Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Dass Vz 237/240/241 gerne mal als Wegweiser für Radfahrer missbraucht wird, begegnet mir auch gelegentlich. Dieser Quatsch hat sich sogar in den offiziellen "Leitfaden Baustellen" der AGFK Bayern reingeschlichen.
    Zum Glück sind da noch die Zusatzzeichen mit dem schwarzen Pfeil, die klarstellen, dass es sich nur um einen Hinweis auf einen irgendwo weiter da drüben befindlichen Radweg handelt, der an Ort und Stelle keinerlei Pflichten auslöst.
    Nur leider sehen manch ahnungslose Kraftfahrer anders.

    Wenn es ein Vz 240-Weg wird, dann macht man das mit Vz 240 klar (als Behörde).
    Man sollte dann aber nicht ein Vz 241 unmittelbar daneben aufstellen (lassen) und Unklarheit schaffen über die gewollte Regelung.
    Man sollte auch nicht ein Vz 241 aufstellen (lassen), welches den Gehweg in Fortführung des asphaltierten Radwegs und den Radweg in Fortführung des gepflasterten Gehwegs auszeichnet.
    Beides zeugt davon, dass sich mindestens eine Instanz (vermutlich mehrere) gar nicht dafür interessiert, was da eigentlich gewollt / angeordnet / ausgeführt ist.
    Und wenn es dann wirklich mal kracht, war sowieso Radfahrer und/oder Fußgänger schuld, nie die Behörde, die so ein Durcheinander mitveranwortet.

    Antwort der Verkehrsbehörde:

    Zitat

    Sehr geehrter Spkr,
    wie immer werden wir den von Ihnen vorgebrachten Fall überprüfen und notwendige Veränderungen veranlassen.


    Hier das Ergebnis:
    Alles prima?
    Edith ergänzt, dass das gedrehte Vz tatsächlich nur gedreht wurde, nun also den Gehweg auf der Fahrbahnseite und den Radweg auf der Seite zum fahrbahnabgewandten Grün deklariert. So ein Schrott!


    und nun die Gegenrichtung

    Das darf doch alles nicht wahr sein! :S:cursing:X(

    Erneutes Schreiben an die Verkehrsbehörde:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr {Abteilungsleiter der zuständigen StVB},
    ich bitte um eine kurze Auskunft, ob der nun anzutreffende Zustand der "notwendigen Veränderung" entspricht, die seitens der Behörde vorgegeben wurde.
    Wenn nicht: warum ist das dem kontrollierenden Mitarbeiter nicht aufgefallen?
    (Antworten Sie darauf bitte nicht, dass eine Kontrolle nicht stattgefunden hat. Die bisherigen Leistungen des dort tätigen Verkehrssicherungsunternehmens lassen es sicher nicht zu, dass die zuständige Behörde die notwendigen regelmäßigen Kontrollen dem Unternehmen überlässt.)

    Interessant, dass der Mini so massiv mehr Aggressionen auslöst.

    Der war vielleicht einfach zuerst da?!

    Solche Dinger sollte man mal vor jede Ampel an den einmündenden, untergeordneten Ästen anbringen. Sicher lustig. :evil: Wie soll das da eigentlich funktionieren? Ist das ein 2-Richtungsweg? Muss ich dann hinter der Barrikade warten bis alle entgegenkommenden Radler durch sind und habe dann wieder Rot?

    Da die Einengung beidseits ist, ist ja nichtmal sichergestellt dass nur die aus dem nachrangigen Nebenweg zuströmenden Fahrzeuge wartepflichtig sind. Es kann also durchaus auch Rückstau über den querenden Radweg und in die Fahrradfurt der LSA hinein geben. Supertoll gelöst! :cursing:

    die Warnwesten sind uns auch sauer aufgestoßen.
    was stand gleich noch drauf? "auf den richtigen Weg" oder "der richtige Weg"?

    Was soll das? Einladung für Autofahrer, mal eben das übliche "Radweg!!!! Da ist der richtige Weg!!!" abzulassen?

    Genau so.
    Laut "http://www.schon-gecheckt.de"

    Zitat


    Meine Checkliste als RadfahrerIn


    • Ich benutze die vorgeschriebenen Wege für Radfahrer.
    • Ich fahre auf der rechten Straßenseite.
    • Ich achte auf abbiegende Autos, Busse und Lkw, denn ich kenne den „Toten Winkel“.
    • Ich fahre eindeutig für andere, gebe Handzeichen.
    • Ich fahre nicht unbedacht auf die Fahrbahn.
    • Ich rechne damit: Autofahrer machen auch Fehler.
    • Ich verzichte auch mal auf meine Rechte.
    • Mein Motto heißt: kommunizieren!

    Man beachte die Schatten. Zwischen rechtem Außenspiegel des Engüberholers und meinem Lenkerende maximal 20 cm.

    Da ich ihm an die Scheibe klopfen konnte, kann wohl als erwiesen angesehen werden, dass der erforderliche Seitenabstand nicht eingehalten wurde.

    Der Herr wird Post bekommen. :cursing:

    Die Frage "warum" stelle ich mir immer auch immer wieder.
    Zuerst muss allerdings mal geklärt werden, was da tatsächlich angeordnet wurde.
    Dann darf man sich fragen, warum das so sein muss. Und warum das für die Fachbetriebe für Verkehrssicherung immer wieder eine unlösbare Aufgabe darstellt, die Schilder aufzustellen, die im Verkehrszeichenplan vorgeschrieben wurden.
    Und weil ich schon auf die erste Frage oft keine und meistens keine befriedigende Antwort erhalte, verlege ich mich mehr und mehr auf das Sammeln der Kuriositäten. Gegen die allgemeine Hirnlosigkeit anzukämpfen, ist seeeeehr ermüdend - und letztlich unergiebig.

    Die Stelle kenne ich zufälligerweise sehr gut.
    Komischerweise wird von Radfahrern immer und überall erwartet, dass sie einen Überblick über den vollständigen Straßenquerschnitt haben und auch ohne entsprechende Wegweisung oder Bodenmarkierung erkennen, z.B. ob oder dass gerade auf der anderen Straßenseite ein benutzungspflichtiger Radweg beginnt oder irgendwo das Radfahren verboten ist.
    Von Kraftfahrern kann eine weitaus geringere Leistung (vorhandene Verbots-Beschilderung und Bodenmarkierungen erkennen und befolgen) offenbar nicht regelmäßig erwartet werden. Es wird höchste Zeit, dass für das Führen von Kraftfahrzeugen eine Mindest-Ausbildung und eine Eignungsprüfung vorgeschrieben wird!

    Das zweite Bild ist in Luxembourg entstanden.

    Interessante Wegweisung.
    Und bevor nun wieder einer auf die Idee kommt, sowas als perfekte Radverkehrsführung zu preisen, wenigstens noch der Hinweis auf den völlig unnötigen und gefährlichen halbhohen Pfosten zwischen den beiden gegenläufigen Radspuren.