Diese Zuspitzung auf die Frage "Wer Rot hatte" ist absolut daneben
Das ist nicht danaben, das ist sogar die einzige, im Zusammenhang mit einem bereits geschehenen Unfall, rechtlich relevante Frage. Wer rot hatte, durfte nicht fahren.
Ob es an dieser oder jener Stelle sinnvoll, wünschenswert oder notwendig ist, eine Lichtzeichenanlage zu haben, ob die Flächenverteilung gerecht oder ein Tempolimit angemessen ist, sind Betrachtungen, die zu politischen Diskussionen oder eine Änderung der Verkehrsregelungen führen können, aber am Unfallgeschehen auch rückwirkend nichts mehr ändern.