So im Nachhinein frage ich mich, was passiert, wenn ich einem Polizeibeamten mal mitteile, dass ich ihm gleich "Eine gebe"...
Ich wollte mal jemanden anzeigen, der mich verfolgt und auf einer Tankstelle am Hals gewürgt hat (weil ich, damals im Auto, ausserorts einmal kurz Lichthupe gegeben habe, ohne dicht aufzufahren).
Der erste Polizist wollte die Anzeige nicht aufnehmen, ich sei nicht verletzt -> keine Körperverletzung. Schmerzen beim Würgen zählen nicht. Ich hab ihn dann gefragt, was er machen würde, wenn ich ihn jetzt genauso würge. Er hat damit gedroht, mich festzunehmen.
Zum nächsten Polizist. Der hat die Anzeige aufgenommen und gleich eine gegen den ersten Polizisten. Der erste Polizist (der alleine im Raum war) hat dann behauptet, er war mit einem Kollegen im Raum und hat mir die Anzeige beim Spezialisten für Körperverletzungen am Folgetag empfohlen und damit war ich einverstanden -> Verfahren eingestellt.
Der Halter des Fahrzeugs konnte übrigens, trotz videoüberwachter Tankstelle und einer Zeugin, dem Staatsanwalt glaubhaft versichern, dass das Fahrzeug die ganze Zeit auf einem Parkplatz stand -> Verfahren eingestellt.