Beiträge von DanielDD

    (Handzeichen) Das kennt man in Deutschland nicht. Deswegen macht es auch keiner. In DK ist es - glaube ich - Vorschrift. Steht das irgendwo in unserer StVO?

    Nö. Die StVO sagt:

    > Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen

    Da Fahrräder keine Fahrtrichtungsanzeiger haben, gibt es auch keine Pflicht, den Abbiegevorgang anzuzeigen. Wenn's nach mir ginge, hätten Fahrräder schon längst Blinker-Pflicht - derzeit ist es sogar verboten. Warum muss man immer einem Motor haben, um in den Genuss solcher Komfort-Merkmale zu kommen…? Handzeichen geben ist um einiges aufwändiger/anstrengender - da ist es nicht verwunderlich, dass es viele einfach weglassen.

    Warum stellen Radler ihr Fahrzeug stets so ab, dass sie damit andere Radler behindern, anstatt auf der Fahrbahn?

    Naja, so furchtbar schlimme Behinderungen sehe ich auf den Fotos jetzt auch nicht… jedenfalls sind es nur einige wenige Fahrräder, die tatsächlich in den Radweg hineinragen.

    Gegen das Fahrbahnparken spricht:

    • kein fester Gegenstand zum Anschließen vorhanden
    • Parkverbote müssen berücksichtigt werden bzw. es muss ggf. ein Parkschein gelöst werden
    • Bei Dunkelheit muss eine dauerhafte Stand-Beleuchtung installiert sein (woher die Energie nehmen??)

    Ich finde, das ist ein Punkt, wo man Fahrräder nicht unbedingt mit Autos gleichbehandeln sollte. Zweiräder (auch Motorräder) verbrauchen deutlich weniger Platz und sind weniger gefährlich (z.B. keine Türen, die sich öffnen können). Von daher spricht da nicht soo viel gegen die Gehweg-Parkerei, entsprechende Rücksicht vorausgesetzt - d.h. es muss ausreichend Platz übrig bleiben.

    Damit würde aber wieder die besondere Gefahrenlage dieser Kreuzung wackeln, wenn die Behörde gestattet, dass ohne den "Schutz" einer Radverkehrsführung direkt abgebogen wird.

    Am Status Quo würde sich doch eh nix ändern. Egal, ob der Radweg nun benutzungspflichtig ist, oder nicht - Linksabbiegen darf auf der Fahrbahn praktiziert werden. Vielmehr wäre das, was die Behörde da vor hat, eine Verschlechterung für all jene Radfahrer, die bisher dort direkt links abgebogen sind.

    dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen

    Ernsthaft?! Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen? Normalerweise ist es doch anders herum: Geradeausfahrer müssen benutzungspflichtige Radwege benutzen, Linksabbiegen dürfen aber jederzeit die Fahrbahn benutzen, solange kein Sonderstreifen für linksabbiegende Radfahrer existiert. Demnach wäre direktes linksabbiegen also auch jetzt schon möglich.

    Ich mag sowieso kein Plastik auf meiner Haut. Entweder juckt das Zeug, oder es ist so glatt, dass es sich nass anfühlt. Von daher fahre ich bei jedem Wetter mit Baumwollkleidung (außer: Jacke, Fahrrad-Cape - aber in beiden Fällen besteht nur wenig Hautkontakt). Damit ich nicht unnötig schwitze, ziehe ich halt immer so wenig wie möglich an. Bis 12°C reichen T-Shirt und kurze Hose, bis 5°C Sweatshirt/Jeans und wenn's noch kälter ist, dann kommen noch Jacke, Mütze und Handschuhe hinzu.

    Gleicher Effekt, wenn man als Autofahrer nicht mit Vollgas an der grün werdenden Ampel losfährt, nur um 100 Meter weiter an der roten Ampel eine Vollbremsung zu machen...

    Das wiederum nervt mich aber auch als Radfahrer (im Mischverkehr), da durch solche Leute ein unnötig langer Rückstau entsteht, bei dem der hintere Teil nicht mehr durch kommt und die nächste Ampelphase abwarten muss - und ja, ich stelle mich trotzdem meistens lieber dahinter als mit dem Erstplatzierten um ausreichend Platz zu kämpfen.

    Andererseits ist es immer witzig, wenn ich mit dem Fahrrad bereits bei 30 km/h bin während die Autofahrer so langsam den 1. Gang einlegen (sofern ich vorn oder auf einer eigenen Fahrspur bin) ;)

    Vielleicht bräuchte man einfach noch eine 2. Fahrrad-Staffel. Die eine geht in Dienstkleidung gegen Verstöße von Fahrradfahrern vor (wie gehabt). Die andere fährt den ganzen Tag in zivil durch die Stadt, benutzt dabei wann immer es erlaubt ist die Fahrbahn und schickt dann am Ende des Tages einen Bußgeldbescheid an alle Falschparker, Nahüberholer und Nötiger. Die Fahrräder (die ebenfalls individuell sein sollten) müssten dann noch mit mehreren unsichtbaren Kameras ausgestattet sein, damit alles zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

    Spätestens wenn die Presse davon Wind bekommt, werden derartige Verstöße rapide sinken.

    Ehrlich gesagt, habe ich diese Fahrrad-Staffel noch nie live im Straßenverkehr gesehen. Es wäre wirklich gut, wenn sie etwas häufiger mit dem Fahrrad unterwegs wäre. Jeder zweite Radfahrer auf der Marienbrücke ist - zumindest gefühlt - ein Geisterradler.

    Wie sieht es eigentlich in anderen Städten aus? Hat Hamburg eine Fahrrad-Staffel? Wie oft sind die so unterwegs?

    Interessant finde ich, dass sie mit völlig motorlosen Fahrrädern unterwegs sind. Das bestätigt meine Theorie, dass langsamere Radfahrer mehr Regelverstöße begehen als schnelle. Ansonsten wären S-Pedelecs für diese Einsätze besser geeignet - genauso flexibel, aber deutlich schneller. Da gäb's kein Entkommen.


    Warum sollte das Geschwindigkeitsverbot nicht für Fußgänger, Tretroller-, Rollschuh-, Rollstuhl-,... fahrer und Fahrradroller gelten?

    Darum: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.". Fußgänger führen kein Fahrzeug und dürfen deshalb auch schneller als 10 km/h laufen. Da die anderen genannten Fortbewegungsarten nicht als Fahrzeuge eingestuft werden, gilt selbiges auch für diese.

    Es könnte auch Kraft)Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Förster) geben könnten evtl. das obere Schild ignorieren dürfen sich dann aber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.

    Dann hätte es eines entsprechenden Zusatzzeichens bedurft, z.B. "Forstverkehr frei".

    Ergibt sich die niedrige Geschwindigkeit nicht schon aus dem (nur stadteinwärts) angeordneten VZ 240?

    Nö. Solange kein Fußgänger gefährdet wird, darf bei VZ 240 bedingungslos gerast werden (um es mal ein bisschen übertrieben darzustellen… denn mangels allgemeiner Höchstgeschwindigkeit für Nicht-Motorisierte darf da gut und gerne auch 100 km/h gefahren werden). Auch ist es so, dass Fußgänger dort auf Radfahrer Rücksicht nehmen müssen (anders herum natürlich auch). Anders bei Gehweg + "Fahrrad frei" - da gilt Schrittgeschwindigkeit und Radfahrer haben sich unterzuordnen.

    Ansonsten wäre die Benutzungspflicht bei VZ 240 nicht zumutbar.

    Bei erlaubten 50 km/h sollte im Verkehr mitschwimmen mit 45 km/h ja wohl kein Problem sein. Das geht auch mit 30 km/h auf dem Fahrrad.

    Naja… also so richtig angenehm finde ich es nicht, mit dem S-Pedelec @45 km/h auf einer einspurigen Richtungsfahrbahn zu fahren (in der Mitte die nicht überfahrbare Straßenbahntrasse) und eine Autokolonne im Nacken zu haben - rechts der leere Radfahrstreifen. Ich denke mal, den Mopedfahrern wird es ähnlich gehen. Mag sein, dass der Autoverkehr in anderen Städten aufgrund der überfüllten Fahrbahnen gar nicht erst diese Geschwindigkeit erreicht. Hier in Dresden jedenfalls schon.

    Wenn ich mit dem S-Pedelec unterwegs bin, meide ich deshalb Straßen, die mit Radfahrstreifen ausgestattet sind.

    Aber dann der folgende Satz als Kurzfazit:
    "Wer schneller Radeln möchte, der weiche bitte auf die Straße aus."
    Hoffentlich überliest das die unverbesserliche, automobile Kernklientel mal nicht!

    Bleibt zu hoffen, dass - falls so eine Regelung eingeführt wird - nicht nur Radfahrer davon erfahren. Ansonsten ist das eine Überlegung, die ich auch schon längere Zeit hege. Die Verkehrsflächen sollten nicht nach Art des Antriebs aufgeteilt werden, sondern nach Geschwindigkeit. Wer nur leicht oberhalb des Fußgängertempos fährt, sollte grundsätzlich auch auf dem Gehweg fahren dürfen (auch ohne "Fahrrad frei" - dieses wird ohnehin meistens falsch verstanden - nämlich als Radwegs-Beschilderung). Falls ein aufgemalter Abschnitt für Radfahrer auf dem Hochbord vorhanden ist, darf etwas schneller gefahren werden - z.B. die angesprochenen 20 km/h bis max. 25 km/h. Alles was über 20 km/h (=Geschw. eines Leichtmofas das derzeit immer die Fahrbahn benutzen muss) hinaus geht: Entweder Fahrbahn oder - sofern vorhanden - Schutz-/Radfahrstreifen. Letztere sollten dann für alle Zweiräder ein Angebot sein, d.h. auch Mopedfahrer die mit ihren 45 km/h nicht so gern im dichten Verkehr mitschwimmen wollen, sollten dort fahren dürfen (einziges Problem könnten die Abgase sein, die dann das Radfahren unangenehmer machen… evtl. also noch die Zusatzregel, dass nur Zero-Emmission-Fahrzeuge - z.B. Elektroroller - dort fahren dürfen).

    Denn wenn ein Fahrradhelm einen Radfahrer, der bergab bis zu 80km/h und mehr erreicht, schützen soll, muss ja auch für ein Gefährt mit Vmax=20km/h diese Schutzwirkung gegeben sein.

    Wenn du nur ein 20 km/h-Mofa mit Fahrradhelm fährst wird wohl keiner was dagegen sagen, denn diese sind nicht helmpflichtig. Die Helmpflicht gilt ab einer bbH über 20 km/h. Dass du bei so einem Leichtmofa dank Pedale auch schneller fahren kannst, spielt in diesem Fall keine Rolle. Was zählt ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die ist allein durch mit mittels Motor erreichbare Leistung definiert.

    Fazit: Wenn die hohe Geschwindigkeit mit Motorkraft erreicht wird, ist es gefährlich - Muskelkraft ist hingegen harmlos… da braucht's keinen wirksamen Helm ;)

    […] Schutzstreifen […] sollten die aber eher Notlösungen darstellen, falls zu wenig Platz für andere Lösungen vorhanden ist. […]

    IMHO die zweitbeste Lösung. Noch besser sind nur Radfahrstreifen und diese auch nur dann, wenn ausreichend breit zum Überholen langsamerer Radfahrer und wenn direktes Linksabbiegen ermöglicht wird.

    Ich stelle mir manchmal vor, wie es auf diesen halbherzigen Radverkehrsanlagen aussehen würde, wenn Hamburg den Modal Split von Kopenhagen erreichen würde. Dann gruselts mich meist...

    Wo soll denn da das Problem sein?

    Im Gegensatz zu Radfahrstreifen sind Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig. Es gilt lediglich das Rechtsfahrgebot. Wenn der Schutzstreifen nicht ausreicht, um alle Radfahrer aufzunehmen, dann darf die Fahrbahn mitbenutzt werden.


    Was aber exrem aufwändig und kaum bezahlbar wäre...

    Also hierzulande ist das kein Problem. Wenn Straßen saniert werden, dann werden auch die Gehwege erneuert. In diesem Zuge entstehen dann auch Radfahrstreifen an Stellen, wo vorher nur eine zweispurige Fahrbahn war.

    Besser ist es, bei vierstreifigen Straßen die rechte Fahrspur ausschließlich dem Radverkehr zu widmen.

    Wenn 4 Fahrstreifen existieren, kann man das schon so machen. Aber was machst du mit 2-spurigen Fahrbahnen, die vorher einen Hochbord-Radweg hatten?

    Kostet nur ein paar Schilder und etwas Farbe. Ja ja..., ich weiß..., das wäre "politisch nicht durchsetzbar"... :S

    Wenn dann in der Mitte auch noch eine separierte Straßenbahn (z.B. Rasengleis) ist und dann keine Überholmöglichkeit besteht, wird's für KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit < 50 km/h (Mofa, S-Pedelec, 45er-Auto) ziemlich stressig.

    DanielDD schrieb:
    ...und durch Schutz-/Radfahrstreifen ersetzt werden.


    Aber bitte nicht gegen das, was im Allgemeinen als solche bezeichnet wird!

    Deshalb sollte das ja zulasten der existierenden Hochbord-Radwege gehen, statt nur die Fahrbahn zu verengen.

    bei der Zielstellung, Fahrradschnellwege durch die Stadt zu schlagen, stört natürlich anderweitige Fahrradinfrastruktur oder der erlaubte, gar geförderte Mischverkehr

    Geteilte Infrastruktur bedeutet: Die Nachteile von beiden erben. Autofahrer können nicht ihre 200 km/h fahren und Radfahrer müssen ständig an Ampeln warten, von denen im Grundsatz eigentlich nur Autofahrer profitieren. Radfahrer kämen prima mit einer Vorfahrts- und Nebenstraßen-Regelung aus. Deshalb gibt es Autobahnen und deshalb sollte es auch Fahrradschnellwege geben. Die Basis für das Erreichen von Zielen sollte natürlich weiterhin die Straße sein, welche für alle Verkehrsteilnehmer geeignet ist.

    Ich bin auch für massive Investitionen in die Radwege. Und zwar in der Form, dass endlich die ganzen Hochbord-Radwege plattgemacht und durch Schutz-/Radfahrstreifen ersetzt werden. Dies am besten kombiniert mit zusätzlichen Linksabbiegestreifen für Radfahrer (sofern auf der Zielstraße ebenfalls ein Radfahrstreifen existiert).

    Auch Radschnellwege wären eine gute Sache, in die man investieren sollte.

    So ganz stimmt das ja auch nicht. Bei mir haben zum Beispiel Bremsbeläge und die Fahrradkette eine Art „Füllstand“, weil ich die irgendwann verschleißbedingt wechseln muss

    Das kommt vielleicht auch darauf an, wie häufig man die Hupe einsetzen muss. Braucht man sie so oft, wie von @APF beschrieben (mindestens die ganze Füllung pro Tag), wäre eine Selbstaufladung sehr sinnvoll. Ist der Behälter nur 1x monatlich neu zu befüllen, dann würde ich da auch nix groß basteln wollen.

    Und das mit den Bremsen finde ich auch alles andere als optimal. Statt die Energie sinnlos in Wärme umzuwandeln und dabei den Belag abzunutzen, sollte man lieber ein Bremslicht o.Ä. damit betreiben. (aber das ist ein anderes Thema ;) )