Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Da eine Beschilderung sich eigentlich auch für einen Ortsfremden im Vorbeifahren erschließen muss, würde ich hier einen Radweg verneinen. Bei näherer Betrachtung ist mir zwar klar, dass wohl der rötlich gepflasterte Streifen gemeint sein könnte, aber der ist für einen benutzungspflichtigen Radweg ziemlich schmal und verschwenkt, die Oberfläche stark verschmutzt. Außerdem engen falsch aufgestellte (kippgefährdete) Verkehrszeichen den seitlichen Sicherheitsraum ein. Es gibt also noch mehr Gründe, aus Sicherheitsgründen auf der Fahrbahn zu bleiben und sich dort korrekt einzuordnen.
Und ich bleibe dabei: da muss ein Vz 241 () hin und möglichst eine weiße Trennlinie (Vz 295) zwischen Geh- und Radwegteil.
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Stört es Dich, oder schränkt es dich in deinen rechten ein, gehe dagegen vor. Die Aussichten zu gewinnen sollten gut sein.
... zumal bei möglicherweise nichtigen Zusatzzeichen.
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Ich sehe da gar keinen Radweg. Soll der hinter den parkenden Autos verlaufen? Dann müsste da doch ein Vz 241 hin. Oder gibt es da keinen Gehweg mehr?
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Na ja, im Internet kann ja jeder Lügenmärchen verbreiten.
Und solange das ein gewisser MLR hier weiter tut, bin ich erstmal weg. -
Wie sieht es denn mit direktem Rechtsabbiegen aus, wenn links von der Fahrbahn ein Radweg mit
ist? Beispiel
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[ironie]Die gemäß VwV-StVO vorgeschriebene "sichere Querungsmöglichkeit" am Ende der RWBP links nutzen. [/ironie] -
Hitech-Träume: Wie wär's mit einem Prismenwender, welcher - gekoppelt an einen Verkehrszähler - nur bei einem Aufkommen von mindestens x Fahrzeugen oder y Schwerlastfahrzeugen pro Stunde den Radweg benutzungspflichtig macht?
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VwV-StVO: "Sollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h", zeitlich beschränkt werden."
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wurde gerichtlich beschlossen, vor der Einmündung in die Gärtnerstraße dem Radverkehr das direkte Linksabbiegen zu verbieten. Weil aber für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufgehoben wurde (werden soll), gibt es ein extra angefertigtes Schild. ...
Update: Das Schild wurde aufgestellt, hier ist ein Foto:
Klasse!
Hmm ich würde das Schild so interpretieren, dass in der Straße links ein
steht und daher annehmen, dass ich dort überhaupt nicht fahren darf.
Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Verbindlichkeit von so einem Verkehrszeichen aus?
So würde ich das auch lesen.
Zur Verbindlichkeit hilft am ehesten die Analogie zu den Spurverschwenkungstafeln an Autobahnbaustellen, auf denen sich häufig eine verkleinerte Abbildung von Vz 264 findet. Nebenan im Verkehrsportal ist es meines Wissens common sense, dass es sich dabei nur um eine Ankündigung handelt und daraus keine Ordnungswidrigkeit und kein Bußgeld abgeleitet werden kann.
Ich bleibe daher bei meiner Haltung, dass in D ein Verbot des direkten Linksabbiegens nur für eine Verkehrsart (Radfahrer) nicht mit den verfügbaren Mitteln angeordnet werden kann.EDIT: falsches Zitieren beseitigt.
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Woher sollen parkende Autos, Mülltonnen, Verkehrsschilder, Plakate, Fußgänger,... denn wissen, dass sie den Radweg benutzen (dürfen), wenn da kein Schild darauf hinweist, dass das nur ein Radweg ist?
Genauso sicher wie die Radfahrer das eben wissen können/müssen.
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Seit 1997 sollte es doch diverse Gelegenheiten gegeben haben, oder?
Sollte, hätte, könnte. Ist doch ein offenes Geheimnis, dass diese Gelegenheiten gar nicht erst entstehen.
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Aus dem Zeitungsartikel:
ZitatDie Verkehrsbehörde überprüft zurzeit, wo eine Benutzungspflicht noch nötig erscheint.
Schön. Einmal angestupst kümmern sie sich sogar um Aufgaben, die seit 1997 anstehen. -
Zitat
Teil eines ehrgeizigen Ziels, das sich der schwedische Hersteller gesetzt hat: Bis zum Jahr 2020 soll kein Mensch mehr durch einen neuen Volvo getötet werden.
Rechtzeitige Insolvenz würde auch helfen...
Ob damit der Sicherheit im Straßenverkehr insgesamt gedient wäre, mag dahingestellt bleiben. -
bei seiner LKW-Fahrprüfung
Dumm gelaufen. Selbst in der Prüfung hätte der Fahrlehrer m.E. einspringen dürfen und sollen, um wenigstens den Unfall noch zu vermeiden. -
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Kann es doch!... gibt es ein extra angefertigtes Schild.
Ein Schild außerhalb des StVO-Verkehrszeichenkatalogs? Und das soll eine Wirkung entfalten?
Wollen kann man ja viel.
Auf das Foto bin ich gespannt! -
Hupe verbieten.
Wenn mir einer sagt, wofür die tatsächlich benötigt wird, ziehe mich meinen Vorschlag zurück.Im Ernst: ich habe solange ich mich erinnern kann, keinen Vorfall erlebt, in dem die Hupe benötigt wurde, um vor einer Gefahr zu warnen. Gleichwohl höre ich beinahe täglich ein Schallsignal, mit dem meistens irgendein Fahrzeugführer deutlich hörbar mitteilt, dass er die StVO nicht begriffen hat.
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Durchgangsverkehr ausgeschlossen bzw. die Stellplätze entfernt werden,
Fahrradstraße, na gut. Ein kurzes Stück Tempo 30 und vielleicht mal Radfahrer nebeneinander. Aber einfach für "den (richtigen) Verkehr" zumachen? Und wo sollen die denn dann alle parken?
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Wie das steuerlich gehandhabt wird - und wie legal es insgesamt ist - möchte ich mal offen lassen. Ich weiß aber von Freunden, die auf Firmenkosten tanken und ihre privaten Fahrten nicht separat erfassen müssen. Da würde ich einen sehr großen Vorteil sehen.
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Schließlich kann es dabei Folgen für künftige Bewerbungen um Arbeitsplätze haben. Identitäten im Internet lassen sich leicht feststellen und zurückverfolgen, Beteiligungen an verschiedenen Foren miteinander in Verbindung bringen und Ähnliches.
Es war übrigens @muensterland-radler selbst, der in seinem Vorstellungs-Post sofort auf seine Vergangenheit im Verkehrsportal hinwies. Wenn ihm daran gelegen wäre, dass Andere seine Vorgeschichte und all die anderen Details nicht kennen, hätte er das nicht erwähnen müssen und einfach einen anderen Namen wählen können.
Allerdings hätten ihn dann zwei oder drei hier im Forum spätestens bei der dritten Wortmeldung auch so identifiziert.