Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
Ich bin von Rohloff und Nabendynamo ausgegangen.
Es geisterte vor Jahren ja mal dieser Beitrag durch die Medien, dass die Wenigsten in der Lage sind, ein mechanisch halbwegs sinnvolles Fahrrad spontan aus dem Gedächtnis zu zeichnen. Dafür ist es immer noch ganz okay, wenn man zugesteht, dass die Kette wegstylisiert wurde.
Einerseits gestaltet man das Fahrrad über die üblichen Maße filigran, andererseits hat die Gabel keinerlei Kontakt zur Vorderachse. Am Vorderrad gibt es eine sinnlose Querstrebe am Schutzblech, beim hinteren Schutzblech hingegen verzichtet man komplett darauf.
Irgendwie inkonsequent
Das schönste Beispiel aus meiner Nachbarschaft, inzwischen umgestaltet ...
Durchaus üblicher Anblick.
Es wäre auf jeden Fall widersinnig, dass man nur weil der Strich auf der Fahrbahn 13 cm breiter ist (oder 25 cm breiter als gar keine Linie), einmal 1,50 m Abstand halten muss und einmal gar keinen.
Es ist ein Radfahrstreifen, also Radweg. Die Strichelung ist unterbrochen, um für die Bushaltestelle, die Ausfahrt und die Parkbuchten das Queren zu erlauben. Der Transporter steht auf dem Gehweg und parkt falsch.
Der Überholabstand wäre trotzdem einzuhalten, stützt sich aber nicht auf § 5 StVO, sondern § 1.
Im Grunde ist das aber doch auch nur eine überspitzte Umschreibung der "allgemeinen Betriebsgefahr" von Kfz, die daraus resultiert, dass Autos per se gemeingefährliche Maschinen sind, das aber gesellschaftlich in Kauf genommen wird.
Die Piktogramme werden ca. alle 10 Meter wiederholt, aber der Kontrast ist schon lausig.
Keine Ahnung, ob die Fußgänger die Existenz dieses Radwegs tatsächlich nicht wahrnehmen oder ob es einfach Gleichgültigkeit ist. Eben war nicht viel los und der Weg generell frei, aber er wurde schon alle paar Meter von irgendwem gequert, mal mit mehr mal mit weniger Aufmerksamkeit.
War gerade mal unter der Woche nachmittags da und wusste nicht, ob ich besser beide Hände an den Bremsen oder eine Hand an der Bremse und eine permanent an der Klingel haben soll.
Der Radweg wird tatsächlich komplett von Fußgängern ignoriert.
Kein Vorwurf an die langsamer Fahrenden, aber auch zu bedenken: So gut wie kein Radweg ist breit genug, um Überholen zu ermöglichen. Selbst bei relativ dünnem Radverkehr verbringe ich jetzt schon die meiste Zeit damit, zwischen zwei Ampeln langsam hinter jemandem herzurollen.
Dass das normal ist, klar, aber unbenutzbar sind die Wege trotzdem. Vielleicht liegts ja am Radwegebau?
Das ist ja das Problem von "klassischen Radwegen" igO. Die bedeuten bringen fast immer Einschränkungen bezüglich Mobilität und Sicherheit mit sich. Wenn ich (legal) überall die Wahl hatte, würde ich mich meistens für die Fahrbahn entscheiden. Auf Radwegen bin ich in der Stadt im Schnitt bestimmt mindestens 10 km/h langsamer unterwegs, weil man selbst bei freier Bahn, die ganzen Unzulänglichkeiten aus den obigen Beispielen durch angepasste Fahrweise kompensieren muss.
Da finde ich unnötige Zusatzhindernisse wie den Falschparker und die Wahlplakate fast noch am ärgerlichsten.
Das ältere Gegenstück zu dem Zweirichtungsradweg habe ich quasi vor der Haustür. Das Foto ist schon der breiteste Teil von der Strecke. Hab letztens nochmal einen Anlauf gestartet, den Blumenkübel entsorgen zu lassen. Abgesehen davon, dass der kaum zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen dürfte, gibt da seit mindestens 10 Jahren keine Apotheke mehr...
Positiv zu bemerken ist die Parkbucht für FFahrräder, die man links vorne sieht.
Auch schwer aber noch eher. Hängt dann vom Einzelfall ab.
In dem Fall mit den Doppelüberholern sähe ich den Radfahrer nicht in der Verantwortung.
Konstruierter Fall: Außerhalb geschlossener Ortschaft, blauer Radweg vorhanden, Radfahrer fährt auf der Fahrbahn. LKW überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand statt 2, der erschreckt sich, verreißt den Lenker und fällt um.
All deine Beispiele gehören simpel und einfach entbläut. Würde ich weder mit dem Pedelc noch mit dem Biorad nutzen.
2 und 5 ist das, was ich hier so als Durchschnitt kenne, vorausgesetzt es sind Einrichtungsradwege. 1 ebenso, vorausgesetzt es ist ein reiner Radweg. 4 ist wohl indiskutabel und über 3 würde ich mich schon freuen, obwohl er für beide Richtungen ist (den Weg, nicht den Parker).
Weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns "dürfen" Mofas außerorts auf dem Radweg fahren. Es besteht also zumindest eine moralische Pflicht, bzw. die Möglichkeit und wir alle wissen §1 Rücksicht und so, das schnelle Vorankommen steht über allem.
Wenn irgendjemand dafür belangt würde, einen Zusatzzeichenweg oder "anderen Radweg" nicht benutzt zu haben, hätte ich schon ein Problem, das mit meinem Rechtsverständnis zu vereinbaren.
Dabei hat Düsseldorf eigentlich Erfahrung damit. Am Rheinufer ist es im Prinzip das gleiche in grün. Super Radweg, super Gehweg, nur keinen kümmert es, dass da ein Radweg ist.
Links der Bäume Radweg, rechts der Bäume Gehweg. Links von beidem Fußgängerzone.
FDP jetzt auf einmal doch für Tempolimit, geht doch!
Die Piktogramme werden ca. alle 10 Meter wiederholt, aber der Kontrast ist schon lausig.
Keine Ahnung, ob die Fußgänger die Existenz dieses Radwegs tatsächlich nicht wahrnehmen oder ob es einfach Gleichgültigkeit ist. Eben war nicht viel los und der Weg generell frei, aber er wurde schon alle paar Meter von irgendwem gequert, mal mit mehr mal mit weniger Aufmerksamkeit.
Hier in der Ecke kenne ich mindestens zwei Wege, die sowohl für Fußgänger/Radfahrer ausgeschildert sind, als auch für Pferde. Die sind auch nicht breiter. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das eigentlich zulässig ist.
Da war ich tatsächlich noch gar nicht seit der Neugestaltung. Muss ich mir mal ansehen-
Wenn das durchgesetzt wird, ist vermutlich als nächstes die Rheinuferpromenade dran. An sich ein super Radweg. Wird nur leider seitens der Fußgänger in der Altstadt nicht als solcher erkannt oder ignoriert.
Hier habe ich noch eine Haltestelle, die ich so gar nicht verstehe. Allerdings Straßenbahn. Ich hab mal beim Amt nachgefragt, was das soll, aber noch keine Antwort erhalten.
60 Meter nach Beginn der Straße hängt linksseitig ein Radwegschild (Vz 237). Die Benutzungspflicht müsste aber direkt hinter der Haltestelle wieder enden, sonst führe man falschherum auf einen Schutzstreifen.
Gleichzeitig gibt es rechts einen Gehweg mit Radfahrer frei.
Ich vermute ja stark, dass da links eigentlich Radweg / Ende hängen sollte, aber das nach dem Neubau der Haltestelle irgendwie verschlampt wurde.