Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert
Es hat sich auch insgesamt äußerst interessant geäußert:
"hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher zum Stehen bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten."
Ergo: nur noch mit Zeitmaschine fahren. Den Fall begutachten und sich dann in einer Zeitschleife iterativ mit möglichst "moderater Bremsung" so annähern das nichts passiert. Konkret sieht das wohl so aus das jeder Radfahrer auf sich als Zeitreisender am Straßenrand aufzupassen hat der ihm dann signalisiert wie (mit welcher Verzögerung) er demnächst zu fahren hat.
Auch die Idee das man "zur Stabilisierung" gleichzeitig hinten zu bremsen hat verdient unbedingt eine Erwähnung. Wenn auch nur als weitere Demonstration das eine schwarze Robe gerade nicht gegen Schwachsinn schützt wie er nur durch die Kombination von Unwissenheit und Glaubenwissen zu generieren ist.
Wirklich schlimm ist daran aber das dieser Schwachfug jetzt als "richtig" in einer Urteilsbegründung steht die dazu dient Ansprüche aus einem Unfall abzuwehren. Das *ist* jetzt so, basta! Das meine ich jetzt völlig unabhängig von dem Unfallhergang und der sonstigen Lage, ich habe auch das Video nicht gesehen. Aber so einen Schwachsinn, so einfach herbeigelogene "zusätzliche" Begründungen, neben der in meine Augen eigentlichen Begründung: Dosentreiber hat wegen Gegenverkehr bremsen müssen - wenn *das* denn mal stimmte - und Radfahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten) das einem einfach nur noch schlecht wird.
Für mich stinkt das Urteil ganz einfach zum Himmel. Unabhängig von dem was sich wirklich zugetragen hat, nur einfach durch die dreiste frech falsche Begründung des Teils den ich kontrollieren kann. Da ging es nicht um "Im Namen des Volkes", da ging es um "Im Namen des Autofahrers - und jetzt schauen wir mal wie wirs hindrehen".
EDIT: Irgendwie erinnert mich das Urteil an das mit dem Kreisverkehr: Wir warten einen Monat auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde wie die sich die Beschilderung denn man gedacht hat und auf *der* Basis fällen wir dann das Urteil.