Ich verstehe das Argument mit der Schrittgeschwindigkeit nicht. Inwiefern schützt die davor bei rot einzufahren? Ich stelle mir den geschützten Bereich einer Kreuzung als harte Grenze vor: Bin ich 1 mm dahinter, darf ich weiterfahren, wenn die Ampel auf rot schaltet. Bin ich 1 mm davor, muss ich stehenbleiben. Das gelingt mir auch bei 7 km/h (=1944 mm pro Sekunde) nicht.
Gerhart in StVO §37 steht aber auch: "Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rotist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten." Gilt der Satz darunter denn überhaupt, wenn es kein gelb gibt? Apropo: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Geh mal zur Polizei und zeig einen Autofahrer an, der bei gelb gefahren ist. (Hier werden nicht mal Anzeigen wegen rot entgegengenommen, aber das ist ein anderes Thema.)