Eine schöne Sammlung!
Ich habe auch noch etwas gefunden:
https://agfk-bayern.de/download/557/leitfaden-baustelle/12394/leitfaden_baustelle-agfk_2020_ansicht.pdf
Daraus (S. 10):
"Kap. 3.2. Grundsätze zur Berücksichtigung des Radverkehrs
Dem Radverkehr soll das Passieren der Arbeitsstelle ohne abzusteigen ermöglicht werden, der Verkehrszeichenplan ist entsprechend zu erstellen. Entsprechend soll auch das Schild „Radfahrer absteigen“ nicht verwendet werden. Ggf. ist eine Umleitung erforderlich. "
Der Link zum Thema Umleitungen:
https://agfk-bayern.de/download/424/leitfaeden/5335/leitfaden_umleitungen_agfk_2018.pdf
Die Sachlage/Rechtslage ist hier tatsächlich eindeutig: Unnötig und sogar verwirrend.
Woanders (gleiche Straße, aber kleine Isar) gibt es auch das zu beachten:
Grüße