Bei solchen Änderungen erhalten die "armen gestressten" Autofahrer in der Regel eine Woche Karenzzeit um sich an die neue Regelung zu gewöhnen. Wenn's kracht hat der Autofahrer dann zwar Schuld, dafür kann sich ein Radfahrer aber nichts kaufen. Die übliche Schonung von Autofahrern, nicht nur in Lüneburg. Meiner Ansicht nach rechtswidrig, da immer die aktuelle Beschilderung / Ampelschaltung gilt.
Der Radweg ist im übrigen nicht benutzungspflichtig, auch wenn die Stadt Lüneburg das rechtswidrig wohl gerne anders sieht. Von daher dürfen Radfahrer dort die Fahrbahn benutzen, egal in welche Richtung sie fahren wollen.
Zusätzlich dürfen Radfahrer auch bei einem benutzungspflichtigen Radweg a) beim Linksabbiegen und b) wenn die Straße nach der Kreuzung keinen benutzungspflichtigen Radweg mehr aufweist rechtzeitig auf die Fahrbahn wechseln und dann natürlich auf der Fahrbahn die Kreuzung überfahren.