Beiträge von Panke

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    Und wie war so etwas überhaupt erlaubt?

    Der Fachanwalt hat betrogen, der Sanitäter spielt nach den Regeln, verhällt sich aber trotzdem unlauter. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was sich Hauke Wagner davon erhofft, sich mit Betrügen war aber nicht verboten, und überhaupt das Wahlrecht mimimi hinzustellen, außer den Eindruck eines zu groß geratenen Zwölfjährigen zu erwecken.

    Im Übrigen scheint es gerade so zu sein: Das Wahlrecht wurde von „Mehr Demokratie“ gegen den Willen von CDU/SPD per Volksentscheid durchgesetzt. Selbst nach einem Volksentscheid nutzte die CDU ihre absolute Mehrheit um das Wahlrecht erneut zu ändern und die zentralen Punkte zu revidieren. Es brauchte ein zweites Volksbegehren, um das zu stoppen. Soviel zum Thema Demokratieverständnis bei der CDU.

    Gestört wird sich vor allem daran, daß die Listenplätze nicht mehr allein von der Partei bestimmt werden, sondern Wähler können Personen auf hinteren Listenplätzen direkt wählen. Sie rutschen dann auf der Liste nach vorne. Das stärkt natürlich den jeweiligen Abgeordneten und schwächt den Einfluß der Partei. Sich dem Wähler direkter zu verantworten anstatt nur innerhalb der Partei zu mauscheln, löst bei manchem Unbehagen aus. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die ganzen Anwürfe in den Medien zu verstehen, das neue Wahlrecht sei zu kompliziert, daher komme der Rückgang in der Wahlbeteiligung. Das halte ich für Humbug.

    Einerseits lässt es tief blicken, wenn unsere führenden Politiker uns für zu doof halten, fünf Kreuze in fünf Kreise zu setzen. Andererseits haben alle die das behaupten bisher eine ziehende Begründung vermissen lassen, denn es werden nicht mehr ungültige Stimmen abgegeben als normal. Auch ist mir keine Befragung unter Nichtwählern bekannt, die das stützen würde.

    Die Wahlbeteiligung mit dem Wahlrecht in Verbindung zu bringen halte ich daher für ungefähr so schlau, wie die Öffnungszeiten der Wahllokale zu Verlängern, um die Wahlbeteiligung zu steigern.

    Dobrindt lehnt wohl beide Absenkungen ab:
    Sowohl die der Promillegrenze als auch die der vmax auf Bundesstraßen.

    Momentan sind ja auf Landstraßen 100 km/h unter günstigsten Umständen zulässig. Hat die Polizei eigentlich eine Handhabe beim Auftreten von ungünstigen Umständen gegen Fahrer vorzugehen, die 100 km/h fahren? Oder wird sich sowas immer erst im Gerichtssaal strafverschärfend bzw. Schuldanteil erhöhend auswirken, wenn etwas passiert ist?

    Mein Vorschlag: 19 Uhr Treffen am Harvesterhuder Weg, Ecke Alte Rabenstraße. Dann fahren wir die neue Fahrradstraße ab. Für Leute die Nachzügeln: Wir holen Nachzügler ggn. 19:30 - 19:45 an der U-Bahn-Haltestelle Klosterstern ab. Dann Einkehr in ein örtliches Lokal. Ein Cafe habe ich schon mal auf google maps entdeckt ;)

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    Kann dieses Urteil juristisch nicht richtig beurteilen, aber kurios wirkt es auf den ersten Blick schon...: http://sueddeutsche.de/muenchen/unfal…afe-fuer-fahrer-1.2311418

    Naja, die Berichterstattung ist kurios. Einmal hat er sich in die Kreuzung hineingetastet, einmal konnte die Radfahrerin nicht mehr bremsen. Einmal hat er eine Lücke erspäht und fuhr los, aber vor und hinter ihm stehen direkt Autos. Welche Lücke hat er denn da für sich ausgemacht, wenn der Vordermann noch nicht mal weiter ist? Was denn nun? Wie sieht die Kreuzung aus? Ampelgeregelt scheint sie ja nicht zu sein. Wenn man den Querverkehr einsehen kann, darf man sich IMO auch nicht an die Kreuzung herantasten; man hat an der Sichtlinie zu warten.

    Also ein Urteil kann man mit dem Artikel nicht fällen - der ist ja voller Widersprüche. Er hat zumindestens das Gebot mißachtet, nicht in eine Kreuzung einzufahren, wenn absehbar ist, daß man sie nicht räumen kann.

    Vielleicht stand er schon am Radweg, die Radfahrerin hat gedacht: "Toll der wartet". Dann hat "er sich in die Kreuzung hineingetastet" und bumm.

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    Ich wäre ja interessiert, mal einige der Leute hier kennenzulernen. Eine Anreise aus Berlin muß von mir aber mindestens über einen Monatswechsel hinaus geplant werden, also beispielsweise im Februar für März etc. Insofern wird das zumindest diesmal nix.


    Dann machen wir im Februar oder März noch einen ;)

    Hoffentlich setzt sich die Einsicht durch, daß verkehrsberuhigende Maßnahmen für den MIV nicht zu Lasten der anderen (hier: hauptsächlichen) Nutzer gehen sollten. Das ist übrigens in anderen Velorouten genauso, wo sie durch Tempo30-Zonen geführt werden und die Stadt ihre Verordnungskompetenz erzwingen ( ;) ) will.