Beiträge von hugo790

    Dazu passend, nach Erdogan-Besuch werden die Schlösser nicht ersetzt: https://www.ksta.de/koeln/nach-erd…zahlen-31392488

    Mir wurde ja mal das Auto abgeschleppt, wegen Baumarbeiten. Da hiess es erst, es wurde per Schild angekündigt, deswegen bekomme ich mein Auto erst wieder, wenn ich bezahle (Knöllchen+Abschleppkosten). Das konnte ich per Video widerlegen. Dann hiess es, die Arbeiten waren so dringend, dass man es nicht 3 Tage vorher ankündigen konnte und zur Gefahrenabwehr das Auto abgeschleppt wurde, weil es sonst durch den Baum beschädigt worden wär. Ich sollte dann nur noch die Abschleppkosten bezahlen. Da ich auch das widerlegen konnte, musste ich letztlich gar nichts bezahlen. :P

    PS: Witzig, dass man die Infotafel mit der Karte mit einem Hütchen vor herabfallenden Ästen geschützt hat.

    Wie kommst du auf die letzte Zahl? Ich komme da auf jeden, pro Jahr: 13247 Überfahrten führen zu 53 Unfällen. Also jede 249. Überfahrt. Ein Radpendler fährt da wohl ca. 250 mal im Jahr lang (oder 500 mal, hin und zurück).

    Ich fand diesen Satz interessant:

    Zitat

    Bahnbetreiber sind interessiert. Sie wollten das System in Werkstätten einsetzen, um Unfälle dort zu vermeiden.

    Kurzes Quiz: Was soll dem Verkehrsteilnehmer durch diese Bemalung verdeutlicht werden?

    klicken für Vollbild.

    Mehr Abstand von den parkenden Autos?

    Nebenbei: Genau an der Stelle erhielt ich vor 10 Jahren ein Knöllchen wegen Missachtung der Radwegbenutzungspflicht. Von der Stadt bekam ich am 09.10.2008 auf meine dritte Email dazu diese Info:

    Zitat

    Ihre Anfrage ist nicht vergessen worden. Da das Thema eine Grundsatzthema ist und mehrere Abteilungen betrifft, ist eine etwas aufwendigere Abstimmung erforderlich, die noch nicht abgeschlossen ist.

    Meine "Lieblingskreuzung". Zur Erinnerung: Keine Verkehrs-Schau seit mindestens 1994, keine schriftliche Anordnung über den Radweg, Ankündigung der Stadt vor x Jahren sich darum zu kümmern, aber nichts ist passiert. Erst vor kurzem ist ein Radler gestorben.

    Jedenfalls ging es heute früh rund.

    Erster Akt: Radling fährt mutmaßlich bei grün und ein KFZ (in gleicher Richtung) biegt ab und begräbt ihn unter sich -> Radling schwer verletzt und eingeklemmt, Ersthelfer befreien ihn

    Zweiter Akt: Zeugin kollabiert

    Dritter Akt: Autofahrer kollabiert

    Vierter Akt: Nunja, in der Überschrift steht, dass ein Gaffer angefahren wurde. Im Text steht, dass das ganze für einen zufälligen Beobachter (älterer Herr) zuviel war und er zusammen brach und reanimiert werden musste.

    https://www.ksta.de/koeln/kalk/unf…rletzt-31207242

    https://www.express.de/koeln/hoehenberg-mann-beobachtet-rettungseinsatz-----dann-muss-er-selbst-reanimiert-werden-31206814#

    Im konkreten Fall war der Gehweg zu 100% zugewuchert und darüberhinaus ein Teil des Radweges. Das Gericht geht davon aus, dass die Stadt bei Kenntnis davon das Grün zurückschneidet. Mag rechtlich korrekt sein, aber mich ärgerte eben die Argumentation: Die Fahrbahn ist so gefährlich, Radfahrer müssen unbedingt auf dem Radweg fahren, aber zeitgleich wird der Radweg weder im Winter gerräumt, von parkenden Autos (*) befreit, das Grün zurückgeschnitten oder von den stadteigenen Tochterunternehmen freigehalten (die, die Mülltonnen zweimal wöchentlich darauf abstellen).

    In der VwV StVO, um die es hier ging, steht "lichte Breite" und das ist nun mal nicht die aktuelle, tatsächliche, sondern eher die unter Idealbedingungen.

    Von der Richterin kamen noch so böse Worte wie, dann muss man als Radfahrer halt mal absteigen und schieben. Die Fahrbahn darf man deswegen immernoch nicht nutzen.

    An dieser Stelle einmal Hut ab vor allen, die sich diesen Mist antun und daran arbeiten die Welt zu verbessern.

    Nur zur Info wegen dem Grün: Bei mir wurde das Grün vor Gericht komplett zur baulichen Breite gerechnet. Denn im Winter (und im Sommer wenn es geschnitten wurde) ist da ja kein Grün. Ggf. sollte also noch dokumentiert werden, wie breit der Radweg ist, wenn das Grün geschnitten wurde bzw. wie breit er dann wäre.

    https://www.ksta.de/koeln/streit-u…olizei-31145500
    Die offizielle Erklärung der Polizei Köln, warum bei Tote-Winkel-Aktionen Spiegel abgeklebt werden:

    "Solche Aktionen sind als ein erstes Heranführen der Schüler an die Problematik zu verstehen. Sie sollen die Gefahren verstehen. Und es ist auch leider immer noch so, dass nicht alle Lkw mit den vorgeschriebenen Spiegeln ausgestattet sind. Oder dass Fahrer sie nicht nutzen, weil sie abgelenkt sind."

    Bisher ist mir in keiner einzigen Pressemitteilung bzgl. einem tödlichen Rechtsabbieger-Unfall der Hinweis untergekommen, dass der LKW nicht alle vorgeschriebenen Spiegel hatte.

    Früher habe ich gesagt, ein Auto ist Luxus. Heute sage ich, es ist Luxus nicht Auto fahren zu müssen. Aber: Im Auto hat man seinen Rückzugsraum. Man kann laut Musik hören, essen&trinken, Gegenstände liegen lassen, mit dem Sitznachbarn persönliche Gespräche führen, meinetwegen auch rauchen, es so schmücken, dass es schön aussieht. Der Feierabend beginnt bei vielen bereits beim Einsteigen ins Auto (im Sinne von vom Stress runterkommen). Mit Kind&Hund scheidet das Rad bei schlechtem Wetter auch recht schnell aus, ebenso ein langer Weg zur nächsten Haltestelle.

    Wenn ein LKW abbiegt, hätte ich nicht nur gerne einen Blinker, sondern auch eine zweite Leuchte, die mir anzeigt "ja Radfahrer, ich habe dich gesehen und werde anhalten". Bei einem autonomen Fahrzeug wäre das problemlos machbar und würde mir Sicherheit geben. (Was bedeutet, dass ich meine Geschwindigkeit nicht unnötigerweise verringern würde und bremsbereit wäre.)

    Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss?

    Imho bist du nur in den ersten 12 Monaten klagebefugt, nachdem du erstmalig vom Schild Kenntnis genommen hast. Ich hatte nach ca. 11 Monaten Klage eingereicht. Das kann aber auch bundesland-abhängig sein (NRW <-> Niedersachsen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren#Besonderheiten)

    Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen

    Vorsicht, ich habe eine entsprechende Klage in Köln verloren. Mir war bekannt, dass die Behörde überlastet war und ich hätte mit oder ohne Klage eine Antwort erhalten. Also war die Klage laut Richter nicht gerechtfertigt. Rein Formal habe ich dann zwar "gewonnen" (den Bescheid erhalten), aber ich durfte die Gerichtskosten zahlen. Gegen den Gerichtskostenentscheid gab es laut Anwalt keine Rechtsmittel.