was spräche dagegen, alle Radwege in Deutschland zuerst global als Anderer Radweg zu definieren, bis sie von einer Kommission einen neuen Verkehrsschild bekämen, zeugend, dass die Stelle für die Radfahrer gefährlich ist
So ist es doch. Ein Radweg wird gebaut und wird erst benutzungspflichtig, wenn die StVB eine besondere Gefährdung bejaht und die Benutzungspflicht anordnet. Beim Altbestand < 1997 wurden im Rahmen der regelmässigen Verkehrsschauen die Benutzungspflichten geprüft. So verstehe ich jedenfalls das Gesetz.
Wenn ein Gesetz nicht eingehalten wird, hilft i.d.R. kein weiteres Gesetz.