Ich glaube diese Strategie aus New York könnte Hamburg auch ganz gut tuen.
ZitatIllegal parking violations went down by 92 percent, from 14,699 to 1,241.
Ich glaube diese Strategie aus New York könnte Hamburg auch ganz gut tuen.
ZitatIllegal parking violations went down by 92 percent, from 14,699 to 1,241.
ZitatRichtig. Aber als Mitarbeiter in einem Kleinstbetrieb sich gewerkschaftlich zu organisieren ist eher unüblich. Zum einen wird seitens der Arbeitgeber alles dafür getan, Mitarbeiterorganisationen zu verhindern. Zum anderen: Wer in so einem Betrieb sich wegen Missstände gewerkschaftlich vertreten lässt kann gleich den Arbeitgeber wechseln.
Scheint mir ein Problem zu sein, daß sich nur dadurch abstellen läßt, daß man sich möglichst flächendeckent in Gewerkschaften organisiert. Der „Wettbewerb” ist daran jedenfalls nicht schuld. Hier sind Verkehrsbetriebe auch nicht sonderlich innovativ, ich glaube im Gastrobereich sieht die Lage noch schlimmer aus. Da würde man aber auch keine Monopolisierung (nur noch McBundesDonalds?) befürworten, weil sonst die Löhne zu stark gedrückt würden.
ZitatOffenbar aber sind die Busfahrer ausgegliedert bei verschiedenen Kleinstunternehmen, die im Auftrag von Meinbus, Deinbus, Unserbus, Euerbus usw. fahren.
Gleiches gilt auch für Lkw-Fahrer. Lkw-Lenker gehen ja wohl nicht illegale Beschäftigungsbedingungen ein, weil sie keine Lust auf Gewerkschaft oder Betriebsrat haben oder etwa ungebildet sind und noch nie etwas von Gewerkschaft oder Betriebsrat gehört haben.
Sind Gewerkschaften nicht grundsätzlich überbetrieblich? Natürlich fällt es einem nicht in den Schoß, machen müssen sie es aber trotzdem. Im Übrigen habe ich nie behauptet, daß sie es aus oben genannten Gründen nicht machen.
ZitatMan muss sich einfach mal frei machen von der Theorie, dass Verkehr (das ist auch öffentliche Daseinsfürsorge) generell Gewinn machen muss.
Es sollte sich aber auch nicht die Ausgaben- und Kostenmoral der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitmachen.
ZitatZudem ruiniert der sog. Wettbewerb die Arbeitsbedingungen des Personals. Bei den Busbetreibern soll ja mittlerweile arg an den zulässigen Lenkzeiten manipuliert werden, damit wir alle schön billig von Hamburg nach München kommen. Hauptsache billig, denn Geiz ist bekanntlich geil.
Teilweise ist es aber auch Aufgabe der Beschäftigten hier über Gewerkschaften Druck auf Arbeitgeber und Politik auszuüben, damit das ausbleibt. Die GdL macht es vor.
Durch Aufhebung des Berufsverbots für die Fernbusse, wurde eine Alternative für die Bahn geschaffen. Wenn ich von Hamburg nach München will, kann ich mich nun zwischen Bahn und Bus entscheiden. Natürlich hat das positive Auswirkungen.
Würde das Monopol der Bahn für den Schienenfernverkehr gebrochen, müssten die positiven Auswirkungen aber die negativen Auswirkungen überwiegen, die dadurch entstehen, daß wir für viele Infrastrukturformen schlicht keine Alternative schaffen können. Für ein zweites Schienennetz ist kein Geld da, die Berechnung des bundesweiten Fahrplans der Bahn ist schon heute – wo nur die Interessen eines Anbieters direkt betroffen sind – eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Wer hier nicht aufpasst, schafft bei einer Liberalisierung mehr Probleme als er löst. Ich glaube, ohne Trennung von Netz und Betrieb, wird man hier nie eine gute Lösung hinbekommen*,
dafür sehe ich aber keinen politischen Willen.
Die Bahnprivatisierung in England gilt wohl nicht als durchschlagender Erfolg. Eigentlich wurden bisher nur Post und Telekommunikation besser durch Privatisierung und Monopolbrechung; das allerdings von einer Position aus, wo wenig Spielraum nach unten war.
Gerade aber bei der Post sieht man auch, daß die Konkurrenzanbieter sich die Sahnestückchen raussuchen, während man von der Post verlangt, daß sie Briefe von überall nach überall hin zustellt. Das ist ja auch (noch) kein fairer Markt geworden.
* Das wäre für das Internet auch eine gute Idee.
Kurzfassung: Wenn ich mit der Bahn von Hamburg nach Bremen fahre, kann ich mich nicht zwischen deutscher Bahn und Metronom entscheiden, denn sie stehen nicht in direkter Konkurrenz. Da bring der „Markt” weniger als wenn ein Fernbus fährt, der eine echte Alternative darstellt.
Und die Monopole für den Personentransport müssen fallen.
Welche genau und warum?
ZitatJahrelang war diese Straße doch eine beidseitige Sackgasse, weil die Vertretung eines Folterstaates geschützt werden sollte. Radfahrer haben es viel mehr verdient, geschützt zu werden.Wie wäre es mit »Anlieger frei«? Oder einer baulichen Anlage, die nicht breit genug ist für Smart und Actros?
Durchfahren ist jetzt wieder möglich? Das ist komplett an mir vorbeigegangen.
Ging das in eine höhere Instanz?
ZitatEinem Autofahrer zu erklären, dass Autofahren Mist ist, ist so, als wollte man einem Abrahamiten erklären, dass es keinen Gott gibt.
Ich finde der Vergleich hinkt. Einerseits unterstütze ich die Aussage in ihrer Totalität nicht, denn Autofahren hat seine Berechtigung. Zwar Überwiegen bei zunehmender Siedlungsdichte die Nachteile immer mehr, auf dem platten Land steigert ein Auto die Lebensqualität aber ungemein und die Vorteile des MIV überwiegen die Nachteile deutlich. Andererseits tendiere ich in der Gottfrage auch zum Agonstiker.
Ich möchte hinzufügen, daß ich – was Verkehrsrecht angeht – höchstens interessierter Laie bin. Wenn ich sowas im Forum ablasse, sollte jeder zweimal überlegen, ob er ggü. der Polizei oder einer Behörde meine Argumentation so übernimmt. Im Übrigen glaube ich aber tatsächlich, daß man ein VZ 237 genau an die Stelle stellen müsste, wollte man den Rechtsabbieger samt Stottmüllerstraße dem Radverkehr widmen. Ich würde das also geflissentlich ignorieren und im Falle des Falles argumentieren, daß unklare Beschilderung zu Lasten der Behörde geht.
Ich bin aber auch überzeugt davon, daß die anordnende Behörde das nicht so nicht hat.
ZitatIch bin auf dem Gebiet absoluter Laie, von daher korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege. In der RILSA lese ich etwas von 4m/s bei Radfahrern und 1-1,5m/s für Fußgänger. Hier existieren also doch deutliche Unterschiede, während sich gleichzeitig für den Autoverkehr doch nichts ändern müsste, oder?
Wenn rechts geführter Radverkehr den Rechtsabbiegern von der Fahrbahn im Weg ist, dann schon.
Das Schild widmet ganz eindeutig den Rechtsabbiegerstreifen dem Radverkehr. Alternativ könnte es für die Schottmüllerstraße gelten, müsste dann aber eigentlich rechts des dorthin abbiegenden Radwegs stehen. Gerade aus führt ja gar kein Radweg. Die Fußgängerampel jedenfalls scheint mir zu weit abgesetzt, falls dort tatsächlich eine Radfuhrt markiert ist.
Wenn man unbedingt den Kraftverkehr auf einer Fahrradstraße baulich ausbremsen will, ginge das natürlich auch ohne den Radverkehr zu behindern. Allerdings springen dann keine Parkplätze dabei heraus.
Ich stelle mir das so vor, daß die Fahrbahn auf eine mittig angelegte Fahrspur durch z.B. Poller verengt wird und Radfahrer aber im Grunde gerade aus weiterfahren können.
Oder Straßenhügel, die a) Radfahrer eh weniger stören, geht zumindestens mir so und b) für Radfahrer an einer Stelle abgesenkt sind.
ZitatDu meinst so wie hier?
Ja, genau. Hatte mal etwas ähnliches verlinkt, finde ich aber nicht mehr.
ZitatDie StVO ist jetzt schon voll von Vorschriften die keine Sau kennt und wenn dann ignoriert. Was soll sich denn bitteschön mit *noch* mehr Vorschriften daran ändern? Was an "Fahrradstraße" hätte sich denn *nicht* mit wahlweise Z237 + "Anlieger frei" oder als Tempo-30 Zone ausschildern lassen?
An vielen Hamburger Straßen werden an der Fahrbahn rechts stehende Z237 geflissentlich ignoriert. Gut sie sollen auch den rechts vom Schild verlaufenden Trampelpfad als Radweg ausschildern, aber wie soll man das eine vom anderen unterscheiden? Nachdem 60 Jahre lang die blauen Schilder einfach irgendwo hingestellt wurden, weiß doch keiner mehr für welche Verkehrsfläche die gelten sollen, wenn plötzlich Fahrbahnen damit ausgeschildert werden.
Wie peinlich ist das denn jetzt? Sich selber als Quell der Weisheit verlinken.
Warum sollte er seine Argumente hier wiederholen, wo er sie doch schon auf senem Blog aufbereitet hat? im Übrigen sollte einem Argument der Urheber egal sein, zu mal der Vorwurf eines Authoritätsarguments bei einem schnöden Blog nicht funktioniert – im Internet kann jeder bloggen.
Es gab da mal ein Urteil, wo ein Autofahrer eine Stadt verklagt hat, weil er mit seinem Auto in ein Schlagloch fuhr und das Fahrwerk dabei Schaden nahm. Ich glaube, der hat sogar gewonnen, obwohl das Schlagloch relativ frisch war.
Ob man aber klagen kann, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, weiß ich nicht.
Naja, aber auf dem alten Radweg musste ich nie absteigen und den Gegenverkehr abwarten. Ich sehe das als erheblichen Nachteil an
Mir geht es nicht darum, die Fahrradstraße schön zu reden, sondern die postulierte absolute Vorrangregelung in Zweifel zu ziehen. Ich halte die Schikanen, insb. die Parkplätze auch für fehlplatziert.
Carsten: Gilt zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern rechts vor links auf der Fahrradstraße (angenommen der Radverkehr möchte die Fahrradstraße nicht verlassen)?
Zitatkeine Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs-> Radverkehr hat immer Vorrang. Im Beispiel der Schlange von 10 PKW, die eine Engstelle passieren, müssen alle PKW, die noch nicht in der Engstelle sind, warten, bis die Radler durchgefahren sind. Die PKW, die bereits in der Engstelle sind, müssen allerdings nicht zurücksetzen, sondern setzen ihre Durchfahrt fort.
Mit der gleichen Argumentation könnte man darlegen, daß der Radverkehr immer Vorfahrt hat. Hat er aber nicht. Nur weil man Vorrang gewähren muss, wird man nicht behindert.
Vor einer dieser Stehzeugebucten stehen gerade wartend zwei Kfz, die warten, dass eine Schlange von ZEHN (!) entgegenkommenden Kfz pasiert. Du als Radler hast "Vorrang" und fährst einfach vor die Motorhaube des erstbesten entgegenkommenden Kfz und zwingst alle weiteren der Schlange brav zurückzusetzen??
Selbst wenn es magischen Vorrang für Radfahrer gäbe, muß man selbst mit Vorrang Fahrzeuge passieren lassen, die bereits in der Engstelle sind.