Hinter der Kreuzung gibt es zwar einen Radweg, dieser ist aber nicht benutzungspflichtig.
vorsicht! nicht, dass eure richter auch meinen, das schild würde über die kreuzung hinaus wirken:
ZitatFrau Dr. S. geht aber noch weiter, denn sie behauptet, daß generell die “Radwegebenutzungspflicht gilt, bis sie aufgehoben wird” und zwar auch über eine Kreuzung hinaus. Diese Aufhebung müsse mit dem Zusatzschild “Ende” geschehen.