Plädoyer für Fotos
F: Darf ich überhaupt Autos und Passanten drum herum fotografieren?
A: Ja. Sicher doch. Nach §22 Kunst- und Urheberrechtsgesetz dürfen "Bildnisse [dürfen] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Eine Übermittlung des Fotos, auf dem Passanten zu erkennen sind, ist keine Veröffentlichung. Wer will, kann auch gerne Gesichter verpixeln/Personen schwärzen. Autos dürfen in jedem Falle fotografiert werden, genießen sie doch keinen Persönlichkeitsschutz. Die Frage nach einer Veröffentlichung von Fotos mit Falschparkern, deren Kennzeichen zu erkennen ist, wurde in Gerichtsurteilen bislang dahingehend beantwortet, dass dies durchaus erlaubt ist. Doch auch hier gilt: eine Übermittlung des Fotos an die Bußgeldstelle ist keine Veröffentlichung.
da habe ich andere Erfahrungen gemacht... meine Verkehrsphotosalbum enthält mehrere Tausend Bilder. ich fotografiere viel mit dem Handy: (brisante) Verkehrszeichen, bevor ich sie in OSM "tagge", da parteiergreifende Vandalen sie oft verschwinden lassen (Frage: «warum hat jemand da ein Reitverbot getaggt? Es gibt doch kein blaues Lolly weit und breit zu sehen!» Ja, gute Frage! Da stand nämlich in einem Betonfuss ein VZ258...). Ein brisanter Parkverbotzeichen nähe eines genehmigten Markts ausserorts wurde regelmässig "abgebaut" (nur so am Rand: berührt OSM nicht) bzw. mit weisser Farbe vollständig überzogen und, vermeintlich, neutralisiert... es ist teilweise schwer hinterher ohne Bild noch zu wissen, was war denn bei diesem Wirtschaftsweg als Radfahrer nicht in Ordnung ist (ein weisses Lolly mit rotem Rand, aber Fahrrecht für Landwirte und Anlieger! breit, eben wie ein Kindespo und kaum genutzt, dafür in unmittelbarer Nähe einer echten Attraktion, die wir hier in unserer Stadt haben: Die vermutlich grösste Holunderplantage auf Baumstamm, ein unwahrscheinliches Bild wieder in wenigen Wochen, ich freue mich schon darauf, erreichbar nur über einen total kaputten Radweg,... oder eben über diesen Wirtschaftsweg!).
So hole ich auch sehr leicht mein Fotohandy hervor, wenn im Verkehr etwas nicht stimmt (ist fotografieren beim Fahren eigentlich verboten? Tue ich nicht mehr, weil mein Handy sowieso so träge ist, dass es immer unscharf ist... Aber filmen würde einen Sinn ergeben, wenn es sich darum dreht, Dreck und Löcher zu belegen, um sie weder zählen noch messen zu müssen ! Ich ärgere mich über Radkleidung, die keine Handytasche hat oder dort vorsieht, wo die Spitze meines Sattels, meinen Rücken massiert, wenn ich absteige). Und da ganz besonders bei einer bestimmten Art von Verkehrsteilnehmern: Reiter auf Fuss-/Radwegen. In NRW müssen sie gut sichtbar ein Reitkennzeichen tragen. Bei vielen ist es weder vorhanden noch gut sichtbar; im Gegenteil, wenn vorhanden, dann eher nur zur Hälfte sichtbar. Das alleine ist schon eine (heftige) Ordnungswidrigkeit (der «kurze Ritt» kann dann bald weit über 200 Euro teuer werden). Und da bleibt oft nichts anderes übrig, als zu fotografieren, denn Personalien können nur Ordnungskräfte aufnehmen! Aber dann wehren sich die Betroffenen oft sehr heftig gegen das Fotografieren... Mehr: Oft sind Zeugen auch von keiner Hilfe! Sie ergreifen gern Partei für den schönen Pferd, gleich ob er im Recht ist oder unrecht hat. Auch wenn man den Zeugen ganz höflich erklärt, «aber sieh mal, da gibt es eine Reitspur, von der Gemeinde für Reiter wegbegleitend angelegt, aber waren die zwei Reiter drin? Nein, sie waren Mitte auf dem Geh-/Radweg! Und was passiert dann? Der Radweg wird beschmutzt, und voller Huflöcher, die zwar bald unsichtbar durch Staub werden, aber unverdichteter Staub bleibt ewig weich und die Löcher voll im Lenker zu spüren. Ausserdem begünstigen sie stark die Bildung von Wasserpfützen und den Bedarf aufwendigerer Reparaturen am Weg... Und denke mal auch daran was die Reifen in die Nase der Kleinkindern aufwirbeln, die mit ihrer Familie unterwegs auf einem offiziellen Fuss-/Radweg sind! Das ist doch Ehec, oder?». Und wenn die Leute vom Markt, ob zu Fuss oder auf Rad zurückkommen, da fliegt ihnen der ganze bedenkliche Staub aufs Gemüse in den Einkaufskörben/-Taschen. Viele Zeugen sind da verständnislos und verteufeln eher die Räder, die mit ihren groben Reifenstollen auf dem Radweg fahren; denn meistens sind Zeugen selbst nicht radfahrend, sonst wären kaum abgreifbar als Zeugen: sie wären nämlich in den meisten Fällen schon weitergefahren. Und auch unter den Radfahrer gibt es, zum Glück, etliche Tierliebhaber, das kommt noch hinzu.
Es reicht also nicht aus, im Recht zu sein, es reicht genauso nicht aus, dass die Allgemeinheit vorsorgt (Reitspur): Das Rechtsempfinden der Bevölkerung kann da Klimmzüge machen. Sogar Polizisten können da vollkommen verunsichert sein (nicht nur die berittene Polizei! Typischer Ausrutscher: «so eng kann man das nicht sehen!». Hm!). VZ250, was ist darunter zu verstehen, da schwanken auch gewöhnliche Polizisten...
Nur, so weit meine Erkundigungen, es sieht so aus, dass man durchaus einem Dritten verbieten kann, von ihm fotografiert zu werden. Auch wenn es der einzige Weg wäre, eine Ordnungswidrigkeit festzuhalten, die das Ordnungsdienst der Gemeinde gern verfolgt, das ist nicht die Frage (weil die Gemeine enormen zusätzlichen Reparaturaufwand wie Hygienebedenken hat)...
Und das gilt vermutlich nicht nur in der Pampa auf dem Fuss-/Radweg, sondern überall...
Interessant wäre daher zu wissen, wie die Rechtsprechung in der Sache bislang gewesen ist.