Mit Ausnahme der Klage habe ich sämtliche von Dir empfohlenen Schritte bereits durch, auch das Einschalten der Politik (höher als OB geht in einer Stadt erstmal nicht). Klagen wären also der einzige verbliebene Weg. Könnte ich mal versuchen, als Querulant bekannt bin ich eh schon. Ich bin nur nicht sicher, ob meine Familie das so mitmacht, nach und nach die Haushaltskasse bei Gericht zu hinterlegen.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
-
-
Traumhafte Verhältnisse in Hamburg?
Das Widerspruchsverfahren ist hier in BY vor Jahren abgeschafft worden. Ich müsste also gegen jede Anordnung klagen.
Alternativ könnte ich selbst den Verstoß anzeigen und hoffen, dass die Polizei das weiter bearbeitet. Die müssten dann auch erstmal die Auskunft der StVB einholen, wie denn die Verkehrsrechtliche Anordnung aussieht. Irgendwie traue ich der Sache nicht so weit, dass das zum Erfolg führen würde.
Wenn ich aber selbst bei der StVB anfrage und um die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die VA bitte (was mir dereinst als selbstverständlich jederzeit möglich zugesagt wurde), erhalte ich außer der oben genannten Aussage selten eine sinnvolle Antwort. Was wieder darauf hinausläuft, dass ich einfach Anzeige erstatten müsste, in der Annahme, dass der Quatsch so niemals angeordnet sein kann.
Was kann man da noch tun? Vielleicht prophylaktisch jedesmal selbst anzeigen mit der salvatorischen Klausel, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Unfug tatsächlich genau so angeordnet gewesen sein sollte, Anzeige gegen die StVB erstattet wird? -
Hast du jetzt doch einen bzw. drei Aufstellorte gefunden?
Ich würde vorschlagen, einen Sensor zum Kalibrieren etwa 1 m neben dem Laserdrucker zu parken.
-
Wenn du jetzt wissenschaftliche Untersuchungen meinst, da kann ich leider nicht mit weiterhelfen,
Ach, wissenschaftlich solide braucht das gar nicht sein. Für den Anfang täten es schon anekdotisch zwei oder drei Bekannte, die wegen der Anlage eines Schutzstreifens auf's Fahrrad umgestiegen sind. Oder was sonst sollte Förderung des Radverkehrs bedeuten?
Ich kenne jedenfalls keinen. Nichtmal das. Von halbwegs brauchbaren empirischen Studien etc. mal ganz abgesehen.
Es gibt m.E. auch keine. Die Annahme, dass Schutzstreifen den Radverkehr in irgendeiner Weise "fördern" ist mMn eine politische Absichtserkärung, ein Dogma, eine Ausrede - aber keine gesicherte Erkenntnis.Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.
Ich habe mal den wesentlichen Teil hervorgehoben. In sehr vielen Schutzstreifen kann man nicht fahren, wenn man das Rechtsfahrgebot so auslegt, wie es die Rechtsprechung seit langer Zeit tut. Möglichst weit rechts ist eben nicht press am Bordstein, sondern so weit rechts wie es die gebotenen seitlichen Sicherheitsabstände erlauben. Das ist häufig (ich bin geneigt zu behaupten: meistens) links vom Schutzstreifen.
-
District Cycling ... Ghetto Cycling ...
Separate(d) Cycling gefällt mir noch am besten. -
Und wenn sich die Firma nicht daran hält was die Behörde ihr sagt, wird die Behörde böse
Ach, süß! Selten so gelacht.
Ist das denn in HH wirklich so?
Hier tut die Behörde einfach nichts. Gar nichts.
Und jede 10. Beschwerde bekomme ich mal eine nichtssagende Mail zurück, dass man sich das Problem zeitnah ansehen werde. Bußgelder werden zugegebenermaßen nicht verhängt. -
Dann sollte man gleichzeitig planen, den Radweg an der Hauptverkehrsstraße zurückzubauen.
-
Für alle Nicht-Hamburger: Er ist - natürlich - benutzungspflichtig!
Schön. Kannst Du für die Nicht-Hamburger auch nochmal kurz erläutern, wo auf den Bildern ein Radweg sein soll?
-
Nach dem was du weiter oben geschrieben hast, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass du genau dazu nicht bereit bist, nämlich dass "in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird".
Dann hast Du vorschnell versucht, mich in eine Deiner Denkschubladen einzusortieren. Vielleicht denkst Du auch insgesamt zu sehr schwarz-weiß? Deine Beiträge hier klingen mir einfach insgesamt zu sehr nach Fahrrad-Aktivisten-Filterblase, weswegen ich vorsichtig versucht habe, etwas dagegenzuhalten*. Das bedeutet mitnichten, dass ich ein Gegner von Radverkehrsförderung bin.
Im Gegenteil: ich bin entschiedener Gegner von Pseudo-Radverkehrsförderung à la Radwege, Schutzstreifen,etc.
*advocatus diaboli, um zum Denken anzustiften und die Diskussion zu versachlichen.
Schutzstreifen sind eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs
Steile These. Gibt es dafür irgendeinen Beleg?
-
Meine eigentliche Frage hast Du, @Ullie, leider nicht beantwortet:
Welches Problem bestünde noch, gäbe es da keinen "Schutzstreifen"?
Oder mit anderen Worten: warum bist Du so versessen darauf, den Schutzstreifen als Maßnahme zur Radverkehrsförderung zu erhalten, wenn er doch offensichtlich den Radfahrern nicht nutzt (sondern eher schadet)?
-
Das Problem steckt vermutlich in der guten Absicht:
Der Radverkehr sollte durch den Schutzstreifen gefördert werden. Er ist jedoch zu schmal geraten.
Wenn man tatsächlich eine Verkehrsart fördern will, muss man schon richtig hinlangen und etwas produzieren, das dieser Verkehrsart (hier: Radverkehr) auch tatsächlich zugute kommt. Was meistens bedeutet, dass in die Besitzstände der anderen Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird und sich deren Raum spürbar reduziert.
Solange Schutzstreifen in der gezeigten Breite dabei herauskommen, ist die Förderung des Radverkehrs nur ein Vorwand und der Schutzstreifen nur eine Alibi-Maßnahme.Natürlich könnte man jetzt einfach, so wie du es vorschlägst, die Schutzstreifenmarkierungen entfernen. Aber dann bleibt von der ursprünglichen Absicht, den Radverkehr zu fördern nichts mehr übrig.
Falsch. Dann bleibt von den Maßnahmen nichts mehr übrig, die unter dem Vorwand einer Förderung des Radverkehrs geplant wurden. Die Absicht, den Radverkehr zu fördern, bleibt davon unberührt. Sofern es sie tatsächlich gab und noch gibt, lassen sich auch ersatzweise andere Maßnahmen durchsetzen. Ich vermute aber stark, dass da einfach nie eine tatsächliche Absicht und innere Überzeugung da war - insofern geht auch nicht viel verloren. Siehe oben!
-
Zitat
Mit Einrichten der Baustelle, erläuterte Anwohnerin Rexer, seien weitere Parkplätze weggefallen. Bereiche, in denen zum Teil auch widerrechtlich Autos abgestellt worden seien, würden nun von Containern besetzt.
ZitatDer Ortsverband Die Grünen macht sich dafür stark, im Zebrastreifenbereich weitere Pfosten aufzustellen. Mit Blick auf das Lkw-Parken hält er an seinem Vorschlag fest, die Längs-Parkbuchten durch Poller oder Pflanzkübel einzuengen.
...
Es gebe "keine Rechtsnormen, die es untersagen, mit Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen im öffentlichen Straßenraum zu parken", heißt es
...
Aus der Sicht der Kommune ist in der Zeit "die Kontrolle durch die Polizei kaum zu leisten".
...
Die Stadt kündigt ein rasches Handeln an: An dieser Stelle werden weitere Pfosten aufgestellt.Also statt konsequenter Kontrollen und Ahndung "rasche" bauliche Maßnahmen.
Dass man das Parken von LKW nicht unterbinden könne, halte ich für ein Ammenmärchen. Wenn die seitlich über die Parkbuchten hinausragen, genügt schon ein Haltverbot für die Fahrbahn. Oder eben Parkplätze für PKW reservieren mit Vz 314 und Zz....
-
Das zeigt, wozu Radwege tatsächlich nützlich sein könnten: Müllablage und Parkplätze. Wenn nur die blöden blauen Schilder nicht wären...
-
Hallo Katrin!
Anhand Deiner Schilderung alleine kann man zunächst nicht sicher entscheiden, ob Du korrekt gefahren bist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du verbotenerweise links unterwegs warst etc.
Das ändert allerdings gar nichts daranbin ich mit dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden, dass bei Rot gefahren ist und aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat.
dass Du dort nicht hättest angefahren werden dürfen. Gefährlich für Dich würde es, wenn man aufgrund Deines mutmaßlichen Fehlverhaltens versuchte, Dir eine Teilschuld am Unfallgeschehen anzuhängen. Du hast nicht viel zu den Unfallfolgen geschrieben. Steht denn da ein größerer Sachschaden oder gar eine Verletzung (Personenschaden) im Raum?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? -
Fußgängerzonen kann man einrichten, wenn das städteplanerisch so vorgesehen ist. Dann hat die StVB bei der Planung auch Parkmöglichkeiten für Anwohner etc. zu berücksichtigen und ggf. zu schaffen (letzter Satz §45(1b) StVO). Das Ganze ist dann Teil einer großräumigen Planung und Gestaltung.
Die StVB kann aber nicht einfach in ganzen Straßenzügen das Parken verbieten, ohne auf Ausweichmöglichkeiten für Anwohner etc zu achten. Schon gar nicht mit der Begründung, dass Radfahrer zu nah an Autotüren verkehren, wenn sie selbst mit dem Aufmalen eines zu schmalen Schutzstreifens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat.Die Königstraße in Hannover interessiert mich persönlich überhaupt nicht, aber da Du sie als Beispiel aufgeführt hast:
- Alles in Allem ist die Straße geräumig und bietet beidseits breite Gehwege, Parkstreifen und mehr als genug Fahrbahn, sogar für reichlich Bäume bleibt da Platz.
- Probleme entstehen, wo zu breite Fahrzeuge den Parkstreifen nutzen wollen (und in den Schutzstreifen ragen, welcher hierdurch noch schmaler wird)
- geöffnete Fahrzeugtüren erfordern ein Ausweichen,
- wer sich streng an den "Schutzstreifen" hält, fährt zu nah an den parkenden KFZ
- gelegentlich wird der Schutzstreifen von KFZ in Anspruch genommen.
Welches Problem bestünde noch, gäbe es da keinen "Schutzstreifen"?
-
Anmerkung: Vehicular Cycling (VC) entspricht dem Radfahren nach StVO, in welcher Fahrräder ein Fahrzeug und grundsätzlich auf der Fahrbahn zu führen sind.
Den häufig beobachteten alternativen Ansatz, das Fahrrad so zu fahren, als wäre man ein Fußgänger mit Rollen (Benutzung von Gehwegen in beiden Richtungen, Fahren auf Fußgängerfurten über Fußgängerampeln, Fahren in Fußgängerzonen, ...) könnte man entsprechend als Pedestrian Cycling (PC) bezeichnen, aber die Abkürzung ist schon vergeben. -
Wie wurde es denn "offenbar"? Durch Vermutung, also "vermutlich". Das ist ein gradueller Unterschied - im Zusammenhang mit solchen Unfallmeldungen aber nicht egal.
-
Ja, quasi. 08:35 Uhr und 09:17 Uhr.
-
"übersah offenbar die Schülergruppe"
Da werden schon wieder Ausreden und Entschuldigungen für den Fahrer generiert, obwohl der noch flüchtig ist und es höchstens die Zeugenaussagen der Schüler gibt.
-