Das Argument, der "zu frühe" Einsatz von Laufrädern könne hinderlich sein beim Radfahren-Lernen, ist mir völlig neu! Mein persönlicher Eindruck war, dass immer mehr Kinder immer früher auf dem Fahrrad sitzen, weil sie mit den Laufrädern so gut vorbereitet sind auf das Balancieren eines Zweirads.
In meiner Umgebung sehe ich viele Knirpse schon mit drei, spätestens dreieinhalb Jahren auf dem Fahrrad. Zu meiner Zeit ("damals") waren wir eher fünf oder sechs, als wir Rad fahren lernten - vorher meist noch die damals verbreiteten Stützräder.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Und man sollte nicht unbedingt den Schildermast für das Warnzeichen mitten in den Weg pflanzen. Der vergrößert m.E. die Gefahr nur unnötig.
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Das klingt erstmal einfach nur zynisch. Hoffentlich ist dem Gericht eine halbwegs plausible Begründung eingefallen - auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie die gehen sollte.
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Wer Dich auf Deinem Weg behindert, den kannst Du anzeigen.
Systematisch wird es dann, wenn Du die Gegend bestreifst, um Falschparker zu finden. -
Scheint wohl eine explizite Ausnahme zu sein: "Eine Mitwirkung von Privaten an der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nur erlaubt im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung. "
Und "Private" meint hier Privatunternehmen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden.
Eine Überwachung/Kontrolle durch Privatpersonen ohne öffentlichen Auftrag geht gar nicht. -
Hatten wir den Artikel nicht hier schon?
In Berlin wurde letztes Jahr mit großem Tamtam eine Fahrradstaffel der Polizei eingeführt: Polizisten auf Rädern, die die Sicherheit von Radfahrern erhöhen sollen.
Jetzt wurde mal ausgewertet, was sie tatsächlich gemacht haben: -
So auf die Schnelle habe ich das nur für Bayern parat. Die einschränkenden Rechtsgrundlagen sind aber nicht spezifisch für den Freistaat, lediglich die hier diskutierte Ermächtigungsgrundlage gibt es nicht überall in der gleichen Form.
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Hab ja mal überlegt, das als private Dienstleistung anzubieten. Aber ohne Wille kein Weg.
Da fehlt leider nicht nur der Wille. Das systematische Erfassen von Ordnungswidrigkeiten ist explizit Staatsprivileg und darf nicht von Privatpersonen vorgenommen werden.
Pressemitteilungen der Polizei beziehen sich auf Erstinformation zu Sachverhalten. Sie genügen in aller Regel dem Anspruch der Medien und dienen lediglich als Grundauskunft zu einem eingetretenen Ereignis. Schuldzuweisungen oder Vorwürfe gegen Unfallbeteiligte haben schon desshalb zu unterbleiben, da...Ich glaube, der hat die Frage gar nicht verstanden. Beanstandet wurde doch gerade eben, dass die Pressemitteilungen bereits eine Schuldzuweisung vornehmen oder Vermutungen äußern, obwohl - wie die Polizei selbst feststellt - die Ermittlungen noch andauern.
Dass die dürftigen Ergüsse "dem Anspruch der Medien" genügen, ist traurig - und vermutlich wahr. -
Die R+V-Versicherung erklärt: Radwegpflicht oder nicht? Wo und wann Radler freie Fahrt haben
Wie Ratlos + Verzweifelt muss die Presseabteilung gewesen sein, so eine schwache Darstellung abzuliefern?
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Dooring Unfall Radfahrer stürzte über Autotür
"zog sich schwerste Kopfverletzungen zu. ...Verlegung in das Klinikum Greifswald. Es entstand ein Gesamtschaden von 1.000 Euro."
Unglaublich! Wie kann man so einen Stuss schreiben?
Die meinen dann wohl den Sachschaden an der Autotür. Den "Gesamtschaden" trägt überwiegend der gedoorte Radfahrer.Zitat von fuechschenFahrradfahrer waren in Verkehrsunfälle verwickelt
"abbiegender PKW ... Fahrradfahrer übersehen." -> Was meist bedeutet Vorfahrt genommen.Vorrang, nicht Vorfahrt! So genau wollen wir dann schon sein.
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Naja, die Parkmarkierungen sind aber tatsächlich schon ganz witzig.
Ich finde die irgendwie unmotiviert wild in der Gegend herumstehenden Baken viel bemerkenswerter. Aber die dürften wenigstens nach Abschluss der Bauarbeiten wieder verschwinden...
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Zufall oder nicht?
Nach dem Neustart (neuer Server?) antwortet das Forum jetzt tatsächlich flott.
Bin gespannt, ob das so bleibt. -
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Lassen wir mal den Begriff "provozieren" außen vor.
Der Eindruck, der für unbeteiligte Betrachter des Videos entsteht ist, dass der Radfahrer demonstrativ so fährt wie er fährt und er sich vielleicht genau so verhält, weil gerade die Kamera mitläuft.
Ich verstehe Eure Argumente und glaube gerne, dass auch ich da am Wiesendamm nicht gerne radfahren würde.
Nehmt aber bitte auch zur Kenntnis, dass nicht jeder bei dem Film die gleichen Assoziationen bildet und zu den gleichen Schlussfolgerungen käme. Also meine ich, dass das Video nicht gut geeignet ist, Eure Argumentation zu unterstützen. Punkt. -
Was hier im Thread auffällt: Wer in Hamburg wohnt und den Wiesendamm kennt, stimmt eher mit dem Video überein. Wer woanders wohnt und den Wiesendamm nicht kennt, gibt Kontra. Es sei euch verziehen
Danke!
Was mir hier im Thread auffällt: die Hamburger bemängeln die Verkehrssituation am Wiesendamm, lehnen aber die angebotene Lösung einer Tempo-30-Zone mit Mischverkehr strikt ab, obwohl das über meine persönliche Erfahrung hinaus als weitgehend problemlose und vergleichsweise sichere Verkehrsführung gilt. Die Stellungnahme des PK 33 habe ich nicht bis ins letzte Detail studiert, aber die von mir gelesenen Abschnitte fand ich schlüssig und nicht zu beanstanden.
Was ich an dem Video bemängelt hatte, ist das dokumentierte Verhalten des Radfahrers zusammen mit einem hochnäsigen, belehrenden (und dummerweise nicht fehlerfreien) Text. Ich halte das Video deshalb für kein gutes Beispiel dafür, wie es am Wiesendamm zugeht. Dass ein jeder aus eigener Erfahrung zu der Erkenntnis kommen mag, die Verhältnisse dort seien eine Zumutung, bleibt ja unbenommen. -
Wie hoch war nochmal das Bußgeld für Missachten des Vz 1012-32?
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Wozu? Um dem Idioten zu zeigen, dass sich Hupen lohnt? Wie du siehst, ist sowohl die erste Ampel als auch die Ampel ganz am Ende rot. Der wäre keine Sekunde schneller gewesen.
Weiß nicht, wie es euch so geht. Mir ist ein Idiot vor mir erstmal viel lieber als ein Idiot hinter mir.
Und dass beide Ampeln rot waren, sehe ich wohl. Das wird aber nicht immer so sein, und Hellsehen kann ich nicht.
Vielleicht würde ich es sogar auskosten, an der nächsten roten Ampel wieder ganz langsam rechts zu überholen...dann hätte ich ihn allerdings wieder hinter mir.
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wer den Wiesendamm mal quasi-live erleben will:
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Für meinen Geschmack hat der Radfahrer auch unnötig behindert, da er mehrmals (z.B. bei 0:40, kurz vor der gehwegparkenden Polizei oder in dem Kreuzungsbereich bei 1:25) auch seine Fahrlinie so weit nach rechts hätte verschwenken können, dass ein gefahrloses Überholen des nachfolgenden KFZ möglich war - ohne sich selbst zu gefährden. Zusammen mit den abschließenden Texteinblendungen bekommt das ganze Video ein Geschmäckle, dass da wohl der Oberlehrer unterwegs war und seinen Zeitgenossen mal etwas über Radfahren im Straßenverkehr vorführen will. Wie kommt der überhaupt auf "1,2 m Lenkerbreite"? Die Angabe ist doch absurd. Mit realistischen Zahlen (0,6 m für die weitaus meisten Räder) klingt natürlich das Rechenergebnis gleich viel weniger dramatisch.So, und nun zum Thema: wenn auf dieser Strecke nun Tempo 30 vorgeschrieben würde und man ohnehin nicht schneller als der Radler unterwegs sein dürfte (nach eigenen Angaben war er schneller als 30 km/h), warum sollte es dann zu mehr Dränglern und Hupern und Knappüberholern kommen? Die Erfahrungen aus sämtlichen Tempo-30-Zonen spricht dagegen.
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