein Gockel mit einer Geschlechtsstörung aus, der unbedingt das oberste männliche Tier auf Erde sein will, so sieht es nach einem Gockelkamm aus!

    am Lenker befürchtete ich Erschütterungen, Starrheit (wenn ich am Helm was habe, kann ich doch meinen Kopf drehen, und eine bestimmte Stelle eher in Beobachtung nehmen).

    ich habe schone Helmhersteller angeschrieben: Die sollen das standardisieren! Eine unauffällige geeignete Styropor-Mulde im Helm standardmässig anbieten!

    Oha. In Hamburg ist das gar nicht mal so unwahrscheinlich. A7-Elbtunnel und A1-Norderelbbrücke bedeuten für den Radverkehr enorme Umwege.

    Haben wir in Mönchengladbach auch, da die Autobahn die Innen-Stadt umringt (ausser östlich, da fehlt eine Spange).

    Aber zwei anderen "Hindernisse" könnten, rein theoretisch, dann auch irgendwie dann mitzählen:
    - (nicht öffentlich befahrbaren) Strassen im Militärsperrgebiet am Süd-Park an der Aachener Strasse (Mönchengladbach war NATO-Hauptquartier für Europa. Jetzt sind die englischen Quartiere vollkommen aufgelöst, am Nord-Park, ist gar nicht im Norden sondern im Norden an der Aachener Strasse, und die Aachener Str. selber ist im Süd-Westen, hm..., ist jetzt schon länger der neue Borussia-Stadium, und JHQ im Westen in Hardt ist momentan leer / kaum benutzt... Aber der Süd-Park gehört den Amerikaner und ist immer noch Militär-Sperrgebiet). Im JHQ gibt es eine deutlich Abkürzung Richtung Westen (der Zugang zu dieser bis vorigen Jahr befahrbaren Straße mit deutscher Verkehrsbeschilderung, die anderen Straßen im JHQ, immerhin eine 7000 Seelen grosse Stadt, haben nämlich die echte englische Beschilderung mit Ausnahme der Radwege, die überall deutsche Schilder trugen)
    - Eisenbahntrassen, viele, da Mönchengladbach 2 Hauptbahnhöfe besitzt... Wenn man schon Kraftverkehr als Alternative zum Fahrrad berücksichtigt, warum nicht auch dann die Bahn?

    Ganz einfache Frage: was bekommt man?

    Gruss

    PS: Hintergrund der Frage, ist, dass ich angestachelt von dem Artikel

    vergleichen möchte! Das frz. Verkehrsministeriums zahlt ihnen über den Betrieb 25 ct/km aus bei Arbeitswegen mit dem Fahrrad, so dass manche angefangen haben, mittags wieder nach Hause zu fahren, um dort wie anno dazu mal wieder zu essen :D und das sei legal. im Artikel steht noch, dass 2,4 % der Personenbeförderungen in F per Fahrrad stattfinden, es sei ca. 0,8 Mrd km jährl. (wie sieht es bei uns aus?)

    Ansonsten wären S-Pedelecs für diese Einsätze besser geeignet - genauso flexibel, aber deutlich schneller. Da gäb's kein Entkommen.

    Franzosen hatten lange Zeit Polizisten auf Mobylette (Moped)... Es waren keine Respektpersonen mehr :rolleyes: !

    Gibt es HIER inzwischen (auch noch dazu) wieder...


    Der Artikel hat doch sogar ein (zensiertes) Bild des Gebührenbescheids:
    Gebührenbescheid nach dem Hamburgischen Wegeggesetz (HWG) vom 22.01.1974 in der geltenden Fassung
    nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen wird für die Sonderbenutzung der öffentlichen Wegefläche in Hamburg

    Das HWG findest du hier:

    Nach welcher Gebührenordnung bei eurem Markt geahndet wird kann dir sicher eine der Politessen sagen.

    ach... wäre zu schön gewesen! lokales Recht!


    In der Regel ist die Tragfähigkeit eines Radwegs auch für die Belastung durch Fußgänger eingerichtet. Daher wird der Radweg nicht zu Schaden kommen durch das Queren der Fußgänger, im Gegensatz zu Fahrzeugen. Ebenso bei Gehwegen ist die Tragfähigkeit nicht für den Kfz-Verkehr gegeben, wodurch Schäden an den Gehwegplatten bei regelmäßigem Kfz-Verkehr auf dem Gehweg eintreten werden.

    das ist die eine Seite und verstehe ich.

    worauf es mir mehr ankam, war die Gefährdung des Radlers durch einen in den Radweg hineinstürzenden Fussgänger/Hund/Kind (natürlich auf VZ241 oder gar vollkommen getrennten (Grünstreifen) Wegen).

    ist die Schadensgefahr am Radweg wichtiger als die körperliche Gefährdung des Radfahrers?


    Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fährt der Radfahrer zuletzt, weil das ja nicht anders gemeint sein kann.

    seit wann meint man sein Recht zurecht hierzulande?

    jedenfalls ist es in NRW anders. "mehrmals" haben Radfahrer bessere Vorfahrt als Kraftfahrer, zur großen Überraschung der Kraftfahrer, wenn sie das feststellen:

    Beispiele:

    Querrstrasse gelangt über Stop-Schild auf Haupstrasse
    Radweg der Querrstrasse, völlig getrennt, gelangt und querrt Hauptstrasse ohne Stop-Schild und ohne Haltelinie, und kann damit die da sehr breite und schnelle Hauptstrasse querren, zügig durchquerren, wenn die Gelegenheit günstig ist...

    Hauptstrasse ist schnell und viel befahren. An der Kreuzung kommt eine Querrstrasse an, mit Stop-Schild. Gegenüber ist keine Strasse, sondern ein Radweg. Er hat nur Vorfahrt gewähren. Der Kraftverkehr muss abbiegen (kann / darf nicht auf dem Radweg gegenüber weiterfahren) und als Abbieger muss er warten, bis der Geradeaus-Verkehr aus dem Radweg gegenüber durch ist, oft zu seiner extrem grossen Aufregung, wenn Du ihn zwingst, das zu tun, was seine Pflicht, warten, weil er abbiegt und Deine geradeaus Fahrbahn durchkreuzt...

    ach, noch was, falls jemand sich auskennt! diese Auskunft wäre mir 2 Mal in der Woche wertvoll, und die nächste Gelegenheit wäre morgen früh (Samstagsmarkt! Seit ca 2 Jahren vergeben Politessen "Parkscheine à 35 Euro" an Autofahrer, die exakt das machen! Warum denn so wenig? Unsere Politessen sind mit hochqualitativen Handy's und Software augestattet worden! Sobald sie geknipst haben, ist das Foto voll automatisch in der Dienstzentrale registriert: Keine Diskussion mehr möglich!).

    mich irritiert die Diskrepanz zwischen nur 35 Euro und den Preis aus der Mopo (147 Teuro!) :whistling:

    es wäre doch leicht verdientes Geld auch für unsere Stadt und würde dort einen enormen Beitrag leisten, dass die Radwege gut und befahrbar bleiben...

    ich lese verspätet Deine Antwort, Entschuldigung!

    sie ist sachlich unkorrekt...

    ich habe jährlich hier "meinen" Streit mit den Umweltbehörden aus der Stadt, Düsseldorf und Köln (warum Köln, weiß ich nicht, aber sie haben sich zurückgemeldet, nicht die lokalen). Und bald ist es wieder soweit:

    Ich lebe in einem sog. "Grenzbezirk". Und das merkt man, nicht nur an verschiedenen Vorschriften, die mehr oder weniger in Vergessenheit geraten, sondern an der Anwesenheit von ganz eigenwilligen Fahrzeugen auf unseren Strassen (vorgestern ein Altmetallhändler aus Jugoslavien! Und das soll mit richtigen Dingen abgehen?)

    aber besonders gibt es hier regelmäßig hier, weniger als 30 km weg von der niederländischen Grenze, Kontainerfahrzeuge des schwersten Kalibers auf unseren Feldwegen... Man erkennt sie an der oft extrem freundlichen Bemalung, so rosa etc. und an der natürlich niederländischen Fassung ihrer Kfz-Nummern! Begleitet sind sie so gut wie immer von einem landwirtschaftlichen Spezial-3-Rad-Traktor: die 3 Räder, 1 dickes vorn, und 2 kaum weniger dick hinten, verteilen das Gewicht derart, dass der Boden extrem schonend befahren wird: Diese Fahrzeuge tragen auch einen extrem breiten Flüssigkeitsverteiler mit Untergrabfähigkeit: Die Gülle (oder schlimmer! keiner kontrolliert: es ist nicht ein Mal meldepflichtig) wird sofort begraben und jeder Versuch einer Beweisführung wäre danach umsonst (denn der Bauer auch kann vorher irgendeine Sauerei unterpflügt haben!).

    oft geschieht es auf besonders kleinen Agrarflächen ganz in der Nähe des Stadtgebiets (wo viele noch Wasser aus Brunnen noch selber hochpumpen :evil: !)

    es sei völlig legal (deshalb ist Deine Antwort sachlich unkorrekt, schäme Dich)

    es sei Düngerfreihandel in der E.U.,

    Nur unsere Abwasserkosten explodieren derzeit bei konstant bleibenden "Abwasserbedarf" (also rechnerisches Aufkommen oder Abgabe!)...

    Den Unterschied zwischen Paketdienst und Polizei siehst Du aber schon auch, oder?
    BTW Auch die Polizei darf da nicht einfach so parken, aber wenn sie mal halten muss, um irgendwas zu regeln, verlangen selbst Kampfradler normalerweise nicht, dass sich die Beamten erst in Ruhe einen Parkplatz suchen. Da kann auch das Halten auf dem Rad- oder Gehweg mal angemessen sein.

    ich antworte gern Deine Gegenfrage!

    im Einsatz (Blaulicht, Martin's-Horn und pipapo) ja, sonst schlicht und ergreifend nicht! Mich ärgern beispielsweise die seitlich hängenden Dienstwaffen unserer Fahrradstaffel! Es ist unvorsichtig! Ein typischer Mittelmeer-Taschendieb gewohnt «per Überraschung» zu stehlen würde sich eine Mordsfreude so eine Dienstwaffe beim blossen vorbeifahren abzutrennen, während sie auf dem Fahrrad sitzen! Wahrscheinlich wissen sie noch nicht genug, wie die Unterwäsche von unseren Sport-Polizisten aussehen, und ob es drin womöglich so was wie einen Stahlseil noch gibt, sonst hätten sie das längst gemacht :whistling: ! Aber solche Fakten werden schnell in Erfahrung gebracht!

    jetzt, Deine Taktik, Gegenfrage von mir:

    Hast Du je die Polizei angezeigt, wenn sie was falsches macht?

    Ich schon mehrmals, und ich bin auch dieses Jahr gespannt, wie es ablaufen wird, d.h. ob ich wieder die Polizei anzeigen muss, weil ich einen jährlichen Anlass dazu habe.

    Unfall macht Schule, tragischer Weise


    dezent spricht man heute nicht mehr von der Helmfrage, zumindest bei SZ nicht...

    Fahrerflucht gehört immer mehr dazu.

    Ich nehme an, dass dort die Polizei Radfahrer verstärkt kontrollieren wird ...