Für Teile an Alltagsrädern gilt das bestimmt.
Jupp.
Genau das meine ich.
Und mit allen anderen Rädern sollte man sich eben nicht beklagen, wenn sie sich nachher als nicht-alltagstauglich herausstellen.
Für Teile an Alltagsrädern gilt das bestimmt.
Jupp.
Genau das meine ich.
Und mit allen anderen Rädern sollte man sich eben nicht beklagen, wenn sie sich nachher als nicht-alltagstauglich herausstellen.
Viele Bauteile gibt es ja nicht nur in den gewichtsoptimierten Ausführungen, wie sie bei Luxusrädern gerne verbaut werden, sondern auch in etwas "soliderer" Qualität. Die sind dann meist alltagstauglicher und außerdem noch preisgünstiger.
Beziehst Du das auf meinen Link oder eher allgemein?
Der bezog sich direkt auf den Link, die folgende Aussage ist auch unabhängig davon gültig.
Man sollte natürlich nicht isoliert die Verkehrspolitik betrachten. Das schränkt die Auswahl an wählbaren Parteien etwas stärker ein.
sieht das nicht aus wie ein Radweg,
sieht für mich aus wie ein fahrbahnbegleitend angelegter Geh- und Radweg parallel zur Staatsstraße.
Mal dient das als Anzeige für indirektes Linksabbiegen, mal für den geradeausfahrenden Radverkehr, mal weiß man auch einfach nichts genaues.
Wobei in dem konkreten Beispiel immerhin recht eindeutige Markierungen für den Radverkehr verdeutlichen, welche Radfahrer für diese Ampel wo halten sollten.
Nette Ansicht.
Zeig mir nun bitte noch einen einzigen Richter, der auch so geurteilt hat.
"organisierten Fahrraddiebstahl und -weiterverkauf"
Bislang hat mein Vorstellungsvermögen nicht ausgereicht, das für ein reelles Phänomen zu halten.
Aber der Schrotthaufen, den man da auf dem Bild sieht, taugt doch höchstens noch zur Altmetallverwertung.
Ich habe meine Sichtweise mal auf einer Grafik zusammengefasst
Schön gemacht. Nun steht das Vz 306 (Vorfahrtstraße) aber sehr weit vor der Kreuzung und das verkleinerte Vz 205 (Vorfahrt achten) sehr dicht am Fahrbahnrand. So kann man sich das alles schön zurecht interpretieren.
Was aber, wenn Vz 301 oder 306 ebenfalls dicht am Kreuzungsbereich stehen und zwar unmittelbar neben der Fahrbahn und das Vz 205 deutlich weiter rechts mit klarem Bezug zum Radweg? Dann kannst Du wenigstens nicht einfach behaupten, das Vz 205 hebe die Vorfahrtregelung der Fahrbahn auf. Und nu?
Und es geht gleich weiter:
Spiegel Online gehört allmählich auf die ignore list. So viel Dünnpfiff in so einem kurzen Artikel, das muss man erstmal schaffen.
Schon richtig — aber wenn die Vorfahrtsregelungen für die gesamte Straße gelten sollen,
Ja, wenn. Aber da sind wir wieder bei dieser unbewiesenen Behauptung. Klassischer Zirkelschluss.
Das steht etwas verklausuliert in den Verwaltungsvorschriften zu § 9 Abs. 3 StVO:
[stvo]Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.[/stvo]
Da steht, dass bei von einer Straße abgesetzten Radwegen, die Vorfahrt durch Vz zu regeln ist, wenn Zweifel über die geltende Vorfahrt für diesen Radweg aufkommen könnten. Da steht nicht, dass jedes vorfahrtregelnde Vz beweist, dass es sich nur um einen eigenständigen Radweg handeln kann.
Du als Informatiker solltest den logischen Unterschied sehen können.
Richtig. Das ist die Regel
Öhm, nochmal für die ganz Blöden (wie mich): wo genau steht jetzt diese Regel wieder?
Jeder Gehweg ist entweder
oder
, aber das
darf nie fehlen.
Ein bei
? An wen richtet sich das denn?
Der Angezeigte erfährt mit dem ersten Anschreiben nur den Vor- und Nachnamen, nicht die Anschrift. Auf Nachfrage kriegt er sie allerdings.
Eventuell kann es da helfen, nicht die Privatanschrift anzugeben. Meines Wissens kann z.B. auch die berufliche Adresse als ladungsfähige Anschrift gelten.
Ja, das sind so die regionalen Unterschiede.
Die Unantastbaren sind hier in BY-Nord äußerlich praktisch nicht von Opa Huber und Oma Krause zu unterscheiden, weil man Parteibuch und Familienstammbuch ja nicht wie eine Parkscheibe im Auto auslegt.
Da muss man sich dann eben entscheiden, ob man als im Straßenverkehr behinderter Radfahrer einmal mehr wortlos zurücksteckt oder ob man gerade wieder dermaßen die Schnauze voll hat, dass man das Risiko eingeht, "aus Versehen" dem Herrn Finanzminister ans Bein zu pissen.
Das ist letztlich auch eine Frage von Zivilcourage, wobei ich diese nicht jenen Menschen abspreche, die angesichts des "ganzkörpertätowierten Fahrers" eine andere Entscheidung treffen.
Leider haben die Leute der online-Redaktion dieses legendären Hamburger Verlagshauses eine Schlüsseleigenschaft ihres Print-Bruders nicht übernommen, die maßgeblich an dessen Erfolg und Ruf beteiligt war: Faktencheck. Insofern wundern derart journalistisch armselige Schnellschüsse nicht mehr.
Sowas macht mir Sorge in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten aber nicht bei Falschparkern.
Ist wohl nicht überall gleich. Aber bereits auf dem Verwarngeldangebot kann anscheinend der Hinweis auf Beweismaterial (Foto) oder Zeuge(n) erscheinen.