Die Wahrheit: „Radler trinke ich am liebsten!“
Neue Maßstäbe an die Straßenaufteilung: Berlins neue Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) greift endlich gegen Fahrradfahrer durch.
taz.de
Gibt's auch:
Da muss man irgendwie anders formulieren, als bei involvierten Kfz, da beide zu körperlichem Schaden kommen.
Es gibt so schwarze Reflektorstreifen zum Aufkleben für die Felgen. Sind zwar nicht zugelassen, aber funktionieren gut und sind optisch unauffällig bei Tageslicht.
Was willst du da groß "überprüfen"? Falls du eine MPU vorschlagen wolltest - die prüft nur auf Probleme mit Alkohol/Drogen und auf mangelnde Impulskontrolle. Reaktionsvermögen, Gedächtnis, Stresstoleranz, Sehvermögen, Gehör, Reflexe oder die technische Fahrzeugbeherrschung werden dabei nicht untersucht.
Stimmt schon. Allgemeine Reaktionstests etc. finden meines Wissens im Anschluss an eine MPU aber auch statt und entscheiden u.U. darüber, ob im Anschluss noch einmal Nachprüfung bzw. Beobachtungsfahrt abgelegt werden muss, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
Was das Verwechseln von Gas und Bremse in einer Stresssituation angeht, habe ich das mal live miterlebt. Zum Glück ohne Personenschaden.
Eine Rentnerin hat beim Ausparken erst Vor- und Rückwärtsgang verwechselt und ist dann statt nach vorne auszuparken rückwärts gegen einen Briefkasten gefahren, woraufhin sie Vollgas gegeben hat bis der Motor starb.
Man könnte doch sichere Radwege bauen. 3 Meter breit mit Bedarfsampeln für Ab- und Einbieger. ![]()
Andererseits stört es auch nicht, wenn Pedalreflektoren am Liegerad verbaut sind.
Nein, aber es erfüllt auch nicht die rechtlichen Anforderungen.
Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.
Lässt sich zumindest funktionell auch mit Reflektoren an Schuhen oder Knöchelhöhe erreichen.
Bei Eggbeatern bleiben selbst mit Basteln nur die Kurbelarme.
Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden.
Zum Heulen.
Sehe ich so, ja.
Ich kann auch nicht mal immer eine leere Befestigung vorweisen, weil ich mehr Räder als Leuchten habe.
Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, ...
Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.
Nach der alten Fassung von § 31b StVZO mussten Scheinwerfer und Schlußleuchten von Fahrrädern noch mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Der Satz wurde aber mittlerweile gestrichen.
Viel Spekulation.
Auf jeden Fall macht es deutlich, warum Rechtsfahrgebot nicht heißt, am Bordstein zu kleben.
Sollten sie vielleicht einfach mal tun. Statt auf den "schmalen Bürgersteigen [...], die an manchen Stellen nicht breiter als einen halber Meter sind", zu parken.
In Deutschland werden dagegen immer mehr öffentliche Straßen mit Wohnmobilen zugestellt. Viele Stadtverwaltungen stehen auf dem Standpunkt, dagegen könne nicht rechtssicher vorgegangen werden.
Unter 7,5t gibt es ja auch nichts, was gesetzlich dagegen spricht.
In dem Artikel fehlt das Titelbild, wo drei empörte Anwohner mit verschränkten Armen auf der Fahrbahn stehen.
Wobei man auch zugestehen muss, dass gerade das indirekte Abbiegen auf der Fahrbahn für Radfahrer eine Verkehrsregel ist, die wirklich fast niemand kennt.
Ich hatte lange nichts damit zu tun, aber ich würde fast wetten, dass dieser Punkt in der "Verkehrserziehung" meistens unter den Tisch fällt, bzw. darunter etwas ganz anderes verstanden und gelehrt wird.
Die sind nicht schützenswert ![]()
Nicht nur Reiszwecken auf der Fahrbahn, auch alles voller Pömpel. Als ob da ein Haushaltswarengeschäft explodiert wäre ![]()
Gab's in meiner früheren Heimat auch. Entscheidender Faktor dort auch: kein Durchgangsverkehr.