Beiträge von Panke

    Dann müsste dort irgendwo eine Ausnahme beschrieben stehen, diese gibt es zum Glück nicht. Schutzstreifen dürften beim Einrichtungsverkehr deshalb nicht angelegt werden, da hier u.a. keine legalen Überholmanöver möglich sind.


    Bei einem Überholmanöver begegnen sich die Beteiligten nicht. Die Regelung bezieht sich aber auf Begegnungsverkehr.

    Der große Unterschied ist aber, daß die Duldung von Verkehrswidrigkeiten bei der Polizei gang und gäbe ist. Insb. das jahrelange Tolerieren von Falschparkern auf Grund von Parkdruck ist doch von oben abgesegnet. Hat er geschrieben, daß er als Polizist gegen die StVO handelt um anderen VT Rechte zu nehmen oder plädiert er nur für eine bestimmte Regelung? Letzteres wäre doch in Ordnung. So als würde ein Zugbegleiter sagen: Fahrradwagen sollten wir abschaffen. Als würde da der Bahnvorstand böse.

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    Sich danebenbenommen, würde ich vermuten. Ich bin zwar nicht "Be Li" aus dem Wochenblatt, aber dieser Mensch trifft es meiner Ansicht nach: Ein Polizist, der sich rühmt, illegale Parkplätze retten zu wollen und derart parteiisch gegen alle anderen Verkehrsteilnehmer vom Leder zieht - das geht nicht. Ich bin mal gespannt, was gesagt wird, wenn die führenden Hamburger Medien die Polizeiführung um eine Stellungnahme bitten ...

    Ich finde er kann privat durchaus eine kontroverse und mir unverständliche Meinung vertreten, die der offiziellen Position der Polizeiführung widerspricht. Er sollte dadurch keine Nachteile erfahren. Auf Nachfrage kann die Polizeiführung ja ihre Sicht der Dinge kund tun.

    Er darf nur nicht im Namen der Polizei sprechen, hat er aber auch nicht.

    Ich finde es ja witzig / einen interessanten Zufall, daß hier im Forum (und woanders sicherlich auch) u.a. Forumteilnehmer (?) den Nachmittagsstau oder den Verkehr rund um Fußballspiele als Critical Car Mass bezeichnen, ein Blog geöffnet wird unter diesem Namen mit genau der gegenteiligen Stoßrichtung! Wie unterschiedlich doch wir Menschen die Welt wahrnehmen.

    Fällt das nicht in die Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers? Wäre das dann nur ein Fall für das Zivilrecht, nachdem der Schaden bereits entstanden ist?

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    Ohne RWBP wird es aber gaaaaanz schwierig, erfolgreich gegen das Vz 315 vorzugehen, weil man ja nicht mehr gezwungen ist, den gefährlichen Radweg zu nutzen. Ist man aber selbst nicht belastet, fehlt schon die Klagebefugnis.

    In Personalunion beides wegzubekommen führt natürlich in genau dieses argumentative Dilemma. Ich könnte aber problemlos hingehen und sagen, ich führe da zur Stoßzeit immer auf dem Radweg, der unsicher gestaltet ist und Abhilfe fordern.

    Im Verfahren von Kampfradler kam von der Polizei das Argument, eine Aufhebung der Benutzungspflicht würde die Sicherheit nicht verbessern, weil ja 95% der Radfahrer weiterhin auf dem Radweg fahren würden. Die Richter haben sich darauf durchaus eingelassen. Folgerichtig müßte das ja hier auch gelten.

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    h würde mich im Zweifelsfall gegen die Kombination (also hier Stellfläche durch 315 direkt neben Radwegbenutzungspflicht durch 237) wehren, und es der StVB/dem Richter überlassen, welches von beidem er evtl. aufrechterhalten möchte.

    Ginge es um Sicherheit müsste das 315 auch ohne Benutzungspflicht weg. Jetzt da die Pflicht weg ist, hat man schwarz auf weiß, daß die Gefährdung nicht hoch genug um Parkplätze zu sperren keine Benutzungspflicht rechtfertigt. Ginge man jetzt gegen 315 vor, was bliebe der StVB noch?

    Nur weil ich pro Einkauf weniger mitnehme, heißt das nicht, daß ich über die Woche weniger esse. Ich fahre halt häufiger und spontaner. Das würde ich aber eh wollen, bin nicht so der Typ der eine Woche das Menü vorraus plant.

    Genau genommen schöpfe ich sogar nur 50% des Ladevolumens aus, da ich statt zweier Taschen immer nur eine am Rad habe. Meine Einkäufe sind also schon nicht durch das Transportmittel begrenzt.


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    Allerdings, das ist der wahre Teil der Ironie - könnten so manche Discounter auf der grünen Wiese tatsächlich einpacken wenn mehr Menschen Rad fahren.

    Und diejenigen Läden, die mangelnde Qualität mit Nähe wett machen. Viele Pennys zum Beispiel (insb. der in meiner Nähe) haben eine schlechtere Auswahl, zu gleichen oder schlechteren Preisen in völlig überfüllten Geschäftsräumen. Aber sie mieten halt gezielt kleine Räume an, wenn die näher an den Kunden sind. Da geh ich z.B. nur hin, wenn ich zu faul bin das Rad aus dem Keller zu holen.

    Den Längsverkehr rechtwinklig zum Abbieger zu führen, muß ja Mißverständnisse provozieren. Längsverkehr? Der quert doch meine Fahrbahn! Daß man dann aber noch die Vorrangbeziehungen nochmals verkompliziert, in dem man die Regelung für Fuß- und Radverkehr unterschiedlich gestaltet, verstehe ich ja nicht. Vielleicht wollte man zwecks MIV-Förderung nur die Autofahrerhaftung an der Stelle einschränken.

    Überall wo Ladenbesitzer Parkplätze gegen Radverkehrsanlagen vorschützen, sollten wir verlangen, daß sämtliche örtlichen Parkplätze auf 2h begrenzt werden, damit sie tatsächlich von Kunden und nicht von Anwohnern genutzt werden. Oder das als Ausgleich anbieten. Man merkt dann schnell, daß es nicht um Kunden geht.

    In Bremen gibt es den Kreisverkehr "Am Stern", wo Radfahrer rechts vom Autoverkehr geführt werden. Angenommen wird das von Radfahrern sehr gut, allerdings ist's um die Sicherheit wohl auch bescheiden.