Nee, aber die Widmung der Teilräume. Fahrbahn - Radweg - Fußweg.
Bist du dir sicher, dass man dazu auch Widmung sagt?
Eigentlich hat die StVB die Widmung nur zu beachten. Sie selbst darf nichts widmen.
D.h. z.B. in Köln legt der Rat die Widmung fest. Die wird dann beim Land NRW hinterlegt (also nicht wirklich, aber so stehts im Gesetz). Die StVB muss sich daran halten.
In der Widmung steht z.B. dass die Straße xyz für die Allgemeinheit ohne Verkehrsbeschränkung gewidmet wird.
D.h. erstmal nur, jeder darf die Straße nutzen. Das heisst nicht, dass jeder jeden Teil nutzen darf. Wer welchen Teil nutzen darf, legt die StVB fest.
Hier müsste man erstmal in Erfahrung bringen, was in der Widmung steht. Steht dort, dass nicht motorisierter Verkehr und Anlieger die Straße nutzen dürfen, ist meiner Meinung nach die Beschilderung in Ordnung. Die StVB hat die Widmung dann in der üblichen Qualität umgesetzt.