Ungefähr.
Und damit muss ich nach meinerseits Nachmessen auch eingestehen, dass die Angabe 1,5 m doch deutlich untertrieben war. Meine Armspannweite erreicht ca. 1,75 m. 1,5 m ist eher der Abstand von Hohlhand zu Hohlhand.
Allerdings: im Vorbeifahren kann ich das ohnehin nicht so präzise abschätzen, ob ich da nun nur von Handgelenk zu Handgelenk dazwischen passen würde oder doch mit ausgestreckten Fingerspitzen. MIr ging es ja im Prinzip nur darum, die Größenordnung zu verdeutlichen, wie viel 1,5 m eigentlich sind.
Beiträge von Nuernberg-steigt-ab
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Nein. Vielleicht sollte ich bei mir nochmal nachmessen.
Aber ich unterstelle mal, dass Deine Körperlänge auch eine andere ist. Ich bin eher so bei der 30er Perzentile. -
Bleibt die Frage: Ist die Diskussion hier im Readverkehrsforum denn besser?
Ich finde: ja. Um Längen besser.
Das Radverkehrsforum ist natürlich auch eine eigene Filterblase. Und man sollte darauf achten, es nicht ausschließlich zu konsumieren.
Ich betrachte alle Äußerungen hier aber durchaus als öffentlich. Und im Unterschied zu irgendjemandes Facebook-Seite werden Beiträge nicht einfach so gelöscht oder User ausgesperrt, bloß weil die geäußerte Meinung nicht in das eigene Weltbild passt. -
Ich bin da ganz bei Dir und habe keinen Facebook-Account.
Bleiben aber nun in den Diskussionen die Dummen unter sich, weil sich alle halbwegs intelligenten Leser vorher ausklinken, ist die Wirksamkeit der Filterblase maximiert. Eigentlich kommt man dem nur bei, indem man gezielt solche Diskussionen sucht und engagiert für Vernunft, Toleranz, Rechtsstaat etc. eintritt.Eigentlich.
Uneigentlich ist mir meine Lebenszeit dafür auch zu kurz und zu schade.
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Wenn Du als den erforderlichen Mindestabstand mal 1,5 Meter einsetzt, müsste ich zwischen dem Radfahrer und dem überholenden KFZ meine Arme zu beiden Seiten fast komplett ausstrecken können, ohne einen der beiden zu berühren. Und das ist nicht der durchschnittlich erreichte, sondern der mindestens einzuhaltende Abstand.
Wenn ich mir die letzten 100 Überholmaneuver vor das geistige Auge hole, kann es in wenigstens der Hälfte der Fälle unmöglich so viel Abstand gewesen sein. -
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Ebenso gelungen ist die Sperrung für die Auffahrt auf die Nebenfahrbahn.
Verkehrsrechtlich ist da gar keine Sperrung.
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Nein, keine Verschwörungstheorie. Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel zu weit ausgeholt.
Also: Ob es einen Lokalredakteur der Hannoveraner Zeitung wirklich beschäftigt, dass seine Berichterstattung über die "Mitbenutzung" der Fahrbahn durch Fahrräder dem Mehrheitseigner des Verlages gefällig ist? -
die StVO von 1997
Gibt es eigentlich irgendwelche Feierlichkeiten zum 20. Geburtstag am 01.09.2017?
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Man darf natürlich nur Fragen stellen, deren Antwort man auch hören will.
Lässt sich die Frage als solche nicht vermeiden, kann es hilfreich sein, die Auswahl der möglichen Antworten so zu beschränken, dass außer der erwünschten Antwort nur offensichtlich lächerliche oder grob falsche Antworten möglich sind.
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"Es geht um illegalen Müll, Tempo-Reduzierung und Bauempfehlungen."
Illegaler Müll ist das, was sie da mitten auf den Radweg gestellt haben! -
Das Urteil ist - nicht nur hier im Forum - weithin bekannt. Es stellt nur klar, dass die StVO von 1997 auch das meinte, was drin stand. Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nur in begründeten Ausnahmen dürfen sie verpflichtend auf Radwege verwiesen werden.
Dass noch Jahre später eine vermeintliche "Radfahrerlobby" darauf drängen muss, ein eindeutiges Urteil auch anzuwenden, ist der eigentliche Skandal. -
Die Verwendung des "Highlight-Videos" sollte insofern testamentarisch geregelt sein.
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Sieht so aus, als ob bei den Freunden und Helfern die Nerven ganz schön blank liegen.
Dann erinnerte ich mich, dass bei den bayerischen Beamten der Geduldsfaden angeblich etwas kürzer ist, beziehungsweise der Tonfa etwas lockerer sitzt, also fuhr ich lieber davon, man weiß ja nie,
Diese Busse mit Bamberger Kennzeichen kennen wir hier in Nürnberg sehr gut. Die stehen auch gerne mal im Dutzend in der Fußgängerzone geparkt. Oder auf
-Radwegen. Dass die entsprechenden Beamten allerdings besonders aggressiv oder "durchsetzungsstark" wären, würde ich nicht unterschreiben.
Dann haben wir hier wohl den sichersten Radweg Hamburgs
Jepp. Am sichersten sind die Radwege, wenn sie so zugeparkt sind, dass man sie nicht mal ansatzweise nutzen kann.
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Nein, ein Leben jenseits des Radfahrens gibt es auch ohne Anhang.
Aber die freie Verfügbarkeit über die eigene Zeit (aus eigenem Entschluss mal eben ein paar Stunden mit dem Rad immer wieder über dieselbe Kreuzung) halte ich für ein Kriterium, dass da keine anderen Verpflichtungen bestehen. -
Besonders natürlich, wenn die Taxen - wie hier - die Sperrflächen ignorieren und damit die Einsehbarkeit dieser "Einmündung" des Radwegs in beide Richtungen behindern.
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Einfach mal ein paar Stunden lang ...
Du hast keine Familie?
Es gibt ja noch ein Leben neben dem Radfahren... -
So ist es.
Und mit den Wochen, Monaten und Jahren steigt die Gelassenheit, es auch selbst mal nicht immer so genau zu nehmen mit den offensichtlich völlig verkorksten Regelungen. Dann wird eben die verplante Bettelampel ignoriert und über Rot geradelt. Dann wird die unmögliche benutzungspflichtige Baustellen-Buckelpiste rechts liegen gelassen. Dann bist Du endlich auch Kampfradler. -
Wenn die Exekutive auch nach ausdrücklicher Aufforderung keinen Handlungsbedarf erkennt: entweder die Sache eskalieren im Kontakt mit der jeweils höheren Instanz oder z.B. verzweifelt mit dem Kopf gegen die Wand schlagen?
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verlieren beide Verkehrszeichen ihre Wirkung. Man darf also auf der Fahrbahn fahren. Es handelt sich um eine "nichtige Anordnung".
Steile These. M.E. wird durch die Gleichzeitigkeit nur eine der beiden Anordnungen zur Benutzungspflicht nichtig. Der Radfahrer kann sich im Prinzip aussuchen, auf welcher Straßenseite der dem Radweg folgt. Die Fahrbahn ist trotzdem tabu.