Leider kennen viele Beamte die aktuelle Gesetzeslage immer noch nicht.
Im Mai 2021 wurde die Aktion sicher.mobil.leben von der Polizei landesweit gestartet. Hierbei wurden wohl zahlreiche Bürger unschuldig verwarnt.
Begleitet wurde die Aktion mit mehreren Presseberichten, in denen sich die rechtlich falschen Aussagen der Beamten widerspiegeln.
"Das Fahrrad muss zu jeder Tageszeit mit Licht ausgestattet sein.", sagte eine Beamtin des Operativen Ergänzungsdienstes der Polizei, der wie die Polizei-Inspektion Süd am Minoritenweg ansässig ist.
Bei den Kontrollen in Erlensee, Rodenbach und Langenselbold war oft die fehlende Beleuchtungsausstattung zu bemängeln. Polizeioberkommissarin Julia Koch und Polizeioberkommissar Jochen Wiegard informierten die Radfahrer darüber, dass auch eine abnehmbare Beleuchtung immer - auch am hellichten Tag - mitgeführt werden müsse.
"Eine funktionierende Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel müssen alle Fahrräder aufweisen, die auf der Straße unterwegs sind."
Erlaubt sind auch batteriebetriebene Stecklichter. Die muss man immer mitführen. Auch bei Tag.
Die Verkehrswacht Regensburg e.V. verbreitet wissentlich noch die alte Gesetzeslage von 2017.
Die falschen Informationen in den Medien korrigiert die Polizei auf Bitten meinerseits nicht.
Meinem Erachten nach führen aber diese dazu, dass sich zu Unrecht verwarnte Bürger schlechter gegen die ausgesprochene Verwarnung wehren können und zugleich in der Öffentlichkeit diffamiert werden.
Seitens der mich kontrollierenden Beamtin wurde gar versucht mir im Nachgang einzureden, dass es zum Kontrollzeitpunkt „Sichtverhältnisse“ (welche sie nicht definieren konnte/wollte) herrschten, die dann doch ein Anbringen und Einschalten erfordert hätten. Dies war absolut absurd, da nachweislich auch die von der Polizei eingesetzte Fahrradstaffel ohne eingeschaltetes Licht unterwegs war - TV Ostbayern am 05. Mai 2021 „Rad-Aktionstag: Kontrolle von Fahrradfahrern in Regensburg“ von Mia Veigel (Min. 1:07) und die Beamtin während der Kontrolle klarstellte, dass sie lediglich ein Anbringen und kein Einschalten des Lichtes fordere.
Auf meiner Internetseite habe ich die Belege für Interessierte ausführlicher zusammengetragen.