Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Auf jeden Fall habe ich nix mehr von der Anzeige oder einem evtl. Verfahren gehört und frage mich ein weiteres Mal, ob meine Anzeigen verfolgt werden... ?(


    Wenn Du nichts mehr davon gehört hast, kannst Du auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Denn ohne Deine Zeugenaussage hätte man kaum ein Verfahren fortführen können.


    Unten an diesem fahrbahnartig ausgebauten Weg, der ja für Radfahrer tabu sein soll, was aber aus der Beschilderung nicht hervorgeht, stehen überall noch diese Kombinationen aus [Zeichen 101] und „Fußgänger kreuzen“, beziehungsweise „Baufahrzeuge kreuzen“ herum:

    ...
    Zum Schluss noch mal zu diesen Gattern, ich habe hier ein Exemplar fotografiert, das schon ziemlich kaputt ist:

    ...
    Schade eigentlich. Das wird im Sommer wieder in einigen empörten Zeitungsberichten über die so genannten Kampfradler resultieren.

    Für Radfahrer ergeben sich also im Kern zwei Probleme:

    • Der Weg darf gemäß Beschilderung eigentlich befahren werden (verboten ist es jedenfalls nicht, allenfalls eine eigenartige Alternativroute ausgewiesen), was man allerdings keinem Radfahrer so recht raten mag.
    • Spätestens bei den Gattern ist Schluss mit der lustigen Radtour, weil man entweder in dem Kuhfänger einfädelt und sein Fahrrad ruiniert, oder in der völlig unzureichenden Absperrung seitlich der Gatter hängenbleibt (Bauzaun ohne Absicherung, im Dunkeln unsichtbar) und sich mindestens das Gesicht verschrammt.

    Wenn Du da nicht der einzige Radfahrer bist, dürfte das die Lokalpresse eigentlich interessieren.


    Bei der Hoheluftchaussee habe ich ebenfalls gefragt, weshalb die Fahrbahn in den drei schneereichen Wintermonaten 2010/11 nicht so gefährlich sein sollte, ansonsten aber schon. Auch da wurde gar nicht erst gegenargumentiert, sondern die Aufhebung der RWBP zugesagt - dies aber bis heute nicht umgesetzt.


    Das kommt mir bekannt vor.
    Mit dem Versprechen, die RWBP in irgendeiner fernen Zukunft einmal aufheben zu wollen, wurde wenigstens ein streitsüchtiger Kampfradler besänftigt. ;) Aus Sicht der Stadt erfreulicher Nebeneffekt: eine Klage ist nun aufgrund Verjährung nicht mehr möglich.

    Als juristischer Laie sehe ich folgende Gegebenheiten:

    • Schutzstreifen sind nicht-benutzungspflichtige, durch Zeichen 340 von der übrigen Fahrbahn abgetrennte und in regelmäßigen Abständen mit Fahrrad-Bodenmarkierung versehene Straßenbestandteile.
    • Schutzstreifen können von der StVB überall dort eingerichtet werden, wo diese in ihrem eigenen Ermessen eine Notwendigkeit sieht. Sie unterliegen nicht den besonderen Anforderungen des §45 StVO, wonach eine besondere Gefährdung vorliegen müsse.
    • An die Ausgestaltung und Dimensionierung von Schutzstreifen für Radfahrer stellt die VwV-StVO nur sehr allgemeine Anforderungen. Abgesehen von der Art der Markierung (siehe oben) wird nur gefordert, der Schutzstreifen müsse "so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet." Über das konkrete Maß wird zu diskutieren sein. Ich sehe eigentlich keine Grundlage für Abmessungen, die die in der VwV-StVO für Radwege vorgegebenen Mindestmaße unterschreiten.
    • Radfahrer fühlen sich durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei Vorhandensein eines Schutzstreifens mehr oder weniger genötigt, auf dem Schutzstreifen zu fahren, auch wenn sie dies nicht möchten.
    • Ob "Schutzstreifen" tatsächlich Schutz bieten oder sogar eine Gefährdung darstellen wird subjektiv äußerst verschieden beurteilt und ist sicher von Einzelfall zu Einzelfall zu klären.

    Abgesehen von der sehr grundsätzlichen (politischen) Frage, ob nun Schutzstreifen das neue Allheilmittel in der Straßenverkehrsplanung darstellen, wird es m.E. nur wenige konkrete Fälle geben, wo um die Einrichtung eines Schutzstreifens (juristisch) gestritten werden kann. Einziger Hebel, um diese als Betroffener wegzuklagen, wäre in obiger Auflistung die geforderte Mindestbreite, also verwaltungsrechtlich ein Verstoß gegen die VwV-StVO. Korrigiert mich bitte, wenn ich da irre, aber: wenn keine Benutzungspflicht besteht, wird es schwierig, überhaupt eine Beschwertheit durch den strittigen Verwaltungsakt darzustellen. Das würde ein Verwaltungsgerichtsverfahren von vornherein abwürgen. Und den einfachen Widerspruch gibt es z.B. in Bayern seit einigen Jahren nicht mehr.
    Vielleicht kann @Rad-Recht das präziser darstellen?!

    Sehe ich so ähnlich.
    Mit der Neuregelung des §45 StVO gelten für die Anordnung von Schutzstreifen nicht mehr die besonders hohen Anforderungen von §45(9), sondern nur noch der normale Ermessensspielraum der StVB. Es dürfte damit erheblich schwieriger geworden sein, gegen die Einrichtung solcher Anlagen vorzugehen.

    Bei weiterem Nachdenken fiel mir noch ein: Die Maße dieses Schutzstreifen berücksichtigen ja gar nicht Menschen mit Kinderanhängern, etc. Wie stellen sich die Planer das vor?


    Im Unterschied zum einfachen Fahrrad ohne Anhänger soll die Nichtbenutzung der benutzungspflichtig beschilderten Radwege (und also auch Schutzstreifen) durch Fahrrad-mit-Anhänger-Fahrer nicht beanstandet werden - siehe VwV-StVO! De facto greift also mit Anhänger keine Benutzungspflicht.

    Bei dem Schutzstreifen, um den es mir geht, habe ich Akteneinsicht beantragt, um die Gründe für den Schutzstreifen zu erfahren. Auch der ist ja an §45 zu messen, gibt auch schon mindestens ein entsprechendes Urteil.


    Das Urteil war dann wohl vor Inkrafttreten der neuen StVO:
    §45 (9) "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur
    dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend
    geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Schutzstreifen für den
    Radverkehr (Zeichen 340)
    oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder
    von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder
    Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere
    Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet
    werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
    Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
    der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich
    übersteigt."

    Update: habe gerade erst gesehen, dass es dazu jetzt auch einen eigenen Thread gibt.

    Wie sollten Städte mit illegalem, oftmals behinderndem Parken umgehen? Ich behaupte, dass der Autoverkehr in Hamburg augenblicklich kollabieren würde, wenn die Polizei alle Falschparker täglich zur Kasse bitten würde, bzw. illegales Parken durch Absperrelemente unmöglich gemacht würde. In Eppendorf z.B. weigert sich die Polizei seit Jahren gegen illegales, behinderndes Parken in den Wohngebieten einzuschreiten. Lösungsvorschlag?

    - Städte: haben die ureigene Aufgabe, ihre Infrastruktur so auszustatten, dass der erforderliche Personenverkehr in die Stadt, in der Stadt und aus dieser heraus möglich ist. Wenn der Straßenverkehr zusammenbricht, weil Falschparken unmöglich wird, ist vorher etwas anderes versäumt worden. Parkplätze müssen geschaffen werden - wenn das in der Stadt nicht geht, dann eben davor mit Park and Ride etc., oder alternativ andere Verkehrsmittel gefördert werden. Das Falschparken selbst können die Städte nicht regeln oder verhindern, die Grundlagen dafür legen sie aber regelmäßig selbst.

    - Polizei: ist Exekutive und muss die Gültigkeit der bestehenden Gesetze durchsetzen. Sie hat nicht allein zu entscheiden, was geahndet wird und was nicht. Der Opportunitätsgrundsatz bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat sicher seine Berechtigung, damit nicht ein Bankräuber ungestraft davon kommt, nur weil alle Polizisten mit dem Eintippen von Parkverstoß-OWis beschäftigt waren. Das kann aber nicht soweit gehen, dass bestimmte, definitiv rechtswidrige Vorgänge regelmäßig (immer) ungeahndet bleiben. --> Dienstaufsichtsbeschwerde? Anzeige direkt bei Staatsanwaltschaft statt bei örtlicher Polizei? Anzeige bei anderer Polizeidienststelle?


    ja, exakt das, wollte ich hervorheben, ...


    ?( Das wolltest Du hervorheben? Das kann ich auch rückblickend nicht aus Deinen obigen Beiträgen herauslesen.
    Was, genau, wolltest Du also sagen?

    Zitat

    ... und dass einige Städte an Fördergelder (für wenn denn? zum Verjucksen? oder für eine Förderung des Radverkehrs?) so herankommen, und das vermutlich in den Anträgen, Fördergelder kommen ja nicht von alleine, einiges erzielt werden sollte...


    Die Fördergelder sind immer zweckgebunden. Und ich habe auch wenig Zweifel, dass sie innerhalb ihrer Zweckbindung eingesetzt werden. Wenn eine Stadt wie N mit ca. einer halben Million Einwohner pro Jahr eine Million Fahrradförderung investiert - also zwei Euro je Einwohner - sieht man davon im Ergebnis erwartungsgemäß kaum etwas. Überlege mal, ob man dafür wirklich viel bauen kann.

    Wie kann ein Autofahrer auf der Fahrbahn einen Radfahrer auf dem Radfahrstreifen (neben der Fahrbahn!) behindern, belästigen oder gar schädigen? Bleibt nur gefährden übrig.

    "Niedriger Abstand = Gefährden" ist aber doch genau die Gleichung, die wir nicht "wollen".

    Wenn das Auto unerwartet sehr dicht an mir vorbeifährt, erschrecke ich. Das kann man als Belästigung bezeichnen, meines Wissens geht Erschrecken vor Gericht durchaus auch als Gefährdung durch, im weitesten Sinne besteht da bereits eine Körperverletzung (psychischer Art), dann wäre es aber auch schon keine OWi mehr. Schwierig!

    EDIT: Warum "wollen" wir das nicht, dass Überholen mit zu niedrigem Abstand als Gefährdung angesehen wird???? ?(

    So sieht übrigens am frisch umgebauten Bahnhof Bergedorf ein gemeinsamer Geh- und Radweg aus. Soll man sich da nun verarscht fühlen? Ist es einfach nur konsequent, da in HH ja sonst auch recht wild getrennte Geh- und Radwege auch als reine Radwege ausgewiesen werden? Oder ist es einfach nur nichtig, da offensichtlicher Blödsinn!?

    Auf jeden Fall ein gutes (oder trauriges) Beispiel für "lustige Schilder". Kein Wunder, die allgemeine Regeltoleranz ist mittels gut gestreutem 'gehobenen Unnsinn' perfekt anerzogen.

    Wenn das gerade neu so hingebaut wurde, ist vielleicht die Beschilderung falsch. Wenn die Pflasterung früher schon da war, war es vielleicht vorher mit [Zeichen 241-30] beschildert. Wenn beides so richtig sein soll, sollen die Fußgänger vielleicht durch den roten Streifen darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit Radfahrern zu rechnen ist.
    Vielleicht... vielleicht... vielleicht...
    Klar ist nur, dass hier gar nichts klar ist. Super Lösung! Die Unklarheit geht im Zweifel zu Lasten des Unfallopfers.


    ?(

    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts:
    101100: Sie belästigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar.
    101106: Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar.
    101112: Sie gefährdeten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
    101118: Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.

    "Schutz"-Streifen (Radfahrstreifen) sind fast immer vollkommen unsicher!


    Genau!
    Schutzstreifen suggerieren ungeübten Radfahrern eine Sicherheit, die sie nicht bieten.
    Schutzstreifen suggerieren dem motorisierten Verkehr, für die Sicherheit der Radfahrer sei schon gesorgt.
    Schutzstreifen suggerieren dem motorisierten Verkehr, der Radfahrer habe sie (natürlich nur zu seiner eigenen Sicherheit) zu benutzen.

    Und dann? Willkommen in der Dooring-Zone!

    OWI Rätsel: Wer parkt falsch? Das Rad im Felgenbrecher, oder das weiße Plattradauto im Absoluten? ;)

    Bei abgestelltem Fahrrad bleibt ja offensichtlich noch genug Restfahrbahnbreite, um ein behinderndes Parken verneinen zu können.
    Das Haltverbot-Schild scheint für den PKW zu gelten, insbesondere weil das handgeschriebene Zusatzzeichen von fraglicher Relevanz ist (könnte per se nichtig sein). Platte Reifen sind m. E. keine Entschuldigung für Falschparken.

    Zitat

    Es soll auch Radler geben die sich über die Hindernisse freuen, weil sie eh auf die Fahrbahn wollten...

    Kann ich verstehen. Bei [Zeichen 241-30] -Wegen ist der Weg auf die Fahrbahn - und alsbald zurück - aber leider manchmal nicht so einfach möglich, wenn nicht zahlreiche Absenkungen des Bordsteins vorhanden sind. Und schon gar nicht, wenn es ein linksseitig benutzungspflichtiger Radweg ist. Da ist das Radweg-Parken eben eine echte Behinderung und gehört - zurück zum Thread - geahndet. Dass die Polizei nicht immer von sich aus tätig wird, ist eh klar. Verlangt ja auch keiner. Also müssen wir hin und wieder nachhelfen und wenigstens die wirklich unverschämten Radwegblockierer eben anzeigen. Das erreicht natürlich im günstigsten Fall genau einen Verkehrsteilnehmer und verbessert damit die Situation des Radverkehrs als Ganzes nicht relevant.
    Da schließt sich die Frage an: wenn ich an einem Radweg an immer ein- und derselben Stelle unzählige Parkverstöße dokumentiert habe und Polizei und StVB wiederholt darauf hingewiesen habe, dass der Zweirichtungsradweg wegen des ständigen Parkens eigentlich nicht benutzbar ist, diese zwar meine Beobachtung bestätigen, die Benutzungspflicht aber auch nach langer Zeit noch nicht aufgehoben haben... wie stehen die Chancen bei der Fachaufsichtsbehörde? (werde berichten) Welche anderen Möglichkeiten habe ich? Untätigkeitsklage? Radweg einfach ignorieren?

    ... aber bei [Zeichen 241-30] und blockiertem Radweg macht niemand Aufhebens, wenn der Gehweg zum Ausweichen genutzt wird.

    ... mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer überhaupt kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn sie den Radweg auf voller Breite blockieren und einen laut anblöken, man solle halt auf den Gehweg ausweichen.
    Das will ich aber nicht. Und ich will das schon gar nicht müssen, wenn ich eigentlich den Radweg benutzen soll/muss. Ich will, dass der Radweg frei und benutzbar ist, wenigstens solange er als benutzungspflichtig deklariert ist.

    Helle Töne sind auch viel schwerer zu orten als dunkle - versuche mal die Position einer Mücke festzustellen. Deine Notbremsung ist zumindest mal rosa Rauschen mit einem guten Anteil niedriger Frequenzen.
    Dann fällt das Gehör von oben her aus, d.h. viele Senioren hören die Glocke einfach nicht mehr.
    Und helle Töne werden viel stärker bedämpft, z.B. durch Glasscheiben und Blechteile.

    Ein Schelm wer sich böses dabei denkt...

    Selten so einen Unsinn gelesen! Helle Töne sind - wenn es um das menschliche Gehör geht - viel besser zur orten als tiefe Töne. Deswegen kann man seinen Subwoofer auch irgendwo unter das Sofa packen, während die kleinen Satelliten möglichst exakt gleich weit zu den Seiten an der Wand angebracht sein sollten...
    Dass altersschwerhörige und discogeschädigte die Fahrradklingel schlechter hören, mag sein.
    Wenn es darum geht, andere zu warnen, oder um auf eine gefährliche Situation aufmerksam zu machen, halte ich technische Lösungen sämtlich für unbrauchbar. Eine AirZound mag dir das Gefühl von Macht geben. Erlaubt ist sie am Fahrrad nicht - und sinnvoll auch nicht.
    Aus eigener Erfahrung für sehr wirksam befunden: die eigene Stimme. Schrei einfach heraus, was Dir gerade durch den Kopf geht! Falls Du es in der Hektik noch schaffst, lass die Fäkalwörter weg. Fußgänger und Autofahrer können Dich wahrnehmen, wissen meistens, wer sie meint und warum. Wozu noch eine Hupe oder Zweitonklingel oder andere Knöpfe ans Fahrrad schrauben?

    OK, danke! Diese Beispiele kann ich nachvollziehen. Sie beziehen sich ausnahmslos auf Vz, die deswegen nichtig sind, weil es an der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung fehlte. Sie sind natürlich nicht immer offensichtlich unsinnig (könnte sich ja theoretisch eine StVB etwas dabei gedacht haben). Begegnen sie mir im Straßenverkehr, werde ich ihre Nichtigkeit nicht immer gleich erkennen können und eher von einer rechtswidrigen Beschilderung ausgehen.
    Aber mal ehrlich: sind das häufige, gar regelmäßige Probleme? Oder nicht doch eher die vereinzelten kuriosen Auswüchse eines undurchsichtig komplex gewordenen Regelwirrwarrs?