ZitatUnd wie war so etwas überhaupt erlaubt?
Der Fachanwalt hat betrogen, der Sanitäter spielt nach den Regeln, verhällt sich aber trotzdem unlauter. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was sich Hauke Wagner davon erhofft, sich mit Betrügen war aber nicht verboten, und überhaupt das Wahlrecht mimimi hinzustellen, außer den Eindruck eines zu groß geratenen Zwölfjährigen zu erwecken.
Im Übrigen scheint es gerade so zu sein: Das Wahlrecht wurde von „Mehr Demokratie“ gegen den Willen von CDU/SPD per Volksentscheid durchgesetzt. Selbst nach einem Volksentscheid nutzte die CDU ihre absolute Mehrheit um das Wahlrecht erneut zu ändern und die zentralen Punkte zu revidieren. Es brauchte ein zweites Volksbegehren, um das zu stoppen. Soviel zum Thema Demokratieverständnis bei der CDU.
Gestört wird sich vor allem daran, daß die Listenplätze nicht mehr allein von der Partei bestimmt werden, sondern Wähler können Personen auf hinteren Listenplätzen direkt wählen. Sie rutschen dann auf der Liste nach vorne. Das stärkt natürlich den jeweiligen Abgeordneten und schwächt den Einfluß der Partei. Sich dem Wähler direkter zu verantworten anstatt nur innerhalb der Partei zu mauscheln, löst bei manchem Unbehagen aus. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die ganzen Anwürfe in den Medien zu verstehen, das neue Wahlrecht sei zu kompliziert, daher komme der Rückgang in der Wahlbeteiligung. Das halte ich für Humbug.
Einerseits lässt es tief blicken, wenn unsere führenden Politiker uns für zu doof halten, fünf Kreuze in fünf Kreise zu setzen. Andererseits haben alle die das behaupten bisher eine ziehende Begründung vermissen lassen, denn es werden nicht mehr ungültige Stimmen abgegeben als normal. Auch ist mir keine Befragung unter Nichtwählern bekannt, die das stützen würde.
Die Wahlbeteiligung mit dem Wahlrecht in Verbindung zu bringen halte ich daher für ungefähr so schlau, wie die Öffnungszeiten der Wahllokale zu Verlängern, um die Wahlbeteiligung zu steigern.