Beiträge von APF

    bekommen gern VZ240.

    Auch Wege mit VZ240 sind keine öffentlichen Entsorgungsanstalten. Und sie sind weiterhin Radfahrern und Fußgängern vorbehalten. Nach §28 StVO zählen Reiter (zusammen mit deren Tieren, nehme ich an) StVO-technisch zu dem *Fahr*verkehr -> ab auf die Fahrbahn.

    ... d.h. hier im München reiten Reiter auf den Fahrspuren des mittleren Rings während Radfahrer "zur Sicherheit" den Radweg benützen müssen. Sollemadet ausprobiere? (Ta-daa, ta-daa, ta-daa!) Aber ich kann nicht reiten und habe auch keine Lust dazu - zu teuer, zu zeitaufwändig.

    Das kann aber schnell mistverständlich werden: Das Fahrrad braucht also viel Geld (groß) und wenig Fett, das Auto viel Fett und wenig Geld?

    Evtl. doch näher am Original:

    verbrennt Fett - spart Geld
    verbrennt Geld - macht Fett.

    "verbrennt" klingt dann auch so schön nach "ohne Gegenwert".

    Ah, Neid erzeugen. Auch eine gute Idee:

    Schon, aber wie dem deutschen Illiteraten beibringen?

    Fett verschwindet - Geld bleibt
    vs.
    Geld verschwindet - Fett bleibt

    ... und wie auf ein T-Shirt aufbringen ohne das die Wirkung mangels Zeichensatzgröße verpufft? Meine T-Shirts haben dank Bio-TK nun wirklich genug Grundstücksfläche für Aufschriften, aber Fahrrad + Auto + 8(!) Wörter, das geht nur noch soo klein das es nur noch an der Anpel lesbar ist.

    hat jemand was besseres?

    Noch 'ne EDIT: evtl. die Wörter so anordnen das sie beim Fahrrad das Rahmendreieck bilden? Und beim Auto Dach bzw. Seite?
    Mal sehen ob ich das hinkriege...

    Fahrrad Police (sollte man wohl nicht in NRW benutzen [...]


    Wird das wirklich eingezogen? Bei "POLIZEI" gibbet ja ganz schnell ein Verfahren wegen ... Amtsanmaßung? Urkundenfälschung?
    Aber soweit ich weiß sind POLIEZI, PURZELEI, POLIZIE etc. auch in Originalfarben keine geldbewehrten Aufschriften auf T-Shirts.
    War da nicht was das auch O-Helme und/oder Mützen erlaubt sind solange nur das Landeswappen fehlt?

    Sehe ich auch so: die Plastikteile kommen nach 2x benutzen (morgens hin, abends zurück) unbesehen *in die Wäsche*, nicht in eine Plastiktüte. Nach dem Waschen sind die wieder müffellos.

    Radbekleidung ist aber harmlos. Kennt jemand den Begriff "NeoDeo"?


    Auflösung: Neoprenbekleidung nach einer Woche Wildwasserfahren bei schönstem Wetter <X : Luft anhalten, anziehen (danach ist die wieder ausreichend luftdicht), 1 m weitergehen und weiteratmen.

    Apropos: "Vorstadt Strizzi" hat seit dem 16. Juli nicht mehr gepostet... ?(

    Hmpf - Du solltest doch wissen das er seine Thesen jetzt bei zukunft-mobilität.net verbreitet. Zum großen Teil genau die die hier doch auf ein "wenig" Widerspruch gestoßen sind.

    EDIT: sogar die Formulierungen kommen mir äußerst bekannt vor. Naja, warum auch nicht: einmal formuliert, ein Dutzend mal in enbenso vielen Foren gepostet, irgendwo wird sich schon kein Widerspruch regen...

    In Frankfurt eskalierte ein Streit zwischen einem Radfahrer und einem Autler derart heftig, dass der Autler den Radfahrer quasi vom Fahrrad getreten hat. Der Radfahrer erlitt eine Platzwunde am Kopf und der Autler erhielt eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

    Das ist nichts neues. Mir hat vor 25 Jahren bereits ein Autofahrer einen Radfahrer vors fahrende(!) Auto geschmissen.
    Da war ich nur so bedeppert das der dann unbehelligt in seine Kiste einsteigen und wegfahren konnte.

    Einer der Gründe warum ich eine Allergie gegen "die armen Autofahrer"-Begründungen habe. Die meisten wollen sicher nur irgendiwe von A nach B kommen. Es gibt aber einen signifikanten Anteil der dabei "gerne" auch mal ein paar Nötigungen etc. mitnimmt, und die gehören Weg. Bevor Sie irgendjemand anderen mitnehmen.
    Das ist bei uns aber nicht gewollt.

    Kennt jemand die Konferenz der Tiere? Die alte Verfilmung, nicht den neuen Schei**?

    "Die Konsequenz der Konferenz ist .. bla...blabla..blabla...blabla..blabla...blablabla...blabla..."

    Oder, um mit Volker Pispers zu reden: Hohle Phrasen.

    Gut, dass er nicht noch Andere mitgenommen hat.

    Das hat sein Kollegas übernommen. Aus demselben Artikel:
    "Der schlimmste Unfall aber ereignete sich vor einem Jahr am Autobahndreieck Starnberg: Ein Porschefahrer aus Baden-Württemberg rammte mit schätzungsweise Tempo 300 den Kleinwagen einer Frau aus Weilheim. Sie starb, er und sein Beifahrer überlebten leicht verletzt. "

    ... ist nach einer Neuberechnung der Wert fürs Fahrrad deutlich schlechter ausgefallen - er ist von 6,7m² auf 41m² hochgeschnellt und liegt jetzt zwar noch vor dem MIV, schneidet aber noch schlechter ab als alle Formen von ÖPNV und natürlich der Fußgänger.

    Nun, da Martin den Sicherheitsabstand als Rechengrundlage (und sehr ähnliche Bremsverzögerungen) nimmt sollte das nicht verwundern. Bei höheren Geschwindigkeiten überweigt der Abstand zwischen den Fahrzeugen, der Flächenverbrauch ist dann proportional zur beanspruchten Breite pro Insasse.
    Interessant wäre mal eine Vergleichsrechnung mit Reaktionszeit + Bremsweg + "Kolonnenbonus", d.h. den von den Gerichten zugebilligten niedrigeren Abständen bei geringen Geschwindigkeiten da nicht nur das Verhalten des direkten Vordermannes beobachtet werden kann.
    .. wenn man will kann ja noch argumentieren das der Kolonnenbonus so allgemein nur beim Fahrrad gilt da durch die SUFFs, Kleinlaster etc. in ausreichend vielen Fällen eben nur noch das Verhalten des Vordermannes sichtbar ist.

    Wo kommen wir hin, wenn man nur noch mit diversen elektronischen Gadgets aus dem Haus kann, um sich gegen mögliche falsche Anschuldigungen abzusichern.

    Huh? Das ist jetzt falsche Baustelle. Die elektronischen Gadgets machen es erst möglich (würden es erst ermöglichen..) sich dagegen abzusichern.

    Falsche Anschuldigungen gab es schon immer vor dreißig Jahren: als Jugendlicher hab' ich die Geschichte des Vateres eines Freundes mitbekommen: vor der roten Ampel legt der Vordermann plötzlich den Rückwärtsgang ein und brummte ihm vorne drauf. Oje, oje, großes Versehen etc. Eine Woche später kommt die Rechnung mit der Bitte den Unfallschaden doch baldmöglichst zu begleichen...ohne Zeugen braucht man da gar nicht anfangen, Klagen wird nur noch teurer da der "Anscheinsbeweis" ergibt das ja der Hintere dem Vorderen draufgefahren ist. War schon damals eine beliebte Methode entsprechender Kreise kleinere Schäden hintem am Wagen zu sanieren, gerne mit zu diesem Zweck mitfahrendem Beifahrer.

    Meine Mutter arbeitete bei einer KFZ-Versicherung. Dort gab es eigentlich auch jährlich mehrere Fälle die an die Revisionsabteilung weitergereicht wurden wenn Personen etwas zu häufig in Unfälle mit den eigenen Kunden verwickelt waren.

    Es geht doch um den Datenschutz. Man stelle sich mal vor, jeder benutzt so eine Kamera und stellt die Aufnahmen ins Internet.

    Das *veröffentlichen* von Aufnahmen ohne die Genehmigung der Abgebildeten war schon immer strafbar (bis auf Fälle die aber hier nicht interessieren) -> Recht am eigenen Bild §22 KuG: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
    Insgesamt sagt das Urteil also nichts neues, es fasst lediglich den Begriff "Verbreitung" so eng das die Aufnahme auch nicht der Polizei gezeigt werden darf. Oder doch, wenn die Aufnahme eigentlich für etwas ganz anderes gedacht war und die Szene nur zufällig mit drauf ist? Nunja, ohne ausführliche Urteilsbegründung tappen wir wohl alle im Dunkeln.

    Aber man sollte die Aufnahmen nicht verwenden dürfen, um jeden noch so kleinen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen.

    Irgendwie schwebt mir eine Zahl von 22 Anzeigen im Kopf herum um die es wohl ging. Wenn das jetzt alles "vergessenes Blinken" war dann ziehe ich zu dem Anwalt -die kriege ich völlig zwanglos zusammen indem ich mich eine halbe Stunde an den nächsten Kreisel stelle. Was er wirklich anzeigte wird wohl sein Geheimnis bleiben, außer es steht als Beispiel in der Urteilsbegründung, oder es geht in die Revision.

    Oder wenn ein PKW, um beim Überholen ausreichend Abstand zu halten, eine durchgezogene Linie überfährt.

    Hm, da gehts schon los: das habe ich hier öfter nach einer bestimmten Kreuzung (ist verkehrstechnisch genau für diesen Fall designt). Dummerweise ist das nur so das 20 m weiter vorne eine Brücke läuft und hinter der Brücke mündet links eine Straße ein. Immer ganz lustig wenn der Trottel hinter einem gerade anfängt zu überholen (durchgezogene Linie ist ja egal, geht ja, ist ja gerade kein Gegenverkehr) und man gleichzeitig sieht das da ein Rechtsabbieger aus der Nebenstraße herauskommt - kommt ja gerade keiner von links. Da steigt dann immer die Spannung wer da was wann bemerkt.
    Bisher gings immer gut.
    Zweite Stelle, jeden morgen: Kreuzung in einer (von mir aus) Rechtskurve mit eigener Linksabbiegerspur. Dementsprechend eine Linkskurve für den motorisierten Gegenverkehr. Ist natürlich vieel eleganter die links zu nehmen, also einfach mal flockig über die Spur für die Linksabbieger. Der Zweite kann noch etwas enger, der Dritte noch etwas... und ich würde da gerne links Abbiegen und frage mich jedesmal ob es heute geschickter ist auf der Linksabbiegerspur vom Gegenverkehr oder auf der Geradeausspur von hinten zusammengefahren zu werden.

    Und das nur, weil eine angebliche Zeugin im Fahrzeug hinter der abbiegenden Unfallverursacherin gesehen haben will, wie ich auf dem Teil des Fußweges unterwegs gewesen sei.

    Ja, lustig das, nicht? Natürlich hat sie "gesehen" das Du auf dem Gehweg fuhrst, schließlich warst Du auf dem Gehweg als es krachte (vorher hat die Dame wahrscheinlich nicht mal hingesehen), da warst Du vorher natürlich auch dort unterwegs, würde sie ja auch so machen.
    Kann noch viel lustiger werden, wenn "Zeugen" dann plötzlich einfach mal lügen weil sie sich sonst selber belasten würden: "Ja, ich fuhr so 30, 40 m hinter dem Radfahrer her... ". Macht sich vor Gericht einfach besser als 2-5 m.

    Und jede Wette, die, die jetzt da draußen am lautesten Zeter und Mordio schreien, die ActionCams verboten sehen wollen, sind die ersten, die Jammern, wenn ihnen einer vorsätzlich in die Seite donnert, um Versicherung abzuzocken.

    Sorry für den Querlink, aber es passt hier einfach besser:

    Ja, es fällt schon auf das es in den einschlägigen Foren zwei sehr polare Gruppen gibt: einmal diejenige denen noch nichts passiert ist und über "Blockwarte" schimpfen und diejenigen die sowas schon mal hatten und die dann - zumindest getippt - das Urteil ignorieren. Wobei ich mich aus gegebenen Anlässen zur zweiten Gruppe zähle. Die Argumente der ersten Gruppe klingen auch irgendwie nach Auto-Motor-Sport: da wird der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen weil dann Leute nicht mehr gesetzeswidrig fahren können. Hätte ich gerne in dieser Form auch mal für Ladendiebstahl in Anspruch genommen, aber sei's drum.

    BTT: Ich denke wir werden zumindest auf die offizielle Urteilsbegründung warten müssen - irgendwie sind die Pressemeldungen reichlich wirr. Geklagt wurde ja gegen eine Anordnung des Irgendwas-Amtes das einem Rechtsanwalt das laufende Filmen verbieten wollte nachdem der wohl mindestens 1 1/2 Dutzend "Verkehrsverstöße" (auch hier wird die Schwere der Vergehen nicht ausgeführt) nach seiner ständig laufenden Aufzeichnung angezeigt hat. Diese Anordnung war wohl aus Hampelmann-Gründen nichtig (Falsche Kamerabezeichnung oder sowas). Und jetzt wirds lustig: während die Anordnung an sich nichtig war (RA bekam Recht) sind laut Presemitteilungen Aufnahmen dann verboten wenn sie *mit der Absicht* gemacht wurden sie ins Internet oder der Polizei zur Verfügung zu stellen.

    Also ich mache jedenfalls weiter mit meinem Projekt: Langzeitdoku der jahreszeitlichen Änderungen und des täglichen Wachstums der Bäume auf meinem Weg ...

    EDIT: spannend wird es wenn man mal Zeuge eines Unfalls wird und die Aufnahme dann löscht - möglichst bevor die Polizei dann am Unfallort erscheint (wegen Anweisungen denen Folge zu leisten wäre etc.): Kamera schön sichtbar liegenlassen und auf das Ansbacher Urteil verweisen ...

    Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert

    Es hat sich auch insgesamt äußerst interessant geäußert:

    "hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher zum Stehen bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten."

    Ergo: nur noch mit Zeitmaschine fahren. Den Fall begutachten und sich dann in einer Zeitschleife iterativ mit möglichst "moderater Bremsung" so annähern das nichts passiert. Konkret sieht das wohl so aus das jeder Radfahrer auf sich als Zeitreisender am Straßenrand aufzupassen hat der ihm dann signalisiert wie (mit welcher Verzögerung) er demnächst zu fahren hat.

    Auch die Idee das man "zur Stabilisierung" gleichzeitig hinten zu bremsen hat verdient unbedingt eine Erwähnung. Wenn auch nur als weitere Demonstration das eine schwarze Robe gerade nicht gegen Schwachsinn schützt wie er nur durch die Kombination von Unwissenheit und Glaubenwissen zu generieren ist.

    Wirklich schlimm ist daran aber das dieser Schwachfug jetzt als "richtig" in einer Urteilsbegründung steht die dazu dient Ansprüche aus einem Unfall abzuwehren. Das *ist* jetzt so, basta! Das meine ich jetzt völlig unabhängig von dem Unfallhergang und der sonstigen Lage, ich habe auch das Video nicht gesehen. Aber so einen Schwachsinn, so einfach herbeigelogene "zusätzliche" Begründungen, neben der in meine Augen eigentlichen Begründung: Dosentreiber hat wegen Gegenverkehr bremsen müssen - wenn *das* denn mal stimmte - und Radfahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten) das einem einfach nur noch schlecht wird.

    Für mich stinkt das Urteil ganz einfach zum Himmel. Unabhängig von dem was sich wirklich zugetragen hat, nur einfach durch die dreiste frech falsche Begründung des Teils den ich kontrollieren kann. Da ging es nicht um "Im Namen des Volkes", da ging es um "Im Namen des Autofahrers - und jetzt schauen wir mal wie wirs hindrehen".

    EDIT: Irgendwie erinnert mich das Urteil an das mit dem Kreisverkehr: Wir warten einen Monat auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde wie die sich die Beschilderung denn man gedacht hat und auf *der* Basis fällen wir dann das Urteil.


    Übrigens verstehe ich den Bezug zur "Sippenhaft" nicht so recht. Lies mal genau, was ich geschriebgen habe: Da steht z.B. ein "großer Teil" und "überwiegende Zahl" und nicht "die Motorradfahrer".

    Da steht aber auch

    bei einem Teil der vorherigen Unfälle spielt überhöhte Geschwindlicgkeit der Kradler aber ebenso eine wichtige Rolle bei der Unglücksursache


    und

    Allein wegen des rücksichtslosen Lärms habe ich so gut wie kein Mitleid für motorisierte Biker

    und das erinnert mich stark an die Art und Weise in der die Artikel aufgebaut sind auf die mkossmann verwies: da mögen zwar jetzt zufällig mal drei Radfahrer hintereinander von Autofahrern zusammengefahren worden sein, aber dann ganz schnell hinterherschieben das die ja eigentlich häufig selber schuld an den Unfällen (also, an anderen Unfällen, ne, aber is ja ejal das) seien sind damit der Dosentreiber wieder beruhigt schlafen kann.

    So auch hier. Lärmbelästigung ist ein Grund die Polizei zu rufen, aber nicht irgendjemandem einen schweren Unfall zu wünschen (naja, oder den zu tolerieren weil er seine Kollegen ja ...). Eine Großrazzia beim nächsten Harleytreffen mit richtig fetten Obuli für Leute ohne zugelassene Auspuffanlage, gerne auch mit Lärmpegelmessungen vorher und nachher, ok. Die machen einen Haufen Krach, dafür dürfen die auch zahlen 1). Aber deswegen irgendeinen Motorradfahrer über den Haufen fahren zu lassen ... Da könnte ich mir eher vorstellen bei sojemandem nach durchlärmter Nacht einzusteigen, dem selig entdröhnten Schläfer leise seine Salatschüsel mit dem Auspuff ans Ohr zu halten und dann mal sehen wie laut man das Ding anlassen und aufdrehen kann. Lather, rinse, repeat.

    Kann aber auch daran liegen das damals neben mir im KH ein Motorradfahrer lag. Der wollte eigentlich nur nach der Nachtschicht nach Hause. Das hat aber eine Besoffene in einem Audi verhindert die in einer Kurve rechts und links verwechselte: frontal gerammt -> Trümmerbruch des Beckens und sonst noch so einiges. Dabei hatte er noch Glück das er sie nach einiger Zeit tatsächlich dazu brachte die Polizei zu rufen, die erste Zeit hat sie ihn nach seiner Schilderung wohl erstmal unter tausendfachem Bedauern abgeknutscht.

    Lärm ist übrigens kein Privileg der Motorradfahrer (mehr?). Jedes Ausflugsziel ist inzwischen eine Partymeile, Ruhezeiten waren einmal. Das Problem gibt es wohl überall wo "Partygäste" auftreten die dort nur kurze Zeit sind und sich anschließend daheim wieder erholen können/wollen. Da können Anwohner in beliebigen Kneipenvierteln ein Lied von singen. Ist aber wohl gesellschaftlich ( = von den Leuten die *nicht* dort wohnen) so gewollt.

    1) dabei wird sich aber wohl herausstellen das die Dinger in irgendeiner EU-Bananenrepublik zugelassen sind und deshalb wegen Handelshemmnissen überall betrieben werden dürfen.

    Deine Argumentation ist aber zumindest zweifelhaft. Von den dreien ist kein einziger zu schnell gefahren oder hat sonstwas nicht richtig gemacht (wenn man mal von der Abwesenheit eines Hausfrauenpanzers absieht). Die sind einfach umgenietet worden. Von Leuten, die nach unseren Gesetzen wohl in spätstens drei Monaten den nächsten Versuch starten können.

    Das was Du anführst sind genau die Gründe warum es ja in Ordnung ist Radfahrer zu schneiden, wegzuhupen, nötigen etc: die halten sich sowieso nicht an die StVO, das geschieht ihnen ganz Recht!

    An sich hätte ich ja nicht grundsätzlich was gegen diese Art der Sippenhaft, aber dann bitte doch für alle: <schwärm> Mich schneidet ein rotes Auto -> die nächsten drei roten Wägen an denen ich vorbeikomme brauchen anschließend eine Neulackierung und der Glaser freut sich</schwärm>

    Du musst halt dann damit rechnen das Dir jemand plötzlich ins Gesicht schlägt weil er am Tag vorher von jemandem geschnitten wurde der ebenfalls eine x-farbige Jacke trug.