Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    ... Neugestaltung einer Kreuzung zeigt, bei der der Radverkehr nicht mehr rechts vorbeigeführt wird, sondern auf einem Streifen zwischen Geradeaus- und Rechtsabbieger-Fahrspur geführt wird. ... überschlägt man sich beinahe in Empörungen, wie man denn sowas gefährliches nur bauen kann, schließlich geht es um unsere Parkplätze Kinder und überhaupt sind ja die Autofahrer schuld, wenn es dort knallt und bla bla bla.


    8| Die Konstruktion wird inzwischen immer öfter verwendet. Ich finde sie (als Radfahrer) prima! Die Gefahr, von blinden Rechtsabbiegern umgenietet zu werden, vermindert sich massiv. Bleiben nur die paar :cursing: , die beim Einordnen auf den Rechtsabbiegerstreifen nicht in der Lage sind, den Radfahrer durchfahren zu lassen.

    Habt ihr dazu auch Beobachtungen anstellen können?


    Hallo Malte!
    So krasse Geschichten habe ich selbst noch nie erlebt.
    Gut, die eine oder andere missachtete Vorfahrt und die ständigen Radwegparker gehören auch hier zum guten Ton. Aber so massive Gefährdungen sind auch über Jahre betrachtet doch eine Seltenheit geblieben.
    Ich glaube nicht einmal, dass die Aggression der Verkehrsteilnehmer in den vergangenen Wochen wesentlich zugenommen hat. Aber die verminderte Helligkeit und die Herbstwitterung setzt einfach höhere Anforderungen an Aufmerksamkeit und Visus, denen leider viele Verkehrsteilnehmer nicht gerecht werden.
    Sobald die Tage kürzer, die Abende dunkler, die Strassen nasser und die Radler weniger geworden sind, rechnet irgendwie keiner mehr mit Radfahrern. Bei Euch sind das anscheinend hauptsächlich die aggressiven Autopöbler. Hier habe ich eher mit trotteligen Fußgängern im Innenstadtbereich zu kämpfen. Der Christkindlesmarkt tut sein übriges dazu, dass ich wegen der versoffenen und verträumten Fußgänger mittlerweile einen gut 500m längeren Weg für den täglichen Weg zur Arbeit bevorzuge.

    Ich dachte ja, dass @Explosiv schon alles zu der Beschilderung gesagt hatte...

    Hi
    auch abseits von Straßen kann man Wege für Fußgänger und/oder Fahrradverkehr so ausschildern. Anderer Verkehr ist dann dort verboten, also auch Reiter und KFZ. Das Anlieger frei ist dafür, damit die Anlieger mit ihren KFZ oder Galoppern ihre Grundstücke erreichen. Dabei ist gewährt, dass sie als Gäste auf diesem Weg den gewidmeten Verkehr, also hier Rad- und Fußverkehr, weder gefährden noch behindern dürfen. Sie sind also nachrangig und zu besonderer Vorsicht verpflichtet-> reduzierte Geschwindigkeit, ggf. Schrittempo bis Stillstand, je nach Situation.

    Man könnte auch Zeichen 260 verwenden, Verbot für Kraftverkehr, mit Anlieger frei. Dann müsste man aber wieder die Geschwindigkeit und den Vorrang der Fuß- und Radlinge gesondert regeln oder darauf verzichten.

    Ich denke, Zeichen 240 mit Anlieger frei kann man so stehen lassen.

    Immerhin braucht man den Weg ja nicht zu fahren, wenn man nicht dorthin will, wo der hinführt.


    Und dann bin ich durch einen Thread im verkehrsportal darauf gekommen, dass man durchaus vernünftig argumentieren kann, dass das Vz 240 (Geh- und Radweg) hier außerdem das Parken verbietet, was bei einer Kombination mit Vz 260 (Kraftfahrverbot) über ein zusätzliches Verkehrszeichen geregelt werden müsste.
    Das ändert natürlich erst recht nichts an meiner Meinung, dass die Beschilderung so in Ordnung ist.

    Die StVB hat die Widmung dann in der üblichen Qualität umgesetzt.


    Schmunzel.

    In meinem Neubaugebiet gibt es auch einen Verbindungsweg zwischen zwei Anliegerstraßen. Laut Bebauungsplan ist der Weg für Rad- und Fußlinge gewidmet. Beschildert war er aber mit Zeichen 239 als Gehweg. Nach einer Mail an die zuständige Behörde wurde daraus jetzt ein Zeichen 240. Ich finde das so in Ordnung, obwohl innerhalb von Tempo-30-Zonen eigentlich keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden dürfen. Das Fahrbahnbenutzungsverbot durch die Blauschilder ist aber nur ein Aspekt der Anordnung, die sie darstellen.


    Genau! Und da entlang dieses Verbindungswegs vermutlich keine Fahrbahn ist, die nicht befahren werden darf, stellt das keinen fahrbahnbegleitenden benutzungspflichtigen Radweg dar (der in der Tempo-30-Zone nicht zulässig wäre), sondern einen Weg für Fußgänger und Radfahrer. Da sehe ich auch nichts zu beanstanden.

    Ich glaube, dass @DMHH unter einer Blauschild-Allergie leidet und seine Abwehrreaktion hier etwas über das Ziel einer gesunden Radfahrer-Blaulolli-Immunität hinaussschießt.

    Das ist eine Straße, sie hat einen Namen und ist in den Grundkarten auch mit Signatur Straße versehen.


    Na und?

    Die Blauschilder sind primär für den Radverkehr und dessen "Lenkung" gedacht. Blauschilder widmen Flächen für den Radverkehr.


    Nein. Wer sagt das? Die Widmung einer Straße wird nicht durch Aufstellen blauer Schilder bewirkt.

    Die Intention und generelle Nutzung dieser Anliegerstraße dort ist aber eben nicht "Radweg".


    Was die Intention war, müsste man mal den fragen, der die Beschilderung angeordnet hat.

    Ziel, diese Stadt blaufrei zu bekommen


    Weg müssen doch nur die Blauschilder, die fahrbahnbegleitende Radwege benutzungspflichtig machen. Alle anderen bewirken kein Verbot für den Radfahrer und können uns herzlich egal sein.

    Sehr hoffnungsfroh würde mich das "Aufgrund der aktuellen Rechtslage werden die Radwegebenutzungspflichten im Kreis Pinneberg grundsätzlich überprüft" nicht stimmen. Erstens ist die "aktuelle Rechtslage" gerade 17 Jahre alt geworden und demnächst volljährig. Zweitens ist selbst das einschlägige höchstrichterliche Urteil bereits vier geworden und kein Kleinkind mehr. Drittens kenne ich diese Formulierungen zur genüge. Meine StVB hat meinen Antrag auf Aufhebung einer RWBP beschieden, man habe vor, die RWBP aufzuheben und die Lage "wird derzeit überprüft". Auf meine Rückfrage nach mehr als einem halben Jahr antwortete die selbe Behörde, wie man ja schon geschrieben habe, sei man dabei ... zu überprüfen. Dieser Prüfungsprozess dauert seit nunmehr drei Jahren an.
    Eine Prüfung zuzusagen ist keine Leistungszusage der Behörde, sondern dokumentiert nur, dass sie beabsichtigt, das zu tun, was ohnehin ihre Pflicht ist.
    Ein Termin "voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015" liegt erfahrungsgemäß ca. Ende 2016.

    Lustig ist nur, dass man vor dem überqueren der Ampel wissen muss, ob man noch legal weiter fahren darf oder nicht.


    Das ist ja nun nicht ungewöhnlich.

    Insgesamt muss man auch sagen, dass dieses ganze Konstrukt total undurchdacht ist, wie so oft beim Radverkehr.


    Da hast Du's doch schon!
    Fängt ja mal damit an, dass hier (offensichtlich innerorts) überall linksseitiges Fahren verordnet wird.

    Ich sehe definitiv auch eine Teilschuld beim Autofahrer (über die Betriebsgefahr hinaus), da es auch ein rollernder Radfahrer, ein Skater oder ein rennendes Kind hätte sein können, das die Furt ganz legal überquert.
    Das mit "Vorrang verwirkt" gibt es in dieser Form IMHO nur beim Zebrastreifen. Der Vorrang gegenüber Abbiegern ist unabhängig von der Verkehrsart.

    Ich denke nicht. Man kann sie zwar radfahrend legal erreichen, die Furt führt aber nicht irgendwohin, wo ich als Radfahrer hin dürfte (sondern nur auf einen Gehweg), mithin scheidet sie auch selbst als Radverkehrsführung aus.
    Nicht alles, was ich radfahrend erreiche, darf ich auch weiter befahren.

    Was Pressezitate und "irgendjemanden von der Polizei" angeht, halte ich mich mit Kommentaren mal zurück.

    Ich sehe Deinen Vorrang unberührt, frage mich aber ob Du wirklich über die Fußgängerfurt fahren darfst.
    Wenn das, was in der Mitte des Bildes vertikal durchzulaufen scheint letztlich eine Straße in Verlängerung der Fußgängerzone ist, würde ich mich als Radfahrer dort auf die Fahrbahn orientieren.
    Grundsätzlich wäre ich bestrebt, immer den nächsten legal befahrbaren Straßenteil zu erreichen und möglichst wenig auf Gehwegen zu bleiben - auch auf freigegebenen.

    @Spkr: der asphaltierte Weg führt ins Grüne, der Weg hinter der Baustellenabsperrung ist gemeint.


    =O Den habe ich überhaupt nicht als "Weg" wahrgenommen! Und wenn ich längs der Straße fahren würde, käme ich auch kaum auf die Idee, ihn als "Radweg" anzusehen.
    Das [Zeichen240] Schild steht doch parallel zu dem fest installierten im Hintergrund und bezieht sich ganz klar auf den von der Straße weg führenden Feld-Wald-Wiesenweg! Oder nicht? 8)