Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Das Recht, Dich selbst nicht zu belasten, kannst Du auch nach dem Anhalten noch wahrnehmen, indem Du schweigst. Die Feststellung der Personalien belastet Dich doch nicht! Oder ist schon Dein Name strafbar?
    Bei Aufforderung zum Anhalten ist es dringend geboten, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Andernfalls wähnt der Polizist einen dicken Fisch und verfolgt evtl mit unangemessener Härte. Das Risiko wäre mir zu hoch!

    Die potenziellen Opfer von heute sind die potenziellen Täter von morgen.
    Ich sehe überhaupt kein Problem dabei, Kindern beizubringen, dass sie immer damit rechnen müssen, dass der Andere Verkehrsteilnehmer etwas falsch macht. Nur so haben sie die Chance, das Alter noch zu erreichen wo sie selbst zu einer Gefahr für Andere werden können.

    @munchengladbach : Puh, da hast Du aber wieder sehr weit ausgeholt!
    In der von Dir geäußerten pauschalen Form würde ich die Kritik an der deutschen Rechtslage so nicht stehenlassen wollen. Und dass Du gerade das Hochmittelalter heranziehst, um das Rechtssystem zu disqualifizieren, lässt mich vermuten, dass Du Dich mit dieser historischen Epoche mal befassen solltest.
    Ich will Deine Kritik gar nicht in allen einzelnen Punkten aufarbeiten, weil das echt mühsam würde. Nur soviel: nicht alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist gleich grobes Unrecht oder Justizfehler.

    Ich kenne Hamburg nur aus der Touristen-Perspektive von 2- bis 3-tägigen Aufenthalten. Aber so dem ersten Eindruck nach würde ich sagen: Hamburg ist nicht Kopenhagen. Und wird es auch nie werden. Schöne Stadt! Aber HH so fahrradfreundlich umzubauen (umzuerziehen?), wie es meinetwegen in Kopenhagen sein mag, wird länger dauern als dass wir es erleben könnten.
    Mit überflüssig überteuerten Projekten hat so nebenbei jede Stadt ihre eigenen Erfahrungen. Ist natürlich nicht egal. Hier ging es aber um die Relation zum Radverkehr und da sehe ich den Mehrbedarf für ÖPNV im Gegensatz zum Individualverkehr als gerechtfertigt an.

    Der ÖPNV ist derzeit sicher in vielen Dingen besser als ein Privat-KFZ, aber auch der ÖPNV verbraucht mehr Energie, stösst mehr CO2 aus und kostet mehr Menschenleben als das Fahrrad.
    Dass man den ÖPNV mehr fördert als ein privates KFZ, ist für mich verständlich. Dass er aber mehr gefördert wird, als das Fahrrad, nicht.


    Ganz CO2-neutral ist auch das Fahrrad nicht und bezogen auf die wenigen km, die das Durchschnittsrad im Laufe seines Lebens absolviert, werden auch die Investitionen an Rohstoffen und Energie in der Produktion allmählich relevant. Im Vergleich mit anderen Individualverkehrsmitteln ist das Fahrrad für kurze Strecken sicherlich im Vorteil. Der Vergleich mit dem Öffentlichen Verkehr hinkt aber an mehreren Stellen.
    Aber hier geht es ja um Politik, und da darf man verschiedener Meinung sein. Ich finde es völlig in Ordnung, dass der ÖPNV viel stärker gefördert wird als der Radverkehr, weil er eine viel breitere Bevölkerungsschicht erreicht und bedient. Selber bevorzuge ich wann immer möglich das Fahrrad, finde aber nicht, dass der Radverkehr viel mehr (finanzielle) Förderung benötigt. Im Gegenteil: wann immer Politiker davon schwärmen, dass sie wieder ganz viel in den Radverkehr investieren wollen, läuten bei mir die Alarmglocken und ich sehe kilometerlange benutzungspflichtige Radwege und andere Investitionen, die ich weder bräuchte noch möchte.

    Ich habe eben mal in einem Umweltbericht der Kölner Verkehrsbetriebe nachgeschaut:
    Im Durchschnitt werden pro 100 Personenkilometer 16,1 kWh verbraucht. Das entspricht dem Brennwert von 2,1l Benzin. Das finde ich ganz schön happig.
    Bzw. 65g CO2 pro km. Ein VW Golf 4-Türer z.B. 129g. Klar, ist das doppelte, aber es passen auch 5 Personen rein.
    Ein Golf mit zwei Personen verursacht also weniger CO2 als eine Fahrt mit der KVB.
    Im Durchschnitt sitzen 13 (von 84 möglichen) Personen in einem Bus und 35 (von 180 möglichen) in einer U-Bahn.


    Die Mathematik hinter Deinem Vergleich kommt mir irgendwie lückenhaft vor. Bei der Gegenüberstellung von Personenkilometern und Fahrkilometern ist ja der Umrechnungsfaktor entscheidend. Insbesondere unterstellst Du, dass ausgerechnet der VW Golf mit zwei Personen besetzt ist, um diesen Wert mit dem Durchschnittsverbrauch der KVB zu vergleichen. Wenn ich mir das hier so im Straßenbild ansehe, würde ich Pi mal Daumen behaupten, dass die vorbeifahrenden Autos im Durchschnitt mit ca. 1,2 Personen besetzt sind - quer über alle Fahrzeugklassen, auch die mit wesentlich höheren Verbrauchswerten - und der VW Golf im Durchschnitt mit 1,05 Personen (in jedem 20. Golf außer FahrerIn vielleicht noch ein Kind oder Beifahrer). Das ist aber zugegebenermaßen genauso nur ein aus der Luft gegriffener Schätzwert wie Deine "Berechnung".

    Wenn Du die Stadt nicht auf einem freien Feld neu erstellst, sondern die Bahn in die vorhandene Stadt integrieren möchtest, ist es unter Umständen erheblich einfacher - und vielleicht nicht einmal so viel teurer - die Bahn unter der Stadt hindurch zu buddeln, also U- statt Stadtbahn. Selbst mit der schnellsten Straßenbahnverbindung und freien Trassen bin ich außerdem über größere Strecken nicht einmal halb so schnell wie mit der U-Bahn, weil Straßenbahnen ca. alle 500 m halten, U-Bahnen ca. alle 1000 bis 2000 m. Wenn viele Pendler große Strecken durch eine Stadt zurücklegen müssen, kann also die schnelle U-Bahn mit ihren großen Transportkapazitäten erhebliche Vorteile bieten.


    Wiegt so eine U-Bahn nicht 72 Tonnen? Wenn dort zu den Randzeiten 10 Leute drin sitzen, macht das über 7 Tonnen pro Person. Aber da die Straßenbahn umweltfreundlicher ist, wird sie an den Kreuzungen gegenüber dem Individualverkehr (ja, auch gegenüber dem Fahrrad) bevorzugt.


    Das Ergebnis ist für den Bus nicht günstiger, wo "zu den Randzeiten" auch schon mal nur noch ein Fahrgast drin sitzt, desgleichen für die Straßenbahn.
    Dass ÖPNV bei Kreuzungsregelungen bevorzugt wird, finde ich auch als Radfahrer völlig richtig, da hier (außerhalb der von Dir angeführten Randzeiten, also weitaus meistens) viel mehr Personen einen Nutzen von der Verkehrsregelung haben und dies dem legitimen Ziel eines öffentlich geförderten Nahverkehrs entspricht, diese möglichst zügig zu transportieren.

    @timovic : Da fasst Du ein heißes Eisen an. Im Nebeneinander mit dem Fußgängerverkehr ist die Geschwindigkeit des Radfahrers aus Sicht der Fußgänger fast immer "zu schnell".
    Wenn alles gut geht, kann man darüber lächeln und weiterradeln. Wenn sich - aus welchen Gründen auch immer - eine Kollision ereignet (oder auch nur ein Fußgänger über die "plötzliche" Anwesenheit eines Radlers erschrickt und Anzeige erstattet), ist der Radfahrer in der Regel der Dumme, sobald er mehr als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
    Natürlich ist auf dem von Gehweg getrennten Radweg keine Geschwindigkeitsbegrenzung kodifiziert. De facto wird aber wegen der allgemeinen Rücksichtnahme- und Vorsichtspflichten gegenüber den jeweils Schwächeren im Straßenverkehr verlangt, die Fahrweise und Geschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.
    In Höhe einer Bushaltestelle neben einem Radweg kann das fast nur bedeuten, dass Du als Radfahrer äußerst vorsichtig und auch langsamer zu fahren hast. Wenn gerade mehrere Passagiere ein- und aussteigen und dabei Gefahr laufen, Deinen Radweg zu kreuzen, wird von Dir gefordert, nötigenfalls auch anzuhalten, um Gefährdungen zu vermeiden.


    Nein, bei Unfällen sollten immernoch die direkten Verursacher haften. Niemand wird gezwungen in unübersichtlichen Situationen einfach loszubrettern. Ich denke da eher an hohe Geldstrafen für die Behörden/Baufirmen die wider besseren Wissens (hier spielt die breite Aufklärung wieder eine Rolle) handeln. Man könnte dann vielleicht noch drüber nachdenken die betreffenden Mitarbeiter arbeitsrechtlich zu sanktionieren oder die Baufirmen von weiteren Projekten auszuschließen.


    Hm. Ich bin in juristischen Fragen sicher nicht ganz sattelfest. Aber mir dünkt, das hätten wir alles bereits. Es wird halt nur viel zu selten angewendet. Häufig auch ganz einfach wegen: wo kein Kläger, da kein Richter. Und dann klage mal gegen eine Baustellen-bedingte Verkehrsregelung! Bis der Prozess stattfände, ist die Baustelle längst weg. Das wissen alle Beteiligten und entsprechend groß ist leider ihr Ehrgeiz.

    Mir würde es schon vollkommen reichen, wenn geltendes Recht anerkannt und durchgesetzt werden würde.

    Unbedingt! Wenn das geltende Recht als allgemein bekannt angenommen werden könnte...

    Zitat

    Dazu eine breite Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich Radwegbenutzungspflicht und wann man sie nicht beachten muss, andere Radwege, frei gegebene Gehwege, Geisterradeln und die tatsächliche Wirksamkeit von Helmen.

    Da stimme ich uneingeschränkt zu! Die StVO, ihre Grundlagen und Folgen, müssten viel breiter vermittelt werden.

    Zitat

    Und dann müsste man noch die Leute, die eine gefährliche Verkehrsführung bei Neu- und Umbauten planen bzw. ausschildern, zur Rechenschaft ziehen können.

    Was schwebt Dir vor? Amtshaftung bei jedem Unfall? Amtsmitarbeiter haften privat für ihre Sachentscheidungen?
    Mir würde schon völlig genügen, wenn man die Behörden tatsächlich zwingen könnte, sich mit ihren Entscheidungen nochmals zu befassen und gefährliche Anordnungen zu überdenken. Dass z.B. hier in Bayern vor wenigen Jahren das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, war in dieser Hinsicht kontraproduktiv und hat die Behörden und ihr Wirken sicherlich nicht bürgernäher werden lassen.