Beiträge von APF

    Mich hat die Bußgeldstelle einmal darauf hingewiesen, dass Personen grundsätzlich unkenntlich zu machen sind. Dabei ging es NICHT um unbeteiligte, sondern um den Fahrer einschließlich seiner Begleitung, welche gerade auf dem Radweg in Ruhe ihr Auto entluden.

    Das kann in den Fällen sicher sinnvoll sein. Zum Einen um zu verhindern das ein gegnerischer RA evtl. mit Hinweis auf die nicht genehmigte Ablichtung der Personen das Beweismittel unbrauchbar macht, zum Anderen damit der Halter nicht mit Hinweis auf das Bild sagt das er das offensichtlich nicht gewesen sei und man doch bitte den ja mitphotographierten Fahrer des Wagens ausfindig machen möge um dem den Bußgeldbescheid zuzustellen.


    Ich bin wahrscheinlich nur etwas empfindlich, aber so Sachen wie
    ". „Radfahrer sind Teilzeitbefolger des Gesetzes“, sagt Fuhr."
    aber
    "Rücksicht müssen Autofahrer um ihrer selbst willen nicht nehmen. Das kann zu Nachlässigkeiten[...]"

    Irgendwie stinkt mir das schon wieder: *Alle* Radfahrer sind Teilzeitbefolger, aber nur einige Autofahrer - und das auch keinesfalls vorsätzlich, sondern nur nachlässig, also neudeutsch Uppsalla-mäßig.

    Es wird auch nicht dadurch besser das neben dem, nein, nicht fehlendem sondern "unzureichendem" Schulterblick das "Überfahren des Fahrradstreifens" als größtanzunehmendes Ärgernis herausgestellt wird. Rad- und Gehwege blockieren, dicht vorbeifahren - alles kein Ding. Aber wehe ein Fahrradstreifen wird überfahren.

    Ich sehe das so richtig vor meinem geistigen Auge wie der Artikel zuerst mit "Das führt zu Nachlässigkeit .." beim Chef aufschlug, mit einem entrüsteten "das können Sie auf keinen Fall so stehenlassen! Das würde ja bedeuten das alle Autofahrer ..:" als Bumerang zurückkam um schließlich mit weichgewaschenem Autofahrerteil ins CMS zu wandern.

    Wo gibt es denn diese "urbane Mittelschicht" bei der laut Spiegel "handgefertigte Räder beliebt" sind?
    Noch dazu "für mehrere tausend Euro". Dazu noch die "Mehr als 30 Millionen Menschen..." die die sensationsheischende Überschrift da zusammenhanglos vornewegstellt. Sensationsjournalismus zum Gruseln.
    Ich behaupte jetzt mal das ich im Münchener Norden mit im Speckgürtel wohne, und ich habe auch schon einige teure Räder gesehen, aber von den "30 Millionen" die der Spiegel da gerne in den Raum stellen möchte sind wir doch noch weit entfernt, immerhin hieße das ja das mindestens jeder dritte Deutsche ein oder mehrere Räder für zig-tausend Euro in der Garage hätte.
    Ja, ich weiß, das hat der Spiegel genau so gar nicht gesagt. Aber so angeordnet das der unbedarfte Leser meinen könnte das es so wäre: "30 Mio Deutsche ... Custombikes ... für mehrere tausend Euros..." Meine Herren!

    EDIT: Und dann: was ist denn ein "Custom-Beik"? Die Räder der Kinder sind mit Hydraulikbremsen nachgerüstet (Schwachsinn: die Menschen mit den geringsten Handkräften und -wegen kriegen verzinkte Bowdenzüge angedreht die sich nur mit einem Hammer bewegen lassen!) und bei meiner Frau und mir ist außer dem Rahmen nicht mehr viel Orjinool - einfach weil Rahmen nunmal wesentlich länger halten als der Rest. Sind das jetzt "Custom-Beiks"?

    Naja, Spiegel-TV halt.

    Einfach nur schön. Da hüpfen die üblichen Verdächtigen medienwirksam im Kreis und sondern - heiße Luft ab, wie sich herausstellt.

    Inzwischen gebe ich mir bei so Korrekturen(?) politisch motivierter öffentlichkeitswirksamer Absichtserklärungen immer eine Doppel- oder Dreifachdosis von "Everything is awful" aus dem LEGO-Film, lehne mich zurück und warte auf TACO-Dienstag.

    Danke für den Link

    Aus der Serie "Oldies but Goldies":

    Kompetenzzentrum-Radverkehr: Vortrag Herr Böhme

    Selbsbeweihräucherung der Stadt Münster ob ihrer "Verbesserungen der Radinfrastruktur". Man beachte S.69 des Vortrags: Vorher-Nachher Vergleich eines Radweges.

    Vorher ist es ein schmales Handtuch das niemals benutzungspflichtig hätte sein dürfen (ok, ich weiß - Münster). Nachher ist es ein schöner breiter Radweg.

    Vorher parkte der Lieferwagen auf der Fahrbahn. Nachher parkt er - nur etwas weiter hinten - auf dem Parkplatz Radweg.

    Vorher parkte in der Gegenrichtung niemand. Nachher parkt ein Kollege - komplett mit ich-weiss-das-ich-hier-nicht-stehen-darf Rundumblinker - in Gegenrichtung ebenfalls auf dem Parkplatz Radweg.

    Ob das in dem Vortrag so angesprochen wurde?

    EDIT: 8 Seiten weiter, S. 77: große fette Werbung für das Hinweisschild "sicher bin ich [Radfahrer] nur dahinter [LKW]".
    Damit ist ja wohl auch geklärt warum so viele Radwege *neben* der Fahrbahn gebaut werden ...
    Da bleibt mir echt immer die Spucke weg und ich frage mich wieso dann Radwege nicht als vorsätzliche Körperverletzung zählen.

    Offensichtlich hat man in Werdau/Zwickau Angst, dass sich dort motorisierte Verkehrsteilnehmer hin verirren könnten.

    Kannst Du mir sagen wo sich motorisierte Verkehrsteilnehmer *nicht* "hinverirren" wenn es

    a) von dort weniger weit zum Zielort (Blumenwiese, See, Hallenbad, ...) zu laufen ist, und
    b) der Platz sich ohne Beschädigung des Unterbodens/Spoilers etc. erreichen lässt?

    hier in Dachau sind z.Zt. die Grünanlagen vor dem Hallenbad komplett vollgeparkt. Weil das Freibad daneben ist.

    Kommentar der üblichen Verdächtigen: "solange der Verkehr nicht behindert wird tolerieren wir das"

    EDIT: fällt mir gerade noch ein: je nach Mentalität schlägt absolutes Halteverbot + 10 Minuten zu Fuß gebührenpflichtigen Parkplatz direkt vor der Tür (Halteverbot vor der Tür gilt ja sowieso nicht).

    Also wenn ein Warnschild »Kinder« keine Begründung ist, die Höchstgeschwindigkeit mal nicht auszureizen, sondern der Profifahrer (wie immer?) vor dem Kindergarten mit »praktisch 50« durchdonnert, selbst bei einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit halbseitig blockierter Straße ...

    Du hast noch vergessen das
    "[...] Aus Sicht des Busfahrers muss die Schülerin völlig überraschend hinter einem Liefer-oder Geländewagen hervorgekommen sein.[...]"

    Man also wieder mal sagen kann das

    - Es wohl völlig überraschend ist das Jemand (jetzt mal egal ob Kind oder nicht) in dichter Wohnbebauung über die Straße läuft.
    - Offensichtlich für KfZ-Führer gegen Radfahrer und Fußgänger wieder mal gilt: nichts sehen <entspricht> sehen das niemand da ist.

    Ach ja: Es wäre schön, wenn die Medien nicht den Begriff »die Wirtschaft« gebrauchen würden, wenn der Chef der Handelskammer eine Äußerung von sich gibt.

    ... insbesondere auch weil "die Wirtschaft" Zwangsmitglied der IHK ist und zumindest meine Wenigkeit mit dem "Klub" außer dem jährlichen Beitrag den ich zu zahlen habe wenig zu tun hat.

    Stimmt nicht ganz: als Gegenleistung darf ich mir öfter mal anhören wie ich wohl so über div. Themen zu denken habe.

    Es gab ja wohl vor kurzem wieder mal Wahlen bei denen (upps, war wohl schon 2013 :saint: ): 15% Wahlbeteiligung - da kann man sicher sein das *alle* Mitglieder hinter dem Verein stehen!

    Die sind bei mir zusammen mit der GEZ in einem Ordner der als Symbol einen Ritter in Rüstung zeigt. Da darf sich dann jeder seinen Teil bei denken.

    Ohgottohgottohgottohgott: Die Schleißheimer Str. in Dachau bekommt Radschmutzstreifen

    Unglaublich was den Typen immer so alles einfällt.

    Dazu muss man wissen das die Schleißheimer in diesem Bereich so gerade eben für zwei LkW nebeneinander ausreicht. Wenn da zur Zeit ein Radfahrer fährt dann muss das KfZ hinter ihm warten bis der Gegenverkehr durch ist - zumindest wenn ich da fahre. Bei Anderen freilich nicht da kein KfZ-ler freiwillig durch parkende Fahrzeuge durchbricht um sich auf dem Gehweg hinter Radfahrern anzustellen...

    Na gut, jetzt gibbet da also demnächst einen Radschmutzstreifen. Schmutzstreifen deshalb weil es eigentlich keine Möglichkeit gibt neben den beiden Fahrspuren einen Streifen so aufzumalen das er sowohl breit genug ist als auch weit genug von den parknden Autos entfernt anfängt. Ich sehe jetzt schon das das so eine Linie 80 cm neben den Längsparkern hingerotzt wird. Zudem ist der Schmutzstreifen wohl in einem weiten Bereich nur einseitig (eine wohl nicht nur Dachauer Spezialität), wohl um der Spezies der Gesterfahrer ein geschütztes Revier zu bieten. In Gegenrichtung fängt er dann irgendwo auf der Fahrbahn an und hört dann wohl auch irgendwo wieder auf damit die Linksabbieger an der nächsten Kreuzung nicht gestört werden.

    ... von einer alternativen Tempo 30-Ausweisung der Straße hab ich jetzt nichts gelesen. Na, werden die Reporter nur vergessen haben.

    Es gilt dort Tempo 30, aber nicht als Zone. Dafür gelten andere Kriterien. Z.B. dürfte es dann keine b-pflichtigen Geh- und Radwege geben . . .


    Die Frage wäre ja dann noch ob alleine das Aussägen der roten runden Teile aus einer Tempo-30-Zone dann eine Straße macht auf der "rein zufälligerweise" Tempo 30 gilt aber trotzdem B-pflichten ausgesprochen werden können oder ob nicht alleine eine bestimmte Ausdehnung einer T-30 Strecke schon reicht um die B-pflicht zu Fall zu bringen. Immerhin sind es ja auch hier die braven deutschen Autofahrer die sich bestimmt genau so an T30 halten wie in der T30-Zone :whistling:

    Aufgrund der Tatsache, dass sie in die falsche Richtung gefahren ist, könnte die Schuld dennoch bei ihr liegen. Was sagt die letzte Gerichtsentscheidung zum Thema Geisterradeln? Ich habe den Eindruck, dass diese je nach Lust und Laune des Richters unterschiedlich ausfallen

    Hm, unterschiedlich. Ich hatte es vor Kurzem mal zusammengesucht, weiß aber jetzt nicht mehr wo es war. Der BGH hat im Wesentichen zwei Entscheidungen:

    1) Geisterfahren in der Einbahnstraße -> Schuld beim Radfahrer. Das ist allerding ein Urteil aus der Zeit in der noch keine Einbahnstraßen für den Gegenverkehr freigegeben wurden, also niemand mit Gegenverkehr rechnen musste.
    2) Geisterfahrer auf linksseitigem Radweg: Autofahrer schuld. Ist auch schon etwas älter

    Nun wäre das jetzt zu einfach wenn nicht einige (wenige) OLG beide Urteile als Begründung heranziehen das der BGH selber wirdersprüchlich urteilen würde und die Schuld beim Geisterfahrern bei dem Radfahrer sehen würden. Revision nicht zugelassen (was immer man davon halten möchte das ein OLG gegen den BGH urteilt und dann keine Revision zulässt...). DIe meisten Gerichte schließen sich dem Urteil 2 an.

    Ah, ja , kleines suchen führt z.B. auf das Verkehrslexikon.

    Neues aus dem PAFnet:
    "Dachau - Handyspielende Geisterradlerin verursacht Verkehrsunfall

    [...] Ein aus der Friedenstraße einbiegender 32jähriger Peugeot-Fahrer hatte die „Geisterradlerin“ übersehen und fuhr in die Schleißheimer Straße ein. Aufgrund ihrer Unaufmerksamkeit[Handyspielen] konnte die 16jährige nicht mehr reagieren und es kam zu einer leichten Kollision, wobei die junge Frau zu Sturz kam und sich leicht verletzte. "

    Alles klar?

    Die lärmenden Stinker möchte ich da aber nicht haben.


    Lieber ein Kleinkraftrad das mich mit 15 km/h Differenz überholt als ein Mofa bei dem ich mir überlege obs das Überholen bringt wenn er mich gleich danach am nächsten Anstieg wieder überholt - ich aber auf alle Fälle kilometerlang in der Miefwolke fahren darf.

    (der Trick hierbei ist, dass S-Pedelecs rein motorbasiert - also mit Knöpfchen drücken - nur 20 km/h fahren können.)

    Dem BMVI ist das inzwischen wohl egal, die zielen nur noch auf die Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung ab.
    Das heißt jetzt nicht das das so rechtlich auch abgesichert ist (es ist mir letztendlich auch wurst), aber es ist zumindest mal ein Hinweis darauf das die schnelleren Pedelecs keine Leichtkrafträder sein sollen. Wieso auch?

    S-Pedelecs sind nach wie vor als Leichtmofa zugelassen (z.B. auch keine Helmpflicht, auch wenn diverse Medien - nicht alle - da gern etwas anderes behaupten).

    ???
    Nach Art. 1 (2) a) der EG-Richtlinie 2002/24/EG sind das ganz normale Kleinkrafträder (bis 45 km/h, bis 4 kW). Und für die sollte nach §21a(2) StVO eine Helmpflicht gelten.

    Hab ich was verpasst?

    [S-Pedelec auf die Radwege]

    Sollten Kleinkrafträder dann konsequenterweise nicht auch auf die "Radwege"?

    Sind das das dann noch "Rad"-wege? Nicht eher Nicht-Auto-Wege?
    Da könnten wir ja dann auch gleich noch diese Minidosen die auf 25 km/h gedrosselt sind mit 'draufpacken, zusammen mit Baggern (25 km/h) und den anderen Baumaschinen (glaubt nicht das ich das nicht schon gesehen hätte!), die dürfen auch alle nur unter 50 km/h.

    Dann aber "aus Sicherheitsgründen" bitte gleich überall. Wie in den Niederlanden, nur halt mit 50 cm breiten Radwegen - aber da kann man ja ausweichen.

    *Da* würde ich dann sogar mitmachen: mit einem Radlader die Dachauer einmal stadteinwärts und zurück :evil: .

    Oh, und zu den Geschwindigkeiten: in D ist es Usus eventuelle Beschränkungen nach den maximal mit dem Gefährt erreichbaren Geschwindigkeiten auszurichten. In dem Fall ist der deutsche Gesetzgeber mal nicht so blauäugig wie der Niederländische.