Nee nee. Der Radweg geht nur bis zu dem gestreiften Poller.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Gehen die Poller bei euch nicht mit diesem einfachen Dreieckschlüssel auf?
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Oh, das hatten wir hier auch gerade.
Da ist wohl eine Nachschulung bei diversen Einsatzkräften erforderlich, was das Fahren mit Sonderrechten angeht. -
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Und gegen die Freigabe sollte man vielleicht auch vorgehen.
Was allerdings ungleich schwieriger ist als bei einer RWBP, da mit der Freigabe noch keine Beschwernis einhergeht. Sie verpflichtet ja zu nichts.
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Skandalös, wie im Zuge einer Baumaßnahme plötzlich eine Benutzungspflicht für Wege geschaffen wird, die schon ohne Baumaßnahme eine Zumutung waren.
Es reicht mir schon, wenn bei Baustelleneinrichtungen um jeden Preis an der vorher bestehenden Benutzungspflicht festgehalten wird (auch für den Baustellen-Notweg), obwohl zum Beispiel gerade durch die Baumaßnahme die Gefährdung auf der Fahrbahn auf ein Minimum zurückgeht (baustellenbedingt Einbahnstraße mit 30er-Limit). Da macht sich keine Behörde die Mühe, die Grundlagen für eine RWBP mal zu prüfen. Es wird stur übernommen. Und blöderweise taucht das in den RSA-Regelplänen auch so auf. -
Lauter "rechtsfreie Räume" also. Weit weg von Hafenstraße und Schanze. Wo bleibt denn da der Aufschrei der Recht-und-Ordnung-Fraktion aus CDU und Abendblatt?
Da sollte man ein wenig Verständnis aufbringen, da für diese Kollegen die StVO von 1997 so etwas wie "Neuland" darstellt.
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Zu dem Thema kann ich auf einen Thread im Verkehrsportal verweisen, wo *jemand* in ähnlicher Lage war, wegen Querulantentums keine Antworten mehr zu bekommen.
Eine Petition beim Oberbürgermeister führte dazu, dass man sich wieder mit den Eingaben befasste und auch ein Gesprächstermin beim Abteilungsleiter der StVB möglich wurde. -
Was steht da? "Lieferverkehr Post frei"?
Umpf. Jetzt muss man zu all der Sicherheitsausstattung am Rad auch noch immer ein Paket herumfahren... -
Immerhin: Die Fußplatten der Absperrelemente zeigen zur richtigen Seite, da fällt man als Fußgänger nicht drüber — in der Langenhorner Chaussee hat man das nicht so gut hinbekommen. Dafür sind drei der vier sichtbaren Warnbaken falschherum schraffiert…
Baken in der gleichen Fußplatte wie Sperrschranke sollte allerdings auch nicht sein. [/krümelkackermodus]
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Nein, das heißt dann "Mund, österreichische Art"
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Hätte man eigentlich nicht gleich angesichts der neuen Reiseroute in München unten eine Übernachtung fordern können?
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Wenn @DMHH zu dem Zeitpunkt gewusst hätte, wie die weitere Reise verläuft, hätte er das vielleicht getan. Aber, um morgens um 07:30 Uhr in München eine Übernachtung auf Kosten der Bahn einzufordern muss man schon sehr forsch auftreten.
Ich persönlich finde eine Ankunft kurz nach Mitternacht (für zwei erwachsene Fahrgäste, nicht mit kleinen Kindern) zumutbar, auch wenn die Reise schon lange dauert. -
Und ich sage: Furtmarkierung, da nur genau gegenüber der einmündenden Straße markiert.
Ein Schutz-/Angebotsstreifen kann es nicht sein, da kein Fahrradpiktogramm!P.S.: Dass der Autofahrer hupte und schimpfte ist kein haltbares Indiz, dass das Fehlverhalten bei Dir lag!
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... der Radfahrstreifen wird im Bereich der Kreuzung, also nur für 10-15 Meter, zum Angebotsstreifen.
Ohne Foto der Kreuzung würde ich mal spekulieren, dass es sich um eine Radfurt im Kreuzungsbereich handelt (mit Breitstrich markiert), auf der das Kraftfahrzeug nichts verloren hatte. Oder ist da wirklich jenseits der eigentlichen Kreuzung noch eine unterbrochene Fahrbahnbegrenzungslinie wie beim Angebotsstreifen?
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das war zunächst öffentlich, wurde dann vom Bezirksamtsleiter aber als vertraulich eingestuft
Prust!
In Zeiten des Internet ein hoffnungsloser Vorgang!
Mich würde mal interessieren, wie man irgendeinen verwaltungstechnischen Vorgang mit Bezug zum Straßenverkehr irgendeiner Form der Geheimhaltung unterwerfen will. Dafür kann ich mir keinen vernünftigen Grund vorstellen, richten sich doch die Verwaltungsakte regelmäßig gegen die Allgemeinheit - mit der Möglichkeit zur Akteneinsicht für Jedermann.
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Der Vollständigkeit halber hier die Einzelvorschrift, auf die zu verweisen ist.
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Wo ist da eigentlich ein Radweg?
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Da darfst Du wegen Vz 209 ohnehin nur nach rechts.
Ja, ich weiß, die StVB meint evtl nicht wirklich, was sie da beschildert hat. Es steht aber eindeutig so da. -
Naja, bei Anprall vorne bietet der Helm ja nicht wirklich eine anatomisch angepasste Form. Da kann sich das Visier schon mal unschön im Oberkiefer verewigen...