Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Die App warnt aber nur, wenn sich eine Gruppe von Schulkindern nähert. Einzelne Fußgänger dürfen nach wie vor ohne warnendes Audiosignal überfahren werden. :thumbup:

    Ich finde die Lösung zielgruppengerecht. Wer sowieso die ganze Fahrt auf sein Smartphone starrt, wird dadurch wenigstens nicht gezwungen, auf das Verkehrsgeschehen zu achten. <X

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Es ist durchaus vorstellbar, dass es nur zu einem leichten Feindkontakt kam, dieser aber den Radfahrer derart aus dem Gleichgewicht bringt, dass er stürzt und sich verletzt. Oder der Radfahrer stürzt durch ein misslungenes Ausweichmaneuver oder eine blockierende Bremse... Es ist in diesem Fall nicht der Kraftfahrer, der irgendwen verletzt hat. Moralisch und juristisch vielleicht, aber sprachlich-semantisch nicht.

    Was soll Frau Pfaue in diesem Amt binnen 100 Tagen bewerkstelligt haben? Ich halte den Zeitraum für viel zu kurz, um seriös irgendeine Auswirkung zu erwarten, die man besichtigen kann.

    Dass sie in ihrer Rolle nicht direkt erreichbar ist, finde ich allerdings auch enttäuschend.

    Nürnberg hat einen Radverkehrsbeauftragten, der direkt beim Verkehrsplanungsamt angesiedelt ist. Und obwohl ich mich nun schon einige Jahre mit Radverkehr(-spolitik) befasse, war er mir bis vor kurzem nicht einmal namentlich bekannt.
    Ich sende meine Eingaben immer direkt an die zuständige Behörde und höchstens nachrichtlich an den Radverkehrsbeauftragten, da ich die Stelle für einen zahnlosen Tiger halte.

    @Spkr: Ich kenne die Situation in Nürnberg zwar nicht, aber wäre es nicht eine gute Alternative, die zurückgebaute Straßenbahn durch Buslinien zu ersetzen?

    Als die U-Bahn eröffnet wurde, musste angeblich die parallel verlaufende Straßenbahnlinie eingestellt werden, weil davon die öffentlichen Fördergelder zum U-Bahn-Bau abhingen. X/ Wenn nun ersatzweise eine Buslinie eröffnet würde, hätte man sicher das gleiche Problem für die Finanzierung der noch nicht abgeschlossenen Streckenteile.

    Bei der formalen Gegenüberstellung von Transportkapazitäten, Geschwindigkeiten etc. werden m.E. die viel wichtigeren "humanen" Aspekte der Transportmittel vergessen. Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn sind eben doch sehr unterschiedlich in ihre Umgebung integriert.

    Beispiel 1:
    Nürnberg baut zur Zeit an der seit langem beschlossenen U-Bahn-Linie 3.
    Als der Streckenteil unter der Nordstadt fertiggestellt war, wurde der darüber nahezu parallel verlaufende Streckenabschnitt der Straßenbahn stillgelegt.
    Da die Straßenbahnschienen nicht in einem separaten Gleisbett sondern mitten in der Fahrbahn verlaufen, gibt es dort nun etwas weniger Rückstau, seit keine Straßenbahn mehr alle paar hundert Meter anhält.
    Die Fußgänger aber haben weitere Wege als zuvor, weil U-Bahn-Haltestellen ungefähr dreimal größere Abstände haben als Straßenbahnhaltestellen. Für den jeweiligen Stadtteil ist die unmittelbare Nahverkehrsanbindung eher schlechter.
    Der Einzelhandel beklagt einen massiven Umsatzrückgang, der sicherlich zum Teil damit zu tun hat, dass ohne den oberirdischen ÖPNV eben weniger Passanten in der Nähe sind.
    Parkplätze sind nicht entstanden.
    Im Vorteil sind die Pendler, die den betreffenden Stadtteil einfach nur schnell durchqueren wollen, denn das können sie nun unterirdisch ungehindert. Dass der Stadtteil selbst profitiert hätte, würde ich so nicht unwidersprochen stehenlassen.

    Beispiel 2:
    Als vor langer Zeit die zentrale U-Bahn-Strecke zwischen dem Nürnberger Hauptbahnhof (südöstliches Ende der Innenstadt) und dem "Plärrer" (wichtiger Verkehrsknoten am südwestlichen Ende der Innenstadt) fertiggestellt war, wurde dort die oberirdische Straßenbahnverbindung zurückgebaut und eingestellt.
    Wer nun in Nürnberg mit dem ÖPNV unterwegs ist, muss wegen der typischen sternförmigen Verbindungen relativ häufig an den Hauptknotenpunkten Hbf oder Plärrer umsteigen. Und wer die Stadt von West nach Ost, Ost nach West oder auch nur Nord nach Süd durchqueren möchte, wird dabei ziemlich häufig auch die Stammstrecke zwischen Hbf und Plärrer befahren, die nun dank des dichten U-Bahn-Taktes eine außerordentlich hohe Transportkapazität aufweist.
    Blöd nur für die Pendler, für die an diesen beiden Hauptknotenpunkten jeweils nicht eine weiterführende U-Bahn zur Verfügung steht. Für eine kurze Verbindung quer durch die Stadt müssen sie u.U. zunächst an dem einen Knotenpunkt von der Straßenbahn- oder Bushaltestelle in die U-Bahn wechseln und dann am anderen Knoten wieder von der U-Bahn zurück in ein oberirdisches Verkehrsmittel. So weit, so klar. Nur sind diese Umsteigevorgänge mit einem Höhenunterschied bis zu 30 m mit enormen Strecken verbunden, für die man als Fußgänger eine gewisse körperliche Belastbarkeit und vor allem viel Zeit benötigt. Gewonnen haben wieder nur die, die mit der U-Bahn als Hauptverkehrsmittel die Stadt nur schnell unterqueren.

    Unter Umständen benötigt man also auch innerhalb des gleichen Stadtteils beides. Ein schnelles Transportmittel mit hoher Kapazität für die "Fernverbindungen" und ein langsameres, kleineres Transportmittel für die lokale Anbindung.

    Ulkige Schlussfolgerung.
    In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
    Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.

    Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.

    (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie)

    Das bezweifle ich allerdings stark.

    Wenn es sich bei dem von @Malte gezeigten Konstrukt um die Ausfahrt aus einem Privatgelände handelt, ist gegen allerlei Sichthindernisse vermutlich nicht viel zu machen.
    Als Radfahrer würde ich sowas immer von der Seite her angehen, den Radweg abzuschaffen. Allerdings sehe ich zumindest auf StreetView und für die zwei vorherigen Kreuzungen an der Friedensallee auch keinerlei Radweg-Beschilderung, nicht einmal eine Freigabe des Gehwegs.
    Da bleibt vielleicht am Ende nur § 10. Ohne Einweiser wird es eben zeitweise schwierig. :|