Moment mal: Es gibt hier drei Parteien, den LKW-Fahrer, den Radfahrer und den Halter vom Auto. Zwischen allen dreien gab es einen Unfall. Der Halter vom KFZ hat offenbar keine Teilschuld. Sobald der Radfahrer eine Mitschuld hat (auch wenn es nur 10% sind), kann sich der Autofahrer von jedem der anderen beteiligten 100% des Schadens ersetzen lassen. Er muss nicht den LKW-Fahrer auf 90% und den Radfahrer auf 10% verklagen.
Ich habe den Link nur überflogen und gehe aktuell davon aus, dass der LKW-Fahrer unbekannt ist. Damit kann ich den Autofahrer verstehen, dass er den Radfahrer verklagt. (Sofern es den LKW überhaupt gab!)
Zur Mithaftung stehen hier auch drei Urteile:
http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung
Und wenn es keinen anderen gibt, der ebenfalls haftet, haftet der Radfahrer eben alleine.