https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/…-alleine-80671/
Sie sind so nah dran. Jetzt müssten sie nur noch merken, dass es auch im Fahrbahnmischverkehr egal ist, ob ein Fahrrad oder ein Mofa/Moped zu eng überholt wird.
ZitatNach den Ausführungen des Gerichts könne man der Fahrradfahrerin nur dann ein Mitverschulden anlasten, wenn sich in dem Unfall gerade der Fall realisiere, den die missachtete Verkehrsregel vermeiden wolle. Hier wäre das die Radwegbenutzungspflicht. Diese stelle aber – so das LG – nicht darauf ab, Kollisionen mit Fahrzeugen zu verhindern, die von Grundstücken in den Verkehr einfahren. Sie diene vielmehr dazu, die Risiken des gemischten Verkehrs zu minimieren, insbesondere in Situationen mit dichtem Verkehr und geringen Seitenabständen, um Radfahrer besser zu schützen.
Verstehe ich das richtig, dass wenn die Dame in einem anderen Fall beim zu engen Überholen mit dem Spiegel oder so zu Sturz gebracht worden wäre oder wenn ihr im Stau jemand hinten drauf gefahren wäre, sie eine Teilschuld bekommen hätte