Durchschnitt ist doch für uns kein Maßstab!
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Mit Dickstrich ist es doch eigentlich ein Radfahrstreifen, der von Kfz nicht befahren werden darf.
Radfahrstreifen ist es mit durchgezogener Linie.
Und im Kreuzungsbereich handelt es sich so oder so nur um eine Furt, die natürlich von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden darf, soweit das in der Kreuzung notwendig ist.Das Verkehrszeichen warnt doch nur vor kreuzenden Radfahrern, aber nicht von parallel bzw. auf der selben Fahrbahn in selbiger Richtung fahrenden. Irre ich mich?
Kann man so nicht sagen.
Es handelt sich um das Gefahrenzeichen mit Sinnbild "Radverkehr". Eine Richtungsangabe enthält dieses nicht. Es wird auch regelmäßig eingesetzt, wo Radverkehr z.B. baustellenbedingt vom Hochbord in die Fahrbahn geleitet wird. Daher sehe ich auch die gezeigte Verwendung als richtig und verständlich an. -
Der ist so schmal, da würden parkende Autos doch in die Fahrbahn ragen und den Verkehr behindern!
Das dürfen sie, solange auf der Fahrbahn kein Haltverbot ist.
Viele Kraftfahrer fürchten ein Überragen ihres Außenspiegels in die Fahrbahn aber wie der Teufel das Weihwasser und parken lieber den kompletten Gehweg zu, wie @foobar sinngemäß schon richtig angemerkt hat. -
Ohne bleibt es nur ein Seitenstreifen. Dass da nicht viel mehr parkende Fahrzeuge stehen, muss einen dann doch wundern.
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Die behaupten tatsächlich weiterhin, dass es hier eine abweichende Vorfahrtregelung für den Radweg der Vorfahrtstraße gibt, die noch dazu durch das Verkehrszeichen nur verdeutlicht werde (also auch ohne dieses besteht)???
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"eine Straßenbahn könne immerhin nicht ausweichen."
Bei dem Zitat muss ich doch mal probieren, ob ich hier einen Link zu 'nem Tweet setzen kann:
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Wenn ich mit Kopfhörern radle, ist doch völlig egal, ob ich eine herannahende Straßenbahn hören kann oder nicht, da ich niemalsnicht ausversehen und unbemerkt über Straßenbahnschienen fahre. -
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Zuständig ist das Verwaltungsgericht.
Ausgerechnet bei Verstößen im ruhenden Verkehr sehe ich eine sehr hohe Schwelle, bis man einen Ermessensfehler anfechten kann. In dem vorliegenden Fall vielleicht am ehesten wegen der sach- und zweckfremden Erwägungen, bei denen der eigentliche Zweck des Verbots, auf Gehwegen zu Parken, völlig aus dem Blick geriet. -
Ich schätze, das fällt erstmal alles noch unter Opportunitätsprinzip - also keine Rechtsmittel.
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Rhetorischer Kunstgriff: Radfahrer sind an einem nicht zu vernachlässigenden Anteil der Unfälle schuld.
Damit blendet man geschickt aus, dass in der weit überwiegenden Zahl der Unfälle - vor allem der schweren Unfälle mit Personenschaden - eben nicht der Radfahrer der Hauptverursacher ist.
Ab welchem Anteil wäre der Radfahrer als Unfallverursacher "vernachlässigbar"? -
Meine Skepsis hat eher dieser Satz hier geweckt:
Es ist tausende Kilometer mit menschlichen Fahrern mitgefahren, also Testpiloten, die penibel genau nach Straßenverkehrsregeln gefahren sind, keine Verkehrschaoten.
Wer die Geschichte des Users @Wattestäbchen im Verkehrsportal kennt, wird verstehen, warum ich mir nicht vorstellen kann, dass auch nur einer der Testfahrer je angekommen/zurückgekommen wäre, hätten sie tatsächlich penibel die Regeln eingehalten.
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Jetzt war ich aber gerade verblüfft, dass das Kind früher bereits bei einer Entfernung der Schule von weniger als 1 km eine Fahrkahrte bekommen habe.
Wir wohnen im Stadtbereich. Und selbst hier wäre alleine die nächste Straßenbahnhaltestelle schon 800 m entfernt, die nächste Bushaltestelle immer noch 400 m. Strecken, die man ganz selbstverständlich zweimal zu Fuß bewältigen muss, wenn eine Verkehrsteilnahme mit dem ÖPNV gewünscht ist.In BY wird die Beförderung übrigens erst bei mehr als 3 km für förderungswürdig erachtet.
Eine Beförderung durch öffentliche oder private Verkehrsmittel ist notwendig, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt
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Das "auch" kannst Du streichen. Das ist der Grund.
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Nach meinen Erfahrungen mit Polizei-Telefonaten war die Frage mit einiger Sicherheit so gemeint: "warum gehen Sie nicht einfach außen herum?"
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Diese Kombination bedeutet doch, dass Anlieger hier mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren dürfen, oder?
Ist denn da wirklich eine separate Fahrbahn, neben der der so beschildate Weg verläuft?
Ich denke ja eher, dass @DMHH und @Peter Viehrig hier richtig liegen. -
Habe gestern auch mal 110 gewählt, weil ein LKW zum Baggern so bescheuert mitten in eine Baustelle geparkt war, dass er die provisorisch gemeinsame Führung von Geh- und Radweg blockierte und die Baustellenampel mit Fußgänger- und Radfahrer-Piktogramm zu beiden Seiten völlig verdeckt war. Sah brandgefährlich aus.
Beim Notruf hieß es aber leider nur, es sei gerade keine Streife verfügbar ... machte nicht den Eindruck, als ob das wirklich interessiert.
Es scheint gut gegangen zu sein, von einem Unfall wurde mir nichts bekannt. -
Einsatzfahrzeuge in zweiter Reihe auf dem Gehweg
Ja, immer wieder schön.
Seitens der Polizei kommt dann sofort der Verweis auf § 35 StVO.
Aber man wird schon zu Recht fragen dürfen, ob die Durchführung dieser Kontrolle tatsächlich zwingend erfordert, diese Fahrzeuge dort zu parken. Ja, ob irgendeine Komponente der Kontrolle tatsächlich nicht möglich wäre, stünden nicht genau dort genau diese Fahrzeuge. Das Kontrollpersonal könnte ja z.B. auch gebracht und abgeholt werden. Oder in der Innenstadt auch mal zu Fuß oder mit dem Rad anrücken.
Anderenfalls ist es nämlich Essig mit § 35. Aber das will ja keiner hören. Und eine Krähe... -
Und bitte bedenken: diese Filme richten sich an Neuankömmlinge. Die werden nicht als erstes gegen untermaßige Radwege klagen.
Sollten sie aber zügig, denn nach bereits einem Jahr ist es vorbei mit der Klagemöglichkeit.
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Dazu muss es dem Fahrer aber erst mal nachgewiesen werden können, dass er ins System eingegriffen hat.
Es würde mich seeeeeeeeeeeehr wundern, wenn derartige Systeme nicht grundsätzlich alle Eingriffe in die Steuerung - insbesondere das manuelle Überstimmen - loggen. IMHO ist das seitens der Ingenieure zwingend erforderlich, nicht nur als Bugtracker, sondern vor allem auch aus Haftungsgründen.
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Ich zäume das mal von der anderen Seite her auf: bezogen auf den Rest der Rahmenanbauteile ist die Einheit Vorderrad-Lenker die einzige bewegliche Komponente (abgesehen von den Pedalen natürlich).
Wie kommt man auf die Idee, eine stabile Aufhängung des Gesamtkonstruktes Fahrrad (soll ja während der Fahrt dort verbleiben und nicht hin und her schlackern) ausgerechnet an diesem Teil vorzunehmen?
Da fehlt doch ganz grundlegendes mechanisches Grundverständnis!