Beiträge von EEH

    Bitte richtig lesen. Das Zitat ist NICHT mein Standpunkt. Ich habe das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts zitiert. 1934 wurde die Vorrangstellung des PKW im Straßenverkehr von den Nazis durch eine neue StVo begründet.

    Die Vorrangstellung des Kfz im Straßenverkehr wurde 1934 von den Nazis eingeführt:
    Die nationalsozialistische Motorisierungspolitik verlieh dem Kraftfahrzeugbesitzer einen neuen Status in der Gesellschaft. Der Autofahrer wurde anders als in der Weimarer Republik von der Presse und Politik nicht als „wilder Autler" angefeindet oder als „Herrenfahrer" verspottet, sondern zum „Träger des Fortschritts und der Motorisierungswünsche des Führers" geadelt.
    Die Autofreundlichkeit des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) schlug sich vorrangig in Schuldzuweisungen an andere Verkehrsteilnehmer nieder. So äußerte der Korpsführer die Überzeugung, die liberale Fassung der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 habe deshalb zu Schwierigkeiten geführt, weil „ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer,
    insbesondere des nicht motorisierten Verkehrs, die Voraussetzungen zu einer derartig großzügigen Regelung bisher nicht erfüllt" habe.
    NSKK-Repräsentanten sahen die Schuld für die Unfälle vorrangig in der Rücksichtslosigkeit der Radfahrer gegenüber den Kraftfahrern. Der NSKK-nahe Kraftfahrt-Pressedienst war der Meinung: „Der Radfahrer ist durch sein Auftreten in Massen, also seine rein zahlenmäßige Überlegenheit -
    im Kampf um den bequemsten Platz auf der Straße und gegen den Geist der Ordnung und Vernunft unbestrittener Sieger geblieben." Der NS-Kurier vom 17. Februar 1936 titelte „Die Straße gehört dem Auto" und triumphierte, dass die Zeiten vorbei seien, wo Fußgänger sich als Herren über die Straßen fühlen durften.
    Der ganze Text ist hier zu lesen.

    "Unfälle resultieren aus Übersehen/Augenblicksversagen". Unfälle resultieren leider nicht immer aus Augenblicksversagen.
    In Dahlenburg wurde vor ein paar Jahren eine Radfahrerin von hinten überfahren. Die Autofahrerin fuhr gegen die Morgensonne und war durch diese geblendet, verringerte aber die Fahrgeschwindigkeit nicht. Sie fuhr also im "Blindflug".
    Das war dann im Polizeibericht eine tote Radfahrerin, die durch "Übersehen" ums Leben kam.

    Ich habe mich von der Formulierung in die Irre führen lassen. Ich denke auch, dass der Vergleich der Einwohnerzahl hier durchaus sinnvoll ist. Dänemark hat mit 5.932.654 Einwohnern nur rund ein Drittel der Niederlande mit 17.947.684 Einwohnern. (Ein Drittel ist für mich aber auch nicht "winzig".) Die Einwohnerzahlen erklären aber nicht alles.
    Bei den Niederlanden dürfte die flächendeckend gute Fahrradinfrastruktur und flächendeckende Nutzung (nicht nur in Amsterdam um mal ein Vergleichsobjekt zu Kopenhagen zu haben) eine große Rolle spielen. Wenn ein Pulk Radfahrer vor einem Autofahrer fährt, kann der diese nicht "übersehen" (wie es in deutschen Polizeiberichten gerne nach Unfällen dargestellt wird). Bei einer einsam auf einer Landstraße in der Lüneburger Heide oder in Jütland radelnden Person sieht das anders aus.

    Statt ein Schild hinzustellen, hat man diesen Schriftzug auf dem Radweg aufgebracht. Wer Alemannisch versteht, weiß was es heißt. Unkundige habe ich dort schon absteigen und rätseln gesehen, was das wohl heißt. Letztlich merken alle Anhaltenden, dass hier ein Rastplatz für Radler ist.

    #2 Fakt ist, dass man einen Falschparker anzeigen kann, wenn es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Wenn beispielsweise ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel blockiert ist, ist das der Fall. Dann ist nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig. Im weiteren Verlauf kommt es darauf an, ob bei der Polizei jemand die Anzeige bearbeitet, der/die geltendes Recht durchsetzt, oder ob dort jemand Autorüpel grundsätzlich ungeschoren davonkommen lässt.

    #3 Das "tägliche Erleben gefährlicher bis lebensgefährlicher Situationen" ist leider nicht übertrieben. Ich erlebe täglich Autofahrer, die an der Ampel bei rot durchfahren - immer bei derselben Ampel, die wenige Meter von meiner Wohnung entfernt liegt. Und das ist seit mehr als zwei Jahrzehnten so.

    #193 Da darf man Radfahren. Das ist eine Fahrradfurt, die parallel neben dem Zebrastreifen liegt. Man sieht es an den Fahrradsymbolen auf den rot eingefärbten Streifen. Die dürfen nur auf Radverkehrswegen aufgebracht werden.