wie man den heißen Gasgrill anschließend wieder verpacken kann.
Das wäre mal ein geeignetes Einsatzgebiet für einen Fahrradanhänger.
wie man den heißen Gasgrill anschließend wieder verpacken kann.
Das wäre mal ein geeignetes Einsatzgebiet für einen Fahrradanhänger.
Ich empfand das in Kopenhagen eben auch als eine Art „Lebensgefühl“ auf dem Rad:
"Lebensgefühl" trifft es wahrscheinlich gut.
Mein Leben fühlt sich besser an, wenn ich Essen und Radfahren getrennt abwickle. Nicht nur, weil ich im Stadtverkehr die Finger an der Bremse haben will.
Abfalleimer speziell für Radfahrende sind ein Statement, aber keine zivilisatorische Errungenschaft, auf die wir bis heute warten mussten.
So eine steile These ist nur dann aufrecht zu erhalten, wenn man einen einzelnen Faktor herausgreift und isoliert betrachtet. z.B. bezüglich der Feinstaubbelastung ist es aber durchaus möglich, dass KFZ-Abgase moderner Fahrzeuge im Prüfstandmodus(!) "sauberer" sind als die pollengeschwängerte Luft 2 km rechts der Autobahn.
Zumal die wenigsten Radler mit Feinstaubfilter vor Mund und Nase unterwegs sind - bezogen auf Mitteleuropa jedenfalls.
Kraftfahrzeuge sind heute schon serienmäßig mit Feinstaubfilter unterwegs - zumindest was die eingesaugte Umgebungsluft angeht, also vergleichsweise "sauber".
Laut Seite 30 ist es gerade mal jeder zwanzigste Arbeitsplatz —
dabei wurden aber auch ganze Berufsgruppen aus z.B. dem Gesundheitswesen vernachlässigt, deren "Umsatz" ganz beträchtlich vom Straßenverkehr beeinflusst wird. @Malte kann da ein Lied von singen.
Eine "ständige Überwachung" besteht m.E. nur, wenn ein fixer Bereich ständig gefilmt wird, was bei einer Fahrt ja nicht der Fall ist.
Es ist für die Bewertung der Rechtslage unerheblich, ob einer fixer Bereich (z.B. vor der Hofeinfahrt) oder eine Strecke (z.B. vor der Kühlerhaube) gefilmt wird.
Ist es tatsächlich so, dass Videos nach BDSG verboten sind?
Wenn mit dem Handy praktisch ununterbrochen und nicht anlaßbezogen gefilmt wird, es also im Endeffekt zu einer ständigen Überwachung wird, ja. Das ist aber fast nie der Fall.
Ich sehe die Rechtslage so:
Wenn mit dem Handy praktisch ununterbrochen und nicht anlaßbezogen gefilmt wird, es also im Endeffekt zu einer ständigen Überwachung wird des öffentlichen Raumes führt, ja
Zulässig nach BDSG ist die Aufnahme erst in dem Moment, wo sich ein Anlass ergibt (sich also z.B. ein Unfall anbahnt wegen Fehlverhalten irgendeines "Kontrahenten"). Da man das natürlich nie vorher weiß, laufen Dashcams vorher immer erstmal illegal (meinetwegen "semilegal") mit und erst in der Rückschau ist die Aufnahme ab irgendeinem Zeitpunkt dann gerechtfertigt gewesen.
In der Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis des Datenschutzes und den durchaus berechtigten Interessen von Unfallgeschädigten tendieren die Gerichte in letzter Zeit dazu, wenigstens im letzteren Sinne die Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen. Über eine Zulässigkeit nach BDSG wurde nicht geurteilt, diese aber von einigen Gerichten - so auch hier - durchaus infrage gestellt.
Wer wie die Polizisten in einem Beruf arbeitet, in dem man ständig im Licht der Öffentlichkeit steht und wo jeder meint, besser zu wissen, was richtig und falsch ist, freut sich über eine Äußerung von Dank oder Freude sehr - ganz gleich ob diese von einem Geschenk begleitet ist oder nicht.
Auf einen Händedruck verzichte ich selber lieber.
Nicht erlaubt nach BDSG, aber kein Beweisverwertungsverbot!
Wird schon passen.
Hauptsache nicht zu aufwändig umverpackt, sonst wird das Päckchen am Ende noch wegen Bombenverdacht gesprengt und Du hast ein großes Problem.
Da sie dienstlich keine Geschenke annehmen dürfen, am besten irgendwas, das konsumiert werden kann und gleichzeitig nicht ihre FahrDiensttüchtigkeit einschränkt.
Damit sie es nicht annehmen müssen, nicht überreichen sondern einfach stehenlassen auf dem Tisch vergessen.
Wenn man ...
Danke, @Epaminaidos. Das hätte ich selbst nicht besser schreiben können.
Beispiel für eine Korrelation ohne Beweiskraft:
Ich liebe besonders das Beispiel, wo die rückläufige Zahl der Störche auf deutschen Hausdächern mit der rückläufigen Geburtenrate korreliert.
Klingt ja ganz interessant und auch nicht völlig unlogisch.
Allerdings ist der statistische Ansatz einer multiplen Korrelation zahlreicher verfügbarer Parameter auch der mit der geringsten Aussagekraft.
Dem ersten Schild entnehme ich, dass die Zweirichtungsfreigabe endet und ab da nur noch in einer Richtung geradelt werden darf.
Gute Idee. Gibt es das Zz in Hamburg?
Das klingt ja so, als würde dann der Radverkehr in den nächsten Jahren über diesen holperigen Gehweg geführt.
... Beschilderung mit dem:
Klingt vielleicht verdächtig, aber bis auf Weiteres sehe ich da nur, dass der Radweg endet und damit Fahrbahnradeln angesagt ist. Das bekräftigt dieses nochmals, sodass am Wunsch der StVB eigentlich kein Zweifel bestehen kann.
Höchste Erhebung ist IIRC der Bungsberg mit knapp 170 mm üNN. Höhenmeter auf Schleswig-Holsteinischen Radwegen entstehen also in erster Linie durch zu überfahrende Kiesel, Bordsteinkanten oder eben Schlaglöcher.
Wenn sich die Radwege eben nicht den Fahrrädern anpassen wollen, dann müssen sich halt die Fahrräder den Radwegen anpassen.
Grundsätzlich richtig.
Ausgerechnet für Schleswig-Holstein ein Mountain Bike anzuschaffen, kommt mir dann aber doch irgendwie vermessen vor.
So eine Situation habe ich arbeitstäglich an einer Hofeinfahrt. Das ist dann nunmal so, dass man da nicht forsch vortritt, sondern erstmal kurz die Lage peilt. So wie man es eben beim Ausfahren eines Fahrzeugs auch machen würde/sollte.
Ich war nur irritiert von der impliziten Annahme, da müssten irgendwelche Abstandsflächen existieren.
Ich glaube, dass die von Dir gefürchtete "Autolobby" in Wirklichkeit eine "Autofahrerlobby" ist.
Und sollte z.B. die Großstadt Stuttgart aus nachvollziehbaren Gründen überlegen, ihre Probleme mit einem teilweisen Verbot von Kraftfahrzeugen im Innenstadtbereich anzugehen, "die Politik" viel mehr Angst vor dem schwäbischen Rentner hätte als vor der benachbart angesiedelten Autoindustrie.
Puh. Ich will ja nicht sagen, dass das alles gar nicht sein kann. Aber geht's nicht eine Nummer kleiner als solche fast schon an Verschwörungstheorien erinnernden Herleitungen? Will mir doch hoffentlich keiner erzählen, dass "die Autolobby" großen Einfluss hätte auf eine Entscheidung einer einzelnen Großstadt über Verkehrsverbote im Innenstadtbereich.
In London waren alle Straßen permanent verstopft, die Busse standen mit im Stau, die Luft verpestet. Da ging es schlicht nicht mehr anders.