Mal angenommen, der Radfahrer müsse auch eine jenseits der eigentlichen Kreuzung befindliche Querungsfurt benutzen und den Umweg hinnehmen, um damit der Radwegbenutzungspflicht nachzukommen: wie weit würde sich diese Pflicht dann erstrecken? Muss ich dann auch noch die Querungsfurt in 100 m nutzen, auch die in 500 m? Auch die jenseits einer nicht einsehbaren Kurve für mich verborgene Querungsfurt???
Meine persönliche unmaßgebliche Meinung ist, dass eine Furt, die noch irgendwie der Kreuzung selbst zugerechnet werden könnte (auch wenn sie vielleicht bei etwas verschwenkter Radwegführung 5 bis maximal 10 m jenseits der Fahrbahn verläuft), zum Abbiegen über die Radverkehrsführung genutzt werden kann. Eine Pflicht, über eine Radverkehrsführung abzubiegen, kann ich darüber hinaus überhaupt nicht erkennen.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Servicelink zu der detaillierteren Ansicht bei Bing Maps.
Dir wurde als Querungsmöglichkeit die Fußgängerampel 50 m nördlich der Kreuzung angeboten? Das fällt ganz sicher nicht mehr unter indirektes Abbiegen. Da der Radweg an der Kreuzung, wo Du links abbiegen möchtest, nur gerade vorbeiführt und es keine Radverkehrsführung nach links gibt, wäre es trotz
völlig abwegig für ein kurzes Stück auf diesen Radweg aufzufahren. Es wird dadurch nur unverhältnismäßig schwerer, sich wieder auf die Fahrbahn und dann zum linksabbiegen einzuordnen.
Handelt es sich um eine private Diskussion, oder war da auch die Polizei beteiligt? -
Hier wird aber wirklich ein Problem breitgetreten, das technisch kaum noch besser zu lösen ist.
Zu den beobachteten Konflikten kommt es doch nur, weil Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten nach Lichtzeichen richten, die ihnen überhaupt keine Anweisung geben. Dem kommt man nicht bei, indem man immer mehr oder andere Lichtzeichen aufstellt. -
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Ist das Pauschalurteil wirklich nötig? Ist denn "das gemeine Autofahrerhirn" dann eine passagere Erscheinung (ich fahre ja auch immer wieder Auto)? Oder hat man das von Geburt an (besteht noch Hoffnung)?
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Der Vorwurf einer unangepassten Geschwindigkeit ist wirklich ein starkes Stück Victim blaming!
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Was gilt denn da für eine zHg? Sieht aus wie hierzuorts eine 30er-ZONE. Da hätte ich mit einer solchen Kreuzung einschließlich der Litfaßsäule überhaupt kein Problem. Auch wenn ein Umbau stattgefunden hat und die Aufweitung nicht mehr so ausgeprägt ist, muss man bedenken, dass innerorts auch bei erlaubten 50 km/h und RvL ein Parken bis 5 m an die Kreuzung (Schnittpunkt der Fahrbahnkanten) heran erlaubt ist. Wenn man dann nicht gut in die Nebenstraße sieht, war man eventuell einfach zu schnell unterwegs.
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eventuell ist die Säule nie für diese Konstellation genehmigt worden.
Wenn überhaupt mal eine Genehmigung da war, verfällt die allerdings auch nicht automatisch mit dem Aufstellen eines Verteilerkastens in der Nähe.
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folgert das gemeine Autofahrerhirn
Abgesehen davon, dass ich von derlei Pauschalurteilen wenig halte, ist die Erklärung vermutlich auch unnötig komplex.
Diejenigen, die am Steuer eines KFZ annehmen, da müsse Nachrang für Radfahrer gelten, tun das m.E. nicht, weil sie aus irgendeiner anderen irgendwo mal gesehenen Beschilderung schließen, es sei so richtig und müsse auch anderswo so gelten. Ich fürchte, der Gedankengang geht bereits unterbewusst und viel kürzer: "es muss so geregelt sein, dass das Auto Vorrang hat, weil es ja sonst den Verkehr behindern würde." Die Frage nach einer Regelungsgrundlage oder dem zuständigen Verkehrszeichen stellt sich diesen Autofahrern nicht, weil sie ohnehin nicht nach gelernten StVO-Paragraphen sondern nach gefühlten Verkehrsregeln fahren. War da nicht kürzlich eine Studie, dass die allermeisten Verkehrszeichen gänzlich unbeachtet bleiben? -
In BER wäre reichlich Platz und wenig Gefährdungspotenzial.
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Bei Rollern kann man immerhin sehr viel schneller absteigen und die Schuhsohlen zum Bremsen benutzen. Gefährlicher als E-Bikes sind diese Dinger nicht.
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Herausragende journalistische und redaktionelle Arbeit! Nicht.
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die stehen im Bereich von PK41
Aber ach, vermutlich hat StVB-PK31 die angeordnetGeht das denn?
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Danke für den Hinweis! Dann habe ich wohl bis vor kurzem noch Restposten aufgebraucht.
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Marathon Racer fahre ich auch seit fünf Jahren. Gibt es immerhin auch als Faltreifen.
Der Reifen ist für die Stadt gut, aber wenn man mal den Druck vernachlässigt hat, stellt sich in Kurven schnell ein schwammiges Gefühl ein. -
Sperrschranken, die mit der Rückseite zum abzuwendenden Verkehr weisen? Wohl kaum.
Auch wenn es in dieser Jahreszeit nicht lange dunkel ist, möchte ich da nicht bei Nacht unerwartet hinein geraten. -
Der Artikel bleibt ja insgesamt etwas vage hinsichtlich des Straßenabschnitts, der Fahrtrichtung etc. Hier ist zumindest mal ein Vz 241 an dem erwähnten Gleisdreieck.
Da haben sich halt auch mal wieder zwei getroffen... -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Absperrelemente so angeordnet wurden.
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Die einzige unumwunden ehrliche Auskunft:
Die Polizei werde dort kein Tempo 30 anzuordnen, weil die Kraftfahrer dort die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhielten. Man müsste dort Geschwindigkeitskontrollen durchführen, aber dazu fehle das Personal.
You made my day!
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Verkehrszeichenträger "30" nebst "Baustelle" verdreht aufgestellt, darf man sich nicht wundern, wenn sich niemand an eine Anordnung hält, die nicht erkennbar ist.
Wenn die Verkehrszeichen nicht mit beiläufigem Blick erkennbar sind, ist da ja auch keine wirksame Anordnung. Alles kein Problem, solange sie nicht beginnen, dort Tempoverstöße zu sanktionieren.