Ich fürchte, mit dem Wunsch nach Beweislastumkehr kommst Du nicht weit. Wenn Du die Radwegebenutzungspflicht "ignorierst", wirst Du im Zweifel auch darlegen müssen, warum das (in diesem konkreten Fall) notwendig war.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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@Kampfradler : Eigenartige Sperrung. Der Radweg war eh zugewachsen und wohl kaum befahrbar, der Gehweg geht anscheinend rechts der Sperre vorbei?!? Und fünf rote Leuchten (am besten noch mit beidseitigem Lichtaustritt) gehören da auch nicht hin, sondern drei gelbe einseitige. Und die Leitbaken stehen auch windschief, Arbeitsstelle selbst anscheinend nicht gesichert... Wäre eine Meldung an BG, Ordnungsbehörde und Polizei wert.
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Also man kann die natürlich auch direkt ansprechen, wenn man schon da ist und anhält, um ein Foto zu machen. Ist aber nichts für Feiglinge, weil uniformierte Mannsbilder gelegentlich ziemlich robust auftreten, wenn sie sich im Recht fühlen - und wenn sie sich im Unrecht ertappt fühlen, wird's nicht unbedingt gemütlicher.
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Die verantwortlichen Baustellenleiter können Punkte in Flensburg bekommen für nicht regelkonforme Baustellen. Es müsste nur gemacht werden . . .
Das mit den Punkten war vor der Reform, aber eine OWi mit Bußgeld ist es noch.
Ich beanstande solche Pseudo-Absicherungen mit gewisser Regelmäßigkeit bei der Behörde, die die verkehrsrechtliche Anordnung herausgegeben hat. Manchmal mit dem Erfolg, dass sich tatsächlich etwas verbessert - aber natürlich nicht immer. Es hilft, die Mängel konkret zu benennen und evtl auch anzugeben, was erwartet wird. Nicht nur: "an die Radfahrer hat wieder keiner gedacht."Sonntag, 6. Juli 2014: "Tag der offenen Tür" bei der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt. Die ansonsten "aus Sicherheitsgründen" unverzichtbare Radwegebenutzungspflicht auf der Vogt-Wells-Straße ist an diesem Tag ohne Bedeutung - den ganzen Tag lang...
Wenn Dir dieser handtuchbreite Radweg das wirklich wert ist: Falschparker einfach anzeigen. Und zwar am besten mehrfach. Dass hier kein Notfall-Einsatz ein Zuparken des Radwegs rechtfertigt, ist offensichtlich. -
Das ist doch schon lange so, dass man sich besonders als Radfahrer einfach selber zur Wehr setzen muss.
Dass die Behörden über wenig Personal verfügen, mag ja stimmen. Das entbindet sie aber zunächst nicht von ihrer Verantwortung für die Richtigkeit der behördlichen Anordnungen. Was die Baufirmen dann daraus machen, steht zunächst auf einem anderen Blatt. Aber wenn die Behörde regelmäßig wesentlich mehr verkehrsrechtliche Anordnungen ausstellt, als sie überwachen kann, trifft sie ggf auch ein Übernahmeverschulden.
Und spätestens, wenn die Behörde auf Fehler hingewiesen wird, müsste sie handeln. IMHO sollten die jeweils betroffenen "Fachbetriebe für Verkehrssicherung" zügig ihre Lizenz entzogen bekommen, wenn die so etwas aufstellen - und wenigstens keine weiteren Aufträge. Leider nur ein schöner Traum... -
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Bei so einer Baustelle wäre es sehr interessant, ob die gesehene Absicherung tatsächlich auch nur annäherungsweise so angeordnet wurde. Wenn nicht, hat der Bauunternehmer ein Problem. Wenn doch, wird es Zeit, die Fachaufsicht für die anordnende Behörde herbeizuziehen.
Diese "Baustellenabsicherung" enthält sicher mindestens ein Dutzend grobe Fehler. Siehe hierzu -
Entlang meines Arbeitswegs beträgt die Helmquote zwischen geschätzten 60 und fast 100 % je nach Tageszeit und Wochentag. Dabei führt nur der kürzeste Teil der Strecke entlang vielbefahrener mehrspuriger Straßen, die so häufig als besonders gefährlich empfunden werden.
Und vor meiner Haustüre muss ich als Fußgänger sehr vorsichtig sein, denn dort fahren regelmäßig behelmte Senioren auf dem Gehweg. Mal in diese Richtung, mal in jene. Angreifen würde ich sie dafür nie, sonst fallen sie noch in mein auf dem Seitenstreifen geparktes Auto... -
Du kannst gern noch weiterpieksen und Dummtüch vertellen, um mich zu provozieren. Am besten (auf allgemeinen Wunsch
) weiter hier in diesem Thread rumtrollen und einfach "strizzi" dabei schreiben. Das hast du gut erkannt, das funzt prima. Irgendwie muss sone Meinung doch totzukriegen sein.
Ich war zwar nicht gemeint, aber diese "Diskussion" schaue ich mir schon viel zu lange an.
IMHO genügt es völlig, dass der Troll @Vorstadt Strizzi mit der bekannten Art und Weise bereits den Forenteilnehmer @Rad-Recht vergrault hat. Da die Foren-Software es leider nicht leistet, habe ich eben meine hirneigene ignore-list eingeschaltet und tue mir diese Beiträge nicht mehr an. Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. -
munchengladbach: Auf eine konkrete Frage antwortest Du mit ein paar Links, die mit der Frage nichts zu tun haben? Wäre das nicht @Vorstadt Strizzis Aufgabe?
Und wieso solltest Du nicht 50 km/h oder mehr fahren, wo Du es kannst - ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden? Innerorts gibt es jedenfalls mal kein gesetzliches Tempolimit für Dein Fahrrad -
Laut dem Schild ist der querende Radverkehr vorfahrtsberechtigt. Mit einer Freigabe des Radwegs hat das nichts zu tun.
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Sie empfehlen auch, die Radwege zurückzubauen. Parkplätze werden schließlich immer gebraucht.
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Das Motto könnte sein:
Radwege zu Parkplätzen!.
Komisch! Als ich genau das vorgeschlagen habe, hat es keinen interessiert. Entgegen Deinem Vorurteil wird ein von mir ob seiner Benutzungspflicht beanstandeter linksseitiger Radweg zwar permanent als Parkplatz benutzt, die StVB sträubt sich aber, selbiges anzuordnen. Obwohl sie seit mehr als 2 Jahren angeblich die Benutzungspflicht aufheben "wollen". -
Die Radwege tu ich mir nur als Jogger an.
Wenn Du das wörtlich so vor hast, stell dich auf ein paar haarscharfe Überholer und wütendes Klingeln ein.
Die Radwege hier sind stellenweise gar nicht so schlecht. Leider enden sie regelmäßig im Irgendwo, besonders in der Nähe von Kreuzungen ohne sinnvollen Anschluss in irgendeine Fahrtrichtung. -
Das Urteil kannte ich noch nicht. Stammt ja sogar aus Nürnberg.
Es ist in seinem Tenor interessanterweise identisch zu der BGH-Entscheidung bezüglich Fahrradhelm, und auch der Begründungszusammenhang wird genauso hergestellt. -
Ich bin selbst Helmträger, befürworte aber keine Helmpflicht.
Ansgesichts des aktuellen Urteils (und der vorausgehenden Geschichte) habe ich mich aber gefragt, wie die Diskussion z.B. verlaufen wäre, wenn die Radfahrerin barfuß oder in Flip-Flaps unterwegs gewesen wäre und sich schwer am Fuß verletzt hätte.
Strafrechtlich und in Sachen Ordnungswidrigkeiten wäre ihr kein Mitverschulden anzurechnen - insofern kein Unterschied.
Zivilrechtlich und hinsichtlich ihres erlittenen Schadens hätten wahrscheinlich die Wenigsten Probleme damit, ihr eine Teil-/Mitschuld anzurechnen. Weil "ein verständiger Verkehrsteilnehmer" nicht in Badelatschen auf dem Fahrrad sitzt. Oder?
Und wo ist jetzt juristisch genau der Unterschied zwischen Fuß und Kopf? Anatomisch ist mir das sehr wohl klar, aber für Haftungsfragen dürfte zunächst nicht so wichtig sein, welches Ende des Menschen betroffen war... -
Gerade eben im Morgen Magazin im ARD: ... Ein sehr kurzer Beitrag mit riesem Schwachsinnsanteil.
Was hast Du erwartet? -
Ich war ja kürzlich mal in Frankfurt. Und obwohl ich selbst aus dem Rhein-Main-Gebiet stamme und die Stadt mir nicht unbekannt war, habe ich doch gestaunt, wie es auf den Straßen dort her geht. Nominell ist FFM ja gar nicht so viel größer als meine Wahlheimat Nürnberg (600'000 vs 500'000 Einwohner). Aber der Straßenverkehr spielt echt in einer anderen Liga. So war ich auch ganz froh, dass ich am Ende gar keine Zeit hatte, mich mal auf ein Fahrrad zu schwingen. Die Autofahrer-Perspektive hat mir völlig gereicht.
Ein paar Radfahrer habe ich da natürlich auch gesehen. Ziemlich verblüfft hat mich einer, der auf einem sehr spärlich ausgestatteten Rennrädchen an dieser Stelle ( ) von rechts nach links die Einmündung Voltastraße querte - also entgegen der Kreisfahrrichtung auf einem ziemlich schmalen und holprigen Radweg, der meines Wissens nicht für die Gegenrichtung frei ist. Was daran so verblüffend war? Er trug ein grünes T-Shirt mit Aufdruck "Polizei". Sah irgendwie autentisch aus, als wäre er gerade vom Sport auf dem Heimweg, nicht wie ein satirisch gemeintes Pseudo-Pozilei-Shirt. -
Also nur mal so zur Information: der Unfall, bei dem in Nürnberg eine Inline-Skaterin von einem rasenden BMW-Fahrer getötet wurde, fand zwar pro forma im öffentlichen Verkehrsraum statt... ABER: die "Große Straße" ist ein historisches Relikt auf dem sogen. Reichsparteitagsgelände im Außenbezirk der Stadt und wird gelegentlich als Großparkplatz für das angrenzende Messegelände misbraucht. Ansonsten handelt es sich um eine gut 30 m breite und mehrere hundert Meter lange geradlinige Sackgasse, die leider außerhalb der Messezeiten praktisch beliebig befahren werden kann und entsprechend genutzt wird.
Es wäre ein Leichtes, die "Straße" zu schließen oder zumindest den Zugang einzuschränken, ohne dass irgendein Bürger davon Nachteile erfährt, weil sie nicht als Zugang zu irgendeinem Gebäude oder Betrieb benötigt wird. Natürlich hätte man hier auch z.B. einen verkehrsberuhigten Bereich einrichten können, was der naheliegenden Nutzung am ehesten gerecht würde. Das war offensichtlich alles politisch nicht gewollt.
Die Verwaltung schlägt nun vor, hier Tempo 30 vorzuschreiben. Als ob das jemanden interessiert, der bei zHg 50 ca. 150 km/h fährt!?!
Es ist ein wunderschönes Beispiel, wie in der Vekehrspolitik an den eigentlichen Problemen vorbei diskutiert wird und unter völliger Ignoranz der Sachlage ideologisch motivierte Entscheidungen herbei geführt werden. -
Kompliment und Dankeschön auch von mir!