Beiträge von FattyOwls

    @Michael ein paar Zusatzinfos wären gut:

    Innerorts/Außerorts?
    Wird an den Gehweg angrenzend geparkt?
    Ist der Weg auch in Gegenrichtung zum Radfahren freigegeben?
    Wie ist das bauliche Umfeld (Nur Wohnbebauung oder auch Geschäfte, viele Grundstückseinfahrten, vielbefahrene Zufahrten zu Supermärkten,etc?)
    Wie hoch sind in etwa die Fußgänger/Radfahrermengen, die den Weg bneutzen?

    Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung (in Bezug auf den KFZ-Durchfluss) würde abnehmen, weil die Räumzeiten auf die langsamsten Radfahrer angepasst werden müssten. Da die langsamsten Radfahrer nur unwesentlich schneller sind als Fußgänger, wäre nicht viel gewonnen.

    Die von der allgemeinen Regel abweichende Vorschrift, anstelle der Fahrbahn den Radweg benutzen zu müssen, geht mit erhöhten Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einher. Aus dem von von Ihnen herausgeforderten Verhalten - Radfahrer dürfen nicht wie allgemein üblich die Fahrbahn benutzen - resultiert eine gesteigerte Sorgfaltspflicht aus Ihrer Garantenstellung gegenüber den Benutzern dieser Sonderwege (vgl: Senat, NJW 1997, NJW Jahr 1997 Seite 749 (Ls) = MDR 1996, MDR Jahr 1996
    Seite 1131 = ZfS 1996, ZFS Jahr 1996 Seite 442). Daher sind sie Verpflichtet, den Zustand der Sonderwege regelmäßig zu überwachen und sich fortlaufend im Fachschrifttum über den Stand der Technik zu informieren. Sollten sich im Rahmen dieser Überwachungs- und Prüfpflichten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik ergeben, sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen um die Sonderwege in einen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu ertüchtigen. Ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist nur in gesondert zu begründenen Ausnahmefällen statthaft und nur unter der Voraussetzung, dass trotz Abweichung die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Bestandschutz für ältere Radverkehrsanlagen, die zu irgendeinem Zeitpunkt einmal einem älteren Stand der Technik entsprachen, existiert nicht. Auch solche Sondwerwege sind regelmäßig in einen den allgemeine anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen (vgl. BGH vom 12.04.1973, III ZR 61/71 sowie BGH, Beschluß vom 14.10.1982 - III ZR 174/81). Es ist offenkundig, dass die von mir aufgeführten Sonderwege weit hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik - konkretisiert in den VwV-StVO sowie den ERA2010, zurückbleiben. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die hieraus resultierenden Sicherheitsdefizite sich im Rahmen der Straßenverkehrsicherungspflicht haftungsbegründend auswirken können, sofern sich diese Sicherheitsdefizite unfallkausal auswirken.

    Zu früh geschimpft. Die bisherigen Parkplätze sind verschwunden und es wurde zusätzlich zum bestehenden Radweg ein Schutzstreifen angelegt. Die Situation seiht jetzt so aus: Anderer Radweg auf dem Bord und direkt angrenzend ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Leider ist das nur ein Zehntel der Strecke, nach 400 Metern wird man wieder auf das Hochbord geführt und darf sich 2 Meter Platz mit Fußgängern und Straßenmöblierung teilen... Ich fürchte der Rest wird noch 40 Jahre dauern, wenn es in diesem Tempo weitergeht...

    Vielleicht hat ja jemand von euch mitbekommen, dass die Markierungen auf dem Alleenring erneuert wurden. Auch die Gehwegradwege wurden auf fast allen Abschnitten neu markiert, an manchen Stellen wurden sogar den handtuchbreiten Gehwegen noch ein paar Zentimeter abgeknappst und dem Radweg zugeschlagen der nun Handtuchbreite+X breit ist. Bis jetzt dachte ich, dass hiermeit ein deutliches Zeichen gesetzt werden sollte, dass man den rechtswidrigen Zustand kennt und sogar noch durch die Neumarkierung zementiert. In den letzten Tagen standen dann an der Rothschildallee in Fahrtrichtung Ostbahnhof Baken und Absperrungen am rechten Fahrbahnrand, was ein sicheres Zeichen für eine anstehende Fahrbahnerneuerung ist. Gestern sah ich dann, dass auch der Radweg komplett aufgerissen ist und dachte schon, dass er villeicht doch endlich mal verbreitert wird, da an dieser Stelle mehr als genug Platz wäre, aber Pustekuchen - alles ist weg, bis auf die den Radweg eingrenzenden Bordsteine links und rechts. Der Radweg dort wird also genauso schmal wie bisher bleiben...

    @Spkr :)

    Ok. Nochmal von vorne: Ein Sicherheitstrennstreifen entfaltet seine Sicherheitswirkung dadurch, dass er nicht vom Radfahrer befahren werden soll (auch Lenker etc. dürfen nicht hineinragen). Deshalb muß ein Sicherheitstrennstreifen auch stets als solcher deutlich gemacht werden. Ein Sicherheitsraum hingegen ist lediglich ein bisschen hinzuaddierter Raum zu Rad Gehwegen, der nicht baulich ausgebildet werden muß. Der Sicherheitsrennstreifen darf nicht zum lichten Raum hinzuaddiert werden, der Sicherheitsraum hingegen schon.

    Beispiel Radstreifen: Hier muß ein Sicherheitstrennstreifen markiert werden.
    Beispiel Schutzstreifen: Schutzstreifen neben Längsparkständen sind 1,50m breit. Die rechts gelegenen 25cm dieser 1,50m sind ein Sicherheitsraum und müssen nicht als solcher gekennzeichnet werden.

    Die Graphik in den ERA macht es deutlicher, als ich es hier beschreiben kann. ich betone den Unterschied so stark, weil auch die ERA einen großen Unterschied zwischen beiden macht und sie somit als eigenständige technische Begriffe zu betrachten sind, die es streng auseinanderzuhalten gilt.

    ERA 2010 sagen: Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn soll mindestens 50cm breit sein. Bei festen Einbauten oder starkem Vekehr 75cm. Aus offensichtlichen Gründen würde ich auf 50 cm plädieren ;)

    Ganz wichtig. Diese Sicherheitstrennstreifen sind gemäß ERA 2010 NICHT Teil der Radverkehrsanlage und dürfen daher nicht zum lichten Raum gezählt werden.

    Merksatz: Ein Sicherheitstrennstreifen ist kein Sicherheitsraum. Das muß man auseinanderhalten.

    "The proportion of helmet use was 16.7 % among bicyclists without head injuries and 18.0 % among bicyclists
    with head injury, the differences not being significant."

    Und "Nevertheless, the frequency of other cerebral injuries and skull and facial fractures
    was dramatically lower when helmets were worn"

    Zwei Seiten vorher wurde dargelegt, dass alle Studienergebisse (bis auf die vermehrten Gesichtsverletzungen bei Nicht-Helmträgern) nicht signifikant seien...

    Ziatet aus:Quelle:

    Gibt es für so etwas eigentlich Beispiele (also für die haftbar gemachte Gemeinde, nicht für die Unfälle)?

    Hi rantanplan. Hier (Kostengünstige) Alternative zu Klagen habe ich etwas zu diesem Thema geschrieben. Kurze Zusammenfassung: Schwierig, aber nicht unmöglich. Am problematischten ist, dass Richter schon in Bezug auf Autofahrer den Behörden viel durchgehen lassen. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn man mit dem Fahrraad verunglückt. Das bemängelt etwa auch Kettler in seinem Buch Recht für Radfahrer unter dem Stichwort Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung. Wo man mit dem Auto relativ problemlos Schadensarsatz von den Verantwortlichen zugesprochen bekommt, geht man als Radfahrer in der Regel leer aus.

    Schutzstreifen schützen primär Tempo 50 und Parkplätze. Das Instrument des Schutzstreifens wurde urspünglich für enge Ortsdurchfahrten entwickelt, in denen der Straßenquerschnitt nicht für Radverkehrsanlagen in ausreichender Breite ausreichte. Inzwischen wurde aber erkannt, dass der Schutzstreifen auch für Straßen geignet sind, bei denen diese Problem nicht besteht. In Frankfurt werden nur noch Schutzstreifen angelegt, Radstreifen, die aufgrund ihrer größeren Breite und den Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr tatsächlich mehrheitlich benutzbar waren, sind Vergangenheit.

    Rückschlag im Kampf gegen gefährliche "Schutzstreifen".

    Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6983/13

    Zitat: "Von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO sind indes ausdrücklich unter anderem Schutzstreifen für den Radverkehr ausgeschlossen. Entgegen der von
    König a. a. O., § 45 StVO Rz. 28a, 37 (Seite 903 Mitte), vertretenen Auffassung ist jedoch auch § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nicht anwendbar."

    Ich halte die Argumentation des VG für vertretbar aber falsch ;)


    Dieser direkte Vergleich fehlt mir: Ich werde angehupt und beschimpft unabhängig davon, ob es einen Schutzstreifen gibt oder nicht. Vermutlich fällt es mir deswegen schwer, Deine Aufregung zu verstehen.

    Sorry, wenn ich es manchmal etwas direkter ausdrücke, aber Der Dilletantismus stört mich, mit dem hier gehandelt wird. Schliesslich geht es um nicht weniger, als um Menschenleben. Hier kann man sich schonmal ein Bild davon machen, wie die "Einfädelspur" auf die Fahrbahn ungefähr aussehen wird (Rosenheimer Straße, München, Radfahrerin vom LKW überfahren und verstorben):

    "Tricks" der Verwaltung
    Wenn die Leute auf dem Hochbord ankommen und direkt nach der Brücke wieder auf das Hochbord geleitet werden, soll man sie auch auf der Brücke auf dem Hochbord führen. Oder man gestaltet die Überleitung auf die Fahrbahn regelwerkskonform und sicher. Aber doch nicht einfach einen Streifen mitten vom Gehweg in eine Fahrbahnengstelle führen!

    Wenn Du bisher immer dort die Fahrbahn benutzt: Was glaubst Du passiert an der Stelle, auf der der Schutzstreifen wieder auf den Gehweg geleitet wird, und Du auf der Fahrbahn weiterfahren willst?

    Das verwundert mich nun auch, denn dieser Bordsteinradweg ist bereits seit einiger Zeit nicht mehr benutzungspflichtig.

    Die Straße ist übrigens als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

    Tempo 30 Zone oder nur 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung? In Tempo 30 Zonen sind Schutzstreifen völlig unzulässig. Die einzige legale Lösung besteht darin, den bestehenden anderen Radweg auf dem Hochbord über die Brücke zu führen. Wenn man mit dem Sicherheitsgewinn durch das Fahren auf der Fahrbahn argumentiert: Warum sollen denn die Nutzer des anderen Radwegs nur auf der Brücke die Fahrbahn benutzen?

    Dennoch fällt es mir schwer, Deine Aufregung um die geplanten Radangebotsstreifen nachzuvollziehen.

    Weil ich und andere massiv dadurch gefährdet werden. Dafür habe ich auch den direkten Vergleich: Rohrbachstraße ohne Schutzstreifen - kein Problem. Heute: Schutzstreifen in der Doorzone. Fahre ich auf dem Schutzstreifen ist alles prima. Halte ich den Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen ein, werde ich extrem dicht überholt, angehupt und beschimpft.

    Das Verbot für Radfahrer während der Bauarbeiten zeigt dann deutlich die Gesinnung: 18 Monate lang, soll man für eine Strecke, die man auf dem Fahrrad in 20 Sekunden durchfahren hat, einen 5 Minuten Umweg machen: auf dem Gehweg anhalten, warten bis man die Straße queren kann, dann rüberschieben, über die Brücke schieben und auf der anderen Seite wieder auf dem Gehweg warten, bis man die Straße überqueren kann...

    Du wirst in dieser Situation keine absolut sichere Lösung für den Radverkehr finden, ausser man baut wirklich eine breitere Brücke, was schon durch die Haushaltslage der Stadt illusorisch ist. Entweder lege ich einen Schutzstreifen an und riskiere zu dichtes Überholen oder ich lasse den Schutzstreifen weg - dann fährt die Mehrheit der Radfahrer auf dem Gehweg, weil sie sich auf der "schmalen und gefährlichen" Fahrbahn unsicher fühlen.

    Absolute Sicherheit verlangt ja auch niemand. Schau dir doch mal den Übersichtsplan an und guck genau auf die Stellen, an denen der Bordsteinradweg auf die Fahrbahn geführt wird:

    Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder in unterbrochener Markerung ausgeführt (weil bei durchgezogener Markierung die Fahrbahn zu schmal würde). Daher sind dann Radfahrer an diesen Stellen auf der Grundlage von §10 StVO wartepflichtig. Das will die Frankurter Straßenverkehrsbehörde nicht wahrhaben, ist aber Fakt. Gerade die schutzbedürftigen Radfahrer werden so in hochgradig gefährliche Situationen gebracht - sie vertrauen auf die Kontinuität des Radwegs und ihren Vorrang, wenn sie sich im fließenden Verkehr auf die an diesen Stellen zu schmalen Fahrbahnen einfädeln müssen. Nicht ohne Grund sehen die ERA hier einen GESICHERTEN Übergang (bauliche Barriere, dort wo der Radweg auf die Fahrbahn geführt wird und mindestens 20 Meter Fortführung als Radfahrstreifen mit DURCHGEZOGENER Linie) als Stand der Technik.


    Der OBR würde die Radfahrer am liebsten von der Straße rauf auf handtuchbreite - mehr gibt der Straßenquerschnitt nicht her - Rad-/Fußwege verbannen. Wenn sich dann das Straßenbauamt so vehement für Radfahrer auf der Straße ausspricht, auch unabhängig von einer möglichen Imagekampagne, dann empfinde ich das als positiv.

    Zitat

    In die Straßenbreite von 7,50 Metern bereits eingerechnet sind die beiden, jeweils 1,50 Meter breiten, Schutzstreifen für Radfahrer – die sogenannten Radangebotsstreifen. Plus zwei Gehwege mit einer Breite von jeweils 1,20 Meter. „Diese Breite reicht auch dann aus, wenn auf beiden Seiten Radfahrer unterwegs sind und sich zwei Autos begegnen“, versicherte Hans Beier, dass es mit diesen Maßen auch an anderen Stellen in Frankfurt keine Probleme gebe.

    Quelle: Frankfurter Neue Presse

    Bei 1,20m breiten Gehwegen und Fußgängern müssen Radfahrende mindestens 90cm Sicherheitsabstand zum Bordstein lassen (gemessen vom rechten Ellenbogen). Der linke Ellenbogen befindet sich dann 15 cm außerhalb der der Schutzstreifenmarkierung. Blieben also in der Mitte noch 4,20m übrig. Begegenen sich 2 VW-Golf (nach Studien halten Fahrer zum Gegenverkehr mindestens 50cm Sicherheitsabstand) benötigen diese für dieses Manöver also 4,58cm (50cm Sicherheitsabstand + 2x2,04m Breite über die Speigel gemessen). Die Sicherheitsabstände zu den Radfahrenden betragen dann minus(!) 19cm auf beiden Seiten...

    Hier ein Video des Hessischen Rundfunks:


    Besonders lustig: bei Minute 1 wird der neugebaute benutzungspflichtige Radweg an der Friedberger als "gut ausgebaut" bezeichnet. Wer diesen Radweg nicht kennt: Der angrenzende Gehweg ist größtentils nur 1.50m breit, so daß der Radweg meistens komplett von Fußgängern belegt ist, er verläuft hinter parkenden Fahrzeugen und die Furten sind 3-4 Meter abgesetzt (bisher hat mir dort noch jeder Abieger den Vorrang genommen), die "Sicherheitstrennstreifen" zu den parkenden Fahrzeugen werden zum parken mitbenutzt und sind sinnlos. Am Ende des Radweges findet eine Überleitung auf einen Schutzstreifen statt - Radfahrer sind dort nach §10 StVO wartepflichtig. Wie man im Vidoe sieht, fahren der Reporter und Herr Giebeler vom ADFC einfach auf die Fahrbahn ohne den fließenden Verkehr zu beachten... wahrscheinlich ist ihnen gar nicht klar, dass sie im Falle eines Unfalles die Alleinschuld tragen....