Beiträge von hugo790

    * Unpraktisch. Ich benutze mein Rad meistens im Alltag und dann soll ich noch meinen Helm mitschleppen, wenn ich irgendwo rein will? Anschnallgurte kann man ja im Auto lassen ;)


    Da habe ich drei Möglichkeiten:
    Der Helm kommt an den Rucksack.
    Der Helm dient als Schale für Handschuhe, Brille und derzeit Mütze.
    Der Helm bleibt am Fahrrad, das Schloß kommt durch eine Öffnung. Klar kann jemand den Helm zerbrechen und klauen. Da habe ich aber mehr Angst um andere Teile am Fahrrad.

    Ein Bekannter, mit dem ich regelmässig Rennrad gefahren bin, kam zu unserer ersten MTB-Tour ohne Helm. Im Wald kann ja nichts passieren, da sind ja keine Autos. Kurze Zeit später mussten wir einen Krankenwagen rufen. Weil ihn sein eigenes Pedal am Kopf getroffen hat. Klar, nichts wirklich ernstes, aber mit Helm hätte er wahrscheinlich weiterfahren können.

    Ich trage von klein auf einen Helm, bin also daran gewöhnt und wenn ich mal 2 Minuten zur Dönerbude fahre und keinen anhabe, fehlt irgendwas. Und es zieht kalt...

    Im Alltag trage ich Helm, Brille (inzwischen wegen Kontaktlinsen und Zugluft Pflicht) und Handschuhe. Alles drei hat mich schon vor Verletzungen bewahrt. Der Helm nur einmal, dafür beim schwersten Unfall. Ich hab beim durch die Luft fliegen die Orientierung verloren und konnte so den Aufprall vom Kopf nicht verhindern. Aus 7cm wurden am Auftreffpunkt 4cm, dauerhaft. Deswegen gehe ich davon aus, dass der Helm in dieser konkreten Situation geholfen hat.

    Beim Motorrad bin ich auch einmal auf den Helm gestürzt. Da lag es aber am Gewicht vom Helm. Ohne hätte ich den Kopf halten können und es wär gar nichts passiert.

    Allgemein werden interne Dienstanweisungen wohl eher gut gehütet...

    Laut Herrn Kai Lachmann (Abteilungsleiter in Köln) gibt es keine Dienstanweisungen bzgl. der Radwegbenutzungspflicht!
    Seiner Meinung nach ist die gesetzliche Lage klar, es gibt genug Regelwerke, da muss er nichts vorschreiben. Auf den Leitfaden von Mainz angesprochen, findet er das zwar schön, wenn andere das machen, aber der Leitfaden ist seiner Meinung nach überflüssig.

    Ich mir auch:

    Zitat von "Stadt Köln"

    Auf die Durchführung von Verkehrsschauen können großstädtische Verkehrsbehörden verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der verkehrslenkenden Dienststelle der Polizei regelmäßig die Verkehrsregelungen im öffentlichen Verkehrsraum überwacht und kontrolliert. Dies trifft auf die Stadt Köln zu und wurde mit der Aufsichtbehörde, Bezirksregierung Köln, verfahrenstechnisch abgestimmt.