Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Zitat

    im Kreisverkehr am Berliner Platz auf dem Fahrstreifen für Fahrradfahrer.

    Radfahrstreifen im Kreisverkehr? ?(

    Zitat von VwV StVO

    Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig

    Google sagt: stimmt. Jedenfalls so ähnlich. Ich hätte das als Schutzstreifen bezeichnet.

    Zitat von VwV StVO

    Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

    Und nu? Wissen wir vielleicht auch warum. :cursing:

    Hier gehört endlich mal die Straßenverkehrsbehörde mit auf die Anklagebank!

    In dem Kontext ist es allerdings ziemlich widersinnig, dem Falschparken erst dann die Behinderung zu attestieren, wenn die Feuerwehr schon festhängt. Auf Radwegen wird das aber regelmäßig so gehandhabt, dass die Anzeige des Parkens mit Behinderung auch erfordert, dass konkret jemand behindert wurde. :S

    Zu den Fußgängern reicht ein Abstand von 30 - 50 cm.

    Die Rechtsprechung sieht das anders, worauf ja auch schon Einige hingewiesen haben.

    Das ist in Kopenhagen, ja? Wo sind jetzt da die komfortablen separierten Radwege? ?(
    Ach, in dieser Straße fährt man plötzlich problemlos im Mischverkehr? :thumbup:

    Wenn in der Tempo 30 Zone ein Radler mit 15km/h fährt und sich dahinter eine Schlange von KFZ bildet, dann hänge ich hinter den Autos fest.

    Die Fahrbahn ist aber in den 30er-Zonen nicht immer so schmal, dass das Überholen gar nicht möglich wäre. Daher nutze ich das gelegentlich aus und überhole die KFZ und dann den Radler. Ja, mit Sicherheitsabständen.

    Ich bin schon lange dafür, die Radverkehrsplanung viel mehr aus der Fußgängerperspektive anzugehen.
    Erstens werden dann nicht regelmäßig die allerschwächsten Verkehrsteilnehmer noch weiter in ihren Möglichkeiten beschnitten, nur um den Schwächsten irgendetwas zu geben.
    Zweitens führt das automatisch dazu, dass Verkehrsregelungen mehr von der Seite der Sicherheit bzw. Gefährdung her gesehen werden und nicht primär die Flüssigkeit des Kraftverkehrs zur Debatte steht.

    bettercycling: Radwege rechts von parkenden Autos habe ich ein paar Jahre lang nutzen "dürfen". Nein danke! <X
    Die Hauptgefahr sind doch nicht die sich sporadisch öffnenden Türen (denen kann man ja durch ausreichende Abstände entgehen), sondern die Kreuzungssituationen. Und wie toll, meinst Du, wird man vom Fahrbahn-Kraftverkehr wahrgenommen, wenn man die ganze Zeit jenseits geparkter KFZ geradelt ist? X/

    Das Wichtigere steckt im zweiten Satz:

    Unabhängig davon muss die Behörde für jede Straße einzeln bewerten, ob eine Benutzungspflicht angeordnet werden darf.

    Und zwar auch unabhängig von der Frage, ob überhaupt und wann saniert wird!

    Und wann war noch diese StVO-Novelle? Vor mittlerweile 20 Jahren. Das heißt, ein nennenswerter Anteil der heutigen Radwegbenutzer hat noch gar nicht gelebt, als die allgemeine Benutzungspflicht abgeschafft wurde und die heute noch gültigen Anforderungen an die Anordnung einer Benutzungspflicht per Vz 237/240/241 formuliert wurden. :whistling:

    Die Ergebnisse sind da

    Nürnberg schneidet nicht viel besser ab. Zwischen Platz 24 und Platz 31 liegen weniger als zwei zehntel Notenstufen.
    Ich finde mich in den Ergebnissen ganz gut wieder, bin also demnach auch nicht ganz alleine mit meinen Eindrücken. (Nur offenbar oft der Einzige, der sich auch mal an geeigneter Stelle beschwert, wie mir wiederholt entgegengehalten wurde.)

    Zitat von 'Malte auf fahrradstadt.hamburg&quot;

    Hamburg steigt trotz der Radverkehrsinfrastruktur aufs Rad, nicht wegen der Radverkehrsinfrastruktur.

    Dito hier. Nürnberg darf sich trotz der wiederholt peinlichen Ergebnisse "fahrradfreundliche Kommune" nennen. <X

    Ich tue mich am schwersten mit der immer wiederkehrenden Auswahl: "Einen Unfall kann ich vermeiden ... keinesfalls/wahrscheinlich nicht/vielleicht/ziemlich wahrscheinlich/sicher".
    Wenn ich mich selbst an die Verkehrsregeln halte, so gut das eben geht, kann ich hier fast immer nur "ziemlich wahrscheinlich" auswählen. Sicher (100%) gibt es im Leben nicht. Aber auf der anderen Seite würde ich Situationen, die ich selber so einschätze, dass ich einen Unfall nur noch "vielleicht" vermeiden kann, gar nicht erst aufkommen lassen.
    Beispiel: "Vor Ihnen auf dem Radweg ist ein Hindernis (z.B. eine Mülltonne, ein Werbeplakat, ein Baum, ein parkendes Auto)." Einen Unfall, der aus einer solchen Situation hervorgeht, muss ich vermeiden können, solange ich generell in der Lage bin, ein Fahrrad mehr als 10 bis 20 m zu steuern.

    Ich habe mal angegeben, dass ich über die Ergebnisse der Befragung informiert werden möchte und bin schon sehr gespannt auf das Antwortspektrum.

    A propos Service: die Kamera, die ich gekauft hatte, hat Probleme gemacht und wurde vom Händler anstandslos umgetauscht. War anscheinend ein Montagsgerät. Mit der jetzigen bin ich mehr als zufrieden.
    Kritisch ist die Akkulaufzeit von nur 3 Stunden (die werden aber tatsächlich erreicht) für mich nicht, da meine übliche Fahrtstrecke unter 2 x 30 min täglich ist. Ausschalten und Nachladen sollte man aber natürlich nicht vergessen. Für einen Betrieb am USB-Ladestrom muss die rückwärtige Abdeckung wegbleiben, womit das Gerät dann auch nicht mehr wetterfest ist. Das geht also eher nicht bei Hamburger Wetter.

    Interessante Diskussion.

    Es habe sich vor Kurzem die StVO geändert, es gäbe jetzt benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege.

    :rolleyes: Schenkelklopf


    Quelle für das Bildmaterial ist übrigens „google.maps.de“.

    Korinthenkack: maps.google.de

    wollte eigentlich einen Kreisverkehr einsetzen. Der Kreisverkehr wäre aber geometrisch so klein geworden, dass er nicht für die erwartete Verkehrsbelastung ausgereicht hätte. Es gäbe dort also weiterhin eine lichtzeichengeregelte Kreuzung.

    Beides würde/wird im Zusammenhang mit den markierten Schutzstreifen eine Herausforderung werden.

    Auf dem nördlichen Gehweg parkten regelmäßig Kraftfahrzeuge, wo sollen die künftig parken?

    Willkommen in HH!

    man gehe davon aus, dass dort nicht zu schnell gefahren werde.

    Wenn man nur alles so leicht planen könne wie ein paar weiße Streifen auf der Fahrbahn. :/

    Außerdem wäre es ja verboten, mit dem Rad einen Bus zu überholen, das habe ihn schon mal 40 Euro gekostet.

    Was für einen Unterschied so zwei kleine blinkende Lämpchen doch machen können! :whistling:

    Die Problematik mit Schulkindern könne man nicht in diesem Format diskutieren, da brauche man die entsprechenden Spezialisten von der Polizei oder von den Schulen.

    Verblüffend. Wenn es darum geht, wie sich 6- bis 10-jährige ohne StVO-Ausbildung im Straßenverkehr zurechtfinden, braucht man plötzlich Spezialisten mit Spezialausbildung. X/

    Frage 17: Fährt momentan regelmäßig mit einem Lastenrad von 90 Zentimetern Breite. Auf dem Zweirichtungsradweg habe man bislang keine Probleme gehabt.

    Uff. War da nicht vorher was erläutert worden, dass der Radweg stellenweise 1 m breit ist?

    Ich nutze dann mal auch diesen kurzen Thread, um die versprochenen Bilder meiner Drift Stealth 2 nachzuliefern.

    Bei mir ist sie am Lenker vorne mittig hängend montiert. Mit der Schnellkupplung kann ich sie von links einhängen, die Tasten sind rechts. Zum Auslösen einer Aufnahme reicht ein kurzer Griff unter den Lenkerholm.

    Ein paar Probeaufnahmen stelle ich für begrenzte Zeit hier in meiner Dropbox zur Verfügung. Bitte die Tonausgabe leise drehen, sonst fliegen Euch die Ohren weg. :D
    Die Filme wurden mit dem triggered video mode in 1080p @ 25 fps erstellt, Mikrofonempfindlichkeit hoch eingestellt (und in drei von vier Aufnahmen Spikereifen, z.T. daher die massive Geräuschkulisse).