Beiträge von DanielDD

    Andererseits nervt mich an den Radfahrstreifen, dass damit automatisch eine Benutzungspflicht einhergeht.

    Deshalb bin ich der Meinung, dass Schutzstreifen eigentlich das Optimum darstellen. Als Radfahrer hat man da alle Vorteile der Fahrbahn, kann aber an jedem Stau problemlos vorbeiradeln.

    Andererseits, wenn Radfahrstreifen so breit sind, dass ein Überholen anderer Radfahrer problemlos möglich ist, sehe ich da auch keine Nachteile.

    Ähnliches Schauspiel dann hier.
    Was für ein Schilderwust!
    reicht VZ.239 da nicht aus?!


    Wer sagt denn, dass sich das "Ende" auf die Zusatzzeichen bezieht? Ich würde eher davon ausgehen, dass der Gehweg da endet und Fußgänger die Fahrbahn benutzen dürfen. Nur VZ 239 + Ende könnte hingegen die Radfahrer verunsichern, die bis dahin den freigegebenen Gehweg benutzt haben ("oops, Gehweg Ende, ich dachte hier wäre noch Fahrrad frei") und ist deshalb möglicherweise nicht zulässig.

    Zum Thema E-Bike ohne Akku. Könnte es nicht eine Geschäftsidee sein, superleichte E-Bikes zu bauen, die auf dem Prüfstand 45 kmh erreichen


    Das wäre noch nicht einmal notwendig. S-Pedelecs müssen die 45 nicht aus eigener Kraft schaffen. Sie müssen nur bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen.

    add-e.at/

    kostet aber einen guten Tausender. Vielleicht wirds billiger wenn man es gleich ohne Akku nimmt


    Kostet noch wesentlich mehr, wenn du das Ganze legal in Deutschland betreiben willst. Du müsstest nämlich zunächst eine Einzelabnahme machen.

    Wenn es nach dir ginge, sollten dann auch normale Motorräder langsam auf Radwegen fahren dürfen?

    Sicherheitsprobleme sehe ich dabei keine besonderen.

    Das einzige valide Argument hier ist, dass Radfahrer dann noch stärker dem Lärm und Gestank der Motorräder ausgesetzt wären. Bei Elektromotorrädern wie z.B. der Zero S wäre auch dieses Problem nicht vorhanden. Deshalb am besten den Radweg so definieren: Darf von allen Fahrzeugen mit max. 40 km/h benutzt werden, wenn dessen Lärmpegel x dB nicht überschreitet. Radfahrer unterhalb von 20 km/h sollten ihn nutzen. Wobei sich außerorts auch wieder darüber streiten lässt, ob die 40 km/h-Begrenzung bei kilometerweiter Sicht und vollkommen leerem Radweg sinnvoll ist.

    Auf der Insel Poel kennt man scheinbar das Zeichen [Zeichen 260] nicht, da setzt man dann das folgende ein:


    Diese Kombination habe ich auch schon an mehren Stellen gesehen. Meine Vermutung ist, dass damit auch Pferdefuhrwerke und sonstige nicht-motorisierte Fahrzeuge ausgeschlossen werden sollen (wie z.B. der Fahrradi… oder ist der rechtlich auch ein Fahrrad?) . Immerhin sind diese deutlich breiter als ein Fahrrad.

    An Radwanderwegen sieht man so etwas öfter mal.

    Straßenbegleitend halte ich es aber für problematisch, da sich [Zeichen 260] eigentlich immer auf die ganze Straße bezieht. Somit wäre nicht nur der Radweg für KFZ gesperrt, sondern auch die Fahrbahn.

    Sollte der Radweg wiederum nicht straßenbegleitend sein, dann ordnet [Zeichen 240] auch keine Benutzungspflicht an.

    Das ist nicht bauartbedingt. Um im Bild zu bleiben: Das ist knöpfchenbedingt, dieses Kriterium für die "Leichtmofa-Ausnahmeverordnung" also verfehlt.


    Ich finde jetzt leider den genauen Wortlaut in 95/1/EG nicht. Möglicherweise ist dafür ausschlaggebend "Die Haltung des Fahrers darf sich während der gesamten Prüfdauer nicht verändern". Ansonsten verweise ich noch hierdrauf.

    Ein aus der Friedenstraße einbiegender 32jähriger Peugeot-Fahrer hatte die „Geisterradlerin“ übersehen


    Aufgrund der Tatsache, dass sie in die falsche Richtung gefahren ist, könnte die Schuld dennoch bei ihr liegen. Was sagt die letzte Gerichtsentscheidung zum Thema Geisterradeln? Ich habe den Eindruck, dass diese je nach Lust und Laune des Richters unterschiedlich ausfallen.

    Lieber ein Kleinkraftrad das mich mit 15 km/h Differenz überholt


    Pest und Cholera... Wenn ich mir vorstelle, auf dem Elberadweg immer mal wieder von so einem Ding überholt zu werden, kommt mir das große Grauen. Zuerst der Lärm von hinten, dann von der Seite, dann blasen mir die heißen Abgase mitten ins Gesicht. Nein Danke. Lieber 1.000 überholende S-Pedelecs/E-Mopeds mit 45 km/h als ein 1 Moped (egal welches Tempo).

    Das heißt jetzt nicht das das so rechtlich auch abgesichert ist

    Eben. Solange S-Pedelecs rechtlich als Leichtmofa angesehen werden, ist mir egal, was das der BMVI darüber denkt.


    das die schnelleren Pedelecs keine Leichtkrafträder sein sollen


    Ach schade, ich würde soo gern mit meinem S-Pedelec die Autobahn benutzen dürfen ;)

    Sollten Kleinkrafträder dann konsequenterweise nicht auch auf die "Radwege"?


    Gegen elektrische Kleinkrafträder hätte ich nichts einzuwenden. Die lärmenden Stinker möchte ich da aber nicht haben.

    Nach Art. 1 (2) a) der EG-Richtlinie 2002/24/EG sind das ganz normale Kleinkrafträder (bis 45 km/h, bis 4 kW


    S-Pedelecs erfüllen üblicherweise alle Kriterien, um unter die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung zu fallen:

    • Leergewichts max. 30 kg
    • Felgendurchmesser zwischen 26 und 28 Zoll
    • Reifenbreite: nicht mehr als 1,75 Zoll
    • Mindestlänge der Tretkurbel: mehr als 169 mm.
    • max. Leistung 500 W
    • Geräuschpegel: max. 65 db (A) - dürfte mit Elektromotor schwer fallen, da drüber zu kommen
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (der Trick hierbei ist, dass S-Pedelecs rein motorbasiert - also mit Knöpfchen drücken - nur 20 km/h fahren können.)

    Ich bin der Meinung: Wenn man bei S-Pedelecs die Höchstgeschwindigkeit hernimmt, die Fahrer und Motor zusammen schaffen, dann müsste man dies fairerweise auch bei Pedelecs tun. Das heißt diese konsequent als Mofa (25 km/h, also auch kein Leichtmofa mehr) einstufen. Mit Versicherungskennzeichen, Führerschein- und sogar Helmpflicht. Diese müssten dann innerorts auch die Fahrbahn nutzen und sich links (KFZ) und rechts (Radfahrer) überholen lassen.

    - Es ist preiswerter als ein Motorroller

    Seit wann das? Gerade mal recherchiert: Motorroller gehen ab 800 € los. Elektrisch ab 1700 €. S-Pedelecs gibt's erst so ab 3000 €. Mein Bulls E45 kostete 3800 €. Auf der offiziellen Seite sind inzwischen sogar 4200 € angegeben.

    S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad

    Eben nicht. Ein S-Pedelec stinkt nicht. Ein S-Pedelec macht keinen Lärm. Ein S-Pedelec ist nicht breiter als ein Fahrrad. Sebst das Gewicht ist nicht viel höher als bei einem Fahrrad (max. 30 kg). Zudem fährt ein S-Pedelec nicht zwangsläufig immer die Höchstgeschwindigkeit, da es je nach Motorisierung (nicht alle Modelle haben 500 W) durchaus etwas anstrengend sein kann, die 45 km/h zu erreichen. Zumal bei 45 km/h auch ruck-zuck der Akku leer ist, man also ggf. von vornherein lieber sparsam fahren will. Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass S-Pedelecs an Fahrradausflügen teilnehmen (einfach weil das Gerät da ist und nicht extra ein Pedelec angeschafft werden soll) und dabei sowieso nicht schneller gefahren wird, da die Anderen sonst nicht mitkommen würden.

    Daher bin ich der Meinung, dass S-Pedelecs immer auf den Radweg dürfen sollten, wenn diese mit weniger als 30 km/h unterwegs sind. Allerdings müsste man diese Grenze dann Konsequenterweise auch für Fahrräder einführen und ab diesem Punkt dann ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufheben und durch einen Fahrbahnzwang ersetzen.

    Übrigens erledigt sich mit der Freigabe meine Frage, die mir bis heute noch niemand beantworten konnte: Darf ein 45 Km/h-E-Bike auf einem Radweg fahren, wenn der Motor abgeschaltet ist?

    Nein, die Frage erübrigt sich damit nicht, denn innerorts sind Radwege auch weiterhin nicht per Default freigegeben. Dies gilt auch für Radfahrstreifen und prinzipiell sogar für Schutzstreifen (letztere dürfen ja nur im Ausnahmefall mit KFZ befahren werden).

    Früher gab es mal eine Regelung in der StVO, die besagte, dass Mofa-Fahrer Radwege benutzen dürfen/müssen, wenn diese mit Muskelkraft statt Motor unterwegs sind. Diese Regelung wurde allerdings aufgrund mangelnder Praxisrelevanz gestrichen X/ .

    Äh what?! Ich war eigentlich bisher der Meinung, dass außerörtliche Radwege bereits jetzt grundsätzlich für Mofas freigegeben sind (schon an mehreren Stellen so gelesen) und dass darüber hinaus "Mofa frei" angeordnet werden kann, um dies auch innerorts zu tun. In beiden Fällen ist natürlich besondere Rücksicht auf Radfahrer zu nehmen, also ähnliches Verhalten wie Radfahrer auf Gehwegen mit "Fahrrad frei" gegenüber Fußgängern.

    S-Pedelecs sind nach wie vor als Leichtmofa zugelassen (z.B. auch keine Helmpflicht, auch wenn diverse Medien - nicht alle - da gern etwas anderes behaupten).

    Da sollen nun tatsächlich Überholmanöver mit >= 30km/h Geschwindigkeitsunterschied mit 50cm Abstand stattfinden?


    Tun sie das nicht nicht auch jetzt schon? Soweit ich weiß gibt es noch kein Radwegverbot für Rennradfahrer, sondern vielmehr sogar eine Benutzungspflicht. Konsequenterweise müsste man diese dann auch von den Radwegen verbannen.

    lehnen aber die angebotene Lösung einer Tempo-30-Zone mit Mischverkehr strikt ab

    Das Problem dabei ist, dass nur wenige Radfahrer (von den hier Anwesenden wahrscheinlich nahezu 100 %, aber in freier Wildbahn wohl deutlich weniger) bei Tempo 30 im Verkehr mitschwimmen können. Diese werden sich auch weiterhin bedrängt fühlen. Hier in Dresden haben wir auch Tempo 30 auf der Loschwitzer Brücke (Blaues Wunder). Nebenan gibt es angebaute Gehwege OHNE Radverkehrsfreigabe von denen einer auch noch in schrecklichem Zustand ist (besteht aus Holzplanken quer, sehr holprig). Dreimal darfst du raten, wo 90 % der Radfahrer unterwegs sind.


    Wirklich tauglich für den Normal-Radler wäre wohl eher Tempo 20. Btw. könnte man da (aus rechtlicher Sicht) eigentlich ein "Fahrrad frei" drunterhängen, um Radfahrern ein schnelleres Fahren zu ermöglichen? Untereinander gibt es ja keine Probleme beim Überholen und somit muss sich keiner bedrängt fühlen.