Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Mit Ausnahme der Klage habe ich sämtliche von Dir empfohlenen Schritte bereits durch, auch das Einschalten der Politik (höher als OB geht in einer Stadt erstmal nicht). Klagen wären also der einzige verbliebene Weg. Könnte ich mal versuchen, als Querulant bekannt bin ich eh schon. Ich bin nur nicht sicher, ob meine Familie das so mitmacht, nach und nach die Haushaltskasse bei Gericht zu hinterlegen. :whistling:

    Traumhafte Verhältnisse in Hamburg?
    Das Widerspruchsverfahren ist hier in BY vor Jahren abgeschafft worden. Ich müsste also gegen jede Anordnung klagen.
    Alternativ könnte ich selbst den Verstoß anzeigen und hoffen, dass die Polizei das weiter bearbeitet. Die müssten dann auch erstmal die Auskunft der StVB einholen, wie denn die Verkehrsrechtliche Anordnung aussieht. Irgendwie traue ich der Sache nicht so weit, dass das zum Erfolg führen würde.
    Wenn ich aber selbst bei der StVB anfrage und um die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die VA bitte (was mir dereinst als selbstverständlich jederzeit möglich zugesagt wurde), erhalte ich außer der oben genannten Aussage selten eine sinnvolle Antwort. Was wieder darauf hinausläuft, dass ich einfach Anzeige erstatten müsste, in der Annahme, dass der Quatsch so niemals angeordnet sein kann.
    Was kann man da noch tun? Vielleicht prophylaktisch jedesmal selbst anzeigen mit der salvatorischen Klausel, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Unfug tatsächlich genau so angeordnet gewesen sein sollte, Anzeige gegen die StVB erstattet wird?

    Wenn du jetzt wissenschaftliche Untersuchungen meinst, da kann ich leider nicht mit weiterhelfen,

    Ach, wissenschaftlich solide braucht das gar nicht sein. Für den Anfang täten es schon anekdotisch zwei oder drei Bekannte, die wegen der Anlage eines Schutzstreifens auf's Fahrrad umgestiegen sind. Oder was sonst sollte Förderung des Radverkehrs bedeuten?
    Ich kenne jedenfalls keinen. Nichtmal das. Von halbwegs brauchbaren empirischen Studien etc. mal ganz abgesehen.
    Es gibt m.E. auch keine. Die Annahme, dass Schutzstreifen den Radverkehr in irgendeiner Weise "fördern" ist mMn eine politische Absichtserkärung, ein Dogma, eine Ausrede - aber keine gesicherte Erkenntnis.

    Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.

    Ich habe mal den wesentlichen Teil hervorgehoben. In sehr vielen Schutzstreifen kann man nicht fahren, wenn man das Rechtsfahrgebot so auslegt, wie es die Rechtsprechung seit langer Zeit tut. Möglichst weit rechts ist eben nicht press am Bordstein, sondern so weit rechts wie es die gebotenen seitlichen Sicherheitsabstände erlauben. Das ist häufig (ich bin geneigt zu behaupten: meistens) links vom Schutzstreifen.

    Und wenn sich die Firma nicht daran hält was die Behörde ihr sagt, wird die Behörde böse :)

    Ach, süß! Selten so gelacht.
    Ist das denn in HH wirklich so?
    Hier tut die Behörde einfach nichts. Gar nichts.
    Und jede 10. Beschwerde bekomme ich mal eine nichtssagende Mail zurück, dass man sich das Problem zeitnah ansehen werde. Bußgelder werden zugegebenermaßen nicht verhängt. ;(

    Nach dem was du weiter oben geschrieben hast, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass du genau dazu nicht bereit bist, nämlich dass "in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird".

    Dann hast Du vorschnell versucht, mich in eine Deiner Denkschubladen einzusortieren. Vielleicht denkst Du auch insgesamt zu sehr schwarz-weiß? Deine Beiträge hier klingen mir einfach insgesamt zu sehr nach Fahrrad-Aktivisten-Filterblase, weswegen ich vorsichtig versucht habe, etwas dagegenzuhalten*. Das bedeutet mitnichten, dass ich ein Gegner von Radverkehrsförderung bin.
    Im Gegenteil: ich bin entschiedener Gegner von Pseudo-Radverkehrsförderung à la Radwege, Schutzstreifen, [Zeichen 240] etc.

    *advocatus diaboli, um zum Denken anzustiften und die Diskussion zu versachlichen.

    Schutzstreifen sind eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs

    Steile These. Gibt es dafür irgendeinen Beleg?

    Das Problem steckt vermutlich in der guten Absicht:

    Der Radverkehr sollte durch den Schutzstreifen gefördert werden. Er ist jedoch zu schmal geraten.

    wacko.png Wenn man tatsächlich eine Verkehrsart fördern will, muss man schon richtig hinlangen und etwas produzieren, das dieser Verkehrsart (hier: Radverkehr) auch tatsächlich zugute kommt. Was meistens bedeutet, dass in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird und sich deren Raum spürbar reduziert.
    Solange Schutzstreifen in der gezeigten Breite dabei herauskommen, ist die Förderung des Radverkehrs nur ein Vorwand und der Schutzstreifen nur eine Alibi-Maßnahme.

    Natürlich könnte man jetzt einfach, so wie du es vorschlägst, die Schutzstreifenmarkierungen entfernen. Aber dann bleibt von der ursprünglichen Absicht, den Radverkehr zu fördern nichts mehr übrig.

    Falsch. Dann bleibt von den Maßnahmen nichts mehr übrig, die unter dem Vorwand einer Förderung des Radverkehrs geplant wurden. Die Absicht, den Radverkehr zu fördern, bleibt davon unberührt. Sofern es sie tatsächlich gab und noch gibt, lassen sich auch ersatzweise andere Maßnahmen durchsetzen. Ich vermute aber stark, dass da einfach nie eine tatsächliche Absicht und innere Überzeugung da war - insofern geht auch nicht viel verloren. Siehe oben!

    Quartiersbelange in München

    Zitat

    Mit Einrichten der Baustelle, erläuterte Anwohnerin Rexer, seien weitere Parkplätze weggefallen. Bereiche, in denen zum Teil auch widerrechtlich Autos abgestellt worden seien, würden nun von Containern besetzt.

    Quartiersbelange in Nürnberg

    Also statt konsequenter Kontrollen und Ahndung "rasche" bauliche Maßnahmen. X(

    Dass man das Parken von LKW nicht unterbinden könne, halte ich für ein Ammenmärchen. Wenn die seitlich über die Parkbuchten hinausragen, genügt schon ein Haltverbot für die Fahrbahn. Oder eben Parkplätze für PKW reservieren mit Vz 314 und Zz....

    Hallo Katrin!
    Anhand Deiner Schilderung alleine kann man zunächst nicht sicher entscheiden, ob Du korrekt gefahren bist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du verbotenerweise links unterwegs warst etc.
    Das ändert allerdings gar nichts daran

    bin ich mit dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden, dass bei Rot gefahren ist und aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat.

    dass Du dort nicht hättest angefahren werden dürfen. Gefährlich für Dich würde es, wenn man aufgrund Deines mutmaßlichen Fehlverhaltens versuchte, Dir eine Teilschuld am Unfallgeschehen anzuhängen. Du hast nicht viel zu den Unfallfolgen geschrieben. Steht denn da ein größerer Sachschaden oder gar eine Verletzung (Personenschaden) im Raum?
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

    Fußgängerzonen kann man einrichten, wenn das städteplanerisch so vorgesehen ist. Dann hat die StVB bei der Planung auch Parkmöglichkeiten für Anwohner etc. zu berücksichtigen und ggf. zu schaffen (letzter Satz §45(1b) StVO). Das Ganze ist dann Teil einer großräumigen Planung und Gestaltung.
    Die StVB kann aber nicht einfach in ganzen Straßenzügen das Parken verbieten, ohne auf Ausweichmöglichkeiten für Anwohner etc zu achten. Schon gar nicht mit der Begründung, dass Radfahrer zu nah an Autotüren verkehren, wenn sie selbst mit dem Aufmalen eines zu schmalen Schutzstreifens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

    Die Königstraße in Hannover interessiert mich persönlich überhaupt nicht, aber da Du sie als Beispiel aufgeführt hast:

    Welches Problem bestünde noch, gäbe es da keinen "Schutzstreifen"?

    Anmerkung: Vehicular Cycling (VC) entspricht dem Radfahren nach StVO, in welcher Fahrräder ein Fahrzeug und grundsätzlich auf der Fahrbahn zu führen sind.
    Den häufig beobachteten alternativen Ansatz, das Fahrrad so zu fahren, als wäre man ein Fußgänger mit Rollen (Benutzung von Gehwegen in beiden Richtungen, Fahren auf Fußgängerfurten über Fußgängerampeln, Fahren in Fußgängerzonen, ...) könnte man entsprechend als Pedestrian Cycling (PC) bezeichnen, aber die Abkürzung ist schon vergeben. :|