Beiträge von munchengladbach

    Es kommt schlimmer, ich will Euch alle nicht warten lassen, ist schon da, haben alle gesehen, keiner regt sich auf, schon gar nicht die Radfahrervertreter, die sich als offiziell hinstellen...

    von was spreche ich?

    von der

    Fahrradfurt

    ein Muss im neuen Fahrradrecht! Eigentlich, wie soll man das sehen, mehr Fahrradrecht, oder Fahrraddomptage?

    egal, kommt auf's gleiche raus: ist im Gesetz.

    überall, an allen wichtigen Kreuzungen, sollen Pflicht-Fahrradfurten den Radler zum lichtzeichenanlagenmässigen Fussgänger verwandeln!

    da werden sich bald die Rennradfahrer die Rückkehr zu den alten Verhältnissen wünschen und sich keinerlei Radwegrückstufung mehr wünschen: Sie haben mit dieser Forderung über sich (und allen anderen Radlern) die Pest über sich hergeholt!

    Mir fällt in ganz Mönchengladbach so auf Anhieb nur ein einziger Radweg VZ237 auf einer Strassenseite, und Fussweg, allerdings (wenn ich mich richtig erinnere, werde ich bei der nächsten Fahr aufpassen), ohne Verkehrszeichen, auf der anderen Strassenseite, nämlich entlang der Schlachthof Strasse, Richtung Süd / Moschee. Allerdings gibt es in Steinwurf-Entfernung vom Radweg, auf der gleichen Seite von der Strasse, die parallel verlaufende, stillgelegte Eisenbahntrasse mit verdichtetem und entwässertem Sandbelag, die Rad-/Fussweg ist. Radfahrer können da entweder bei Regen schmutzigen, bei Trockenheit staubigen Sandweg oder den alten bitumierten fast kaputten Belag des ihnen theoretisch reservierten Radwegs (auf welchem, da Grünstreifen zwischen Sandweg und Radweg, Hundehalter immer noch gern hocken, ich sage hocken, ja, weil sie sich ungern rühren, auch wenn ein Fahrrad herkommt, obwohl sie auf diesem Bitum heute nichts mehr zu suchen haben: kein Hund wird so halt wie diese "Konstruktion" heute schon ist!) vorziehen wollen. In Gegenrichtung ist dieser sehr schmale Radweg linksseitig. Kreuzenden Verkehr gibt es kaum. Das Problem ist mehr, wie man überhaupt bis dahin kommt, weil der Radweg in Südrichtung in Südrichtung urplötzlich aufhört, nachdem Zebras, die es wohl gibt (grosser Schul-/Sport-/Jugend-Komplex in der Nähe), für Radfahrer absolut nicht relevant sind, obwohl, danke allen überwiegend fairen Autofahrern, der Autoverkehr viel rücksichtsvoller da ist, als die erwiesene Sorgepflicht der Verkehrsplaner...

    Für die Schüler ist der Bitumstreifen ganz sicher vorteilhaft, denn sie können mit ihm die Schule erreichen, ohne im Sand- oder Schlammnebel bei ungünstiger Witterung gebadet zu haben...

    Für Lehrer auch (unsere Nachbarn sind ein Ehepaar davon gewesen und es war auch ihre Radstrecke - normales Auto besitzen eigentlich überhaupt nicht, sondern nur Freizeit Motorgefährte mit welchen man auch nicht zur Schule fährt): Die Autorität schwindet vielleicht nicht dahin, wenn man von Fuss bis Kopf mit Schlammklecksern überdeckt ist, oder für die Damen den Lippenstift voller Sand hat! Es ist nämlich das Drama der Radweg- und -Routenplanung so oft: Man gibt dem touristischen Aspekt den absoluten Vorrang, und vergisst, unterdrückt, oder vernachlässigt sogar bewusst, dass Arbeitnehmer zur Arbeit und Schüler zur Schule mit dem Rad fahren (auch Thema Radfahren bei Dunkelheit und Sicherheit!)...

    Du hast recht, und, zu Deiner vorletzten Wortmeldung in dieser Diskussion, da auch hast Du recht, dass nichtig eine ausgesprochene Sondersituation ist. Ich habe die Überschrift meiner ersten Wortmeldung einfach halten wollen. Im Falle des veränderten Radwegzeichen links vom Radweg aber rechts von der Fahrbahn, ein Paradebeispiel auch in Kettler's Buch, schreibt Kettler auch nicht nichtig, sondern wegen Unklarheit unwirksam dazu, ...
    ... falls es da wirklich unklar ist! Ich bin ziemlich sicher, dass der eine Richter das so und der andere anders da sehen wird (oder sogar der gleiche Richter, falls der Betroffene in dem einen Fall keine Erklärung, und der zweite Betroffene im Erklärt «es gab einen Mordsverkehr, nur eine Bruchteil von Sekunde deshalb zum Überlegen, warum das merkwürdige Zeichen, so falsch da stand»! Die Bediensten der Stadt Hamburg wollten aber ihr System scheinbar verbessern, oder das (in dieser ursprüngliche Position) gefährdete Zeichen flog vielleicht weg, unfreiwillig mitgerissen von einem anderen Verkehrsteilnehmer, und man nutzte vielleicht nur die Gelegenheit, eine bessere Position zu suchen?
    jedenfalls ist gerade so ein Radwegzeichen links vom Weg das Beispiel in Kettler's Buch wie es zur Unwirksamkeit von an sich gar nicht nichtigen sondern im Gegenteil voll gültigen VZ's kommen kann...

    Andere Radwege sind oft durch eine alte Ausschilderung erkennbar als anderer Radweg. Die blauen Lolly's zeigen, strassenbegleitend hingestellt, nur Pflichtstrecken an, die die Radfahrer anstatt Fahrbahn benutzen müssen, ob Arbeitnehmer auf dem zum Arbeitsplatz, oder Schüler, oder Sportfahrer im Training - spielt gar keine Rolle: Alle müssen die Pflichtradwege benutzen, die Polizei-Radstaffel übrigens auch sofern sie nicht mit eingeschaltetem Blaulicht fährt...

    Andere Andere Radwege lassen sich daran erkennen, dass das alte «Schild am Boden» nicht weggefräst wurde, wo diese Schilder früher auf dem Bitum verklebt waren, sondern manchmal voll im Glanz, die Dinger waren gut, sie altern wirklich wenig, nicht hinweisen, dass da Räder fahren, oder dass da eine Radroute verläuft. Die Radrouten Niederrhein verlaufen relativ oft auf solchen Strecken.
    Strassenbegleitend müssen die Anderen Radwege deutlich und unmissverständlich erkennbar sein, sonst sind sie eben nur "Bürgersteig" und nur Fussweg, da das Fahren auf dem Bürgersteig nach wie vor verboten ist. Als gemeinsamer Fuss und Radweg müssen sie dann das Schildchen, ist kein wirkliches Zusatzschild mehr, steht ja ganz allein da ohne Papa ohne Mama, «Radfahrer frei» tragen. Sonst muss ganz klar, mehr, eklatant auffällig und klar sein, dass auf dem hohen Bord 2 separate Wege verlaufen: ein Fussweg den Häusern oder Grundstücken entlang, und eben der andere Radweg. Eine Trennung ist auch da klar erkennbar: Andere Belagfarbe, (verteufelter) Trennbord von wenigen Zentimeter bis, wenn der Weg alt ist, so viel, dass man mit Rad rutscht, und gegen die Wand an der Seite fliegt...
    Strassenbegleitend darf sogar das Schildchen «Radfahrer frei» den Anderen Radweg auch in Gegenrichtung freigeben! Ob das der beste Einfall des Gesetzgebers war, hm, ... Aber dieses Werkzeug steht heute dem Stadtplaner heute zur Verfügung. Ist vielleicht manchmal sehr sinnvoll, damit Schüler Radwege nicht mehr nach eigenem "Ermessensspielraum", den sie ja auf keinem Fall haben, "verbotenerweise in Gegenrichtung benutzen": Das allerletzte Stück nach der letzten Strassenkreuzung vor dem Gymnasium gibt man frei, damit die Schüler nicht ausserhalb der Fussgängerwege oder Radfurten schnurr-strack direkt vor dem Gymnasiumstor die schnell befahrene 4-spurige Strasse unüberlegt durchkreuzen...

    ausserdem sind vieler Ort Rad- und andere Wege und deren Nutzung oft aus der Tradition her bekannt! muss so sein, denn oft fehlen Schilder, die von überbreiten Maschinen oder ganz einfach von Vandalen abgerissen wurden. dann stehst Du morgen da, und erreichst nicht mehr Deinen Arbeitsplatz, weil Dir das Fehlen eines Schilds den Weg "versperrte"...

    problematisch wird es, wo ein Schild in der Neuzeit hinzukam, und diese traditionellen Nutzungen ignoriert! so beispielsweise VZ250 mit dem Zusatzschild "land-/fortwirtschaftliche Benutzung frei", wo seit es Fahrräder gibt, dieser Weg auch von Radfahrern benutzt wurde. wollte man sie verbieten oder hat man sie schlicht und ergreifend nur vergessen?

    kennt jemand eine amtlich anerkannte präzise Definition des Begriffes, der auf diesen Schilder gepinselt wird:

    landwirtschaftliche Benutzung

    was ist das?

    handelt es sich um Wege ausschliesslich zur Bearbeitung und Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Abbauprodukten?
    oder der Kindergebutstag, der auf dem Bauenhof veranstaltet wird auch eine landwirtschaftliche Aktivität?
    was ist dann, dazwischen, mit dem Reiten?

    das ich das Glück habe, in einem gut organisierten Bundesland zu leben, stehen mir amtliche Radwegkarten und -Kataster sogar online zur Verfügung.

    für mich ist alles "Radweg" und wir so in openstreetmap getaggt, was dort zum Rad fahren zu den Routen zugehört...

    Aber "nichtig" ist die Beschilderung nicht, höchstens rechtswidrig (dann aber immer noch verbindlich).

    Hm... Jedes Wort hat seine Bedeutung. Nimm Dir mal das Buch von Kettler, Seite 91, erster neuer Absatz auf der Seite, ab zweiter Satz vor. Gerade dieses Beispiel wird da behandelt! Und da lese ich klar und deutlich «... ist das Verkehrszeichen unwirksam», weil es nicht rechts des Radwegs steht, wo es nach VwV StVO eigentlich montiert werden sollte. Da wollte die Verkehrslenkungsbehörde, und nunmal zurecht, jede Unklarheit (ist auch im Absatz von Kettler angeschnitten) eben beseitigen.

    ganz einfach!

    setze Dich mal auf dem Fahrersitz eines bulgarischen Brumis, der vom schwarzen Meer herkommt, und hier überall fährt (und fahren darf). wie soll er, falls er eine Übersetzung der StVO vorsorglich mitgenommen hat :D , überhaupt den Wirr-Warr in der StVO mit Zeichen, die gelten, Zeichen, die nicht gelten, Fussgängersymbole, die für andere Verkehrsteilnehmer gelten sollen, heute, aber morgen (also, ab 1.1.2017...) nicht mehr begreifen? Uhlah, uhlah, uhlah...

    aber wenn das vordere rechte Rad seines Brumis auf dem Körper eines deutschen Radfahrers drüber fährt, ist der deutsche Radfahrer trotzdem ein Bisschen tot...

    der Wirr-Warr ist hierzulande total!

    Entscheidungen von Bundesgerichten werden hinterher von Landesgerichten entstellt.

    in Kraft getretene Gesetze werden per Buh-Ruf in einem Ministerium entgültig erklärt und im anderen Nicht.

    Falsche oder falsch angebrachte Zeichen stehen entlang der Strassen.

    und die Europa-Abgeordnete haben schon mehrmals die Europäische Kommission aufgefordert, zu handeln.

    denn

    die toten Radfahrer, sind selten vom Herzschlag erwischt worden.

    Zitat

    Nichtigkeit von Verwaltungsakten wird eher restriktiv ausgelegt.

    stimmt schon, aber trotzdem: ab und zu gibt es mit einem Grundsatzurteil die Möglichkeit, etwas im Gang zu setzen. und zur Zeit setzen wir in Deutschland auf der Anklagebank, weil das europäische Parlament sich schon mehrmals in Sachen Verkehrssicherheit mit Massnahmen befasst hat, wo Deutschland gar nicht oder viel zu träge reagiert hat, so dass ich ziemlich fest mit irgendwann bald mit einer Verordnung von oben (ähnlich Reinluft-/Feinstaub) rechne, nachdem Deutschland die geographische Drehscheibe Europa's ist und jeder hier durchfahren muss, um von Vilnius nach Porto usw., also von A nach B innerhalb Europa, zu kommen, und der dekadente Urwald der hiesigen Vorschriften mit Ausnahmeregelungen bis 31.12.2016 und Co. das Fahren in Europa unsicher und unüberschaubar gestaltet, zumal wir das Land sind, welches sich eine ganze Seite voll von Ausnahmegenehmigungen in Sachen Verkehrsweltabkommen geleistet hat! Wie kann ein Brumi-Fahrer klar kommen, der die StVO nicht kennt und nicht kennen muss (sondern beispielsweise nur den Inhalt des Wiener Abkommens, der an sich völlig ausreicht, siehe Schweiz...), und überall hier auch etwas beruflich zu tun haben kann?

    so sind deutschen Gerichte mit einer echten Herausforderung konfrontiert, und der BGH hat es in Sachen Banken jetzt gerade ganz provokativ erkannt und zu Schau gestellt: Recht wird heute in europäischer Ebene geschrieben. Und ein Gericht, der Wert darauf legt, Entscheidungen zu treffen, die hinterher nicht mehr angerüttelt werden, kann nur Im Bewusstsein dieser Tatsache seine Entscheidungen treffen: Das Recht wird sich zunehmend in Europa angleichen, speziell das Verkehrsrecht, weil die Ausbildung auch in anderen Staaten erfolgt, und die Freizügigkeit (Schengen) dafür sorgt, dass diese Menschen sehr heterogener Ausbildung ständig aufeinanderprallen.

    Zitat

    Das rücksichtslose Verhalten mancher anderer Verkehrsteilnehmer...

    schreibt Du! war er überhaupt von hier? Dem Schild nach ja? Was sagt ein Schild aus: Wo er sein Töf-Töf angemeldet hat, mehr nicht...

    Ich rechne deshalb damit, dass irgendwann bald ein deutscher hoher Gericht wird aufräumen müssen, dass heisst, viele Schilder automatisch nichtig erklären müssen, damit Europa nicht hier in Deutschland unter Zwang aufräumen muss... Seit wann ist man glücklich, wenn man den eigenen Haushalt nicht mehr selber sauber halten kann?

    Die letzte aktuelle Wortmeldung in der parallelen Helmdiskussion enthält diesen Satz.

    Zitat

    Bei unserer Kleinen (6) haben wir festgestellt das sie ohne Helm wesentlich vorsichtiger fährt, so daß wir ihr freistellen ohne zu fahren. Im Gegensatz zu 90% ihrer Mitschüler hat sie aber auch ein Rad mit funktionierenden Bremsen, die sie sogar bedienen kann.
    (Wer mal im Fahrradladen bei den dort ausgestellten Exemplaren versucht die Bremse zu bedienen, und das mit der minimalen Handkraft die einen Kind zu Verfügung steht, weiß das die Bremsen an den meisten Kinderrädern eher dekorativen Charakter haben) Auch eine vollständige Beleuchtung fehlt nicht.

    Kam schon mindestens in ähnlicher Form in der gleichen Diskussion vor. Scheint also wichtig zu sein. Und ich, persönlich, halte es in der Tat für wichtig... Ich finde die Gesellschaft unkonsequent, eine Ausstattung zur Sicherheit, nicht nur Bremsen, viele Kinderräder haben ja auf jedem Fall eine (hoffentlich) wirksame Rücktrittsbremse, sondern auch Beleuchtung, in der StVO festzuschreiben, aber den Verkauf von ungenügenden Rädern zu erlauben, wo jedem klar ist, dass viele Eltern vollkommen unfähig sind, die Güte der Ausstattung eines Rads selber zu beurteilen, und sich einfach auf dem Händler verlassen... Wie kann das zulässig sein?

    Es gab eine Zeit, wo hierzulande nahezu alles (gerade Fahrradtechnik ausgenommen! die deutschen Hersteller auch zögerten nie den unsagbarsten Kram auf dem Markt zu bringen. Thema Seitenläufer und co. und deren Anschlüssen...) genormt war und mit perfekten Bedienanleitungen und Ersatzteillisten bildeten diese Normen die Grundlage des Exports der Produkte made in Germany, gleich ob aus dem Westen oder aus dem Osten. Leider hat man hier diese Tatsache vergessen, und siehe da, wir sind nicht mehr das einzige Exportland...

    Wenn es eine deutsche Norm für Fahrräder gäbe, und wir uns damit identifizieren würden, würde sich ganz sicher Importeure bald damit befassen, um weiterhin leicht verkaufen zu können. Der Vorteil für die Sicherheit wäre enorm.

    Denn ...

    ... es ist gar nicht so einfach, heute ein Rad mit Mängeln nachzubessern. Der Einzelhandel hat, mangels Normen, mit einer wahnsinnigen Zahl abweichender und nicht kompatibler Teile zu tun, die er nicht alle vorrätig halten kann. Allein die Anschlusstechnik von nur 3 (!) Komponenten, Vorderleuchte, Rücklicht und Stromquelle, kann ganze Bücher von gar nicht miteinanderpassenden Teilen voll füllen... Bei den Bremsen, im Zitat angesprochen, geht es noch viel wilder zu! Und man wundert sich hinterher, damit konfrontiert zu werden, dass die Kinderräder technisch nicht in Ordnung und damit unsicher sind?

    Auch sind die Preise prohibitiv (H4-Birnchen, die in der ganzen Welt in extrem hoher Stückzahl bei fast allen Rädern der neueren Jahrgängen eingebaut wurden)!

    Träumt man?

    Hallo Carsten

    Was ist das denn jetzt eigentlich, ein anderer Radweg oder ein Gehweg? Darf ich wie früher Fußgänger wegklingeln oder muss ich mich unterordnen?

    Ein Anderer Radweg ist etwas subtiles... Kann natürlich ein Weg mit dem Zusatzschild "Fahrrad frei" sein. Muss aber nicht, denn diese Wege gab es schon bevor man aktiv angefangen hat, Pflicht zum Fahrrecht umzustellen...

    Deshalb habe ich auch fleissig die Stellenangaben aus dem Sachverzeichnis im Kettler's Buch sofort eingangs angegeben (ist wirklich in jeder Stadtbücherei und damit, über Fernausleihe, auch in jeder anderen Bücherei leicht erhältlich!), denn ich schreibe ungern lange Texte ab, ist teilweise nicht erlaubt (Kettler ist ja Jurist, mach nichts falsches...), noch weniger aus dem Textzusammenhang entrissen, und traue mir gar nicht zu, zusammenzufassen, oder als mein Selbsverzapftes schlechter hervorzubringen, was er perfekt als Jurist erklärt hat.

    Jedenfalls, gleich wie sie aussehen mögen, sind Andere Radwege ein legaler Begriff mit einem Rechtsgehalt.

    Viel Radfahrer wären zufrieden, wenn es nur sie gäbe, sie sind nämlich nicht Pflicht, und auch gern benutzen, wenn es aus ihrer Sicht für sie die pragmatisch beste Wahl wäre (ist, zumindest derzeit, nicht zu erwarten: Andere Radwege sind eher Stiftkinder des deutschen Radverkehrssystems. Aber das ist eine rein politische Entscheidung! Legt man das anders herum fest, kann sich das ändern. Halten wir fest: Wir haben mehrere Lösungen zur Verfügung - Andere Radwege, strassenbegleitende Wege mit Fahrrecht für Fahrräder, strassenbegleitende Pflichtwege für Fahrräder, nichtstrassenbegleitende Wege mit den gleichen Verkehrszeichen VZ237,240,242, die nicht Pflichtwege sind, da nicht strassenbegleitend, scheinbare Pflichwege, die irgendwann fast heimlich mehr als 5 m von der Fahrbahn rumkurven, und dadurch nicht mehr strassenbegleitend und somit nicht mehr Pflicht sind, und Wege mit falschem Schild (Pedal) oder auf der falschen Seite des Wegs (links), die auch nicht vollwertig sind... Für mich ist das Bewusstsein solcher Fakten oft das Kriterium, warum ich da oder da und nicht dort oder dort fahre...).

    Bitte lies auch das und das vom den ADFC Publikationen.

    Grundlage ist auf jedem Fall §2 Abs. 4 StVO:

    Andere Wege wären ein Weg, wie man aus dem Dilemma der Radwegpflicht mit nur einer blauen Auge jederseits herauskäme...

    andere Radweg gibt es. Und sie haben sogar auch Rechte. Beispielsweise: Auch wenn sie keine Verkehrszeichen tragen, darf keiner drauf parken, so weit geht es. Der Parkende holt sich dort auch einen völlig berechtigten Knöllchen!

    was spräche dagegen,

    alle Radwege

    in Deutschland zuerst global als

    Anderer Radweg

    zu definieren, bis sie von einer Kommission einen neuen Verkehrsschild bekämen, zeugend, dass die Stelle für die Radfahrer gefährlich ist, oder dass die inzwischen, von einem Landesgericht erörterte Ausnahmesituation vorliegt, die die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung "abfederte", da ein Landesgericht vermutlich keine Bundesgerichtsentscheidung total auseinander nehmen kann (obwohl ... wenn man gut überlegt?...)

    Bei Kettler, Recht für Radfahrer, kann man darüber nachlesen (Seiten 28,90,02,103,145). Was damit? Ignorieren? Darauf bestehen, dass Klarheit geschaffen wird, und dass sie entfernt oder neu verlegt werden?

    Ich finde, auch solche Zeichen veranlassen manche, zum Glück bei weitem nicht alle, motorisierte Autofahrer zu einem rücksichtslosen Fahrverhalten (-manchmal kräftig- Anhupen etc.). Daher die Frage und Überlegung.

    Darf die Öffentlichkeit deren Entfernung ewig verschleppen (ähnliches Thema: institutionalisierte Schilder "Radwegschäden" anstatt Radweg reparieren :cursing: )?

    Oft deutet das Fortbestehen solcher Unregelmässigkeiten auf die Verschleppung der Budgetierung dringend notwendiger Unterhaltungsmassnahmen, die oft die Sicherheit tangieren, zugunsten von Ausgaben von überhaupt nicht sicherheitsrelevanten anderen Ausgaben bis hin zum öffentlichem Jucks...

    Nachdem ich vorher ein Leben lang wirklich sehr StVO-gehorsam war, ging ich in Rente und wurde nahezu gleichzeitig, sogar etwas vorher, vom Arzt aufgefordert, Rad zu fahren (oder sonst etwas ähnliches). Dies führte mich als aus prinzipiellen Gründen StVO-gehorsamer Mensch auf einem linksgeführten Radweg innerorts. Zig Mal... Zuerst. Und da der Ort sehr ruhig ist fuhren wir "normal": weder schnell noch langsam. Jedenfalls waren die anderen Radsportler, die am gleichen Augenblick vorschriftswidrig auf der Fahrbahn fuhren wesentlich schneller auf ihren Rennräder (wir fahren sowieso schwere Treckingräder, zuletzt, bis zum Rahmenbruch, ein schweres Utopia, und ich habe eine kompl. Werkstatt dabei, weil wir auch gern verlasse Dörfer besuchen, gibt es hier wegen Braunkohlegewinnung). Und dann war in Bruchteil-von-Sekunden-Schnelle, also urplötzlich, ein Autokühler vor dem Vorderrad. Höhenflug über den Kühler... Landung auf dem Kopf. Seither tragen wir beide immer Helme. Eine fast 80-jährige Ordenfrau verstarb bei einem ähnlichen Unfall (ohne Fremdbeteiligung, wenn ich richtig mitgekriegt habe). Vermutlich trug sie nur die übliche Kopfbedeckung des Ordens. Ich schreibe gern explizit Ordensfrau, weil diese Damen oft eher besonnen sind (der Film von De Funes ist eine wirkliche Parodie). Sohn ist Arzt und arbeitet im OP, ist tagtäglich mit dieser Wirklichkeit konfrontiert. Er fuhr bislang täglich 2 x 10 km zwischen Wohnort und Krankenhaus mit dem Rad... mit Helm!

    Wir sind für Helmpflicht oder, ohne Helm, für extra-Unfallversicherung.

    (Der Fall Schumi, so traurig er ist, ist in der Hinsicht lehrreich... Aber noch viel mehr die Unfallfolgenverringerungskurven nach der Einführung der Sicherheitsgurtenpflicht in sehr vielen Ländern der Welt, und es ist wirklich durchaus vergleichbar; hätten unsere Eltern Helm getragen, nein, nicht im Krieg, sondern als Fahrräder noch das übliche Verkehrsmittel waren, würden wir überhaupt nicht mehr danach denken. Es ist eine Frage auch der Erziehung und daher wichtig, dass Eltern immer Helm befürworten und mit gutem Beispiel vorangehen!).

    Plädoyer für Fotos

    F: Darf ich überhaupt Autos und Passanten drum herum fotografieren?
    A: Ja. Sicher doch. Nach §22 Kunst- und Urheberrechtsgesetz dürfen "Bildnisse [dürfen] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Eine Übermittlung des Fotos, auf dem Passanten zu erkennen sind, ist keine Veröffentlichung. Wer will, kann auch gerne Gesichter verpixeln/Personen schwärzen. Autos dürfen in jedem Falle fotografiert werden, genießen sie doch keinen Persönlichkeitsschutz. Die Frage nach einer Veröffentlichung von Fotos mit Falschparkern, deren Kennzeichen zu erkennen ist, wurde in Gerichtsurteilen bislang dahingehend beantwortet, dass dies durchaus erlaubt ist. Doch auch hier gilt: eine Übermittlung des Fotos an die Bußgeldstelle ist keine Veröffentlichung.

    da habe ich andere Erfahrungen gemacht... meine Verkehrsphotosalbum enthält mehrere Tausend Bilder. ich fotografiere viel mit dem Handy: (brisante) Verkehrszeichen, bevor ich sie in OSM "tagge", da parteiergreifende Vandalen sie oft verschwinden lassen (Frage: «warum hat jemand da ein Reitverbot getaggt? Es gibt doch kein blaues Lolly weit und breit zu sehen!» Ja, gute Frage! Da stand nämlich in einem Betonfuss ein VZ258...). Ein brisanter Parkverbotzeichen nähe eines genehmigten Markts ausserorts wurde regelmässig "abgebaut" (nur so am Rand: berührt OSM nicht) bzw. mit weisser Farbe vollständig überzogen und, vermeintlich, neutralisiert... es ist teilweise schwer hinterher ohne Bild noch zu wissen, was war denn bei diesem Wirtschaftsweg als Radfahrer nicht in Ordnung ist (ein weisses Lolly mit rotem Rand, aber Fahrrecht für Landwirte und Anlieger! breit, eben wie ein Kindespo und kaum genutzt, dafür in unmittelbarer Nähe einer echten Attraktion, die wir hier in unserer Stadt haben: Die vermutlich grösste Holunderplantage auf Baumstamm, ein unwahrscheinliches Bild wieder in wenigen Wochen, ich freue mich schon darauf, erreichbar nur über einen total kaputten Radweg,... oder eben über diesen Wirtschaftsweg!).

    So hole ich auch sehr leicht mein Fotohandy hervor, wenn im Verkehr etwas nicht stimmt (ist fotografieren beim Fahren eigentlich verboten? Tue ich nicht mehr, weil mein Handy sowieso so träge ist, dass es immer unscharf ist... Aber filmen würde einen Sinn ergeben, wenn es sich darum dreht, Dreck und Löcher zu belegen, um sie weder zählen noch messen zu müssen :thumbup: ! Ich ärgere mich über Radkleidung, die keine Handytasche hat oder dort vorsieht, wo die Spitze meines Sattels, meinen Rücken massiert, wenn ich absteige). Und da ganz besonders bei einer bestimmten Art von Verkehrsteilnehmern: Reiter auf Fuss-/Radwegen. In NRW müssen sie gut sichtbar ein Reitkennzeichen tragen. Bei vielen ist es weder vorhanden noch gut sichtbar; im Gegenteil, wenn vorhanden, dann eher nur zur Hälfte sichtbar. Das alleine ist schon eine (heftige) Ordnungswidrigkeit (der «kurze Ritt» kann dann bald weit über 200 Euro teuer werden). Und da bleibt oft nichts anderes übrig, als zu fotografieren, denn Personalien können nur Ordnungskräfte aufnehmen! Aber dann wehren sich die Betroffenen oft sehr heftig gegen das Fotografieren... Mehr: Oft sind Zeugen auch von keiner Hilfe! Sie ergreifen gern Partei für den schönen Pferd, gleich ob er im Recht ist oder unrecht hat. Auch wenn man den Zeugen ganz höflich erklärt, «aber sieh mal, da gibt es eine Reitspur, von der Gemeinde für Reiter wegbegleitend angelegt, aber waren die zwei Reiter drin? Nein, sie waren Mitte auf dem Geh-/Radweg! Und was passiert dann? Der Radweg wird beschmutzt, und voller Huflöcher, die zwar bald unsichtbar durch Staub werden, aber unverdichteter Staub bleibt ewig weich und die Löcher voll im Lenker zu spüren. Ausserdem begünstigen sie stark die Bildung von Wasserpfützen und den Bedarf aufwendigerer Reparaturen am Weg... Und denke mal auch daran was die Reifen in die Nase der Kleinkindern aufwirbeln, die mit ihrer Familie unterwegs auf einem offiziellen Fuss-/Radweg sind! Das ist doch Ehec, oder?». Und wenn die Leute vom Markt, ob zu Fuss oder auf Rad zurückkommen, da fliegt ihnen der ganze bedenkliche Staub aufs Gemüse in den Einkaufskörben/-Taschen. Viele Zeugen sind da verständnislos und verteufeln eher die Räder, die mit ihren groben Reifenstollen auf dem Radweg fahren; denn meistens sind Zeugen selbst nicht radfahrend, sonst wären kaum abgreifbar als Zeugen: sie wären nämlich in den meisten Fällen schon weitergefahren. Und auch unter den Radfahrer gibt es, zum Glück, etliche Tierliebhaber, das kommt noch hinzu.

    Es reicht also nicht aus, im Recht zu sein, es reicht genauso nicht aus, dass die Allgemeinheit vorsorgt (Reitspur): Das Rechtsempfinden der Bevölkerung kann da Klimmzüge machen. Sogar Polizisten können da vollkommen verunsichert sein (nicht nur die berittene Polizei! Typischer Ausrutscher: «so eng kann man das nicht sehen!». Hm!). VZ250, was ist darunter zu verstehen, da schwanken auch gewöhnliche Polizisten...

    Nur, so weit meine Erkundigungen, es sieht so aus, dass man durchaus einem Dritten verbieten kann, von ihm fotografiert zu werden. Auch wenn es der einzige Weg wäre, eine Ordnungswidrigkeit festzuhalten, die das Ordnungsdienst der Gemeinde gern verfolgt, das ist nicht die Frage (weil die Gemeine enormen zusätzlichen Reparaturaufwand wie Hygienebedenken hat)...

    Und das gilt vermutlich nicht nur in der Pampa auf dem Fuss-/Radweg, sondern überall...

    Interessant wäre daher zu wissen, wie die Rechtsprechung in der Sache bislang gewesen ist.

    Ich kam zu diesem Forum angelockt von Google wegen dieser Seite:


    in welcher zusammengefasst wird:

    Eigentlich hätte man die Regelung ganz einfach halten können: Benutzt ein Radfahrer die Fahrbahn, so gilt die Fahrbahnampel, benutzt er einen Radfahr- oder Schutzstreifen, so gilt eine separat angebrachte Fahrradampel, wenn es keine gibt, dann gilt die Fahrbahnampel. Fährt er auf dem Radweg, so gilt eine separat angebrachte Fahrradampel, wenn es keine gibt, dann gilt die Fußgängerampel. Leider hat sich der Gesetzgeber für ungleich kompliziertere Regelungen entschieden.

    Aus der Straßenverkehrs-Ordnung nach der 45. Änderungsverordnung ist § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO wichtig:

    Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

    Wie ist es dort, wo scheinbar die Ortsbehörde jetzt schon vor 2013 die Lichtzeichen richtiggestellt (und entsprechend die Ampelschaltungen danach eingestellt) hatte? Ist es so, dass heute die Radfahrer ihre Gleichstellung mit der Fahrbahnschaltung bis Ende der Übergangsfrist verlieren, und plötzlich alle Wartezeiten des Fussgängers geduldig erleiden müssen?

    Wie ist es, wenn sie auf der Fahrbahn fahren (obwohl sie dort nicht fahren dürfen)? Dürfen sie dort wie die Autos fahren, oder müssen sie wie auf der Fahrradfurte / dem Radweg auf der Fahrbahn warten, dass die Fussgängerampel freischaltet?

    Haben die Radfahrer keine Radfahrerorganisationen bzw. -Vereine, die dagegen angehen, bzw. was tun diese Vereine und Organisationen konkret in der Sache?


    Hinweis: Ich würde gern ein Beispiel bringen. Wie man ein Link in Google macht ist mir bekannt, nur sind die Luftaufnahmen viel zu alt. In Bing sind sie richtig, nur da sehe ich keinen Hinweis, wie man in Bing einen Link auf Position erzeugt...

    Hallo Daniel, wie Deine Strecke angelegt ist, beeindruckend. Allerdings ist Tür und Tor offen für Pfusch: Wir haben auch hier exakt die Gleiche, ohne dem Glanz der Allee, und mit einem Riesenunterschied, der Radweg verläuft nicht "wie auf der Fahrbahn", sondern ist auf dem hohen Bord, vor dem Treffen mit dem Rechtsabbiegern. Und das reicht aus, damit sie teilweise wenig Rücksicht nehmen: Sie kommen aus der Landeshauptstadt und Arbeitsstellen davor mit relativ hoher Geschwindigkeit, und es soll mir bitte kein blöder Radfahrer auf dem Heimweg aufhalten: die paar Meter, wo der Radweg auf der Abbiegespur verläuft spielen hier gar keine Rolle, oft sogar treffen beim Übergang von hohem Bord auf Rechtsabbiegespur-Fahrbahn die an sich vorfahrtsberechtigten Radler auf VZ205 (Vorfahrt gewähren) davor.

    Die Hälfte der Kfz-Fahrer geht davon aus, dass es IMMER so ist! Das heisst, der Motorverkehr rast in die Abbiegespur hinhein, als wenn der Pflicht-Radstreifen gar nicht existieren würde! Allein schon der hohe Bord, aber sicher auch hier und da andere Situationen, verursachen diese schlechte Nebenwirkung! Der Autofahrer kann nicht begreifen / akzeptieren, dass ein Radfahrer auf einem Radweg eventuell mit 40 km/h ankommt (er auch will bei der nächsten Grünschaltung dabei sein!), genauso wie er selber von dieser Verkehrseinrichtung und Nebeneffekten überrascht wird, und jede Mühe hat, da 40 km/h auf dem Rad eine ganz andere relative Geschwindigkeit als auf dem Auto ist, ihm eine ÜBERHAUPT NICHT VORHANDENE Vorfahrt zu gewähren!

    Hier ein Google-Link!

    Du hast aber absolut recht, dass Radfahrer nicht neben dem Motorverkehr stehen dürfte. Dies ist aber ein Grundsatz in der StVO: Sie dürfen sich sogar durchfädeln! Ausserdem, dort wo es Fahrradfurten für sie gibt, immer mehr und immer häufiger, werden diese alten Missstände des Vorfahrtsverzichts zu Gunsten des haushochwichtigeren VIP-Motorverkehrs abverlangt: Man zwingt immer mehr die Radfahrer durch Benachteiligungen mit der täglichen Widrigkeit zu tricksen...


    Hier ist die Stelle (ich weiss (wirklich) nicht wie Google links gehen! aber da auch hat man alle geographischen Angaben und Luftbild nur nicht so toll!)

    Radwegbenutzungspflicht, das ist eine Sache, die Andere, ist die Benutzungspflicht bei wesentlich verschlechter Bedingungen bzw. Rückbau!

    An sich gehöre ich unter den 71 Millionen Fahrradbesitzer Deutschland's zu denjenigen, ganz gewiss einige Millionen :!: , die die Fahrbahn eher gern meiden als benutzen...

    Aber nicht um jeden Preis :evil: ...

    Der Radweg muss den gesetzl. Auflagen entsprechen, DAS IST UNSER RECHT, in gut gewartetem Zustand (nicht zu 3/4 durch Gasbewuchs unsichtbar geworden sein) und geräumt sein.

    Aber ist es alles?

    Dieses Pflicht-Radwegstück, gemeinsam für beide Richtungen, wurde kürzlich vollkommen renoviert, aber beim Anlaß von VZ241 auf VZ240 heruntergestuft || ! Ausserdem wurde eine Beschattung durch eine Baumreihe eingepflanzt, aber total nördlich vom Radweg <X .

    a/ kann man so was beanstanden?
    b/ wo
    c/ Fristen (ist sowieso vorbei! Alle Baumaschinen sind jetzt weg! Die Beschilderung des Radwegs wurde als nahezu letzte Massnahme vorgenommen, vorher war er verboten (VZ254)?
    d/ wie hätte man wirksam vorbeugen können und wie

    (es ist nicht das erste Mal, dass Mönchengladbach die Radfahrer linkt. Typischer Fall war mal die Brucknerallee, eine grüne Radroute, die ursprünglich je einen geteerten Radweg für jede Richtung hatte, und später 2 Jahrzehnte lang einen gemeinsamen nicht befestigten Pflicht-Fuss-/Radweg in der Mitte, oder der Lichthof, wurde einfach vor 2 Jahrzehnten als Radweg "gelöscht", indem er als Verkaufspassage mit spiegelgeschliffenen Kacheln und Radverbotszeichen überbaut wurde; trotzdem wurde der Lichthof noch 20 Jahre lang im Radroutenplaner NRW als vermeintliche grüne Radroute geführt! Weil die Ämter nicht miteinander kommunizieren und schon gar nicht mit der Landeshauptstadt, die im Verkehrsministerium den Radroutenplaner verwaltet! Usw.)

    Ich lese mit Erschütterung diesen Beitrag: .
    Unser Schatz lebt in Hamburg. Also interessiert es mich brennend, zumal auch ich mal in Hamburg gelebt habe, und damals sehr gern meinen Lebenslauf dahingehend geändert hätte, dort Karriere zu machen, d.h. dort auf Dauer zu leben.

    Wir haben in Mönchengladbach, bekanntlich eine nicht so einfache "Radfahrerstadt", eine Stelle, wo ein sicheres Rechtsabbiegen des Kraftverkehrs auf jedem Fall gewährleistet ist. Die Stelle befindet sich auf einer Landesradroute. Man findet sie am Kreisverkehr in der Breiten Strasse an der Kreuzung mit der Bruckner Allee von Ost nach West. Die Lage kann man hier ansehen (Luftbild, leider Sommeraufnahme).

    Wie wird dort das idiotensichere Rechtsabbiegen gewährleistet?

    - der Ost-West-Radweg befindet sich vor Erreichen des Kreisverkehrs auf dem hohen Bord
    - rundherum am Kreisverkehr Zebras (die Stelle ist direkt an der Mensa der Fachhochschule; viele Schulen, Gymnasien und Kigas in dem Stadtteil. Die Brucknerallee ist ein beliebte Fussstrecke) abgesichert mit Verkehrsinseln an versch. Stellen

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    - reichlich vor dem Zebra wird die Fahrbahn mit einer Verkehrsinsel (grüner Punkt auf dem Bild) vor dem Zebra derart eingehängt, dass nur 1 Fahrzeug auf jeder Inselseite und nichts anderes durch kann :whistling: ...
    - kurz vor diesem Punkt wurde, sehr gut geschützt durch eine Vorinsel (roter Punkt auf dem Bild) am rechten Strassenrand, der Radweg auch verlagert, und ist bereits auf der eingeengte Fahrbahn an der richtigen Stelle. Falls ein Radfahrer bereits da ist, ist er vor dem Kraftverkehr auf der richtigen Fahrbahnspur,
    - und kurz vor dieser Stelle befindet sich die Ost-West-Fahrbahn zur Mitte versetzt gegenüber dieser eingeengten Stelle: Jeder Kfz muss da einen Seitenversatz nach rechts fahren, und in die Fahrspur als Einbieger machen, wo der etwaige Radler bereits ist: Es gibt keinen toten Winkel, und als Einbieger muss er Rücksicht nehmen.

    Warum dieses Konzept an normalen Kreuzungen und Einmündungen an stark befahrenen Strassen nicht generalisiert wird, ist unbegreiflich!

    Bin im Grunde genommen erschüttert, nicht das Politiker und Gesetzgeber so eine enorm lange Dauer festgelegt haben, sondern vielmehr, dass die Radfahrer-, Umweltschutz- und Rechtsschutz-Organisationen und -Interessengemeinschaften, solche Fakten hinnehmen! Wie lässt sich diese blinde Folgsamkeit erklären?

    Es werden da ganz klar die schwächsten Bürger nach den Fussgängern benachteiligt, oder sehe ich das falsch?