Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

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    ...der Neurologe ... sich natürlich ganz sicher, dass ich mit Helm selbstverständlich keine Gehirnerschütterung bekommen hätte.

    Wenn er das ernst gemeint hat, hat er das einfache Krankheitsbild Gehirnerschütterung schon in seinen Grundzügen nicht verstanden. Ich würde jetzt sagen, Du solltest dringend den Neurologen wechseln. Aber in einer Uniklinik geht das natürlich nicht mal eben so einfach.
    ;(

    Ich bin ja auch Autofahrer. :D Und ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur davon ausgehen, dass neben einer gewissen Berechenbarkeit des Verhaltens die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr den größten Einfluss auf die Sicherheit hat. Und da unser optischer Sinn sehr stark auf Farbreize reagiert, sind für mich - besonders aus Autofahrerperspektive - auffallende Farben an Objekten der Umgebung deutlicher wahrnehmbar als dezente Farbtöne oder gar Grau. Der Unterschied fällt ganz besonders bei bedecktem Himmel, Regenwetter oder Dunkelheit (mit künstlicher Beleuchtung) auf.
    Da ich als Radfahrer oftmals ein für die Kraftfahrer völlig unerwartetes Verhalten an den Tag lege (ich halte mich nämlich an die StVO, und zwar praktisch ohne Ausnahme), bin ich umso mehr darauf angewiesen, dass ich gut wahrgenommen werde.
    Bei "Jackenwetter" trage ich zum Radfahren praktisch immer honiggelb, neongelb oder signalrot-orange, was gegen das schwarze Fahrrad und ggf. die schwarze Regenüberhose auch einen guten optischen Kontrast bildet. Warum keine anderen Farben? Meine Fahrradjacken sind halt so. :D
    Ich trage auch einen Helm, weil ich es selbst für vernünftig halte (und obwohl ich von meinen bisherigen Beinahe-Unfällen und auch selbst verursachten Stürzen weiß, dass das nur wenige spezielle Verletzungsmuster reduzieren kann) und weil ich es ohne äußerst schwierig fände, meinen Sohn zum Helmtragen anzuhalten (und für viel weicheren kindlichen Schädel ist der Helm wirklich ein guter Schutz).

    Nun kann ich aufgrund meiner Erscheinung (voll beleuchtetes und mit Reflektoren ausgestattetes Rad, Fahrer in grellen Farben, heller Helm) davon ausgehen, sichtbar zu sein. Dennoch gerate ich immer wieder in Beinahe-Abbiegeunfälle und ähnliches.
    Ob mein Auftritt als Pink Elephant also etwas für die Sicherheit gebracht hat? Keine Ahnung.
    Das Argument: "ich habe sie gar nicht gesehen" kam tatsächlich noch nie. ;)

    Diese Kombination mit Zz über dem Vz 205 muss da stehen, wenn dort ein Zweirichtungsradweg verläuft. Guckstu.

    Zitat

    An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.

    Es wird gesagt, dass Du nicht über den Fußgängerüberweg fahren darfst.
    Was auch falsch ist.

    Die Radfurt nebendran darfst Du sehr wohl fahrend nutzen - nur eben laut VD51 nicht vorrangig.


    Nimm doch nochmal Kontakt mit VD51 auf und bitte um einen Gesprächstermin. Der Gesprächspartner sollte allerdings bitte die StVO kennen - darauf würde ich vorab hinweisen.

    Um niemanden auf dumme Ideen zu bringen, unterschlägt man dabei besser, dass das Gericht eine Aufrechterhaltung der RWBP befürwortete mit dem Argument, insbesondere "jüngere Kinder" wären mit der Möglichkeit, auch die Fahrbahn (anstelle des RW) zu benutzen überfordert.
    Wie jung sind denn "jüngere Kinder"? Ich dachte immer, "jüngere Kinder" müssen ohnehin noch auf dem Gehweg radeln. :saint:

    DMHH:
    Ich sehe da den taktischen Fehler, dass Du der Behörde ihre Antwort geradezu aufgedrängt hast, indem Du von vorneherein angenommen hast, Vorfahrt sei einer freien Interpretation zugänglich und könne von Fall zu Fall neu ausgelegt werden.
    Das verbunden mit lediglich einer unverbindlichen Bitte (nicht klare Forderung, an dieser Stelle die StVO durchzusetzen), kann m.E. kaum anders ausgehen.

    Dass die ganzen nachfolgenden Ausführungen des VD51 zu Vorfahrt, Fußgängerüberweg und Abbiegen grober Unfug sind, wurde ja bereits klargestellt.

    Für zukünftige "Anfragen" empfehle ich:
    Situation darstellen,
    die eigene (richtige ;) ) Rechtsauffassung gilt selbstverständlich (und lässt sich auch anhand der StVO mit ein paar guten Argumenten unterfüttern),
    wird aber von vielen Verkehrsteilnehmern falsch verstanden
    und muss daher klargestellt oder neu geregelt werden.
    Das MUSS kann man zum Beispiel gleich als "Antrag" formulieren (Antrag auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit), hat mehr Biss. :thumbup:

    Das lässt sich noch steigern.
    Ob ein Bus an einer Haltestelle mit Warnblinker hält oder ohne, hat der Fahrer mitnichten selbst zu entscheiden. Das ist von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.

    Zitat


    StVO § 16 Warnzeichen
    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.


    Und mit welchem Kennzeichen wird diese Anordnung an der Haltestelle kenntlich gemacht?
    Sagt's mir, denn ich habe es nicht herausfinden können.
    ?(

    Als wieder einmal so ein Bus eher willkürlich mit Warnblinker an einer Haltestelle zu stehen schien, rollte ich mal mit dem Fahrrad ganz langsam von hinten an das Fahrerfenster heran und fragte, ob das denn wirklich nötig sei, in der offensichtlichen Abwesenheit irgendeines Fahrgastes den Verkehr auf der Fahrbahn zum Erliegen zu bringen.
    Die Antwort kam von dem Mann, der rechts neben dem Fahrer stand: "Na klar, an jeder Haltestelle Warnblinker."
    ;(
    Es stellte sich heraus, dass dieser Dritte der Fahrlehrer war und ich Zeuge einer Busfahrstunde geworden war.
    :whistling: