Kein Vorwurf an die langsamer Fahrenden, aber auch zu bedenken: So gut wie kein Radweg ist breit genug, um Überholen zu ermöglichen. Selbst bei relativ dünnem Radverkehr verbringe ich jetzt schon die meiste Zeit damit, zwischen zwei Ampeln langsam hinter jemandem herzurollen.
Beiträge von Silence
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Dass das normal ist, klar, aber unbenutzbar sind die Wege trotzdem. Vielleicht liegts ja am Radwegebau?
Das ist ja das Problem von "klassischen Radwegen" igO. Die bedeuten bringen fast immer Einschränkungen bezüglich Mobilität und Sicherheit mit sich. Wenn ich (legal) überall die Wahl hatte, würde ich mich meistens für die Fahrbahn entscheiden. Auf Radwegen bin ich in der Stadt im Schnitt bestimmt mindestens 10 km/h langsamer unterwegs, weil man selbst bei freier Bahn, die ganzen Unzulänglichkeiten aus den obigen Beispielen durch angepasste Fahrweise kompensieren muss.
Da finde ich unnötige Zusatzhindernisse wie den Falschparker und die Wahlplakate fast noch am ärgerlichsten.
Das ältere Gegenstück zu dem Zweirichtungsradweg habe ich quasi vor der Haustür. Das Foto ist schon der breiteste Teil von der Strecke. Hab letztens nochmal einen Anlauf gestartet, den Blumenkübel entsorgen zu lassen. Abgesehen davon, dass der kaum zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen dürfte, gibt da seit mindestens 10 Jahren keine Apotheke mehr...
Positiv zu bemerken ist die Parkbucht für FFahrräder, die man links vorne sieht.
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Auch schwer aber noch eher. Hängt dann vom Einzelfall ab.
In dem Fall mit den Doppelüberholern sähe ich den Radfahrer nicht in der Verantwortung.
Konstruierter Fall: Außerhalb geschlossener Ortschaft, blauer Radweg vorhanden, Radfahrer fährt auf der Fahrbahn. LKW überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand statt 2, der erschreckt sich, verreißt den Lenker und fällt um.
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All deine Beispiele gehören simpel und einfach entbläut. Würde ich weder mit dem Pedelc noch mit dem Biorad nutzen.
2 und 5 ist das, was ich hier so als Durchschnitt kenne, vorausgesetzt es sind Einrichtungsradwege. 1 ebenso, vorausgesetzt es ist ein reiner Radweg. 4 ist wohl indiskutabel und über 3 würde ich mich schon freuen, obwohl er für beide Richtungen ist (den Weg, nicht den Parker).
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Weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns "dürfen" Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Es besteht also zumindest eine moralische Pflicht, bzw. die Möglichkeit und wir alle wissen §1 Rücksicht und so, das schnelle Vorankommen steht über allem.
Wenn irgendjemand dafür belangt würde, einen Zusatzzeichenweg oder "anderen Radweg" nicht benutzt zu haben, hätte ich schon ein Problem, das mit meinem Rechtsverständnis zu vereinbaren.
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Dabei hat Düsseldorf eigentlich Erfahrung damit. Am Rheinufer ist es im Prinzip das gleiche in grün. Super Radweg, super Gehweg, nur keinen kümmert es, dass da ein Radweg ist.
Links der Bäume Radweg, rechts der Bäume Gehweg. Links von beidem Fußgängerzone.
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FDP jetzt auf einmal doch für Tempolimit, geht doch!
Die Piktogramme werden ca. alle 10 Meter wiederholt, aber der Kontrast ist schon lausig.
Keine Ahnung, ob die Fußgänger die Existenz dieses Radwegs tatsächlich nicht wahrnehmen oder ob es einfach Gleichgültigkeit ist. Eben war nicht viel los und der Weg generell frei, aber er wurde schon alle paar Meter von irgendwem gequert, mal mit mehr mal mit weniger Aufmerksamkeit.
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Hier in der Ecke kenne ich mindestens zwei Wege, die sowohl für Fußgänger/Radfahrer ausgeschildert sind, als auch für Pferde. Die sind auch nicht breiter. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das eigentlich zulässig ist.
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Da war ich tatsächlich noch gar nicht seit der Neugestaltung. Muss ich mir mal ansehen-
Wenn das durchgesetzt wird, ist vermutlich als nächstes die Rheinuferpromenade dran. An sich ein super Radweg. Wird nur leider seitens der Fußgänger in der Altstadt nicht als solcher erkannt oder ignoriert.
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Hier habe ich noch eine Haltestelle, die ich so gar nicht verstehe. Allerdings Straßenbahn. Ich hab mal beim Amt nachgefragt, was das soll, aber noch keine Antwort erhalten.
60 Meter nach Beginn der Straße hängt linksseitig ein Radwegschild (Vz 237). Die Benutzungspflicht müsste aber direkt hinter der Haltestelle wieder enden, sonst führe man falschherum auf einen Schutzstreifen.
Gleichzeitig gibt es rechts einen Gehweg mit Radfahrer frei.
Ich vermute ja stark, dass da links eigentlich Radweg / Ende hängen sollte, aber das nach dem Neubau der Haltestelle irgendwie verschlampt wurde.
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Irgendwie ist mir dunkel in Erinnerung, im VP auch mal die Meinung gelesen zu haben, dass das 367 auch das Schieben auf der Fahrbahn betrifft, weiß aber nicht mehr die Herleitung und Relevanz dieser Meinung ...
Vz 267 oder doch eher Vz 220?
Es stand bis 2010 oder so explizit in der StVO, dass man in einer Einbahnstraße als Fußgänger, der auf der Fahrbahn ein Fahrzeug mitführt, dies nicht entgegen der Fahrtrichtung tun darf.
Aktuell steht es wohl nicht mehr drin.
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Ein Beispiel für das Konfliktpotenzial an Omnibushaltestellen hat Silence im Thread Lustige Schilder veröffentlicht. Hier ein Link dorthin:
BeitragRE: Lustige Schilder
Der normale benutzungspflichtige Radweg ist der rote Teil. Sei mal dahingestellt, dass sich Rad- und Gehweg hier vorne im Bild kreuzen und das vielleicht etwas "ungünstig" ist.
Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist. Das heißt Radfahrer sollen jetzt auf dem 50 cm breiten Stück VOR dem Buswartehäuschen vorbeifahren.
Blick von der Seite:
Wer erklärt jetzt…Silence15. August 2022 um 21:17 Wie gewünscht:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.maps.app.goo.gl -
dass die Fußplatten, der VZ-Träger und das Blauschild einfach noch von einer Arbeitsstelle "übrig" geblieben sind, ist außerhalb jeder Vorstellung?
Nein. Eine schlüssige Erklärung wäre, dass dort mal ein Zusatzzeichen 1012-31 (Ende) drunterhing, das mittlerweile entfernt wurde.
Jetzt steht es allerdings so da, wie es ist und das seit mehr als 6 Wochen. -
E) Überhaupt nicht.
Der rot gepflasterte Weg ist dort bereits benutzungspflichtiger Radweg. Das Schild hätte also keine Bedeutung sondern stellt lediglich ein Hindernis dar bzw. stiftet unnötig Verwirrung.
Aufgabe: ordne (warum auch immer) eine Radwegebenutzungspflicht mit Z.237 zwischen Hauseingang und Fahrgastunterstand an.
Das ist, was mich eigentlich interessiert
. Was könnte der Gedankengang gewesen sein, der zur Aufstellung dieses Schilds geführt hat und was möchte man damit erreichen?
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Da Verkehrszeichen regelmäßig rechts stehen, sollte sich das Verkehrszeichen auf den Weg links davon beziehen.
Wie sonst könnte man es deuten, wenn wir die Option, dass das Schild sinnlos ist, ausklammern.
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Der normale benutzungspflichtige Radweg ist der rote Teil. Sei mal dahingestellt, dass sich Rad- und Gehweg hier vorne im Bild kreuzen und das vielleicht etwas "ungünstig" ist.
Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist. Das heißt Radfahrer sollen jetzt auf dem 50 cm breiten Stück VOR dem Buswartehäuschen vorbeifahren.
Blick von der Seite:
Wer erklärt jetzt den Wartenden an der Haltestelle, dass sie auf einem Radweg stehen?
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Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.
Meine Fehler:
Spoiler anzeigen
- In der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".
Den habe ich auch falsch.
Die Frage ist auch blöd. Keiner kann mich zwingen, die Straße zu benutzen und wenn ich absteige bin ich kein Radfahrer mehr.
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Sinnvoller und weniger anfällig für Missverständnisse wäre hier wohl Dauer-Rot für Radfahrer. Oder eine klar beschilderte Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Radfahrer.
In meinem Beispiel ist Dauerrot für Radfahrer.
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Sieht zumindest auf dem Foto so aus, als ob es eine Bettelampel ist.
Ja, steht ja auch in meinem ersten Post, Der Fahrbahnfahrer hat nur rot, wenn der Radverkehr grün hat. Sonst ist seine Ampel aus.
Wenn man mit dem Auto die Ecke nicht kennt, schnallt man das nicht unbedingt. Aber besser so herum, dass man die Vorfahrt des Radfahrers vermutet, obwohl er sie nicht hat, als andersherum.
Nicht weit entfernt davon gibt es auch die andere Variante, dass die Fußgänger-/Fahrrad-Ampel nichts anzeigt und nur auf rot springt, wenn Rechtsabbieger auf der Fahrbahn grün haben.