Ich mir auch:
Zitat von "Stadt Köln"Auf die Durchführung von Verkehrsschauen können großstädtische Verkehrsbehörden verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der verkehrslenkenden Dienststelle der Polizei regelmäßig die Verkehrsregelungen im öffentlichen Verkehrsraum überwacht und kontrolliert. Dies trifft auf die Stadt Köln zu und wurde mit der Aufsichtbehörde, Bezirksregierung Köln, verfahrenstechnisch abgestimmt.