Beiträge von hugo790

    Ein bisschen haben die Leute mit dem viel unterwegs sein ja auch Recht.
    Wer nur 1.000 km im Jahr fährt, kann immer +25 km/h fahren, er muss seinen Führerschein ziemlich sicher nicht abgeben. Jemand, der 100.000 km mit +25 km/h fährt, schon eher.

    Am besten fand ich ja den Streckenposten, der nicht sagen will, wer Schuld hat. Der Fussgänger sei über eine Absperrung sehr nah an die Strecke gegangen. Eine Frau hat Rosberg irritiert.

    Bringt mich zu den Fragen:
    Wie war abgesperrt und was ist die Aufgabe eines Streckenposten? Ohne (funktionierende) Absperrung gilt die StVO (zumindest in Deutschland). Wer war für die Absperrung zuständig? Ich würde da, als Laie, ja erstmal Richtung Streckenpfosten zeigen.

    Von meinen Erfahrungen aus der Schulzeit will ich da gar nicht erst anfangen, sonst wird das hier gleich der nächste Lästerthread.


    Bin ich schon so alt? Bei mir gabs damals keine Radverkehrsanlage im Unterricht. Kein Radweg, kein Radfahrstreifen und schon gleich zweimal keinen Schutzstreifen. Deswegen auch keinen Schulterblick beim Abbiegen. Ich wurde nur geschimpft, weil ich es mit dem Stop-Schild nicht so genau nahm und war überrascht wieviele Kinder kein Fahrrad fahren konnten.

    Tja, da wurde nur etwas weitergedacht:
    Vor ein paar Tagen musste ich mich zweimal rechtfertigen, weil ich gesagt habe, man muss dies und jenes nicht tun, weil es keine Folgen gibt. Ich wurde belehrt, dass man es trotzdem tun muss, auch wenn es keine Folgen (Strafe) gibt, weil es im Gesetz steht.

    Hier steht jetzt, ein Kind mit 12 darf den Gehweg benutzen. Das ist "richtig", denn erst ab 14 muss sie ein Bussgeld zahlen. Sie darf also den Gehweg ungestraft benutzen, obwohl sie es eigentlich nicht darf.

    Zur Musik übers Handy müsste man genaueres wissen. Vorallem ob sie dazu während der Fahrt das Handy in die Hand nimmt.

    Hier in Köln ist fahren, wo man nicht fahren darf, nur die Hauptursache bei Verkehrsunfällen zwischen PKW und Fahrrad, an denen die Radfahrer Schuld sind. Eine kleine, aber wichtige Einschränkung. Ich weiss aber nicht, wie das in Herford ist.


    Da geht's nicht drum, ob die dich anhalten dürfen und ob du Folge leisten muss. Das bleibt völlig unbestritten. Nur aufgrund welcher konkrteten Rechtsgrundlage, da weiß es das OLG besser.


    Äh, du liest ein BGH-Urteil und sagst danach, dass es das OLG besser weiss? Kannst du das irgendwie begründen oder hast du dich nur vertippt?

    Wo konkret steht denn, dass man anhalten muss? Ausserdem finde ich den Unterschied zwischen "Du musst anhalten, aber wenn du es nicht machst, passiert nichts" und "Du musst nicht anhalten" jetzt nicht so gravierend. (Ok, juristisch vielleicht schon)

    Das ist bekannt?

    Zitat

    Ein - möglicherweise - Betroffener ist nicht verpflichtet, bei der Erforschung und Ahndung einer von ihm begangenen, beendeten Ordnungswidrigkeit aktiv mitzuwirken. Daß der Gesetzgeber eine solche Pflicht nicht bestimmen wollte, zeigen die von ihm eingeführten Auskunftsverweigerungsrechte für den Fall der Gefahr der Selbstbelastung (vgl. § 22 Abs. 3 des Gaststättengesetzes, § 10 Abs. 6 des Waschmittelgesetzes; § 58 Abs. 2 des Weingesetzes).

    Dieser Grundsatz würde im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten durchbrochen, wenn man einen Verkehrsteilnehmer durch Androhung einer Geldbuße zwingen wollte, allein wegen der Verfolgung einer bereits beendeten Verkehrsordnungswidrigkeit auf eine polizeiliche Weisung hin anzuhalten.

    Weil es gerade zum Thema passt:
    Ich bin gestern seit Jahren mal wieder mit dem Bus gefahren. Wollte eigentlich zur S-Bahn, 2,5 km. Es schüttet aus allen Wolken und ich habe keine Regenkleidung mit.

    Der Bus fährt ein paar Meter länger, laut Fahrplan braucht er 10 Minuten zur S-Bahn und er fährt im 10-Minuten-Takt.
    Also 30 Minuten bevor die S-Bahn fährt, stehe ich an der Haltestelle. Es soll laut Anzeigetafel 13 Minuten dauern, bis der nächste Bus kommt, nagut 3 Minuten Verspätung. Daraus wurden laut Tafel erst 8 Minuten Verspätung, später dann zum Glück 6.

    Das eigentlich interessante war aber die Fahrt. Fahrpläne lesen während der Fahrt, Lichthupe ohne für mich ersichtlichen Grund, anstatt das Lenkrad richtig zu halten, nur eine Hand in die Mitte legen, sowie auf der Fahrbahn statt auf der Haltestelle halten, waren noch die harmloseren Dinge. Dass man bei einer bereits > 10 Sekunden roten Ampel nicht nur über die Haltelinie fährt, sondern auch über die Fussgängerfurt und erst mitten auf dem Radweg zum Stehen kommt, geht in meinen Augen gar nicht. Mein Sitzplatz war mittig über der Fussgängerfurt. Ob ein Radfahrer überhaupt noch vorbeikommen wäre, konnte ich aus dem Blickwinkel nicht beurteilen. Ein Autofahrer von links hat bei der Aktion auf die Bremse getreten. Der konnte das Verhalten vom Busfahrer auch nicht wirklich einschätzen und hat wohl befürchtet, der fährt ihm rein.

    "Sie müssen schon anhalten, wenn sie ein Polizist dazu auffordert", sagt die Staatsanwältin.
    Klar gibt es die Weisung eines Polizeibeamten im Straßenverkehr (kostet ca. 20 Euro, wenn man sie nicht befolgt). Es gibt aber auch die Auffassung, dass das Recht sich nicht selbst zu belasten höher wiegt. Halte ich an, können die Personalien festgestellt werden und ich belaste mich somit selbst.

    Widerstand _gegen_ die Polizei ist auch so zu verstehen. Fahre ich _weg_, ist es kein Widerstand _gegen_ die Polizei. Fahre ich den Polizisten bei der Flucht über den Haufen, schon.

    Der ungeduldige Kraftfahrer poltert: Dann ruf halt die Polizei, Radweg bleibt Radweg! Ist ja ein toller Tipp! Hat schon mal jemand die Polizei gerufen, um im Wiesendamm die hundert ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeuge entfernen zu lassen?


    Das ist sonst mein Spruch an die Autofahrer: Sie sollen die Polizei rufen oder mich anzeigen, aber nicht mich abdrängen, anhupen oder blöd von der Seite anquatschen.

    Und findet ihr, dass die fortlaufende Dokumentation per Kamera/Photo das eigene Fahrverhalten bzw die eigene Wahrnehmung negativ beeinflusst, im Sinne von vorher war's auch nicht doll, aber man ist doch wesentlich entspannter geradelt?


    Erstmal beeinflusst die Kamera eindeutig das eigene Verhalten. Man hält die Verkehrsregeln genauer ein. Was bringt ein Film, wenn darauf 10 eigene Owis und eine fremde zu sehen ist? Auch ist der Stress weg sich unbedingt ein Kennzeichen merken zu müssen.

    Wie es die Wahrnehmung beeinflusst, ist eine gute Frage. Darüber habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. Muss ich mal drauf achten.

    Radfahrer überschätzen sich.

    Innerorts, beidseitige Benutzungspflicht.

    Trotzdem ist bei einem Unfall der Radler Schuld, laut Polizei:

    Zitat

    In Deutz fuhr am Abend ein 24-Jähriger auf der falschen Radwegseite und kollidierte mit einem Daimler-Fahrer (36). Der 36-Jährige verließ mit seinem Fahrzeug das Tankstellengelände auf der Deutz-Kalker-Straße. Hier stieß er mit dem Radfahrer zusammen.

    Auch der 24-Jährige verblieb zur stationären Behandlung im Krankenhaus.

    Wenige Meter nach der Unfallstelle wird an der nächsten Kreuzung die linksseitige Benutzungspflicht wiederholt:

    Davon hab ich schon mehrere angezeigt:
    Überholen, schneiden und sagen dann, sie haben mich nicht (mehr) gesehen.

    Achja, die Straßenbahn hat an vielen Stellen aus Platzmangel den linken Aussenspiegel eingeklappt. Ratet mal, was passiert, wenn man an einer Straßenbahn vorbeifährt, die nicht verkehrsbedingt wartet. Und Nein, der Straßenbahnfahrer steckt seinen Kopf nicht aus dem Fenster um zu schauen.

    Gab es das hier schon?

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    Aus 2.2 Standort von Schildern:

    Zitat

    (7) Sind innerorts keine Geh- und/oder Radwege bzw. Seitenstreifen oder Nebenanlagen vorhanden oder werden diese durch die Aufstellung von Verkehrsschildern unter die Mindestbreiten eingeengt, ist im Ausnahmefall die Aufstellung unmittelbar am Rand des rechten Fahrstreifens zulässig. Aus Sicherheitsgründen dürfen dann maximal zwei Fußplatten übereinander verwendet werden und die Fahrstreifen dadurch nur bis zur Mindestbreite eingeengt werden. Können diese Bedingungen wegen der erforderlichen Standsicherheit oder den räumlichen Verhältnissen nicht eingehalten werden, sind diese Verkehrsschilder wie eine Arbeitsstelle zu sichern ggf. mit Anordnung von Behelfsfahrstreifen.

    Die Liste ließe sich fortsetzen.


    Vorallem wenn Platz für vier einspurige (oder zwei zweispurige) Fahrzeuge ist. Ein zweispuriges Fahrzeug will ein einspuriges Fahrzeug überholen, was aber nicht geht, weil ein zweites zweispuriges Fahrzeug entgegenkommt.

    Schuld ist das einspurige Fahrzeug, das am wenigsten Platz wegnimmt.

    Ja, mein erster Gedanke war auch, der böse LKW-Fahrer sagt "Ich sehe nichts" und fährt trotzdem.
    (Böse wegen dem Gesichtsausdruck und, von mir hineininterpretiert, böse wegen der Tat.)

    Das sind alles gute Argumente, also gestiegene Einwohnerzahl, möglicherweise gesunkene Fahrleistung pro PKW.

    Aber die zwei Statements "Die Hamburger werden immer mehr aufs eigene Autos verzichten." und "Und die Grünen wollen sogar Teile des Ballindamms in einen Park umwandeln, weil‘s angeblich so wenig Autos gibt" beziehen sich, zumindest auf den ersten Blick, ja auch nur auf die Anzahl der PKWs.

    Ansich finde ich den Ansatz die Aussagen der Poltiker anhand der Zulassungszahlen zu prüfen, nicht verkehrt. Besser als die Aussagen 1:1 zu übernehmen.

    Vorallem wird der Parkplatzbedarf größer, je mehr PKWs es gibt, unabhängig von der Einwohnerzahl/Fahrleistung.